Betreff
Mitteilung - Radweg nach Grafhorn
- Antrag der Fraktion "Die Linke" vom 27.05.2013 / neuerliche Anfrage des Herrn Fleischmann bei der Region Hannover zum Ausbau bzw. der Sanierung des genannten Radweges -
Vorlage
2014 0543
Aktenzeichen
66-He/eb
Art
M i t t e i l u n g

 

Die Antwort der Region Hannover vom 06.12.2013 auf die o.g. Anfrage von Herrn Fleischmann sowie die Mitteilung der Stadt gebe ich Ihnen anbei zur Kenntnis.

 

 

Die Fraktion 'Die Linke' hat am 27.05.2013 einen Antrag zur Ausbesserung des Radweges nach Grafhorn gestellt. Hier ging es im wesentlichen um den Wegeabschnitt des Realverbandes Burgdorf, siehe auch Vermerk 66-Vol vom 03.06.2013 (Anlage 1). Dieser Antrag wurde nach Diskussion im Ausschuss für Umwelt und Verkehr am 01.10.2013 seitens des Verwaltungsausschuss abgelehnt, da deutlich wurde, dass eine Förderung im Rahmen des Ausbaus eines Alltagsradwegenetzes, das auch Wirtschaftswege einbezieht, frühestens in 2015/2016 in Frage kommt.

 

Herr Fleischmann hat sich zwischenzeitlich telefonisch mit dem Fachbereich Planung und Raumordnung der Region Hannover, in Verbindung gesetzt und diesen um Förderung einer Maßnahme zum Ausbau des genannten Weges im Rahmen der Naherholung gebeten. Nach Rücksprache zwischen Herrn Fleischmann und Herrn Danielsmeier wurde Herrn Fleischmann anliegendes Schreiben der Region zugeleitet (Anlage 2).

 

Nach Rücksprache der Stadtverwaltung mit Herrn Danielsmeier und Herrn Fleischmann bleibt Folgendes festzuhalten:

 

1.     Herr Fleischmann geht davon aus, dass eine Förderung unproblematisch möglich ist und die Stadt hier lediglich gegenfinanzieren muss.

 

2.     Nach Aussage von Herrn Danielsmeier ist ein umfangreiches Antragsverfahren durchzuführen. Nach den derzeitigen Fördergrundsätzen ist für den genannten Weg mit einer Förderung von max. 40% der Ausbaukosten zu rechnen.

 

3.     Der Verwaltungsausschuss hat klargestellt, lediglich Haushaltsmittel im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel für Wegeunterhaltung an Wegen von Dritten zur Verfügung zu stellen. Diese belaufen sich im Haushaltsjahr 2014 auf 2.000 €. Die Gesamtausbaukosten würden sich nach Berechnung der Tiefbauabteilung auf ca. 52.000 € belaufen.

 

4.     Da der Realverband nicht bereit ist, hier Ausbaumaßnahmen durchzuführen, hätte die Stadt entsprechende Anträge zu stellen, hier zu versichern, dass der Realverband die Maßnahme duldet und auch eine Zweckbindungszeit sicherstellt. Des Weiteren wäre eine naturschutzrechtliche Befreiung zu beantragen und ein formloser Antrag bei der Region Hannover nach Vorlage der genannten Vereinbarung bzw. Befreiung zu stellen.

 

        Aufgrund der derzeitigen Beschlusslage des VA kann eine Beantragung bei Gesamtausbaukosten von 52.000 € und bei einer Förderquote von 40% sowie bei vorhandenen Mitteln von 2.000 € nicht erfolgen.