- Feststellungsbeschluss
Bezugsvorlagen: 2013 0351 - Entwurf und 2013 0402 Feststellungsbeschluss
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Beschlussvorschlag:
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Der Rat beschließt:
A Der Rat nimmt
Kenntnis von den Ergebnissen
- der in der Zeit vom 04.12.2012 bis 18.12.2012 durchgeführten
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1
BauGB,
- der mit Schreiben vom 30.11.2012
durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB,
- der in der Zeit vom 28.05.2013 bis 28.06.2013 durchgeführten öffentlichen Auslegung gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB,
- der mit Schreiben vom 13.05.2013 durchgeführten
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß
§ 4 Abs. 2 BauGB und
- der in der Zeit vom 18.02.2014
bis 18.03.2014 wiederholten, öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2
BauGB.
Der Rat beschließt die in Kapitel
8. der Begründung ’Beteiligungsverfahren’ beschriebenen Abwägungsvorgänge.
B Feststellungsbeschluss:
Der Rat beschließt unter Berücksichtigung der Ergebnisse
der Beteiligungsverfahren und der Ergebnisse der Umweltprüfung die 53. Flächennutzungsplanänderung
in der Fassung des Planteils vom
Juli 2013.
Der Rat beschließt, der Flächennutzungsplanänderung die Begründung in der Fassung vom Juli 2013 sowie die
Zusammenfassende Erklärung vom April 2014 beizufügen.
Sachverhalt und Begründung:
Anhand der Bezugsvorlage 2013 0351 ist über
den Entwurf der 53. Änderung des
Flächennutzungsplans beraten worden. Der Verwaltungsausschuss hatte mit
Beschluss vom 07.05.2013 den Auftrag erteilt, die Verfahrensschritte der
Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchzuführen.
Dem entsprechend erfolgte die Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durch Auslegung des Entwurfs in
der Zeit vom 28.05.2013 bis 28.06.2013 und die Beteiligung der Behörden gemäß
§ 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 13.05.2013. Die Ergebnisse der Öffentlichkeits-
und Behördenbeteiligung sind in der Begründung der 53. Änderung des Flächennutzungsplans
in den Kapiteln 8.3 und 8.4 wiedergegeben und mit Abwägungsvorschlägen
versehen worden.
Die Ergebnisse der Beteiligung haben zu
keinen Änderungen im Vergleich zur Entwurfsfassung geführt. Lediglich die
Begründung wurde in den Kapiteln 7. und 8. ergänzt. Diese Ergänzungen sind in
der Begründung der Bezugsvorlage 2013 0402 grau hinterlegt.
Wegen eines Formfehlers im Text für die
Bekanntgabe der öffentlichen Auslegung ist diese in der Zeit vom 18.02.2014 bis
18.03.2014 wiederholt worden. Dazu sind bei der Stadt Burgdorf keine
Stellungnahmen eingegangen.
In der Folge kann nun der
Feststellungsbeschluss über die 53. Änderung des Flächennutzungsplans gefasst
werden. Hierüber ist zu entscheiden.
Gemäß
§ 6 (5) BauGB ist der Änderung des Flächennutzungsplans eine
Zusammenfassende Erklärung beizufügen. Diese ist der Anlage beigefügt.
Anlagen:
-
Seite 37 der Begründung zur 53. Änderung des
Flächennutzungsplans
-
Zusammenfassende Erklärung zur 53. Änderung des
Flächennutzungsplans