"Nördlich der Petersstraße"(0-7/2) – Satzung –
Bezugsvorlage: 2013 0411 – Entwurf -
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Beschlussvorschlag:
A) Von den Ergebnissen der Beteiligungsverfahren
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der in der Zeit vom 02.01.2013 bis zum
16.01.2013 durchgeführten
Information der Öffentlichkeit gemäß
§ 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB,
-
der in der Zeit vom 24.09.2013 bis zum 24.10.2013
durchgeführten
öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 13a Abs. 2
und § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB,
- der Behördenbeteiligung durch das Schreiben vom 19.09.2013 gemäß § 4 Abs. 2 i.V.m. § 13a Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB,
wird Kenntnis genommen.
Die in der Begründung in Kapitel 5.2 beschriebenen
Abwägungsvorgänge werden beschlossen.
(B) Satzungsbeschluss siehe nächste Seite)
B) Unter
Berücksichtigung der Ergebnisse der Beteiligungsverfahren wird die
2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 0-07 „Nördlich der Petersstraße“
(0-7/2) in der Fassung vom 11.11.2013 als Satzung beschlossen. Dem
Bebauungsplan wird die Begründung in der Fassung vom 11.11.2013 beigefügt.
Sachverhalt und Begründung:
Ziel der 2. Änderung des Bebauungsplans 0-7 „Nördlich der Petersstraße“ (Nr.0-7/2) ist es, zusätzliche Baupotenziale in einem Wohngebiet zu schaffen (Nachverdichtung).
Vom Prozess her erfolgten
zunächst eine Anliegerbefragung, dann eine Anliegerversammlung und eine
Information für den Bauausschuss, was zur favorisierten Entwicklungsvariante
„A“ führte (Juni 2012). Infolge des mit dem Aufstellungsbeschluss vom 11.12.2012 gewählten „beschleunigten Verfahrens“ nach §13a BauGB
wurde auf eine formale frühzeitige Beteiligung der Behörden, der Träger öffentlicher
Belange sowie der Öffentlichkeit verzichtet sowie eine Umweltprüfung
verzichtet. Jeder konnte sich jedoch in der Zeit vom 02.01.2013 bis zum
16.01.2013 zu den allgemeinen Zielen, Zwecke und wesentlichen Auswirkungen der
Planung informieren. Hierbei gingen keine Stellungnahmen ein.
Der
Bebauungsplanentwurf wurde am 11.07.2013 auf einer Anliegerversammlung vorgestellt,
bevor damit die Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Beteiligung der Behörden
und der Träger öffentlicher Belange vom 24.09.2013 bis zum 24.10.2013 erfolgten.
Seitens der Bürgerinnen und Bürger gingen auch hier keine Stellungnahmen ein.
Von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange gingen lediglich vorsorgliche
Hinweise zu folgenden Inhalten ein, welche jedoch erst bei der Ausführungsplanung
relevant werden:
a) Regelungen der Abfallentsorgung nicht direkt anfahrbarer
Grundstücke (vom aha).
b) Zu beachtenden Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetztes zum
besonderen Artenschutz (von der Region Hannover).
c) Zum Schutz von vorhandenen Leitungen und Anlagen der
Telekommunikation (von Kabel Deutschland Vertrieb + Service GmbH).
d) Zu beachtende Regelwerke für Baumstandorte im Zusammenhang
mit unterirdischen Ver- und Entsorgungsanlagen (Stadtwerke Burgdorf GmbH).
Gemäß
Beschlussvorschlag „A“ sind diese Stellungnahmen aus den Beteiligungsverfahren
zunächst zur Kenntnis zu nehmen. Weiterhin sind die in Kapitel 5.2
dargestellten Abwägungsvorschläge zu diesen Stellungnahmen zu beschließen.
Aus
diesen Stellungnahmen resultierten keine Planänderungen. Auch die
redaktionellen und präzisierenden Abwandlungen in der beiliegenden Begründung
und den textlichen Festsetzungen (grau unterlegt) stellen keine Änderungen gemäß
§ 4a Abs. 3 BauGB dar. Daher kann auf eine erneute Auslegung
und Beteiligung verzichtet werden und auf Basis der unter „A“ genannten
Beschlüsse der abschließende Satzungsbeschluss „B“ für dieses Bauleitplanverfahren
erfolgen.
Anlagen:
·
Bebauungsplan Nr. 0-7/2 „Nördlich der
Petersstraße“ (11.11.2013)
·
Begründung zum Bebauungsplan Nr. 0-7/2 „Nördlich
der Petersstraße“ (11.11.2013)
(Anhang 7.2 „Schallimmissionsprognose in Bezug auf
Verkehrsgeräusche“ siehe Bürger-/und
Ratsinformationssystem der Stadt Burgdorf, www.burgdorf.de)