Betreff
Bebauungsplan Nr. 0-87"Nördlich Zilleweg 1. Abschnitt", Satzung
Vorlage
2014 0546
Aktenzeichen
61 26 - 00 87
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

A)   Die Ergebnisse der folgenden Beteiligungsverfahren, die in der anliegenden Begründung in Kapitel 9 wiedergegeben sind, werden zur Kenntnis genommen:

-      der in der Zeit vom 02.01.2013 bis zum 16.01.2013 durchgeführten Information der Öffentlichkeit gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB,

-      der in der Zeit vom 09.07.2013 bis zum 23.07.2013 durchgeführten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteili­gung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13a BauGB,

-      der mit Schreiben vom 27.06.2013 durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13a BauGB,

-      der in der Zeit vom 02.12.2013 bis zum 17.01.2014 durchgeführten öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 13a BauGB,

-      der mit Schreiben vom 28.11.2013 durchgeführten Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2  i.V.m. § 13a BauGB.

Die in der Begründung beschriebenen Ab­wägungs­vorgänge werden beschlossen.

(B) Satzungsbeschluss siehe nächste Seite)

B)   Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Beteiligungs­verfahren wird der Bebauungsplan Nr. 0-87 „Nördlich Zilleweg 1. Abschnitt“ mit örtlicher Bauvorschrift in der Fassung vom 05.02.2014 als Satzung beschlossen.

Dem Bebauungsplan wird die Begründung in der Fassung vom 05.02.2014 beigefügt.

 

Sachverhalt und Begründung:

Mit Beschluss vom 12.11.2013 hat der Verwaltungsausschuss dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 0-87 „Nördlich Zilleweg 1. Abschnitt“ zugestimmt. Darauf erfolgte in der Zeit vom 02.12.2013 bis zum 17.01.2014 die öffentliche Auslegung des Entwurfs (§ 3 Abs.2 BauGB). Parallel wurden die Behörden und Träger öffentlicher Belange um Stellung­nahme gebeten (§ 4 Abs. 2 BauGB). Die Ergebnisse dieser Beteiligungsschritte sind in Kapitel 9.4 und 9.5 der Begründung wiedergegeben und mit Abwägungsvorschlägen versehen worden.

Unter anderem sind im Rahmen der öffentlichen Auslegung zahlreiche Stellungnahmen eingegangen, in denen Bedenken zum Anschluss weiterer Baugebiete westlich des Ahrbergenwegs über die Planstraße A vorgetragen wurden. Diese Bedenken werden ernst genommen.         
Die Verkehrsprognose (PGT 2013b) hat gezeigt, dass bei alleinigem Anschluss der im ISEK westlich des Ahrbergenwegs dargestellten Flächen über die Planstraße A, für den südlichsten Abschnitt der Mönkeburgstraße (südlich der Lippoldstraße) ein durchschnittliches tägliches Verkehrsaufkommen (DTV[1]) von ca. 5.638 Kfz/24h zu erwarten ist. Verkehrsaufkommen ähnlicher Größenordnung werden in Burgdorf z.B. auf dem Ostlandring (6.056 Kfz/24h)[2] erreicht.    
An der Heran­füh­rung der Planstraße A an den Ahrbergenweg und der damit ermöglichten späteren Anbindung weiterer Baugebiete soll aber aus folgenden Gründen trotzdem festgehalten werden:

1. Der Verkehr am Knotenpunkt Mönkeburgstraße/Dorfstraße ist im Bestand zu 54 % nach Osten orientiert. Von daher entspricht eine nach Osten orientierte Anbindung weiterer Baugebiete den funktionalen Verkehrsbezügen.

2. Über die Planstraße A kann eine direkte Verbindung der Neubaugebiete zu den Infrastruktureinrichtungen an der Mönkeburg- und Lippoldstraße hergestellt werden. Zusätzliche Verkehre auf Umwegen werden somit vermieden.

3. Die vorgenommene Einschätzung der Lärmimmissionsbelastung der Wohnbebauung an der südlichen Mönkeburgstraße im Rahmen der verkehrsgutachterlichen Beurteilung (PGT 2013b) hat ergeben, dass eine Zunahm der durchschnittlichen täglichen Verkehrsmenge (DTV) von derzeit 4.065 Kfz/24h auf 5.638 Kfz/24h als verträglich angesehen werden kann.

4. Andere Möglichkeiten der Anbindung der Gebiete westlich des Ahrbergenwegs an die Dorfstraße, z.B. über den Rohrkampsweg oder den Ahrbergenweg, sind aus derzeitiger Sicht nicht besser geeignet und kommen aufgrund der Dimensionierung der vorhandenen Straßenräume in Heeßel (gesamte Breite zwischen den vorhandenen Grundstücken ca. 9 m) sowie der unter 1. und 2. dargestellten Verkehrsbezüge allenfalls als zusätzliche Anbindung in Betracht.

Mit dem vorliegenden Bebauungsplan Nr. 0-87 „Nördlich Zilleweg 1. Abschnitt“ ist darüber zu entscheiden, ob über die Planstraße A die Möglichkeit zur Anbindung weiterer Baugebiete westlich des Ahrbergenwegs geschaffen wird. Ob die Planstraße A später durch andere verkehrliche Anbindungen der Baugebiete westlich des Ahrbergenwegs ergänzt wird, ist im Zuge der weiteren Bauleitplanung zu entscheiden.

 

Aus den o.g. Beteiligungsverfahren ergeben sich keine Änderungen der Planung, die eine nochmalige Auslegung erforderlich machen. Die in der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen vorgenommenen Anpassungen dienen im Wesentlichen der Klarstellung und stellen keine Änderungen im Sinne des § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB dar.

In der Planzeichnung erfolgten nach der Entwurfsauslegung folgende Korrekturen:

-         Ergänzung der Bemaßung des Fußweges östlich der Planstraße B1.

-         Zuordnung der Baufläche, die direkt südlich an den o.g. Fußweg anschließt, zum WA 4; die Höhenregelung war im Entwurf unklar.

-         Veränderung der Zuordnungslinien der ‘Nutzungsschablonen’ zu den Baugebieten; der Bezug der im Entwurf verwendeten Überhaken war nicht eindeutig.

In den textlichen Festsetzungen sind die vorgenommenen klarstellenden Änderungen grau hinterlegt. Ebenso sind die in der Begründung vorgenommenen Ergänzungen und Änderungen grau hinterlegt.

Der Bebauungsplan Nr. 0-87 „Nördlich Zilleweg 1. Abschnitt“ mit örtlichen Bauvorschriften kann nunmehr als Satzung beschlossen werden.

 

 

 

Anlagen:        1. Bebauungsplan Nr. 0-87 „Nördlich Zilleweg 1. Abschnitt“ mit örtlichen
   Bauvorschriften (Stand 05.02.2014)

                   2. Begründung zum Bebauungsplans Nr. 0-87 „Nördlich Zilleweg 1. Ab-
                       schnitt“ mit örtlichen Bauvorschriften (Stand 05.02.2014)

 

 

 



[1] durchschnittliches werktägliches Verkehrsaufkommen (DTVw) von ca. 6.050 Kfz/24h

[2] Vergleichszahlen aus 2011