Die wesentlichen Inhalte eines
Informationsgesprächs organisiert durch die kommunalen Spitzenverbände zusammen
mit der Bundesnetzagentur und dem Netzbetreiber TenneT zur geplanten
Stromtrasse „SuedLink“ am 25.02.2014 gebe ich Ihnen hiermit zur Kenntnis.
Ein Vertreter von der Bundesnetzagentur (BNetzA) berichtete, dass der BNetzA noch
kein formaler Antrag für die Trasse vorliege. Derzeit befände man sich noch im
„Vorverfahren“. So habe TenneT zunächst einen Vorschlag für den Korridor der
Trasse veröffentlicht.
Sobald der zu
stellende Antrag bei der BNetzA einginge, werde mit der sog. Bundesfachplanung
(ein eigenes, neues förmliches Verfahren nur für Leitungsplanungen) begonnen. Zeitnah
nach Eingang des Antrags würden öffentliche Antragskonferenzen am geplanten Trassenverlauf
(voraussichtlich alle 50-100km) durchgeführt. In diesen werde der Untersuchungsrahmen
für die Umweltprüfung festgelegt (insb. würde ermittelt, welche Gutachten
erforderlich würden). Daraufhin bestimmt die BNetzA die nachzureichenden
Unterlagen. Dies muss innerhalb von 2 Monaten erfolgen. Nach Vorliegen der vollständigen
Unterlagen habe die BNetzA innerhalb
von 6 Monaten über den Antrag zu entscheiden. Als Ergebnis der Bundesfachplanung
werde ein Korridor festgestellt, welcher
im nachfolgenden Planfeststellungsverfahren genauer beplant würde.
Vertreter von Tennet berichteten, dass die geplante Leitung „SuedLink“
aus Gründen der Netzstabilität und des Transports von Strom von Norden nach
Süden erforderlich sei. Dies sei durch den durch die BNatzA genehmigten
Netzentwicklungsplan und das durch Bundestag und Bundesrat im Jahr 2013 beschlossene
Bundesbedarfsplangesetz bestätigt
worden.
Die Veröffentlichung
des Trassenverlaufs Anfang Februar 2014 stelle den Beginn eines Konsultations-
und Dialogprozesses dar. Andere Trassenvarianten seien ebenfalls geprüft worden,
die aber seitens TenneT als deutlich schlechter bewertet wurden. Die Bewertung
erfolgte mit Hilfe einer Raumwiderstandsanalyse, in welcher insb. Belange des
Menschen und der Natur sowie der Wirtschaftlichkeit eingeflossen seien. TenneT
habe zur Untersuchung der Varianten bisher nur Raumordnungspläne untersucht;
kommunale Planungen und Belange seien noch nicht berücksichtigt worden. TenneT
verspreche sich von den anstehenden Konsultationen entsprechende Informationen.
Letztlich würden diese Informationen auch im Rahmen der formellen Beteiligung
der Träger öffentlicher Belange (TÖB) bei der Bundesfachplanung, bei der auch
die Kommunen um Stellungnahme gebeten werden, abgefragt werden.
Hinsichtlich der
Vorgehensweise zur Findung des jetzigen Vorzugskorridors habe TenneT
verschiedene Varianten zur Verbindung von zwei Punkten (Wilster und
Grafenrheinbach) ermittelt. Die Raumwiderstandsuntersuchung habe insb.
Siedlungsgebiete, FFH- und Vogelschutzgebiete sowie Planungen auf Landes- und
Regionalplanebene betrachtet. Nun müssten kommunale Informationen eingeholt
werden. Ein weiteres Ziel war es, dass Trassen von Bundesautobahnen,
Eisenbahnen und Stromleitungen gebündelt werden sollten, da diese i.d.R.
bereits vorbelastet seien. Von Grobkorridoren (ca. 15km) habe man die jetzigen
500m-1.000m breiten Korridore ermittelt. Kreuzungen mit anderen Leitungsträgern
sollten möglichst vermieden werden. Der öffentlich vorgestellte Korridor sei
aus Sicht der TenneT eindeutig gegenüber anderen Alternativen zu bevorzugen.
In der
Diskussionsrunde wurden insb. folgende Fragen gestellt:
·
Wie
groß wird der Anteil der Erdverkabelung sein?
Antwort: Es gibt keine prozentualen Vorgaben. Da es
sich um ein Pilotprojekt handelt, sei TenneT aber sehr aufgeschlossen. Es gibt
allerdings noch nicht viele Erfahrungen mit Gleichstromleitungen in
Erdverkabelung. Aufgrund der voraussichtlichen Mehrkosten des Faktors 4
gegenüber einer Freileitung würde man sich aus wirtschaftlichen Gründen
voraussichtlich auf die notwendigen Bereiche konzentrieren müssen.
·
Wie
würden Erdkabel verlegt?
Antwort: Die Verlegung ist aufwendig, da die Bereiche
in einer Breite von ca. 25m ausgebaggert werden müssten. Die Kabel würden in
einer Tiefe von ca. 2m verlegt. Landwirte seien i.d.R. skeptisch gegenüber
Erdverkabelung, da eine Bodenverdichtung stattfinde. Allerdings sei eine
landwirtschaftliche Nutzung darüber trotzdem grundsätzlich möglich. Bäume oder
andere tiefwurzelnde Pflanzen könnten allerdings nicht über den Trassen
verpflanzt werden. Zu beachten sei, dass ein darüber stehender Mensch bei einer
Erdverkabelung deutlich näher an den Kabeln (und damit an der Strahlung) sei,
als bei einer Freileitung.
·
Ist
eine Erdverkabelung hinsichtlich der Folgekosten ebenfalls teurer?
Antwort: Zwar liegen die Kabel unter der Erde
geschützt; wenn allerdings Reparaturen anstünden, wäre der Zeit- und
Kostenaufwand für das Freilegen jedoch höher.
·
Wie
werden die Städte beteiligt?
Antwort: Es wird ein Beteiligungsverfahren der Träger
öffentlicher Belange geben, ähnlich wie bei einem Rauordnungsverfahren, welches
bei anderen Leitungsprojekten zum Einsatz käme.
·
Kann
es eine Beeinträchtigung von Menschen kommen?
Antwort: Es gelten die Grenzwerte der novellierten 26.
Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV). Hier sei ein Grenzwert von 500
Mikrotesla festgelegt. Weil es diesen einzuhaltenden Grenzwert gäbe, könne von
einer Unbedenklichkeit ausgegangen werden.
·
Werden
die Vorgaben des Nds. Energieleitungsausbaugesetzes (ENLAG) eingehalten
(Innerhalb der Abstände von 400m zu bebauten Siedlungen und 200m zu Einzelwohnhäusern
ist nur eine Erdverkabelung möglich)?
Antwort: Ja
·
Wie
weit wird die Landesplanungsbehörde (ML) tätig?
Antwort: Das Land werde keine eigene Alternativplanung
durchführen. Es würde im Rahmen der Beteiligung die landesweiten Zielsetzungen
genau geprüft und als Stellungnahme gegeben. Sollten sich aus Sicht des ML
sinnvollere Korridore anbieten, würden diese eingebracht.
·
Wie
muss man sich die Masten einer Freileitung vorstellen?
Antwort: Es handelt sich um „normale Masten“, wie sie
üblicherweise verwendet werden. Sie sind mit ca. 70m etwas höher als andere
Höchstspannungsleitungen, die etwa 60m aufweisen. Dies hängt mit dem
notwendigen Abstand zum Boden (Strahlung) zusammen.
·
Wann
könne geklagt werden?
·
Antwort:
Es gäbe die Klagemöglichkeit gegen den Planfeststellungsbeschluss vor dem Bundesverwaltungsgericht.
·
Wie
sieht der Zeitplan genau aus?
·
Antwort:
Derzeit befinde man sich noch im „Vorverfahren“ vor der förmlichen Antragstellung.
TenneT werde sich ausreichend Zeit nehmen, um Bürgerkonsultationen
durchzuführen. Wenn man davon ausgehe, dass ausreichend informiert worden sei,
werde der Antrag gestellt. Ziel sei es, 2022 den Bau der Leitung fertiggestellt
zu haben. Baubeginn sollte Ende 2018 sein.
·
Werden
die Alternativvarianten ebenfalls veröffentlicht, damit TenneT und die BNetzA
ebenfalls vertiefte (=kommunale) Informationen erhalten?
Antwort: Nein, dies sei nicht geplant, da man bereits
die Vorzugsvariante eindeutig favorisieren könnte und aufgrund des Aufwands
keine Gleichbehandlung im Sinne der Methodik möglich sei. TenneT gehe aber
davon aus, der notwendigen Alternativenprüfung im ausreichenden Maße
nachgekommen zu sein.
·
Wann
werden die Bewertungskriterien veröffentlicht?
Antwort: Dies wird im Zuge der Antragstellung erfolgen.
Für Burgdorf sei
eine öffentliche Veranstaltung in der
ersten Aprilwoche angedacht.
Weitere
Informationen zur Trasse unter:
http://suedlink.tennet.eu
Kartenmaterial unter:
http://suedlink.tennet.eu/trassenkorridore/vorschlag-trassenkorridor.html