Betreff
53. Änderung des Flächennutzungsplans "Golfplatzerweiterung"
- Feststellungsbeschluss

Bezugsvorlagen: 2013 0351 - Entwurf und 2013 0402 Feststellungsbeschluss
Vorlage
2014 0615
Aktenzeichen
61 - 53. FNP
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

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Der Rat beschließt:

A Der Rat nimmt Kenntnis von den Ergebnissen

-       der in der Zeit vom 04.12.2012 bis 18.12.2012 durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB,

-       der mit Schreiben vom 30.11.2012 durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB,

-       der in der Zeit vom 28.05.2013 bis 28.06.2013 durchgeführten öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB,

-       der mit Schreiben vom 13.05.2013 durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und

-       der in der Zeit vom 18.02.2014 bis 18.03.2014 wiederholten, öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.

Der Rat beschließt die in Kapitel 8. der Begründung ’Beteiligungsverfahren’ beschriebenen Abwägungsvorgänge.

 

B Feststellungsbeschluss:

Der Rat beschließt unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Beteiligungsverfahren und der Ergebnisse der Umweltprüfung die 53. Flächennutzungsplanänderung in der Fassung des Planteils vom Juli 2013.

Der Rat beschließt, der Flächennutzungsplanänderung die Begründung in der Fassung vom Juli 2013 sowie die Zusammenfassende Erklärung vom April 2014 beizufügen.

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Anhand der Bezugsvorlage 2013 0351 ist über den Entwurf der 53. Änderung des
Flächennutzungsplans beraten worden. Der Verwaltungsausschuss hatte mit Beschluss vom 07.05.2013 den Auftrag erteilt, die Verfahrensschritte der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchzuführen.

Dem entsprechend erfolgte die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durch Auslegung des Entwurfs in der Zeit vom 28.05.2013 bis 28.06.2013 und die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 13.05.2013. Die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sind in der Begründung der 53. Änderung des Flächennutzungsplans in den Kapiteln 8.3 und 8.4 wiedergegeben und mit Abwägungsvorschlägen versehen worden.

Die Ergebnisse der Beteiligung haben zu keinen Änderungen im Vergleich zur Entwurfsfassung geführt. Lediglich die Begründung wurde in den Kapiteln 7. und 8. ergänzt. Diese Ergänzungen sind in der Begründung der Bezugsvorlage 2013 0402 grau hinterlegt.

Wegen eines Formfehlers im Text für die Bekanntgabe der öffentlichen Auslegung ist diese in der Zeit vom 18.02.2014 bis 18.03.2014 wiederholt worden. Dazu sind bei der Stadt Burgdorf keine Stellungnahmen eingegangen.

In der Folge kann nun der Feststellungsbeschluss über die 53. Änderung des Flächennutzungsplans gefasst werden. Hierüber ist zu entscheiden.

 

Gemäß § 6 (5) BauGB ist der Änderung des Flächennutzungsplans eine Zusammenfassende Erklärung beizufügen. Diese ist der Anlage beigefügt.

 

 

 

Anlagen:

 

-            Seite 37 der Begründung zur 53. Änderung des Flächennutzungsplans

-            Zusammenfassende Erklärung zur 53. Änderung des Flächennutzungsplans