Betreff
Friedhofsgebührenkalkulation 2014-2016 / Neukalkulation
Vorlage
2013 0426/1
Aktenzeichen
66.1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

1. Alt.)        Die Neufassung des Gebührentarifs der Friedhofsgebührensatzung in der Fassung vom 03.12.2013 wird beschlossen. Für die Gebühr für die Verleihung der Nutzungsrechte wird ein Kostendeckungsgrad von 60 % festgelegt.

 

2. Alt.)        Die Neufassung des Gebührentarifs der Friedhofsgebührensatzung in der Fassung vom 03.12.2013 wird beschlossen. Für die Gebühr für die Verleihung der Nutzungsrechte wird ein Kostendeckungsgrad von 65 % festgelegt.

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Bislang wurde im Gebührentarif der Friedhofsgebührensatzung die Formulierung gewählt, dass für die Nutzung des Kühlraums eine Gebühr „je Tag“ zu entrichten ist. Diese Formulierung findet sich in den Gebührentarifen der Bezugsvorlage jeweils unter Ziffer 7.4. auf Seite 60 und 65 der Kalkulation wieder. Um zu verdeutlichen, dass für eine stundenweise Nutzung des Kühlraumes kein Teilbetrag der Gebühr berechnet wird, empfiehlt die Verwaltung im Nachgang jeweils den Zusatz „je angefangenen Tag“ aufzunehmen.

 

Die Ortsräte Otze, Ramlingen-Ehlershausen und Schillerslage haben sich bereits mit der Bezugsvorlage befasst und dem Rat jeweils einstimmig empfohlen, einen Kostendeckungsgrad von 60 % für die Gebühr für die Verleihung der Nutzungsrechte festzulegen.

 

Die Ortsräte Otze und Ramlingen-Ehlershausen haben sich zudem einstimmig für die Neufassung des dazugehörigen Gebührentarifs unter Einbeziehung der seitens der Verwaltung vorgeschlagenen o.g. Änderung ausgesprochen. Im Ortsrat Schillerslage hat die Verwaltung noch nicht auf die im Nachgang festgestellte und aus ihrer Sicht erforderliche Formulierungsänderung hingewiesen.

 

Der Ergänzungsvorlage sind die geänderten Gebührentarife (60 % und 65 %) als Anlagen beigefügt. Die gegenüber der Bezugsvorlage vorgenommenen Änderungen sind markiert.

 

 

 

Anlagen:

 

Anlage 1:   Gebührentarif

               Kostendeckungsgrad der Nutzungsrechte 60 %

 

Anlage 2:   Gebührentarif

               Kostendeckungsgrad der Nutzungsrechte 65 %