|
Finanz. Auswirkungen in Euro |
Produktkonto |
ErgHH |
FinHH |
||
|
Einmalige Kosten: |
€ |
||||
|
Laufende Kosten: |
€ |
||||
|
Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: |
nein |
||||
Beschlussvorschlag:
Der Bebauungsplan Nr. 8-08 für
das Gewerbegebiet „Hülptingsen 5“ ist für den in Anlage 1 der Vorlage
dargestellten Geltungsbereich aufzustellen (Aufstellungsbeschluss gemäß
§ 2 BauGB i.V.m. § 8 Abs. 1 BauGB).
Sachverhalt und Ziel:
Die Stadt Burgdorf verfolgt seit dem
Integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISEK) aus dem Jahr 2010 eine
Zwei-Standort-Strategie der Gewerbeflächenentwicklung. Unabhängig von
Flächenreserven am Gewerbestandort „Nordwest“ sind in „Hülptingsen“ Flächen für
kleinteiliges, lokal orientiertes Gewerbe mit Betriebsleiterwohnen
vorzuhalten. Die Flächenreserven in „Hülptingsen“ gehen aber zur Neige und daher
sind zügig weitere Bauflächen zu entwickeln, um eventuellen Ansiedlungsengpässen
vorzubeugen. Ziel des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 8-08 für das
Gewerbegebiet
„Hülptingsen 5“ ist daher die Festsetzung weiterer Gewerbegebiete im Sinne der
Wirtschaftsstandortstrategie.
Geltungsbereich:
Der 14.554 m² große
Geltungsbereich befindet sich in der Flur 5 der Gemarkung Hülptingsen und
umfasst einen Großteil des als Acker genutzten Flurstücks 78/6 (15.215 m²)(vgl.
Anlage 1). Nördlich grenzt die Lohgerberstraße mit dem Gewerbegebiet
„Hülptingsen 3“ an und westlich befindet sich das Gewerbegebiet „Hülptingsen 4“
an der Leineweberstraße. Südlich schließt eine Ackerfläche (Flurstück 78/1) an
während östlich ein Feldweg (Flurstück 79/3) mit einer Baumreihe (Flurstück 80)
den Übergang zum ebenfalls landwirtschaftlich genutzten Flurstück 88 bildet.
Begründung:
Sowohl im ISEK als
auch im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) sind diese Flächen zur
Gewerbenutzung vorgesehen und bilden zusammen den Gewerbestandort
„Hülptingsen“. Das hier zu überplanende Flurstück 78/6 stellt den nächsten
logischen Entwicklungsabschnitt in „Hülptingsen“ dar, weil die Erschließung
durch die Lohgerberstraße größtenteils vorhanden ist und sich das Grundstück
im Eigentum der Stadt Burgdorf befindet.
Im Rahmen der
jetzigen Planung sind Erweiterungsoptionen für die unmittelbar angrenzenden
Flächen, welche ebenso langfristig für eine Gewerbenutzung in Frage kommen, zu
berücksichtigen. Die östliche angrenzende Fläche (Flurstück 88) ist aufgrund
des trennenden Feldwegs mit der Baumreihe sowie der topographischen
Unterschiede unabhängig zu erschließen. Für die südlich angrenzende Fläche
(Flurstück 78/1) muss jedoch
bereits jetzt eine angemessene Einbindung in das Gesamtgebiet „Hülptingsen“ gesichert
werden. Daher ist ein „Erschließungsstich“ als Verlängerung der Lohberberstraße
nach Süden hin beabsichtigt. Hieran kann zu einem späteren Zeitpunkt die
Erschließung der südlich angrenzenden Fläche anknüpfen. Einer Grundlagenplanung
aus dem Jahr 2005 zufolge erscheint auf dieser südlich angrenzenden Fläche auch
ein Teilabschnitt einer Entlastungsstraße möglich. Um diese Grundlagenplanung
nicht zu konterkarieren, ist es erforderlich einen 3,5 m breiter
Streifen im Osten des Plangebietes freizuhalten. Dieser Streifen wird daher aus
dem Geltungsbereich herausgelassen
(ca. 235
m²) womit gleichzeitig ein
von Norden herrührender „grüner Gebietsrand“ weitergeführt wird.
Zusammenfassend bleiben trotz
jetziger Gewerbegebietsentwicklung wesentliche Erschließungs- und
Entwicklungsoptionen für die südlich angrenzende Fläche (Flurstück 78/1) weiterhin offen. Daher können
zum jetzigen Zeitpunkt die obigen Beschlüsse a und b für den Geltungsbereich
getroffen werden.
Anlagen:
1) Geltungsbereich „Hülptingsen 5“
(Nr. 0-08)
