Betreff
Mitteilung - Verkehrssituation in Hülptingsen
Vorlage
2014 0540
Art
M i t t e i l u n g

Sachverhalt

 

Nach Inbetriebnahme der Umgehungsstraße wurde die alte B 188 umgebaut. Dazu gehörte auch die Straße „Vor den Höfen“ in Hülptingsen. Als verkehrsberuhigende Maßnahme wurden u. a. Fahrbahneinengungen hergestellt und die Straße in die bestehende Tempo 30-Zone integriert. Zusätzlich zur Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit muss dann bei allen Kreuzungen bzw. einmündenden Straßen grundsätzlich die Rechts-vor-Links-Regelung zur Anwendung kommen. Durch diese Maßnahme wurde nicht nur eine verkehrsberuhigende Wirkung erzielt, sondern es konnten auch einige Schilder abgebaut werden.

 

In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verkehr am 05.12.2013 teilte eine Einwohnerin aus Hülptingsen mit, dass an der Kreuzung Rotdornstraße/Vor den Höfen die Rechts-vor-Links-Regelung häufiger nicht beachtet wird. Der im Ausschuss vorgebrachte Vorschlag, Schilder mit geänderter Verkehrsführung aufzustellen, ist nicht umsetzbar, da es sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr um eine geänderte Verkehrsführung handelt. Diese Schilder standen nach dem Umbau der Maßnahme für einen längeren Zeitraum in der Straße „Vor den Höfen“. Danach ist davon auszugehen, dass den ortskundigen Verkehrsteilnehmer die geänderte Vorfahrtsregelung bekannt ist, die ortsunkundigen Fahrer beachten in der Regel die vorliegende Verkehrsregelung.

 

Auftrag an die Verwaltung

 

Die Tiefbauabteilung wurde gebeten, zu überprüfen welche Maßnahmen möglich wären, um die Rechts-vor-Links-Regelung in der Straße „Vor den Höfen“ zu verdeutlichen.

 

Ergebnis

 

Die Überprüfung der Situation und die Beratung mit der Straßenverkehrsbehörde und der Polizei ergab folgendes Ergebnis:

 

Eine Beschilderung der Kreuzungen bzw. Einmündungen ist leider nicht möglich. Grundsätzlich ist die Beschilderung der Rechts-vor-Links-Regelung nicht vorgesehen, diese Regelung soll Schilder einsparen. Wie schon zuvor beschrieben, ist auch keine veränderte Verkehrsregelung vorhanden, auf die man noch hinweisen könnte.

 

Eine offizielle Markierung für diese Kreuzungen und Einmündungen ist gemäß StVO nicht möglich.

 

Des Weiteren ist die Einmündung Rotdornstraße/Vor den Höfen kein Unfallschwerpunkt. Insgesamt wurden in den letzten 3 Jahren in der Straße „Vor den Höfen“ 3 Unfälle aufgenommen. Im Einzelnen handelt es sich um Unfälle an folgenden Einmündungen: Grafhornweg im Jahr 2013; Grafhornweg und Rotdornstraße im Jahr 2011. Im Jahr 2012 wurden in diesem Bereich keine Unfälle aufgenommen.

 

Zusammenfassend muss festgestellt werden, dass seitens der Polizei, der Straßenverkehrsbehörde und der Tiefbauabteilung nach den geltenden Vorschriften keine Möglichkeit zur Verdeutlichung der Rechts-vor-Links-Regelung gesehen wird.