Sachverhalt
Nach Inbetriebnahme der Umgehungsstraße
wurde die alte B 188 umgebaut. Dazu gehörte auch die Straße „Vor den Höfen“ in
Hülptingsen. Als verkehrsberuhigende Maßnahme wurden u. a. Fahrbahneinengungen
hergestellt und die Straße in die bestehende Tempo 30-Zone integriert.
Zusätzlich zur Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit muss dann bei allen
Kreuzungen bzw. einmündenden Straßen grundsätzlich die
Rechts-vor-Links-Regelung zur Anwendung kommen. Durch diese Maßnahme wurde
nicht nur eine verkehrsberuhigende Wirkung erzielt, sondern es konnten auch einige
Schilder abgebaut werden.
In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt
und Verkehr am 05.12.2013 teilte eine Einwohnerin aus Hülptingsen mit, dass an
der Kreuzung Rotdornstraße/Vor den Höfen die Rechts-vor-Links-Regelung häufiger
nicht beachtet wird. Der im Ausschuss vorgebrachte Vorschlag, Schilder mit
geänderter Verkehrsführung aufzustellen, ist nicht umsetzbar, da es sich zum
jetzigen Zeitpunkt nicht mehr um eine geänderte Verkehrsführung handelt. Diese
Schilder standen nach dem Umbau der Maßnahme für einen längeren Zeitraum in der
Straße „Vor den Höfen“. Danach ist davon auszugehen, dass den ortskundigen Verkehrsteilnehmer
die geänderte Vorfahrtsregelung bekannt ist, die ortsunkundigen Fahrer beachten
in der Regel die vorliegende Verkehrsregelung.
Auftrag an die Verwaltung
Die Tiefbauabteilung wurde gebeten, zu
überprüfen welche Maßnahmen möglich wären, um die Rechts-vor-Links-Regelung in
der Straße „Vor den Höfen“ zu verdeutlichen.
Ergebnis
Die Überprüfung der Situation und die
Beratung mit der Straßenverkehrsbehörde und der Polizei ergab folgendes
Ergebnis:
Eine Beschilderung der Kreuzungen bzw.
Einmündungen ist leider nicht möglich. Grundsätzlich ist die Beschilderung der
Rechts-vor-Links-Regelung nicht vorgesehen, diese Regelung soll Schilder
einsparen. Wie schon zuvor beschrieben, ist auch keine veränderte
Verkehrsregelung vorhanden, auf die man noch hinweisen könnte.
Eine offizielle Markierung für diese
Kreuzungen und Einmündungen ist gemäß StVO nicht möglich.
Des Weiteren ist die Einmündung
Rotdornstraße/Vor den Höfen kein Unfallschwerpunkt. Insgesamt wurden in den
letzten 3 Jahren in der Straße „Vor den Höfen“ 3 Unfälle aufgenommen. Im
Einzelnen handelt es sich um Unfälle an folgenden Einmündungen: Grafhornweg im
Jahr 2013; Grafhornweg und Rotdornstraße im Jahr 2011. Im Jahr 2012 wurden in
diesem Bereich keine Unfälle aufgenommen.
Zusammenfassend muss festgestellt werden,
dass seitens der Polizei, der Straßenverkehrsbehörde und der Tiefbauabteilung
nach den geltenden Vorschriften keine Möglichkeit zur Verdeutlichung der
Rechts-vor-Links-Regelung gesehen wird.