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Beschlussvorschlag:
A) Die Ergebnisse der folgenden Beteiligungsverfahren, die in der anliegenden Begründung in Kapitel 11 wiedergegeben sind, werden zur Kenntnis genommen:
- der in der Zeit vom 13.09.2011 bis 27.09.2011 durchgeführten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13a BauGB,
- der mit Schreiben vom 25.08.2011 durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13a BauGB,
- der in der Zeit vom 09.10.2012 bis 09.11.2012 durchgeführten öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 13a BauGB,
- der mit Schreiben vom 04.10.2012 durchgeführten Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 i.V.m. § 13a BauGB.
Die in der Begründung beschriebenen Abwägungsvorgänge werden beschlossen.
B) Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Beteiligungsverfahren werden
-
die 2.
Änderung des Bebauungsplans Nr. 8-3 „Gewerbegebiet Hülptingsen 1“,
-
die 4.
Änderung des Bebauungsplans Nr. 8-4 „Gewerbegebiet Hülptingsen 2“,
-
die 2.
Änderung des Bebauungsplans Nr. 8-5 „Gewerbegebiet Hülptingsen 3“ und
-
die 1.
Änderung des Bebauungsplans Nr. 8-6 „Gewerbegebiet Hülptingsen 4“
jeweils mit
örtlichen Bauvorschriften
in den Fassungen vom 20.02.2014 als Satzungen beschlossen.
Den Bebauungsplänen wird die Begründung in der Fassung vom 20.02.2014 beigefügt.
Sachverhalt und Begründung:
Bereits im Jahr 2011 wurde damit begonnen, die Bebauungspläne der Gewerbegebiete Hülptingsen zu ändern. Zielsetzung ist insbesondere, die Festsetzungen, die bereits derzeit die Zulässigkeit von Einzelhandel beschränken, um eine mit dem Einzelhandelskonzept 2007 entwickelte Sortimentsliste zu ergänzen. Darüber hinaus sollen Örtliche Bauvorschriften zur Gestaltung von Werbeanlagen ergänzt werden. (vgl. Vorlage 2011 0856 Vorentwurf)
Mit Beschluss vom 25.09.2012 (Vorlage 2013 0178) hat der Verwaltungsausschuss den Entwürfen zur Änderung und Ergänzung der Bebauungspläne „Gewerbegebiete Hülptingsen“ zugestimmt. Darauf erfolgte in der Zeit vom 09.10.2012 bis zum 09.11.2012 die öffentliche Auslegung des Entwurfs (§ 3 Abs.2 BauGB). Parallel wurden die Behörden und Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme gebeten (§ 4 Abs. 2 BauGB). Die Ergebnisse dieser Beteiligungsschritte sind in Kapitel 11 der Begründung wiedergegeben.
Aus den o.g. Beteiligungsverfahren ergeben sich keine Änderungen der Planung, die eine nochmalige Auslegung erforderlich machen. Die in den textlichen Festsetzungen nach der Entwurfsauslegung vorgenommenen Anpassungen (in der Anlage grau hinterlegt) dienen der Klarstellung und stellen keine Änderungen im Sinne des § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB dar.
Den vier Änderungsbebauungsplänen, die nur aus textlichen Festsetzungen ohne Planzeichnung bestehen, soll eine gemeinsame Begründung beigefügt werden. Die nach der Entwurfsauslegung in der Begründung erfolgten Ergänzungen und Änderungen sind in der Anlage grau hinterlegt.
Die Änderungsbebauungspläne können nunmehr als Satzung beschlossen werden.
Anlagen:
-
2.
Änderung des Bebauungsplans Nr. 8-3 „Gewerbegebiet Hülptingsen 1“ mit örtlichen
Bauvorschriften (Stand 20.02.2014),
-
4.
Änderung des Bebauungsplans Nr. 8-4 „Gewerbegebiet Hülptingsen 2“ mit örtlichen
Bauvorschriften (Stand 20.02.2014),
-
2.
Änderung des Bebauungsplans Nr. 8-5 „Gewerbegebiet Hülptingsen 3“ mit örtlichen
Bauvorschriften (Stand 20.02.2014),
-
1.
Änderung des Bebauungsplans Nr. 8-6 „Gewerbegebiet Hülptingsen 4“ mit örtlichen
Bauvorschriften (Stand 20.02.2014).
- Gemeinsame Begründung der o.g. Bebauungspläne (Stand 20.02.2014)