Sachverhalt und Begründung:
Die
„Nordstraße“ gehört zur Kernstadt in Burgdorf und ist als Einbahnstraße mit
gegenläufigem Radverkehr ausgewiesen. Durch die Einbahnstraßenregelung wird die
Nordstraße hauptsächlich von den Anwohnern befahren und von Autofahrern, die
einen Parkplatz in Innenstadtnähe benötigen. Die Westseite der Fahrbahn wird
komplett mit Autos zugeparkt, tagsüber von Innenstadtbesuchern und abends von
den Anwohnern. Im idealsten Fall können dort maximal 21 Autos parken. Von
Radfahrern und Fußgängern wird die „Nordstraße“ als kurze Verbindung in die
Innenstadt genutzt. Der Ausbaustand der Fahrbahn ist von 1960. Die Gehwege
wurden später vor einigen Gebäuden zum Teil mit 30 cm großen Basaltplatten, zum
Teil mit 50 cm großen Platten befestigt. Die noch fehlenden Gehwegbereiche wurden
1984 provisorisch mit einer Schwarzdecke (Tragdeckschicht) befestigt, da bereits
zu dieser Zeit längerfristig eine Umgestaltung der „Nordstraße“ geplant war.
Bei einer
Kanalbefahrung im Jahr 2008 (siehe dazu auch 1.1) wurden Schäden festgestellt,
die eine Erneuerung des Kanals erforderlich machen.
1. Bestand
1. 1 Kanal und
Versorgungsleitungen
Der vorhandene Mischwasserkanal in der
„Nordstraße“ wurde Anfang des 20. Jahrhunderts aus Steinzeug DN 250
hergestellt.
Bei einer Kamerabefahrung im Jahr 2008 wurden
in der „Nordstraße“ viele Risse und schadhafte Anschlusspunkte der
Schadensklassen 0 und III (sofortige- und langfristige Schadensbeseitigung)
festgestellt. Die Erneuerung ist auf Grund der Vielzahl der Schäden am wirtschaftlichsten.
Hier ergibt sich gegenüber der letzten Prioritätenliste eine Verschiebung aus
der Liste der geschlossenen Sanierung in die Liste der Erneuerung. Den
geringeren Kosten der geschlossenen Sanierung (Renovierung) steht eine kürzere
(Rest) Lebensdauer gegenüber, die hier zur Erneuerung als wirtschaftlichstes
Verfahren führt.
Der öffentliche Bereich der
Hausanschlussleitungen bis zur Grundstücksgrenze ist untersucht worden. Hierbei
festgestellte Schäden werden behoben. Des Weiteren sind die die Hausanschlussschächte
begutachtet worden. Abgängige Hausanschlussschächte werden erneuert.
1. 2 Straße
Die „Nordstraße“ besteht aus einer ca. 22 cm
starken Packlage, welche mit einer ca. 2 cm starken Schotterdecke und
Schwarzdecke überzogen wurde. Der Fahrbahnaufbau entspricht keiner
standardisierten Belastungsklasse und erfüllt nicht den technischen Standard.
Die Randeinfassung ist in vielen Fällen abgängig und die Höhenlagen sind z.T.
zu korrigieren. Die Gehwegeoberfläche wurde teilweise mit grauen 50 cm großen
Betonplatten, mit 30 cm großen Basaltplatten, mit grauem Betonpflaster und mit
einer Asphaltdecke hergestellt.
Die Gesamtbreite der Ausbaufläche in der
„Nordstraße“ beläuft sich auf ca. 9,25 m. Die Fahrbahn hat zurzeit eine
mittlere Breite von 5,25 m, die östliche Gehwegseite eine mittlere Breite von
1,90 m und die westliche Seite eine mittlere Breite von 2,10 m.
Den Asphalt in der Fahrbahn habe ich
hinsichtlich der polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffe (PAK)
untersuchen lassen. Die Deckschicht der Straßenausbauproben weist nach den
Ergebnissen der umweltgeochemischen Untersuchungen gem. der Vorschrift dem Niedersächsischen
Landesamts für Ökologie (NLÖ) und dem Niedersächsischen Landesamt für
Straßenbau (NLStB) deutlich erhöhte PAK-Gehalte und deutlich erhöhte
Konzentrationen an Phenol-Index auf. Dadurch sind die Ausbauasphalte als teer-/pechhaltiger
Straßenaufbruch einzustufen und es ist das Entsorgungsnachweisverfahren der NGS
(Niedersächsische Gesellschaft zur Endablagerung von Sonderabfall mbH) zu berücksichtigen.
1. 3 Straßenbegleitgrün
Zurzeit ist in der Nordstraße kein
Straßenbegleitgrün vorhanden.
1. 4 Oberflächenentwässerung
Die Entwässerung der vorhandenen Fahrbahn und der Gehwege erfolgt über
eine beidseitig der Fahrbahn verlaufende einreihige Gosse mit Straßenabläufen.
Die Fahrbahn entwässert im Dachprofil.
1. 5 Beleuchtung
Die vorhandene Beleuchtung befindet sich im
Gehweg auf der Westseite, ca. 1,60 m von den Grundstücksgrenzen entfernt.
2. AUSBAUVORSCHLAG
2. 1 Querschnitt
Eine Aufteilung der öffentlichen
Verkehrsflächen ist im Lageplan (Anlage 1) und in den Schnitten der Anlagen 2
und 3 dargestellt.
Die „Nordstraße“ ist eine Wohnstraße, die
hauptsächlich von Anwohnern und von Autofahrern, die kostenfrei in Stadtnähe
parken wollen, befahren wird. Des Weiteren wird die „Nordstraße“ als Verbindung
in die Innenstadt für Radfahrer und Fußgänger benutzt. Für Autofahrer ist sie
als Einbahnstraße nur in Richtung Norden befahrbar und befindet sich in der 20
km/h Zone.
Da die Einbahnstraßenregelung für den
Radverkehr nicht gilt, wurde die Fahrbahnbreite so gewählt, dass der Begegnungsverkehr
Fahrrad-PKW möglich ist.
Für die Fahrbahn wird grau-anthrazitfarbenes
Betonrechteckpflaster gewählt. Für die Fußgänger wird auf beiden Straßenseiten
ein 1,65 – 1,80 m breiter Gehwegstreifen in rotem Betonrechteckpflaster
verlegt. Eingefasst wird der Gehwegstreifen mit Rundborden mit drei cm Ansicht.
Die Parkplätze werden optisch durch anthrazitfarbenes Pflaster, eingefasst mit
grauem Betonrechteckpflaster, hervorgehoben. Sie werden mal auf der Ostseite
und mal auf der Westseite angelegt. Dadurch dienen die parkenden Autos der
Verkehrsberuhigung. Es werden 19 Parkplätze ausgewiesen.
An den Grundstücksseiten wird der Gehweg
durch die vorhandene Bebauung bzw. durch Tiefborde eingefasst.
Querprofil A – A
(Anlage 2)
Gehwegstreifen ca. 1,80 m
Parkplatz ca. 2,00 m
Fahrbahn ca. 3,80 m
Gehwegstreifen ca. 1,65 m
Querprofil B – B
(Anlage 3)
Gehwegstreifen ca. 1,80 m
Fahrbahn ca. 3,80 m
Parkplatz ca. 2,00 m
Gehwegstreifen ca. 1,65 m
Für eine
spätere Versorgung z.B. mit Kabeln der Breitbandversorgung werden Leerrohre verlegt,
um zu verhindern, dass die neu hergestellte Fahrbahn u. U. kurzfristig erneut
aufgenommen werden muss.
2. 2 Befestigungsart
Zurzeit ist der Aufbau der Fahrbahn und des
Gehweges keiner Belastungsklasse zuzuordnen.
Der Aufbau der Fahrbahn wird für die
Belastungsklasse 1,0 (Quartierstraße) mit normalen Beanspruchungen gemäß den
Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen Ausgabe
2012 (RStO 12), Tafel 3, Zeile 1 bemessen.
Soweit der anstehende Boden frostsicher ist,
kann der Einbau der Frostschutzschicht entfallen.
Durch die Verbesserung des Unterbaus mit
einem frostsicheren Aufbau werden Frostaufbrüche vermieden.
Nach der RStO 12 wurde folgender Aufbau
gewählt:
Betonrechteckpflaster 0,08 m
Bettung aus Sand –
Splitt - Gemisch 0,04
m
Schottertragschicht
0,20
m
Frostschutzschicht 0,18
m
Frostsicherer
Gesamtaufbau 0,50
m
Durch die komplette Veränderung des
Ausbauprofils wird eine digitale Vermessung der fertig ausgebauten Straße
notwendig. Da sich teilweise die Lage der Schächte verändert, ist außerdem eine
Vermessung der Schächte notwendig.
2. 3 Oberflächenentwässerung
Die Fahrbahn wird mit einem umgedrehten Dachprofil mit beidseitigem Gefälle von 2,5 % gebaut.
Im Zuge des Neubaus wird die
Fahrbahnentwässerung über eine Mittelgosse (System Trecona analog zur
Marktstraße) mit Straßenabläufen in die vorhandene Kanalisation erfolgen.
2. 4 Straßenbegleitgrün
Zur optischen Auflockerung werden zwischen
den Parkplätze auf der östlichen Straßenseite drei Bäume gepflanzt. Eine
Pflanzung von Bäumen zwischen den Parkplätzen auf der Westseite ist nicht
möglich, da sich dort die Trinkwasserleitung befindet.
Bei der Wahl der Standorte der Bäume wird
darauf geachtet, dass nur auf einen Parkplatz verzichtet werden muss, und dass
dort die Häuser nicht direkt an der Grundstücksgrenze stehen.
Da es aus Platzgründen nicht möglich ist,
ausreichend große offene Baumscheiben herzustellen, sind zusätzliche Maßnahmen
zur Erweiterung des durchwurzelbaren Bodenraums notwendig. Im Bereich vor und
hinter der Baumscheibe werden 2 x 2 m große Wurzelbrücken mit Baumsubstrat
angelegt, um den Wurzelraum zu vergrößern. Die Wurzelbrücken werden
überpflastert und heben sich optisch nicht von den umgebenden Pflasterflächen
ab. Sie sind überfahrbar und ausreichend tragfähig.
Es sind Schutzmaßnahmen gegen Durchwurzelung
zu treffen, da der Mindestabstand von 2,50 m zwischen Stammachse und der
Gasleitung (ca. 1,50 m) und des Mischwasserkanals (ca. 2,10 m) unterschritten
wird. An diesen Stellen werden Wurzelschutzbahnen eingebaut.
Es werden drei Zierkirschen (Prunus x schmittii) gepflanzt. Es sind
kleinbleibende Bäume mit einer schmalen Wuchsform, die mit ihrer Blüte im
April/Mai und der Herbstfärbung attraktive Akzente setzen. Die Baumstandorte
werden durch Tiefenbohrungen, großzügigen Einbau von Pflanzsubstrat und den
Einbau eines Bewässerungsrings um den Ballen vorbereitet. Die Baumscheiben (2 x
2 m) werden mit Baumrosten aus Gusseisen abgedeckt. Die Bäume erhalten
Stammschutzgitter, die gleichzeitig zum Anbinden der Bäume dienen. Die Bäume erhalten
einen weißen Anstrich, um die Verdunstung zu reduzieren.
2. 5 Beleuchtung
Die vorhandenen Standorte müssen im Rahmen der Baumaßnahme an die Grundstücksseite versetzt werden, da sich durch die neue Flächenaufteilung die Masten andernfalls sehr nah an den Parkplätzen befinden. In diesem Zuge werden auch die aus den 1960-er Jahren stammenden Beleuchtungsmasten erneuert. Die Aufsätze wurden bereits im Rahmen des Beleuchtungserneuerungskonzeptes 2009 erneuert.
3. Finanzierung
und Kosten
Bei der Erneuerung der „Nordstraße“, mit den Teileinrichtungen Fahrbahn, Gehwege, Parkflächen, Straßenbegleitgrün, Beleuchtung und Straßenentwässerung, handelt es sich um eine beitragsfähige Maßnahme nach den Vorgaben des Niedersächsischen. Kommunalabgabengesetzes (NKAG) in Verbindung mit der Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Burgdorf.
Es handelt sich hier um eine Straße mit starkem innerörtlichen Verkehr. Dies bedeutet, dass die Anlieger von den beitragsfähigen Kosten einen Anteil von 40 % für die Fahrbahn, 60 % für die Gehwege, 50 % für die Beleuchtungseinrichtungen (Masterneuerung) und Oberflächenentwässerung sowie 70 % für die Parkflächen zu tragen haben.
Der
Mischwasserkanal dient zu 67 % der Grundstücksentwässerung und zu 33 % der Straßenentwässerung.
Für den Anteil der Straßenentwässerung (Oberflächenentwässerung) werden
Straßenausbaubeiträge erhoben. Nach der Entwässerungsabgabensatzung der Stadt
Burgdorf ist die Erhebung von Kanalbaubeiträgen (Abwasserbeitrag) für den auf
die Erneuerung der Grundstücksentwässerung entfallenden Anteil möglich. Von
dieser Möglichkeit wurde bislang kein Gebrauch gemacht. Die Refinanzierung
dieser Kosten erfolgt auch hier, aus Gleichbehandlungsgründen, durch die
laufenden Kanalbenutzungsgebühren.
Für die Kanalerneuerung und den Ausbau der Nordstraße werden
voraussichtlich Gesamtkosten in Höhe von 380.000,- € anfallen. Davon sind rund 140.000,-
€ für die Kanalbauarbeiten und rund 240.000,- € für den Straßenbau veranschlagt.
Haushaltsmittel
stehen unter den Produktkonten 53800.787243 und 54100.787255 zur Verfügung.
4. Schlussbemerkung
Die Planungen für die Nordstraße sind mit der Polizei, dem ADFC, dem ADAC, dem Sozialverband, dem Seniorenrat, dem Zweckverband Abfallwirtschaft, der Straßenverkehrsbehörde, der Feuerwehr und dem Denkmalschutz abgestimmt worden. Den Planungen wurde zugestimmt.
Die Anlieger habe ich zu einem Informationsgespräch eingeladen. Über das Meinungsbild der Anlieger werde ich in der Sitzung des Umwelt- und Verkehrsausschusses berichten.
Anlage 1: Lageplan
Anlage 2: Schnitt A-A
Anlage 3: Schnitt B-B
Anlage
4: Straßenbaum