Beschlussvorschlag:
Gemäß §
110 Abs. 6 NKomVG wird das dem Originalprotokoll als Anlage ....... beigefügte
Haushaltssicherungskonzept
für das Haushaltsjahr 2014
in der
Form, wie es sich unter Berücksichtigung der Beschlussfassung des Rates zur
Haushaltssatzung 2014 ergibt, beschlossen.
Sachverhalt und Begründung:
Die Vorlage Nr. 2013 0528 wurde um die Anlagen A und B ergänzt, die die Fortschreibung der Haushaltssicherungskonzepte für den Finanzplanungszeitraum abbilden.
Weitere Ergänzungen/Änderungen im Haushaltssicherungsbericht 2012 und im Haushaltssicherungskonzept 2014 wurden grau hinterlegt. Wesentlich sind folgende Punkte:
· auf S. 6 wurden Personalaufwendungen i.H.v. 994.000 € ergänzt.
· auf S. 10 wurden 2 Maßnahmen aus dem Haushaltssicherungskonzept 2013 eingefügt. Hieraus ergeben sich im weiteren Verlauf redaktionelle Änderungen, da auf den Folgeseiten die Nummerierung angepasst wurde.
· auf S. 19/20 wurde der Mehrertrag von 84.000 € auf 54.000 € reduziert. Außerdem wurde die Formulierung „Erhöhung der Friedhofsgebühren“ in „ Neue Gebührenstaffelung“ umbenannt.