Betreff
Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Stadt Burgdorf;
Bezug: Vorlage 2013 0444
Vorlage
2013 0444/1
Aktenzeichen
20 - Tw
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Stadt Burgdorf.

Eine Ausfertigung der Satzung wird zum Bestandteil des Protokolls erklärt.

 

 

 

 

 

 

(Baxmann)

 

 

Anlagen

- Seiten 7, 18, 19 und 20 der Betriebsabrechnung Straßenreinigung 2012

- Entwurf einer Gebührensatzung für die Straßenreinigung der Stadt Burgdorf

Sachverhalt und Begründung:

 

In der Ratssitzung am 24.10.2013 ist die Vorlage 2013 0444, mit der die (neu gefasste) Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Stadt Burgdorf zur Beschlussfassung gestellt worden war, abgesetzt worden.

 

Ausschlaggebend hierfür waren Hinweise des Ratsherren Obst auf einzelne Unstimmigkeiten in der Betriebsabrechnung für die Straßenreinigung im Jahr 2012, die der Vorlage als Anlage 1 beigefügt war und die mit der entsprechenden Gebührenkalkulation für 2014 eine wesentliche Entscheidungsgrundlage darstellte.

 

Bei den angesprochenen Unstimmigkeiten handelt es sich im Wesentlichen um Übertragungsfehler, die bei der Übernahme der betreffenden Zahlen aus einer Excel-Tabelle in ein Word-Dokument entstanden sind.

 

Auf den betroffenen, zum Austausch als Anlagen beigefügten Seiten der Betriebsabrechnung sind die erforderlichen Korrekturen vorgenommen worden.

Im Einzelnen:

 

Seite 7
In der Spalte ´Restbuchwerte auf Wiederbeschaffungszeitwertbasis per 31.12.2012`, Zeile ´Straßenreinigung` wurde der Betrag 30.980,01 € (nachrichtlich kursiv dargestellt) durch den richtigen Betrag 30.813,50 € ersetzt. Die angegebene Summe (198.539,50 €) ändert sich nicht.

 

Seite 18
Hier wurde die Darstellung an die BAB Zeilen angeglichen und die entsprechenden Beschriftungen aktualisiert (die Beträge ändern sich nicht).

 

Seite 19
In der Zeile ´B1: Variable Kosten Straßenreinigung` wurde die Zahl 178.855,12 € (nachrichtlich kursiv dargestellt) durch die richtige Zahl 178.855,58 € ersetzt. Die angegebenen umlagefähigen Kosten (143.084,46 €) ändern sich nicht.

 

Seite 20
Der Betrag von 159.942,26 € in der Zwischensumme unter der Zeile ´Papierkorbentleerung` (nachrichtlich kursiv dargestellt) wurde durch den richtigen Betrag 159.769,02 € ersetzt. Die übrigen Beträge (umlagefähige Kosten, usw.) ändern sich nicht.

 

Die festgestellten und in der vorstehend beschriebenen Form korrigierten „Unstimmigkeiten“ haben letztlich keine Auswirkungen auf das Ergebnis der Betriebsabrechnung und auch keine Auswirkungen auf die Gebührenkalkulation 2014.

 

Im Übrigen wird auf die Ausführungen in der Vorlage 2013 0444, die hiermit vorgelegte Betriebsabrechnung und insbesondere die in der Betriebsabrechnung enthaltene Gebührenkalkulation verwiesen.