Betreff
Stellenplan 2007
Vorlage
0017/06/16.WP
Aktenzeichen
11
Art
Beschlussvorlage alt

Beschlussvorschlag:

 

Zu a) Der Rat nimmt den Stellenplan-Entwurf zur Kenntnis und verweist die Vorlage zu weiteren Beratungen zunächst in die Ausschüsse zu b) und c).

 

Zu b) / c) Der Ausschuss für Wirtschaft und Finanzen/Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den unter d) dieser Vorlage aufgeführten Beschluss zu fassen.

 

Zu d) Als Bestandteil des Haushaltsplanes 2007 wird der (dem Originalprotokoll als Anlage         beigefügte)

 

                                                     Stellenplan für das Haushaltsjahr 2007

 

                        beschlossen.

Sachverhalt und Begründung:

 

Als Anlage zu dieser Vorlage überreiche ich Ihnen den Stellenplan-Entwurf für das Haushaltsjahr 2007. Er ist Bestandteil des Haushaltsplanes (§ 85 Abs. 2 Nieders. Gemeindeordnung). Entsprechend den Verwaltungsvorschriften zur Gemeindehaus­haltsverordnung gliedert sich der Stellenplan-Entwurf in einen Teil A (Beamte) und einen Teil B (Beschäftigte, ehemals Angestellte und Arbeiter/-innen) sowie in Stellenübersichten nach der Verwal­tungsgliederung und Sonderübersichten. In diesem Zusammenhang weise ich nochmals darauf hin, dass derzeit immer noch keine gültigen, auf den TVöD zugeschnittenen, Muster zu § 6 GemHVO vorliegen, die die Gestaltung des Stellenplanes verbindlich festlegen. Aus diesem Grund werden nach wie vor die bisherigen Stellenplan-Muster verwendet. Anderenfalls wird der Stellenplan bis zur Beschlussfassung eventuell noch umzugestalten sein.

 

Der Stellenplan-Entwurf 2007 sieht gegenüber dem Nachtrags-Stellenplan 2006 folgende Ände­rungen vor:

 

 

I.       Zusätzlicher Stellenbedarf

 

          1.        Nachdem der Bau der nördlichen Umgehungsstraße B 188n beschlossen wurde, soll nun zeitnah mit den notwendigen Arbeiten begonnen werden. Zuständig für die Begleitung des Neubaus der B 188n und des dazugehörigen Flurbereinigungsverfahrens ist die städtische Tiefbauabteilung. Durch den entstehenden zusätzlichen Arbeitsaufwand ergibt sich für die Dauer dieser Maßnahme die Notwendigkeit, die Personalkapazitäten für einen befristeten Zeitraum von 4 Jahren (bis 30.09.2011) hierauf auszurichten und für diesen Zeitraum eine zusätzliche Stelle für eine/n Diplom-Landespfleger/in (Verg.Gruppe IVa / III BAT bzw. Entgeltgruppe 11 TVöD) einzurichten.

 

                 Im Jahr 2007 entstehen durch die Elternzeit einer bereits beschäftigten Diplom-Landespflegerin keine personellen Mehrkosten, da hierfür keine Vertretung eingestellt wird. In den Jahren 2008 bis 2011 entstehen zusätzliche Personalkosten in Höhe von jährlich ca. 54.000 EUR.

 

 

          2.        Unter der lfd. Nr. 20 im StPl ist eine zusätzliche 0,25 Stelle der Entgeltgruppe 9 TVöD in P-Reserve vorgesehen. Sie wird wegen des enormen Zuwachses des Aufgabenumfangs in der Personalabteilung dringend benötigt (u.a. Umsetzung der Tarifrechtsreform mit neuer Stellenbewertung und Einführung eines neuen leistungsorientierten Zahlungssystems, Auswirkungen und Beteiligung an der Verwaltungsreform, Aufbau eines Beschwerdemanagements nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, steigende Anforderungen an Dokumentationspflichten im Rahmen der Stellenwirtschaft durch sich ständig wandelnde Gesetzgebung, stetiger Anstieg der Gesamtzahl des zu betreuenden Personals). Um den gesetzlichen Anforderungspflichten als Arbeitgeber und Dienstherr nachzukommen, ist eine maßvolle Anhebung des Gesamtplanstellenanteils der Abt. 11 erforderlich.

 

                 Die Personalkosten erhöhen sich durch diese Maßnahme um ca. 9.000 EUR.

 

 

          3.    Die Anzahl der Pflegekinder innerhalb von Pflegefamilien als auch die Anzahl der Pflegekinder in Heimunterbringung hat in den vergangenen Jahren stetig zugenommen. Um die Betreuung der Pflegekinder auf dem bisherigen Niveau halten zu können und den Stellenplan auch hier nicht unnötig auszuweiten, ist es erforderlich, die Stellenanteile der Sozialarbeiter/innen (Entgeltgruppe 9 TVöD) um 0,25 Stellen zu erhöhen.

 

                 Die Personalkosten erhöhen sich durch diese Maßnahme um ca. 13.800 EUR.

 

 

          4.    Am 01.10.2006 ist die neue Gebäudewirtschaftsabteilung eingerichtet worden. Neben der Abteilungsleitung, den technischen Beschäftigten der ehemaligen Hochbauabteilung und einer halben Stelle für eine Stenotypistin (bisher Ordnungsabteilung) sind dieser Abteilung zwei Stellen für Sachbearbeiter/-innen zugeordnet worden, die zum einen aus der Hauptabteilung (1 Stelle A 10 BBesG) und zum anderen je zur Hälfte aus der Schul-, Kultur- und Sportabteilung und der Jugendpflegeabteilung (1 Stelle Verg.Gruppe VIb BAT / Entgeltgruppe 6 TVöD) abgezogen wurden. Durch die Auslagerung des Teilbereiches Gebäudewirtschaft und den Abzug der A 10-Planstelle sind bei Abt. 10 Restaufgaben im Umfang von ca. 20 bis 25 Stunden pro Woche verblieben, für die nun eine halbe Planstelle der Verg.Gruppe IVb BAT / Entgeltgruppe 9 TVöD geschaffen werden muss.

 

                  Durch diese Maßnahme erhöhen sich die Personalkosten um ca. 23.500 EUR.

 

 

          5.    Der Stadtplanungsabteilung ist die Stelle einer Vermessungstechnikerin der Verg.Gruppe VIb/Vc BAT (Entgeltgruppe 8 ku 6 TVöD) zugeordnet. Die Stelle einer Vermessungshauptsekretärin ist als A 8-Planstelle ausgewiesen. Beide Mitarbeiterinnen arbeiten jedoch aus familiären Gründen nur halbtags. Um den Arbeitsaufwand dennoch bewältigen zu können, wird auf den freien Stellenanteilen beider Stellen eine Kartographin befristet beschäftigt. Da die Stelleninhaberin der Beschäftigten-Planstelle ihre Stunden dauerhaft reduziert hat, kann hier eine halbe Stelle für eine Vermessungstechnikerin der Verg.Gruppe VIb/Vc BAT (Entgeltgruppe 8 ku 6 TVöD) gestrichen werden. Da Beamten-Planstellen nicht als halbe Stellen ausgewiesen werden können, wird verwaltungsintern ein Hinweis aufgenommen, dass die halbe Beamten-Planstelle zukünftig nicht mit einer anderen Person als der jetzigen Stelleninhaberin wiederbesetzt wird. Im Gegenzug ist eine Planstelle der Verg.Gruppe Vc BAT (Entgeltgruppe 8 TVöD) für eine Kartographin einzurichten.

 

                  Diese Maßnahmen haben aktuell keine Auswirkungen auf die Personalkosten, sie stellen lediglich eine organisatorische Stellenveränderung dar.

 

 

          6.    Die Betreuung des Flüchtlingswohnheimes in der Friederikenstrasse obliegt seit dem Sommer 2006 der Stadt Burgdorf. Personell ergibt sich hierdurch die Notwendigkeit, eine zusätzliche halbe Stelle der Lohngruppe 1/1a BMT-G (Entgeltgruppe 1 TVöD) für einen Hausmeister/Betreuer einzurichten.

 

                 Die Personalkosten erhöhen sich dadurch um ca. 11.000 EUR.

 

 

II.       Änderungen und Anpassungen aufgrund tarifrechtlicher und tatsächlicher Auswirkungen

 

          1.    Mit Wirkung vom 01.07.2006 wurde der Amtsleiterin 6.1 die Leitungsfunktion der Bauordnungsabteilung zusätzlich zu ihrer Amtsleitung übertragen. Die Stelle der Abteilungsleitung (Verg.Gruppe IVa/III BAT bzw. Entgeltgruppe 11 TVöD) wurde nunmehr in eine Stelle für eine/n technische/n Sachbearbeiter/in umgewandelt (Verg.Gruppe IVb/IVa BAT bzw. Entgeltgruppe 10 TVöD). Der Stellenplan ist hier entsprechend anzupassen.

 

                 Die Personalkosten verringern sich durch diese Maßnahme um ca. 7.600 EUR.

 

 

          2.    Der Arbeitsplatzanbahner (lfd. Nr. 37) befindet sich ab dem 01.12.2006 in der Freistellungsphase seiner Altersteilzeit und scheidet am 30.11.2007 endgültig aus dem Dienst der Stadt Burgdorf aus. Die Stelle des Arbeitsplatzanbahners wird nach Angaben der ARGE‚ Job-Center in der Region Hannover’ nach dem Ausscheiden des jetzigen Stelleninhabers nicht wiederbesetzt werden und kann somit im Stellenplan mit einem ‚kw-Vermerk (30.11.2007) versehen werden.

 

                  Dadurch ergeben sich 2007 Einsparungen in Höhe von ca. 3.500 EUR.

 

 

          3.    Zum 01.10.2006 wurde die Gebäudewirtschaftsabteilung eingerichtet. Zuvor waren zwei Stellen für Sachbearbeiter/innen der Schul-, Kultur- und Sportabteilung sowie der Jugendpflegeabteilung der Verg.Gruppe VIb BAT (Entgeltgruppe 6 TVöD) zugeordnet. Jeweils eine halbe Stelle ist nunmehr in die neue Gebäudewirtschaftsabteilung zu verschieben. Aufgrund der veränderten Aufgabenwahrnehmung ist diese Stelle nach einer Neubewertung nunmehr nach der Verg.Gruppe Vc BAT (Entgeltgruppe 8 TVöD) bewertet und im Stellenplan entsprechend auszuweisen.

 

                  Insgesamt erhöhen sich die Personalkosten im Jahre 2007 um ca. 400 €.

 

                  Organisatorisch ist es des Weiteren erforderlich, die bisher der Hochbauabteilung zugeordneten fünf Techniker-Stellen, die bisher der Hauptabteilung zugeordnete A 10- Planstelle für eine Sachbearbeiterin und eine bisher der Ordnungsabteilung zugeordnete halbe Stelle für eine Stenotypistin (bisher Abt. 32) ebenfalls Abt. 25 zuzuordnen. Auf die Stellenbewertungen wirkt sich diese organisatorische Maßnahme derzeit nicht aus.

 

                  Diese Maßnahme hat somit auch keine Auswirkungen auf die Personalkosten.

 

 

          4.    Die Stelle des Offsetdruckers ist im Stellenplan nach der Vergütungsgruppe VI b BAT (Entgeltgruppe 6 TVöD) ausgewiesen. Eine Überprüfung und Neubewertung des Arbeitsplatzes hat ergeben, dass dieser Arbeitsplatz nach der Vergütungsgruppe Vc BAT (Entgeltgruppe 8 TVöD) zu bewerten ist. Die Stelle ist im Stellenplan entsprechend anzupassen.

 

                 Die Personalkosten erhöhen sich dadurch im Jahre 2007 um ca. 700 EUR.

 

 

          5.    Die Stelle der Bezügerechnerin war bisher nach der Vergütungsgruppe VIb/Vc BAT (Entgeltgruppe 8 ku 6 TVöD) bewertet. Dieser Arbeitsplatz wurde im Rahmen einer Neuverteilung von Aufgaben neu beschrieben. Aufgrund der neuen Arbeitsplatzbeschreibung kam die Arbeitsgruppe ‚Bewertung’ zu dem Ergebnis, dass sich die Bewertung dieser Stelle nach der Vergütungsgruppe Vc BAT (Entgeltgruppe 8 TVöD) richtet. Der Stellenplan ist entsprechend anzupassen.

 

                 Da die Stelleninhaberin aufgrund des tarifrechtlichen Anspruchs seit dem 01.01.2005 eine entsprechende Zulage erhält, ergeben sich keine höheren Personalkosten.

 

 

          6.    Eine Stenotypistin in der Ordnungsabteilung bezieht nunmehr eine unbefristete Erwerbsunfähigkeitsrente. Eine halbe Stelle der Verg.Gruppe VII BAT (Entgeltgruppe 5 TVöD) kann gestrichen werden.

 

                  Diese Stelleneinsparung hat keine Auswirkungen auf die Personalkosten, da die Stelleninhaberin bereits seit 2004 aufgrund einer befristeten EU-Rente kein Entgelt mehr bezogen hatte.

 

 

          7.    Eine 0,25 Stelle für eine Stenotypistin in der Bauordnungsabteilung kann ebenfalls gestrichen werden. Diese Maßnahme hat keine Auswirkungen auf die Personalkosten, da diese Stellenanteile im vergangenen Jahr bereits nicht mehr in Anspruch genommen wurden.

 

 

          8.    Eine bisher der Hochbauabteilung zugeordnete halbe Planstelle für eine Stenotypistin wird im Rahmen der Auflösung der Abteilung und Neubildung der Gebäudewirtschaftsabteilung in die Personalreserve verschoben. Da sich die Stelleninhaberin in Altersteilzeit befindet und diese halbe Stelle künftig nicht wiederbesetzt wird, kann ein ‚kw-Vermerk’ (30.04.2011) angebracht werden.

 

 

          9.    Mit der Gründung der Wirtschaftsbetriebe Burgdorf GmbH ist das Hallenfreibad einschließlich des Personals von der Stadt Burgdorf auf die Wirtschaftsbetriebe übergegangen. Die Stellen des Betriebsleiters HFB, des Schwimmmeisters, der Fachangestellten für Bäderbetriebe, der Kassiererinnen und der Auszubildenden für den Beruf der Fachangestellten für Bäderbetriebe werden somit künftig durch die Stadt Burgdorf nicht wiederbesetzt werden und können einen ‚kw-Vermerk’ erhalten.

 

 

          10.  Der Arbeitsplatz eines Gartenarbeiters + Fahrers, der bisher nach der Lohngruppe 4/4a BMT-G (Entgeltgruppe 4 TVöD) bewertet war, war im Rahmen einer Neuverteilung von Aufgaben neu zu beschreiben. Aufgrund einer aktualisierten Arbeitsplatzbeschreibung war die Stelle neu zu bewerten. Im Ergebnis richtet sich die Bewertung der Stelle nunmehr nach der Lohngruppe 5/5a BMT-G (Entgeltgruppe 5 TVöD) und ist im Stellenplan entsprechend verändert auszuweisen.

 

                 Die Personalkosten erhöhen sich dadurch um ca. 1.200 €.

 

 

          11.  Im Haushaltsjahr 2007 werden voraussichtlich drei Auszubildende für den Be­ruf der/des Verwaltungsfachangestellten ihre Ausbildung beenden. Allen Auszubildenden soll - wie in der Vergangenheit - die Möglichkeit geboten werden, Berufserfahrungen in einem befristeten Arbeitsverhältnis als Berufsanfänger zu sammeln. Hier ist für die Berufsanfänger eine befristete Beschäftigung (nach Verg.Gruppe VIII BAT bzw. Entgeltgruppe 3 TVöD) für die Dauer von drei Monaten vorgesehen. Bei einer Nichtweiterbeschäftigung von einzelnen Auszubildenden (die eine weiterführende Schule besuchen wollen, sich erfolgreich auf eine Stelle außerhalb der Stadtverwaltung Burgdorf beworben haben, o. ä.) kann die Beschäftigungsdauer der anderen Berufsanfänger entsprechend länger vereinbart werden. In den vergangenen Jahren waren jeweils insgesamt 5 Stellen für Berufsanfänger/innen ausgewiesen. Der Stellenplan ist hier entsprechend um 2 Stellen zu vermindern.

 

                 Die Personalkosten verringern sich um ca. 12.000 €.

 

 

          12.        Auch die Übersichten der Informatorisch beschäftigten Dienstkräfte sind - wie in jedem Stellenplan - anzupassen. Für den Beruf der Verwaltungsfachange­stellten sind im Haushaltsjahr 2007 sieben Auszubildende vorgesehen.

 

 

          13.        Hinzuweisen bleibt auch auf verschiedene rein formelle Änderungen, die sich aus organisatorischen Veränderungen ergeben:

 

                 Der Bereich Tiefbau wurde vom Bauamt abgespalten und bildet mit der Tiefbauabteilung und der Tiefbauverwaltungsabteilung nunmehr ein eigenständiges Amt.

                 Das Amt 6.1 vereint künftig die Stadtplanungsabteilung, die Bauverwaltungsabteilung, die Bauordnungsabteilung und die Umweltschutzabteilung (bisher Amt 1).

 

                 Die Abteilung 11 wurde organisatorisch wieder dem Amt 1 zugeordnet.

 

                 Die neu eingerichtete Gebäudewirtschaftsabteilung (Abt. 25) wurde dem Amt 2 zugeordnet.

 

                 Die vorgesehene Planstelle für das politisch beantragte „Controlling“ wird als Stabsstelle eingerichtet und damit direkt der Verwaltungsleitung unterstellt.

 

 

                 Die gesamte Zahl der Planstellen im Bereich der Beamtinnen bzw. Beamten sowie der Beschäftigten (Angestellte und Arbeiter) beträgt 316,25 Stellen. Hinzu kommen 13 Ausbildungs- und Praktikantenstellen.

 

 

III.         Zusätzliche Anträge

 

          Die Gleichstellungsbeauftragte hat mit Schreiben vom 24.05.2006 beantragt, ihre Arbeitszeit auf eine volle Stelle anzuheben. Derzeit ist sie bekanntlich auf einer im Stellenplan ausgewiesenen 0,75-Planstelle mit 26,75 Std. pro Woche beschäftigt. Der Verwaltungsausschuss ist in seiner Sitzung am 04.07.2006 über den Antrag informiert und darauf hingewiesen worden, dass die Politik bei den Beratungen zum Stellenplan-Entwurf 2007 entscheiden muss, ob sie dem Antrag entsprechen und im Stellenplan 2007 eine volle Stelle für Frau Pape einrichten will. Gleichzeitig wurde im VA darauf hingewiesen, dass die im Falle einer ‚Stellenaufstockung’ entstehenden zusätzlichen Personalkosten von rd. 18.000 EUR bei der Ermittlung, ob das von der Politik gesetzte Einsparziel bei den Personalkosten erreicht wurde, unberücksichtigt bleiben müssten.

 

          Der Inhalt des vorliegenden Stellenplan-Entwurfes wurde dem Personalrat mit der Bitte um Benehmensherstellung zugeleitet. Seine Entscheidung werde ich Ihnen bei der Beratung über diese Vorlage bekannt geben.

          Der Gleichstellungsbeauftragten wurde der Stellenplan-Entwurf bekannt gegeben.

Finanz. Auswirkungen in Euro

Haushaltsstelle

VwH

VmH

Einmalige Kosten:

     

     

Laufende Kosten:

     

     

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein