Betreff
Mitteilung - Informationen zur geplanten Stromtrasse "SuedLink"
Vorlage
2014 0596
Art
M i t t e i l u n g

Die wesentlichen Inhalte eines Informationsgesprächs organisiert durch die kommunalen Spitzenverbände zusammen mit der Bundesnetzagentur und dem Netzbetreiber TenneT zur geplanten Stromtrasse „SuedLink“ am 25.02.2014 gebe ich Ihnen hiermit zur Kenntnis.

 

Ein Vertreter von der Bundesnetzagentur (BNetzA) berichtete, dass der BNetzA noch kein formaler Antrag für die Trasse vorliege. Derzeit befände man sich noch im „Vorverfahren“. So habe TenneT zunächst einen Vorschlag für den Korridor der Trasse veröffentlicht.

 

Sobald der zu stellende Antrag bei der BNetzA einginge, werde mit der sog. Bundesfachplanung (ein eigenes, neues förmliches Verfahren nur für Leitungsplanungen) begonnen. Zeitnah nach Eingang des Antrags würden öffentliche Antragskonferenzen am geplanten Trassenverlauf (voraussichtlich alle 50-100km) durchgeführt. In diesen werde der Untersuchungsrahmen für die Umweltprüfung festgelegt (insb. würde ermittelt, welche Gutachten erforderlich würden). Daraufhin bestimmt die BNetzA die nachzureichenden Unterlagen. Dies muss innerhalb von 2 Monaten erfolgen. Nach Vorliegen der vollständigen Unterlagen habe die BNetzA innerhalb von 6 Monaten über den Antrag zu entscheiden. Als Ergebnis der Bundesfachplanung werde ein Korridor  festgestellt, welcher im nachfolgenden Planfeststellungsverfahren genauer beplant würde.

 

Vertreter von Tennet berichteten, dass die geplante Leitung „SuedLink“ aus Gründen der Netzstabilität und des Transports von Strom von Norden nach Süden erforderlich sei. Dies sei durch den durch die BNatzA genehmigten Netzentwicklungsplan und das durch Bundestag und Bundesrat im Jahr 2013 beschlossene Bundesbedarfsplangesetz bestätigt worden.

 

Die Veröffentlichung des Trassenverlaufs Anfang Februar 2014 stelle den Beginn eines Konsultations- und Dialogprozesses dar. Andere Trassenvarianten seien ebenfalls geprüft worden, die aber seitens TenneT als deutlich schlechter bewertet wurden. Die Bewertung erfolgte mit Hilfe einer Raumwiderstandsanalyse, in welcher insb. Belange des Menschen und der Natur sowie der Wirtschaftlichkeit eingeflossen seien. TenneT habe zur Untersuchung der Varianten bisher nur Raumordnungspläne untersucht; kommunale Planungen und Belange seien noch nicht berücksichtigt worden. TenneT verspreche sich von den anstehenden Konsultationen entsprechende Informationen. Letztlich würden diese Informationen auch im Rahmen der formellen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TÖB) bei der Bundesfachplanung, bei der auch die Kommunen um Stellungnahme gebeten werden, abgefragt werden.

 

Hinsichtlich der Vorgehensweise zur Findung des jetzigen Vorzugskorridors habe TenneT verschiedene Varianten zur Verbindung von zwei Punkten (Wilster und Grafenrheinbach) ermittelt. Die Raumwiderstandsuntersuchung habe insb. Siedlungsgebiete, FFH- und Vogelschutzgebiete sowie Planungen auf Landes- und Regionalplanebene betrachtet. Nun müssten kommunale Informationen eingeholt werden. Ein weiteres Ziel war es, dass Trassen von Bundesautobahnen, Eisenbahnen und Stromleitungen gebündelt werden sollten, da diese i.d.R. bereits vorbelastet seien. Von Grobkorridoren (ca. 15km) habe man die jetzigen 500m-1.000m breiten Korridore ermittelt. Kreuzungen mit anderen Leitungsträgern sollten möglichst vermieden werden. Der öffentlich vorgestellte Korridor sei aus Sicht der TenneT eindeutig gegenüber anderen Alternativen zu bevorzugen.

 

 

In der Diskussionsrunde wurden insb. folgende Fragen gestellt:

 

·         Wie groß wird der Anteil der Erdverkabelung sein?

Antwort: Es gibt keine prozentualen Vorgaben. Da es sich um ein Pilotprojekt handelt, sei TenneT aber sehr aufgeschlossen. Es gibt allerdings noch nicht viele Erfahrungen mit Gleichstromleitungen in Erdverkabelung. Aufgrund der voraussichtlichen Mehrkosten des Faktors 4 gegenüber einer Freileitung würde man sich aus wirtschaftlichen Gründen voraussichtlich auf die notwendigen Bereiche konzentrieren müssen.

 

 

·         Wie würden Erdkabel verlegt?

Antwort: Die Verlegung ist aufwendig, da die Bereiche in einer Breite von ca. 25m ausgebaggert werden müssten. Die Kabel würden in einer Tiefe von ca. 2m verlegt. Landwirte seien i.d.R. skeptisch gegenüber Erdverkabelung, da eine Bodenverdichtung stattfinde. Allerdings sei eine landwirtschaftliche Nutzung darüber trotzdem grundsätzlich möglich. Bäume oder andere tiefwurzelnde Pflanzen könnten allerdings nicht über den Trassen verpflanzt werden. Zu beachten sei, dass ein darüber stehender Mensch bei einer Erdverkabelung deutlich näher an den Kabeln (und damit an der Strahlung) sei, als bei einer Freileitung.

·         Ist eine Erdverkabelung hinsichtlich der Folgekosten ebenfalls teurer?

Antwort: Zwar liegen die Kabel unter der Erde geschützt; wenn allerdings Reparaturen anstünden, wäre der Zeit- und Kostenaufwand für das Freilegen jedoch höher.

·         Wie werden die Städte beteiligt?

Antwort: Es wird ein Beteiligungsverfahren der Träger öffentlicher Belange geben, ähnlich wie bei einem Rauordnungsverfahren, welches bei anderen Leitungsprojekten zum Einsatz käme.

·         Kann es eine Beeinträchtigung von Menschen kommen?

Antwort: Es gelten die Grenzwerte der novellierten 26. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV). Hier sei ein Grenzwert von 500 Mikrotesla festgelegt. Weil es diesen einzuhaltenden Grenzwert gäbe, könne von einer Unbedenklichkeit ausgegangen werden.

·         Werden die Vorgaben des Nds. Energieleitungsausbaugesetzes (ENLAG) eingehalten (Innerhalb der Abstände von 400m zu bebauten Siedlungen und 200m zu Einzelwohnhäusern ist nur eine Erdverkabelung möglich)?

Antwort: Ja

·         Wie weit wird die Landesplanungsbehörde (ML) tätig?

Antwort: Das Land werde keine eigene Alternativplanung durchführen. Es würde im Rahmen der Beteiligung die landesweiten Zielsetzungen genau geprüft und als Stellungnahme gegeben. Sollten sich aus Sicht des ML sinnvollere Korridore anbieten, würden diese eingebracht.

·         Wie muss man sich die Masten einer Freileitung vorstellen?

Antwort: Es handelt sich um „normale Masten“, wie sie üblicherweise verwendet werden. Sie sind mit ca. 70m etwas höher als andere Höchstspannungsleitungen, die etwa 60m aufweisen. Dies hängt mit dem notwendigen Abstand zum Boden (Strahlung) zusammen.

·         Wann könne geklagt werden?

·         Antwort: Es gäbe die Klagemöglichkeit gegen den Planfeststellungsbeschluss vor dem Bundesverwaltungsgericht.

·         Wie sieht der Zeitplan genau aus?

·         Antwort: Derzeit befinde man sich noch im „Vorverfahren“ vor der förmlichen Antragstellung. TenneT werde sich ausreichend Zeit nehmen, um Bürgerkonsultationen durchzuführen. Wenn man davon ausgehe, dass ausreichend informiert worden sei, werde der Antrag gestellt. Ziel sei es, 2022 den Bau der Leitung fertiggestellt zu haben. Baubeginn sollte Ende 2018 sein.

·         Werden die Alternativvarianten ebenfalls veröffentlicht, damit TenneT und die BNetzA ebenfalls vertiefte (=kommunale) Informationen erhalten?

Antwort: Nein, dies sei nicht geplant, da man bereits die Vorzugsvariante eindeutig favorisieren könnte und aufgrund des Aufwands keine Gleichbehandlung im Sinne der Methodik möglich sei. TenneT gehe aber davon aus, der notwendigen Alternativenprüfung im ausreichenden Maße nachgekommen zu sein.

·         Wann werden die Bewertungskriterien veröffentlicht?

Antwort: Dies wird im Zuge der Antragstellung erfolgen.

 

 

 

 

Für Burgdorf sei eine öffentliche Veranstaltung in der ersten Aprilwoche angedacht.

 

 

Weitere Informationen zur Trasse unter:

http://suedlink.tennet.eu

 

Kartenmaterial unter:

http://suedlink.tennet.eu/trassenkorridore/vorschlag-trassenkorridor.html