Sachverhalt und Begründung:
Im Bauausschuss am 21.10.2013 hat die Verwaltung zugesagt, eine Vorlage für die Beratungsangebote für Bauherren der Ein- und Zweifamilienhausgrundstücke im Baugebiet „Nördlich Zilleweg“ zu erstellen.
Die Stadtverwaltung schlägt folgende Beratungskampagne vor, um Befürchtungen von Kaufinteressenten zur Vorgabe des Passivhausstandards abzubauen und damit auch eine möglichst zügige Vermarktung zu ermöglichen. Dabei wird sich an der bereits erfolgreich erprobten Vorgehensweise in der Stadt Ronnenberg orientiert, welche ebenfalls eine schrittweise Beratung vorsieht.
Die Kaufinteressenten, welche auf der Liste der Liegenschaftsabteilung für das Baugebiet „Nördlich Zilleweg“ vorgemerkt sind, sollen nach der Festlegung der Verkaufspreise, des Vergabeverfahrens sowie der energetischen Anforderung der Passivhausbauweise durch die Politik über die Vermarktungskonditionen informiert werden. Dabei soll auch eine Informationsbroschüre über die Passivhausbauweise als Erstinformation den Unterlagen beigefügt werden. Weiterhin wird auf eine öffentliche Informationsveranstaltung über das Baugebiet und die Anforderungen der Passivhausbauweise hingewiesen werden.
Die öffentliche Veranstaltung soll zur Information der Kaufinteressenten durchgeführt werden. Das Veranstaltungsformat wird aufgrund der voraussichtlich großen Teilnehmerzahl überwiegend als Vortragsveranstaltung durchgeführt werden müssen. Die Stadtplanungsabteilung wird über den Bebauungsplan und die getroffenen Festsetzungen informieren. Schwerpunktmäßig soll die Passivhausbauweise mit ihren Anforderungen und den wirtschaftlichen Auswirkungen erläutert werden. Diese Informationen werden über einen externen Referenten präsentiert, da sich die Einstellung des Klimaschutzmanagers aufgrund der erst Mitte 2014 zu erwartenden Fördermittelbewilligung leider deutlich verzögert.
Danach sind die Kaufinteressierten aufgefordert, ihre Bewerbungen für die Grundstücke bei der Liegenschaftsabteilung einzureichen, die dort dann entsprechend den noch zu beschließenden allgemeinen Vergabekriterien ausgewertet werden. Bei Rückfragen hinsichtlich der Passivhausbauweise sollen voraussichtlich Fachkolloquien durchgeführt werden, an denen maximal zehn Personen teilnehmen können. Die Durchführung muss voraussichtlich durch einen externen erfahrenen Passivhausplaner erfolgen. Diese Beratung soll optional angeboten werden, da davon auszugehen ist, dass eine Vielzahl von Bewerbern über Typenhäuser zertifizierte Passivhäuser errichten lassen werden. Außerdem werden damit die begrenzten finanziellen Mittel der Stadt unter dem Gebot der Sparsamkeit eingesetzt.
Der Käufer verpflichtet sich über den Kaufvertrag, den Passivhausstandard umzusetzen. Dies muss durch einen externen Qualitätssicherer nachgewiesen werden, der dem Bauherren als Ansprechpartner zur Verfügung steht. Dieser soll dem Bauherren, wie auch der Stadt, die Qualität des Gebäudes zertifizieren. Die Kosten für den Qualitätssicherer (laut Klimaschutzagentur ca. 3.000 €) trägt der Bauherr. Wenn der Passivhausstandard nicht nachgewiesen werden kann, wird die Stadt eine finanzielle Sanktion durchsetzen.
