Die anliegenden Informationen erhalten Sie
zur Kenntnis.
Überprüfung der Radwegebenutzungspflicht
Nachdem in der jüngeren
Vergangenheit verschiedene Gerichtsurteile zum Thema Benutzungspflicht von
Radverkehrsanlagen ergangen sind, gewinnt eine einheitliche Regelung der
Benutzungspflicht auf kommunaler Ebene immer stärker an Bedeutung. Hintergrund
ist, dass nach neuen Regelwerken zur Führung des Radverkehrs – insbesondere die
Empfehlungen für Radverkehrsanlagen 2010 (ERA 2010) – immer häufiger der
Mischverkehr auf der Fahrbahn (gemeinsam mit dem Kraftfahrzeugverkehr) als
geeignete Radverkehrsführung bewertet wird.
Im Jahr 2013 wurde
gemeinsam mit der Region Hannover ein einheitlicher Beurteilungsmaßstab entwickelt,
der es erlaubt, das Gefährdungspotenzial für Radfahrer auf der Fahrbahn auf
Basis von nachvollziehbaren Beurteilungskriterien einzuschätzen. Hieraus können
Aussagen zur Benutzungspflicht getroffen werden. Die so ermittelten Ergebnisse
dienen als Grundlage für eine Überprüfung der Radwegebenutzungspflicht
gemeinsam mit der Polizei, der Straßenverkehrsbehörde, der Straßenbaulastträger
und dem ADFC.
Für die Radwege
entlang der Bundes-, Landes- und Regionsstraßen ist die Überprüfung der
Radwegebenutzungspflicht nun abgeschlossen. In der Anlage 1 (Radwege Innerorts)
und Anlage 2 (Radwege Außerorts) gebe ich Ihnen die Ergebnisse der Überprüfung
zur Kenntnis. Die Ergebnisse sind in der Anlage 3 als Übersichtskarte
dargestellt.
Die Überprüfung der
Radwege entlang von städtischen Straßen wird, soweit noch nicht erfolgt, Anfang
2014 durchgeführt.
Die
Verkehrsbehördlichen Anordnungen zur Aufhebung der Benutzungspflicht werden
nach und nach gefertigt, so dass die zuständigen Straßenmeistereien die
Aufhebung der Benutzungspflicht Schritt für Schritt umsetzen können.
Anzumerken ist, dass
z.B. in der Ortsdurchfahrt Otze (K 121), auf der Schillerslager Straße bzw.
Schillerslager Landstraße (B 443) und Sprengelstraße Schutzstreifen markiert
werden sollen, die eine detaillierte Planung erfordern. Sobald sich die
Planungen hierfür konkretisieren, werde ich Ihnen diese gesondert über eine
Vorlage vorstellen.
Anlage 1: Tabelle Radwege innerorts
Anlage 2: Tabelle Radwege außerorts
Anlage 3: Übersichtskarte, Blatt 1 und 2