Betreff
Ernennung des Ortsbrandmeisters und des stellvertretenden Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Hülptingsen
Vorlage
2014 0599
Aktenzeichen
37.012.000
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt,

 

Herrn Jörg Ehrhardt mit Wirkung vom 01. Juli 2014 für die Dauer von 6 Jahren (bis zum 30. Juni 2020) zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Hülptingsen und

 

Herrn Kenneth Brockmann mit Wirkung vom 01. Juli 2014 für die Dauer von 6 Jahren (bis zum 30. Juni 2020) zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Hülptingsen

 

zu ernennen.

 

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Die Amtszeiten des bisherigen Ortsbrandmeisters Ingo Bähre und seines Stellvertreters Jörg Ehrhardt enden am 30.06.2014.

 

Die aktiven wahlberechtigten Mitglieder der Ortsfeuerwehr Hültingsen haben in der Mitgliederversammlung am 03.01.2014 den bisherigen stellvertretenden Ortsbrandmeister

 

Jörg Ehrhardt, geb. 08.01.1979, wohnhaft Vor den Höfen 5, 31303 Burgdorf

 

zum Ortsbrandmeister gewählt und zur Ernennung vorgeschlagen.

 

Herr Ehrhardt hat derzeit das Amt des stellvertretenden Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Hülptingsen inne. Er ist bereit, das Amt des Ortsbrandmeisters wahrzunehmen. Die für die Ernennung erforderlichen laufbahnrechtlichen Voraussetzungen erfüllt er.

 

Durch die Wahl des Jörg Ehrhardt ist das Amt des stellvertretenden Ortsbrandmeisters neu zu besetzen. In derselben Versammlung wurde

 

Kenneth Brockmann, geb. 06.11.1979, wohnhaft Vor den Höfen 8b, 31303 Burgdorf

 

zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Hülptingsen gewählt und zur Ernennung vorgeschlagen.

 

Er ist bereit, das Amt des stellv. Ortsbrandmeisters wahrzunehmen. Auch Herr Brockmann erfüllt die für die Ernennung erforderlichen laufbahnrechtlichen Voraussetzungen.

 

Gemäß § 20 Abs. 4 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes werden die Ortsbrandmeister und deren Stellvertreter für die Dauer von 6 Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen.

 

Über die Ernennung hat der Rat nach Anhörung des Regionsbrandmeisters zu beschließen.

 

Die Zustimmung des Regionsbrandmeisters liegt vor.