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Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, den Aufwand für die selbständig nutzbaren Teileinrichtungen (Beleuchtungen) / Abschnitte bei den in der Vorlage genannten Anlagen (Straßen) gesondert zu ermitteln.
Sachverhalt und Begründung:
I.
Beleuchtungserneuerungskonzept 2008
Im Zuge des „Erneuerungskonzeptes Beleuchtung“ von 2008 wurden in vielen Bereichen des Stadtgebietes Burgdorf die Beleuchtungseinrichtungen erneuert bzw. verbessert. Insofern wurde im selbigen Jahr die Beleuchtung, welche aus dem Jahr 1977 stammte, in der Gartenstraße ausgetauscht. Es erfolgte der Einsatz von Koffer² 100-Leuchten mit 90 Watt.
Für die Erneuerung der Beleuchtung werden Straßenausbaubeiträge erhoben. Die sachliche Beitragspflicht, die die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen auslöst, entsteht jedoch erst, wenn die gesamte Straße auf ganzer Länge und mit allen Teileinrichtungen hergestellt bzw. ausgebaut wird.
Nach § 1 Abs. 3 der Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Burgdorf vom 11.10.2007 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 12.05.2011 kann hiervon abweichend der Aufwand für bestimmte Teile einer Straße (Aufwandsspaltung) oder für selbständig nutzbare Abschnitte (Abschnittsbildung) ermittelt werden. Hierfür ist nach gängiger Rechtsprechung ein Ratsbeschluss erforderlich.
Die Abrechnung der Beiträge für die Beleuchtung der Gartenstraße sollte ursprünglich im Zusammenhang mit den Beiträgen für den Gesamtausbau der Gartenstraße erfolgen. Dieser Ausbau wurde nunmehr auf unbestimmte Zeit verschoben.
Es wird vorgeschlagen, in dem nachstehend genannten Fall die Aufwandsspaltung zu beschließen, damit eine zeitnahe Abrechnung der Maßnahme erfolgen kann.
Anlage Teileinrichtung
Abschnitt
Burgdorf
Gartenstraße Beleuchtung
Die Gesamtkosten der Maßnahme „Erneuerung Beleuchtung Gartenstraße“ betragen rund 14.750,00 €. Die Einnahmen durch Straßenausbaubeiträge belaufen sich auf insgesamt ca. 5.900,00 €.
II. LED-Erneuerungskonzept
Des Weiteren bezieht sich die Vorlage auf die im Rahmen des LED-Erneuerungskonzeptes in vielen Bereichen des Stadtgebietes durchgeführten Erneuerungen bzw. Verbesserungen der Beleuchtungseinrichtungen durch den Einsatz von LED-Technik. Die Durchführung der Maßnahmen erfolgte im Zeitraum Dezember 2013/ März 2014. Bei den verwendeten Aufsätzen handelt es sich um das Modell der Philips Koffer² 70-Leuchte mit unterschiedlicher Wattierung je nach Bedarf und Art der Straße.
Auch in diesem Fall entsteht gemäß der oben genannten Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Burgdorf die Straßenausbaubeitragspflicht.
Es wird vorgeschlagen, in den folgenden aufgelisteten Fällen die Aufwandsspaltung zu beschließen.
Anlage Teileinrichtung
Abschnitt
Burgdorf
Dietrichstraße Beleuchtung
Mönkeburgstraße Beleuchtung
(Bereich zwischen
Lehrter Str.-Schillerslager Str.)
Zintener Straße Beleuchtung
(Bereich Heinrichstr. –
Heiligenbeiler Str.)
Am Wasserturm Beleuchtung
Sackstraße Beleuchtung
Schützenweg Beleuchtung
Auf dem Ratskamp Beleuchtung
Ostlandring Beleuchtung
(südliche Stichstraße)
Ostlandring Beleuchtung
(nördliche Stichstraße)
Friederikenstraße Beleuchtung
Grenzstraße Beleuchtung
Jahnstraße Beleuchtung
Arndtstraße Beleuchtung
Im langen Mühlenfeld Beleuchtung
(Stichstraße zwischen
Hausnummer 55 B und 59)
Königsberger Straße Beleuchtung
Dachtmissen
Am Mittelfeld Beleuchtung
Heeßel
Im Dorfsfeld Beleuchtung
Moormühlenweg Beleuchtung
Im Paulsfeld Beleuchtung
Kolshorner Weg Beleuchtung
Schafmarkweg Beleuchtung
Burgweg Beleuchtung
Hülptingsen
Grafhornweg Beleuchtung
Beerbuschweg Beleuchtung
Weferlingsen
Hastraweg Beleuchtung
Gerätehausweg Beleuchtung
Der Gesamtaufwand der o.g. Maßnahmen beläuft sich auf ca. 70.000,00 €. Die Einnahmen durch Straßenausbaubeiträge betragen ca. 42.800,00 €.
Für die Beleuchtungseinrichtungen, welche ebenfalls im Zuge des LED-Erneuerungskonzeptes der Stadt Burgdorf erneuert bzw. verbessert wurden, wird zu einem späteren Zeitpunkt je nach Arbeitsfortschritt ein Aufwandsspaltungsbeschluss eingeholt.
III. Stadtstraßenumbau
– Bahnhofstraße
Weiterhin bezieht sich die Vorlage auf den Gesamtausbau eines Teils der Bahnhofstraße (von der Marktstraße bis zur Rolandstraße), welcher im Zuge des Stadtstraßenumbaus ausgebaut wurde.
Für diesen Ausbau kann die Stadt ebenfalls Straßenausbaubeiträge erheben. Im Fall der Bahnhofstraße wurden bereits gemäß § 6 Abs. 7 NKAG in Verbindung mit § 11 der Straßenausbaubeitragssatzung Vorausleistungen in Höhe von 80% der Gesamtkosten erhoben.
Nach Fertigstellung des Ausbaus sollen nun im Zuge der Endabrechnung die noch zu leistenden Beiträge erhoben werden.
Zum beitragsfähigen Aufwand zählen die Kosten für die Verbesserung der Parkflächen (Erhöhung der Anzahl), des Radweges (Verbreiterung) und des Straßenbegleitgrüns in der Straße. Nicht beitragsfähig sind die Kosten der Fahrbahn, des Gehweges und der Beleuchtung.
Es wird vorgeschlagen, die Abschnittsbildung zu beschließen, um die Endabrechnung durchzuführen.
Anlage Abschnitt
Burgdorf
Bahnhofstraße Hochbrücke/ Marktstraße bis
(Anlage 1) Rolandstraße
Die Gesamtkosten inkl. Planungskosten für die genannten Teileinrichtungen belaufen sich auf ca. 61.000,00 €.
Die Bahnhofstraße wird beitragsrechtlich als Durchgangsstraße eingestuft.
Unter Berücksichtigung der verschiedenen Anteilsätze ist mit Einnahmen in Höhe von ca. 33.000,00 € zu rechnen.
Hierbei ist zu berücksichtigen, dass bereits Vorausleistungen erhoben wurden. Diese sind im Zuge der bevorstehenden Endabrechnung zu verrechnen.