Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, Herrn Martin Carlens mit Wirkung vom 01. Juli 2014 für die Dauer von 6 Jahren (bis zum 30. Juni 2020) zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Weferlingsen zu ernennen.
Sachverhalt und Begründung:
Die Amtszeit des bisherigen stellvertretenden Ortsbrandmeisters Martin
Carlens endet am 30.06.2014.
Da sich Herr Carlens für eine weitere Amtszeit zur Verfügung gestellt hat, haben die aktiven wahlberechtigten Feuerwehrmitglieder in der Mitgliederversammlung am 18.01.2014 den
stellvertretenden Ortsbrandmeister Martin Carlens,
geb. 11.09.1973,
wohnhaft
Hastraweg 3, 31303 Burgdorf,
erneut zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Weferlingsen gewählt und zur Ernennung vorgeschlagen.
Gemäß § 20 Abs. 4 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes werden die Ortsbrandmeister und deren Stellvertreter für die Dauer von 6 Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen.
Über die Ernennung hat der Rat nach Anhörung des Regionsbrandmeisters zu beschließen.
Die Zustimmung des Regionsbrandmeisters liegt vor.