Beschlussvorschlag:
Die der Vorlage 2013 0455/3 als Anlage beigefügte 3. Änderungsliste zum Haushaltsplanentwurf 2014 wird zur Kenntnis genommen.
Sachverhalt und Begründung:
Im Ergebnishaushalt hat sich der im Haushaltsplanentwurf 2014 ausgewiesene Fehlbetrag beim ordentlichen Ergebnis von 4.909.400 € auf 4.483.800 € verringert.
Nach der fortgeschriebenen Finanzplanung entwickelt sich der Fehlbetrag in den folgenden Jahren wie folgt:
2015
= |
-3.174.000 € |
2016
= |
-2.751.600 € |
2017
= |
-2.469.600 € |
Beim außerordentlichen Ergebnis hat sich gegenüber dem Haushaltsentwurf keine Änderung ergeben.
Das Jahresergebnis 2014 (Saldo aus dem ordentlichen und außerordentlichen Ergebnis) liegt jetzt bei -3.564.800 €.
Im Finanzhaushalt haben sich folgende Änderungen ergeben:
der Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit hat sich um 421.000 € auf 2.904.200 € vermindert, wobei die Änderungen zumindest auf der Auszahlungsseite größtenteils identisch sind mit den Positionen des Ergebnishaushalts,
der Saldo aus Investitionstätigkeit hat sich auf 6.754.300 € erhöht und
als Folge davon hat sich der Darlehensbedarf für Investitionstätigkeit ebenfalls auf 6.754.300 € und der Saldo aus Finanzierungstätigkeit (= Nettoneuverschuldung) auf 6.199.300 € erhöht.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen hat sich gegenüber dem Haushaltsentwurf nicht verändert.