Betreff
Mitteilung - Überprüfung der Radwegebenutzungspflicht
Vorlage
2013 0536
Aktenzeichen
66-Vol
Art
M i t t e i l u n g
Untergeordnete Vorlage(n)

Die anliegenden Informationen erhalten Sie zur Kenntnis.

Überprüfung der Radwegebenutzungspflicht

 

Nachdem in der jüngeren Vergangenheit verschiedene Gerichtsurteile zum Thema Benutzungspflicht von Radverkehrsanlagen ergangen sind, gewinnt eine einheitliche Regelung der Benutzungspflicht auf kommunaler Ebene immer stärker an Bedeutung. Hintergrund ist, dass nach neuen Regelwerken zur Führung des Radverkehrs – insbesondere die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen 2010 (ERA 2010) – immer häufiger der Mischverkehr auf der Fahrbahn (gemeinsam mit dem Kraftfahrzeugverkehr) als geeignete Radverkehrsführung bewertet wird.

 

Im Jahr 2013 wurde gemeinsam mit der Region Hannover ein einheitlicher Beurteilungsmaßstab entwickelt, der es erlaubt, das Gefährdungspotenzial für Radfahrer auf der Fahrbahn auf Basis von nachvollziehbaren Beurteilungskriterien einzuschätzen. Hieraus können Aussagen zur Benutzungspflicht getroffen werden. Die so ermittelten Ergebnisse dienen als Grundlage für eine Überprüfung der Radwegebenutzungspflicht gemeinsam mit der Polizei, der Straßenverkehrsbehörde, der Straßenbaulastträger und dem ADFC.

Für die Radwege entlang der Bundes-, Landes- und Regionsstraßen ist die Überprüfung der Radwegebenutzungspflicht nun abgeschlossen. In der Anlage 1 (Radwege Innerorts) und Anlage 2 (Radwege Außerorts) gebe ich Ihnen die Ergebnisse der Überprüfung zur Kenntnis. Die Ergebnisse sind in der Anlage 3 als Übersichtskarte dargestellt.

Die Überprüfung der Radwege entlang von städtischen Straßen wird, soweit noch nicht erfolgt, Anfang 2014 durchgeführt.

 

Die Verkehrsbehördlichen Anordnungen zur Aufhebung der Benutzungspflicht werden nach und nach gefertigt, so dass die zuständigen Straßenmeistereien die Aufhebung der Benutzungspflicht Schritt für Schritt umsetzen können.

 

Anzumerken ist, dass z.B. in der Ortsdurchfahrt Otze (K 121), auf der Schillerslager Straße bzw. Schillerslager Landstraße (B 443) und Sprengelstraße Schutzstreifen markiert werden sollen, die eine detaillierte Planung erfordern. Sobald sich die Planungen hierfür konkretisieren, werde ich Ihnen diese gesondert über eine Vorlage vorstellen.

 

 

 

Anlage 1: Tabelle Radwege innerorts

Anlage 2: Tabelle Radwege außerorts

Anlage 3: Übersichtskarte, Blatt 1 und 2