Betreff
Familienhebamme
Vorlage
2007 0100/1
Aktenzeichen
51.2 Nie
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Haushaltsstelle

VwH

VmH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

5.000,- €

 

x

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

x ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Ein Beschlussvorschlag erfolgt nach dem Ergebnis der Erörterung.

Sachverhalt:

 

Das niedersächsische Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit hat in Zusammenarbeit mit der Stiftung „Eine Chance für Kinder“ in den Jahren 2002 bis 2004 das Modellprojekt „Aufsuchende Familienhilfe für junge Mütter – Netzwerk Familienhebammen“ an drei Standorten in Niedersachsen (Landkreis Leer, Stadt Osnabrück, Stadt Braunschweig) gefördert und durchgeführt. Ein umfassender Projektbericht liegt mittlerweile vor (www.ies.uni-hannover.de, Bericht 104.05).

 

Voraussetzung einer entsprechenden Förderung seitens des Landes und der Stiftung war die Beteiligung der Kommunen mit mindestens einer halben Sozialarbeiterstelle pro Projektstandort. Die Leistungen der Familienhebammen wurden, soweit ihre Tätigkeit nicht nach der Hebammengebührenverordnung mit den Krankenkassen abgerechnet werden konnten, durch das Projekt getragen.

 

Ziel des Projektes war es, unterschiedliche Hilfsmöglichkeiten, nämlich die der Jugendhilfe und der Hebammenhilfe zu verknüpfen, um Schwangere und junge Mütter in schwierigen psychosozialen Lebenslagen zu unterstützen und zu stabilisieren. Dabei sollten die als günstiger beurteilten gesundheitsorientierten Zugangsmöglichkeiten der Hebammen als so genannter Türöffner für die Erreichung von Frauen bzw. Familien genutzt werden, die sich sonst amtlicher, auch sozialer Arbeit entziehen.

 

Darüber hinaus erhielten examinierte Hebammen eine Zusatzqualifikation, die schwerpunktmäßig die psychosoziale und medizinische Beratung sowie die Betreuung von Risikogruppen durch eine aufsuchende Tätigkeit beinhaltet (vgl. Eine Chance für Kinder, Aufsuchende Familienhilfe für junge Mütter, Hannover 2005)

 

Dieses Gesamtkonzept wird inhaltlich von der Verwaltung überaus positiv gesehen. Der Antrag der SPD Fraktion wird daher vom Jugendamt begrüßt, zumal es auch in Burgdorf die von einem solchen Projekt profitierende Risikogruppe gibt. Allerdings ist diese Gruppe nicht so groß, als dass sie die Schaffung einer zusätzlichen halben Sozialarbeiterstelle rechtfertigen könnte (Voraussetzung für die Förderung durch das Land und die Stiftung).

 

Das Jugendamt hat bereits bisher in Einzelfällen den Einsatz von Hebammen finanziert, wenn dieser in Ergänzung der Leistungen des Jugendamtes, z.B. einer Sozialpädagogischen Familienhilfe, notwendig war und die Möglichkeit der Abrechnung mit der zuständigen Krankenkasse nicht mehr bestand. Die Abrechnung erfolgte dann ebenfalls im Rahmen der Hebammengebührenverordnung. Die Zusammenarbeit mit den hiesigen Krankenhäusern und den dort tätigen Hebammen ist hier positiv hervorzuheben, so dass das Jugendamt bisher auf Risikosituationen rechtzeitig aufmerksam wurde. Diese Praxis hat sich bewährt, wobei die Sinnhaftigkeit eines Projektes der aufsuchenden Familienhebammen keineswegs in Frage gestellt werden soll. Lediglich die quantitative Auslastung eines solchen Projektes ist in Burgdorf nicht gegeben, so dass hier m.E. nur in Zusammenarbeit mit anderen Kommunen ein derartiges Projekt umgesetzt werden könnte.

 

Daher erscheint es sinnvoller, mit der hier vor Ort tätigen Familienhebamme in Einzelfällen wie oben beschrieben zu kooperieren. Die jeweiligen durch die Jugendhilfe gewährten Einsätze der Hebamme können aus vorhandenen Jugendhilfemitteln bestritten werden.