Betreff
Bebauungsplan Nr. 8-08 für das Gewerbegebiet "Hülptingsen 5" - Aufstellungsbeschluss -
Vorlage
2013 0509
Aktenzeichen
61 - 8-08
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

Laufende Kosten:

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Bebauungsplan Nr. 8-08 für das Gewerbegebiet „Hülptingsen 5“ ist für den in Anlage 1 der Vorlage dargestellten Geltungsbereich aufzustellen (Aufstellungs­beschluss gemäß § 2 BauGB i.V.m. § 8 Abs. 1 BauGB).


Sachverhalt und Ziel:

Die Stadt Burgdorf verfolgt seit dem Integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISEK) aus dem Jahr 2010 eine Zwei-Standort-Strategie der Gewerbeflächenentwicklung. Unabhängig von Flächenreserven am Gewerbestandort „Nordwest“ sind in „Hülptingsen“ Flächen für klein­teiliges, lokal orientiertes Gewerbe mit Betriebsleiterwohnen vorzuhalten. Die Flächenreserven in „Hülptingsen“ gehen aber zur Neige und daher sind zügig weitere Bauflächen zu entwickeln, um eventuellen Ansiedlungsengpässen vorzubeugen. Ziel des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 8-08 für das Gewerbegebiet „Hülptingsen 5“ ist daher die Festsetzung weiterer Gewerbegebiete im Sinne der Wirtschaftsstandortstrategie.

Geltungsbereich:

Der 14.554 m² große Geltungsbereich befindet sich in der Flur 5 der Gemarkung Hülptingsen und umfasst einen Großteil des als Acker genutzten Flurstücks 78/6 (15.215 m²)(vgl. Anlage 1). Nördlich grenzt die Lohgerberstraße mit dem Gewerbegebiet „Hülptingsen 3“ an und westlich befindet sich das Gewerbegebiet „Hülptingsen 4“ an der Leineweberstraße. Südlich schließt eine Ackerfläche (Flurstück 78/1) an während östlich ein Feldweg (Flurstück 79/3) mit einer Baumreihe (Flurstück 80) den Übergang zum ebenfalls landwirtschaftlich genutzten Flurstück 88 bildet.

Begründung:

Sowohl im ISEK als auch im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) sind diese Flächen zur Gewerbenutzung vorgesehen und bilden zusammen den Gewerbestandort „Hülptingsen“. Das hier zu überplanende Flurstück 78/6 stellt den nächsten logischen Entwicklungsabschnitt in „Hülptingsen“ dar, weil die Erschließung durch die Lohgerber­straße größtenteils vorhanden ist und sich das Grundstück im Eigentum der Stadt Burgdorf befindet.

Im Rahmen der jetzigen Planung sind Erweiterungsoptionen für die unmittelbar angrenzenden Flächen, welche ebenso langfristig für eine Gewerbenutzung in Frage kommen, zu berück­sichtigen. Die östliche angrenzende Fläche (Flurstück 88) ist aufgrund des trennenden Feldwegs mit der Baumreihe sowie der topographischen Unterschiede unabhängig zu erschließen. Für die südlich angrenzende Fläche (Flurstück 78/1) muss jedoch bereits jetzt eine angemessene Einbindung in das Gesamtgebiet „Hülptingsen“ gesichert werden. Daher ist ein „Erschließungsstich“ als Verlängerung der Lohberberstraße nach Süden hin beabsichtigt. Hieran kann zu einem späteren Zeitpunkt die Erschließung der südlich angrenzenden Fläche anknüpfen. Einer Grundlagenplanung aus dem Jahr 2005 zufolge erscheint auf dieser südlich angrenzenden Fläche auch ein Teilabschnitt einer Entlastungsstraße möglich. Um diese Grundlagenplanung nicht zu konterkarieren, ist es erforderlich einen 3,5 m breiter Streifen im Osten des Plangebietes freizuhalten. Dieser Streifen wird daher aus dem Geltungsbereich herausgelassen (ca. 235 m²) womit gleichzeitig ein von Norden herrührender „grüner Gebietsrand“ weitergeführt wird.

Zusammenfassend bleiben trotz jetziger Gewerbegebietsentwicklung wesentliche Erschließungs- und Entwicklungsoptionen für die südlich angrenzende Fläche (Flurstück 78/1) weiterhin offen. Daher können zum jetzigen Zeitpunkt die obigen Beschlüsse a und b für den Geltungsbereich getroffen werden.

Anlagen:

1) Geltungsbereich „Hülptingsen 5“ (Nr. 0-08)