Betreff
Mitteilung: Ausschilderung der Landmarken Burgdorfer Aue durch die Region Hannover
Vorlage
2014 0549
Aktenzeichen
66-Vol
Art
M i t t e i l u n g

Die anliegende Information erhalten Sie zur Kenntnis.

1       Allgemeines

 

Seit August 2009 stehen entlang der Burgdorfer Aue sechs sogenannte Landmarken. Eine Künstlerin und drei Künstler haben im Rahmen der Gartenregion Hannover Skulpturen geschaffen, die in der Landschaft aufgestellt wurden. Zwei Landmarken stehen auf Sehnder Gebiet, eine in Lehrte, zwei auf Burgdorfer Stadtgebiet und eine weitere in Uetze.

Der Kunstparcours erstreckt sich über 40 Kilometer entlang der Burgdorfer Aue. Die Landmarken unterstreichen die Bedeutung der Burgdorfer Aue innerhalb der Region Hannover und machen den Verlauf dieses Landschaftsraumes kenntlich.

 

        Als sichtbare Zeichen markieren sie das Gefälle der Burgdorfer Aue im Bereich der topographischen Höhenpunkte 65 bis 40 Meter über Normalnull. Auf Burgdorfer Stadtgebiet markieren die 50 m-Landmarke "Zeitwürfel" am Pferdemarkt und die 40 m-Landmarke "Aufbruch" an der Brücke nach Nienhagen den Verlauf der Burgdorfer Aue, siehe Anlage 1.

 

Die Region Hannover hat bereits einen Informationsflyer zu den Landmarken Burgdorf Aue veröffentlicht. Der Flyer kann unter dem Link: www.hannover.de unter Eingabe des Suchbegriffs "Landmarken" heruntergeladen werden.

Die Landmarken sind jedoch nicht vor Ort über das Radwegenetz der Region Hannover ausgeschildert. Darüber hinaus fehlen an den Skulpturen Erläuterungstafeln.

 

Die Region Hannover plant alle Landmarken der Burgdorfer Aue mit Erläuterungstafeln zu versehen und über das Radwegenetz auszuschildern.

Die Planungen stelle ich mit dieser Vorlage vor.

 

 

2       Geplante Ausschilderung der Landmarken Burgdorfer Aue

 

        Die Region Hannover legte im Herbst 2013 einen ersten Entwurf der Routenführung zu den Landmarken vor, siehe Anlage 2. Grundsätzlich sollen die Landmarken ab den Bahnhöfen ausgeschildert werden. Die 50 m-Landmarke liegt an der bereits ausgeschilderten Regionsroute R 11. Die Wegweisung zu dieser Landmarke erfolgt durch zusätzliche Schilder an vorhandenen Wegweisungsstandorten.

        Für die 40 m-Landmarke musste eine neue Routenführung entwickelt werden.

        Der Entwurf der Routenführung zu der 40-m-Landmarke wurde den betroffenen Realverbänden zur Abstimmung vorgelegt, da Wege der Realverbände in Anspruch genommen werden sollen.

        Der Realverband Ramlingen II lehnt eine Routenführung im gekennzeichneten Bereich über seine Wege ab. Die Benutzung des nördlichen Wegeabschnittes wird gestattet, so dass eine Anbindung an die Regionsroute unter Inanspruchnahme der Wege der Verkoppelungsinteressenten Otze möglich ist.

Eine Ausschilderung über Wirtschaftswege ab dem Bahnhof Ehlershausen ist jedoch nicht möglich. Es wird zurzeit von der Region Hannover geprüft, ob eine Ausschilderung über die Regionsstraße K 125 erfolgen kann.

 

Da eine Ausschilderung über die Wege des Realverbandes Ramlingen II in weiten Teilen nicht möglich ist, wird die 40 m-Landmarke zusätzlich ab dem Bahnhof Otze ausgeschildert, und zwar über das bereits vorhandene Radwegenetz der Region Hannover, siehe Anlage 3.

 

Das nördlichste Teilstück der Route verläuft auf dem Gebiet der Samtgemeinde Wathlingen. Die Samtgemeinde hat ihre Zustimmung für die Wegweisung erteilt.

 

 

3       Informationstafeln vor Ort an den Skulpturen

 

An den Skulpturen werden Informationstafeln aufgestellt, die über den Künstler und das Objekt unterrichten. Die Tafeln sollen einheitlich gestaltet werden und aus dauerhaftem Material bestehen, vorzugsweise aus Metall.

 

In der Anlage 4 sind die Entwürfe der Texte für die 40 m- und 50 m-Landmarke dargestellt.

 

Die 40 m-Landmarke steht auf Flächen des Unterhaltungsverbandes Untere Fuhse. Der Unterhaltungsverband hat der Aufstellung der Informationstafel zugestimmt.

 

 

4       Finanzierung und weiteres Vorgehen

 

        Die Erarbeitung des Wegweisungskatasters sowie die Beschaffung der Materialien werden von der Region Hannover finanziert. Die Montage der Wegweisung und der Informationstafeln soll durch den Bauhof der Stadt Burgdorf erfolgen. Diese Vorgehensweise wurde auch schon bei der übrigen Wegweisung der Region Hannover praktiziert.

        Die Unterhaltung der Wegweisung ist entsprechend geregelt. Die Region Hannover beschafft abgängige Schilder und der Bauhof der Stadt Burgdorf montiert diese.

 

        Voraussichtlich im Frühjahr 2014 soll die Ausschilderung der Landmarken umgesetzt werden.

 

 

 

 

Anlagen:

 

Anlage 1: Lage der Landmarken

Anlage 2: Neue Routenführung im Bereich der 40 m-Landmarke

Anlage 3: Ausschilderung von Bahnhof Otze aus

Anlage 4: Informationstafeln an den Landmarken