Betreff
2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 0-07
"Nördlich der Petersstraße"(0-7/2) – Satzung –
Bezugsvorlage: 2013 0411 – Entwurf -
Vorlage
2013 0507
Aktenzeichen
61 - 0-7/2
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

A)   Von den Ergebnissen der Beteiligungsverfahren

-      der in der Zeit vom 02.01.2013 bis zum 16.01.2013 durchgeführten            
Information der Öffentlichkeit gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB,

-      der in der Zeit vom 24.09.2013 bis zum 24.10.2013 durchgeführten
öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 13a Abs. 2  und § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB,

-      der Behördenbeteiligung durch das Schreiben vom 19.09.2013 gemäß § 4 Abs. 2  i.V.m. § 13a Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB,

wird Kenntnis genommen. Die in der Begründung in Kapitel 5.2 beschriebenen 
Ab­wägungs­vorgänge werden beschlossen.

(B) Satzungsbeschluss siehe nächste Seite)


B)   Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Beteiligungs­verfahren wird die
2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 0-07 „Nördlich der Petersstraße“ (0-7/2) in der Fassung vom 11.11.2013 als Satzung beschlossen. Dem Bebauungsplan wird die Begründung in der Fassung vom 11.11.2013 beigefügt.

Sachverhalt und Begründung:

Ziel der 2. Änderung des Bebauungsplans 0-7 „Nördlich der Petersstraße“ (Nr.0-7/2) ist es, zusätzliche Baupotenziale in einem Wohngebiet zu schaffen (Nachverdichtung).

Vom Prozess her erfolgten zunächst eine Anliegerbefragung, dann eine Anliegerversammlung und eine Information für den Bauausschuss, was zur favorisierten Entwicklungsvariante „A“ führte (Juni 2012). Infolge des mit dem Aufstellungsbeschluss vom 11.12.2012 gewählten „beschleunigten Verfahrens“ nach §13a BauGB wurde auf eine formale frühzeitige Beteiligung der Behörden, der Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit verzichtet sowie eine Umweltprüfung verzichtet. Jeder konnte sich jedoch in der Zeit vom 02.01.2013 bis zum 16.01.2013 zu den allgemeinen Zielen, Zwecke und wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren. Hierbei gingen keine Stellungnahmen ein.

Der Bebauungsplanentwurf wurde am 11.07.2013 auf einer Anliegerver­sammlung vorgestellt, bevor damit die Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Beteiligung der Behörden und der Träger öffentlicher Belange vom 24.09.2013 bis zum 24.10.2013 erfolgten. Seitens der Bürgerinnen und Bürger gingen auch hier keine Stellungnahmen ein. Von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange gingen lediglich vorsorgliche Hinweise zu folgenden Inhalten ein, welche jedoch erst bei der Ausführungsplanung relevant werden:

a)    Regelungen der Abfallentsorgung nicht direkt anfahrbarer Grundstücke (vom aha).

b)    Zu beachtenden Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetztes zum besonderen Artenschutz (von der Region Hannover).

c)    Zum Schutz von vorhandenen Leitungen und Anlagen der Telekommunikation (von Kabel Deutschland Vertrieb + Service GmbH).

d)    Zu beachtende Regelwerke für Baumstandorte im Zusammenhang mit unterirdischen Ver- und Entsorgungsanlagen (Stadtwerke Burgdorf GmbH).

Gemäß Beschlussvorschlag „A“ sind diese Stellungnahmen aus den Beteiligungsverfahren zunächst zur Kenntnis zu nehmen. Weiterhin sind die in Kapitel 5.2 dargestellten Abwägungsvorschläge zu diesen Stellungnahmen zu beschließen.

Aus diesen Stellungnahmen resultierten keine Planänderungen. Auch die redaktionellen und präzisierenden Abwandlungen in der beiliegenden Begründung und den textlichen Festsetzungen (grau unterlegt) stellen keine Änderungen gemäß § 4a Abs. 3 BauGB dar. Daher kann auf eine erneute Auslegung und Beteiligung verzichtet werden und auf Basis der unter „A“ genannten Beschlüsse der abschließende Satzungsbeschluss „B“ für dieses Bauleitplanverfahren erfolgen.

Anlagen:

·         Bebauungsplan Nr. 0-7/2 „Nördlich der Petersstraße“ (11.11.2013)

·         Begründung zum Bebauungsplan Nr. 0-7/2 „Nördlich der Petersstraße“ (11.11.2013)

(Anhang 7.2 „Schallimmissionsprognose in Bezug auf Verkehrsgeräusche“ siehe Bürger-/und Ratsinformationssystem der Stadt Burgdorf, www.burgdorf.de)