Bezug: Vorlage 2013 0509 - Aufstellungsbeschluss -
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Beschlussvorschlag:
Dem Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 8-08 „Gewerbegebiet Hülptingsen 5“ (Planteil und Begründung vom 27. Februar 2014) wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Vorentwurf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und die frühzeitige Beteiligung der Behörden (§ 4 Abs. 1 BauGB) durchzuführen.
Sachverhalt und Begründung:
Anhand der Vorlage 2013 0509 hat der Verwaltungsausschuss in seiner
Sitzung am 28.01.2014 gemäß § 2 BauGB den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan
Nr. 8-08 „Hülptingsen 5“ gefasst. In der Bezugsvorlage 2013 0509 wurde
die Veranlassung zur Aufstellung bereits geschildert. Ebenso wurde auch der
Geltungsbereich des Bebauungsplans abgesteckt.
Seither hat die Verwaltung für das „Gewerbegebiet Hülptingsen 5“
den Vorentwurf des Bebauungsplans erarbeitet.
Entsprechend der Zwei-Standort-Strategie der Gewerbeflächenentwicklung sind am Standort „Hülptingsen“ Flächen für kleinteiliges, lokal orientiertes Gewerbe mit Betriebsleiterwohnen vorzuhalten. Obwohl in den vergangenen Jahrzehnten sukzessive die Gewerbegebiete Hülptingsen 1-4 entwickelt wurden, gehen die dortigen Flächenreserven zur Neige. Daher soll mit der Schaffung von Baurechten für die gewerbliche Nutzung der Gewerbestandort erweitert werden.
Ziel des Bebauungsplanes Nr. 8-08 ist somit die Festsetzung weiterer Gewerbegebiete im Sinne der Wirtschaftsstandortstrategie Burgdorfs. Dabei werden insbesondere in Richtung Süden Entwicklungsoptionen offen gehalten, um ggf. an dieses Plangebiet anschließende bauliche Nutzungen und Erschließungsmöglichkeiten nicht zu verbauen.
Die Festsetzungen im Bebauungsplan Nr. 8-08 lehnen sich an die
Nutzungsregelungen und Gestaltungsmerkmale für die umgebenden Gewerbegebiete
an. Dem Einzelhandelskonzept entsprechend werden Einzelhandelsnutzungen
ausgeschlossen. Nur ausnahmsweise können Betriebe aus der Kraftfahrzeug-Branche
oder solche, die dem sogenannten Handwerkerprivileg entsprechen, zugelassen
werden. Die Nutzungsregelungen werden in der Sitzung des Bauausschusses
vorgestellt und sind im Einzelnen den angefügten Planteilen zu entnehmen.
Mit dem
anliegenden Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 8-08 „Gewerbegebiet Hülptingsen
5“ mit örtlichen Bauvorschriften nebst Begründung können nun die Verfahrensschritte
der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB)
und der Behörden (§ 4 Abs. 1 BauGB) durchgeführt werden.
Anlagen:
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Vorentwurf
des Bebauungsplans Nr. 8-08 „Gewerbegebiet Hülptingsen 5“ mit örtlichen
Bauvorschriften, Stand 27.02.2014.
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Begründung
zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 8-08 „Gewerbegebiet Hülptingsen 5“,
Stand 27.02.2014.
