Betreff
Mitteilung - Baumarbeiten auf dem Magdalenenfriedhof
unter Berücksichtigung der Denkmalpflege
Vorlage
2013 0533
Aktenzeichen
873-21-09
Art
M i t t e i l u n g

Die Stadt Burgdorf unterhält an der Bahnhofstraße den Magdalenenfriedhof, der seit 1987 unter Denkmalschutz steht. Bereits seit 1976 werden dort keine Erdbestattungen mehr durchgeführt, seit 2001 auch keine Urnenbeisetzungen. Es laufen noch vereinzelte Grabrechte.

 

Im Rahmen der Grünflächenunterhaltung ist die Stadt seit zwei Jahren dabei, die Gehölzbestände im Stadtgebiet dahingehend auszulichten, dass eine artgerechte, gesunde und verkehrssichere Weiterentwicklung der Bestände möglich ist. Dies soll im kommenden Herbst/Winter auch auf dem Magdalenenfriedhof durchgeführt werden. Da dort in den vergangenen Jahren nur die notwendigsten Gehölzschnittmaßnahmen im Rahmen der unmittelbaren Verkehrssicherungspflicht durchgeführt wurden, bilden viele wildaufgelaufene Gehölze z.T. dichte Gehölzbestände. Z.T. schädigen auch Gehölze (wildaufgelaufen oder durchgewachsene Grabbepflanzungen) die alten Grabsteine.

 

Die sehr zurückhaltenden Gehölzarbeiten in den vergangenen Jahren waren u.a. dadurch bedingt, dass Unklarheit darüber bestand, welche Arbeiten im Rahmen der Denkmalpflege zulässigen sind.

 

Daher wurde Kontakt mit dem Landesamt für Denkmalpflege aufgenommen und am 31.10.2013 ein Ortstermin mit einem auf Gartendenkmalpflege spezialisierten Mitarbeiter des Landesamtes und Herrn Brunke als städtischem Denkmapfleger sowie Vertretern der Tiefbauabteilung durchgeführt.

Dabei wurden folgende Grundsätze für die zukünftige Unterhaltung festgehalten:

Bäume

·         Ein dichter Baumbestand ist kein ursprüngliches Kennzeichen des Friedhofs. Zum Teil führen aufgelaufene oder aus Grabbepflanzungen durchgewachsene Bäume auch zu Schädigungen alter Grabsteine. Ein gewisser Baumbestand trägt jedoch zur Atmosphäre des Friedhofs bei.

·         Die zur Entnahme vorgesehenen Bäume (zumeist aufgelaufene Sämlinge) können wie vorgesehen entnommen werden.

Koniferen/Sträucher

·         Besonders die aus alten Grabbepflanzungen hervorgegangenen z. T. inzwischen baumhohen Koniferen sind typisch für Friedhöfe. Sie sollten in nennenswertem Umfang erhalten werden.

·         In Teilbereichen sind jedoch Grabsteine, die aufgrund ihrer Gestaltung für die Allgemeinheit sichtbar sein sollen, komplett eingewachsen. Diese sollten gezielt freigestellt werden.

·         Zur Bahnhofstraße hin sind die Koniferengebüsche so dicht, dass kein Durchblick in dahinter liegende Friedhofsbereiche mehr möglich ist. Hier sind die Gebüsche entsprechend zurückzunehmen.

Grabsteine / Efeu

·         Der Friedhof weist vielfältige Grabsteine auf. Diese sollen als wichtiger Bestandteil des Denkmals Friedhof auch sichtbar sein und im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten erhalten werden.

·         Die Grabsteine sind durch Efeubewuchs oder dichten Strauchbewuchs teilweise komplett zugewachsen. Hier sollte ein gezieltes Freistellen auch durch Rückschnitt durchgewachsener ehemaliger Grabbepflanzungen erfolgen. Zum Teil ist das Freischneiden der Ansichtsfläche ausreichend. Als Bodendecker kann das Efeu erhalten werden. Zugewachsene Einfassungen müssen nicht freigelegt werden.

·         Aus Gründen der Verkehrssicherheit sind regelmäßige Kontrollen erforderlich. Einige Grabsteine mussten aus Standsicherheitsgründen bereits niedergelegt werden. Wenn ausreichende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, sollte bei besonders markanten Grabsteinen eine erneute Befestigung/Aufstellung erfolgen.

 

Grabpflege durch Angehörige

·         In Einzelfällen besteht der Wunsch von Angehörigen auch nach Ablauf der Grabrechte das Grab weiter zu betreuen und ggf. auch den Grabstein wieder standfest zu errichten. Dem steht grundsätzlich nichts entgegen. Die fachgerechte Befestigung des Grabsteins ist mit der Unteren Denkmalpflegebehörde (Herrn Brunke) abzustimmen.

 

Allgemein

·         Insgesamt ist festzustellen, dass es bei einem durch den Bewuchs so veränderlichen Denkmal keine pauschal geltenden Gestaltungsgrundsätze gibt. Vielmehr ist jeweils mit Blick für das Ganze und anhand der oben beschriebenen Richtlinien eine Einschätzung des Einzelfalls zu treffen.

·         Die Arbeiten erfolgen in Abstimmung und Zusammenarbeit zwischen Tiefbauabteilung, Gärtnerbauhof und Denkmalpflege.

·         Die beschriebenen Arbeiten werden je nach Arbeitskapazitäten des Gärtnerbauhofs in Abschnitten durchgeführt.