Betreff
Gründung einer IGS in Burgdorf
Bezugsvorlage: 2013 0438 und 2013 0438/1
Vorlage
2013 0438/2
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

1)     Die im Rahmen der Elternbefragung zur Ergründung des Interesses an der Errichtung einer Integrierten Gesamtschule (IGS) in Burgdorf vom Bürgermeister vorgenommene Auswertung der erhobenen Daten wird festgestellt.

 

2)     Zudem wird festgestellt, dass das Ergebnis der Elternbefragung den Bedarf an der Errichtung einer IGS in Burgdorf belegt.

 

3)     Die Einrichtung einer IGS (Sekundarstufe I, aufsteigend ab Klasse 5) zum Schuljahrbeginn 2015/2016 wird bei der für die Genehmigung zuständigen Landesschulbehörde beantragt.

 

4)     Die IGS wird am Standort Vor dem Celler Tor 91 (heutige Realschule) eingerichtet.

 

5)     Ab Beginn des Schuljahres 2015/2016 werden keine Schülerinnen und Schüler in der 5. Jahrgangsstufe in die Hauptschule eingeschult.

 

6)     Ab Beginn des Schuljahres 2015/2016 werden keine Schülerinnen und Schüler in der 5. Jahrgangsstufe in die Realschule eingeschult.

Sachverhalt und Begründung:

 

Der Verwaltungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 22.10.2013 mit der Angelegenheit befasst und mehrheitlich den vorstehenden Beschlussvorschlag empfohlen.

 

Eine Veränderung hat es lediglich in der Ziffer 2 des mit der Ursprungsvorlage unterbreiteten Beschlussvorschlages gegeben, in dem die Formulierung ‚für den Prognosezeitraum von 10 Jahren‘ herausgenommen wurde.

 

Hintergrund ist der Umstand, dass bei Errichtung einer IGS zum Schuljahresbeginn 2015/2016 der Prognosezeitraum auch ab 2015/2016 dargestellt werden muss, das Schuljahr 2014/2015 insofern herauszurechnen ist.

 

Der nachfolgende Text mit den Kapiteln ‚Auswertung‘ und ‚Prognose‘ stellt insofern eine Veränderung des Sachverhaltes gegenüber der Ursprungsvorlage dar, die hiermit zur Kenntnis gegeben wird.

 

 

„Auswertung

 

Das Ergebnis der Gesamtauswertung der Umfrage ist im Einzelnen den folgenden tabellarischen Übersichten zu entnehmen.

 

Die Befragung richtete sich an die Sorgeberechtigten von 2.165 Kindern, von denen sich 975 an der Umfrage beteiligten. Die Rücklaufquote betrug damit 45,03 %. Von den 975 an die Verwaltung zurückgegebenen Fragebögen konnten 14 nicht in die Bewertung mit einbezogen werden. Gründe hierfür waren, dass sie nicht personenbezogen zugeordnet werden konnten bzw. eine andere, von der Umfrage nicht erfasste, Schulform (z.B. katholische Schule) als Angabe beinhalteten. Darüber hinaus konnten weitere 15 Fragebögen von der Statistik nicht erfasst werden, da sie durch Sorgeberechtigte ausgefüllt wurden, deren Kinder bereits eine weiterführende Schulform besuchten.

 

Das Auswertungsergebnis ist als repräsentativ anzusehen. In die Befragung wurden alle Sorgeberechtigten einbezogen, deren Kinder im Zeitraum 01.10.2004 bis 30.06.2013 geboren worden waren. Sie erfasste damit alle in Burgdorf von der Einführung einer IGS betroffenen Kinder. Die Umfrage erzielte eine hohe Rücklaufquote und ermöglicht damit eine aussagekräftige Prognose.

 

 

Anzahl der Befragten

Anzahl Rücklauf gesamt

Rücklaufquote gesamt

Anzahl

gewerteter Rücklauf

Anzahl nicht gewerteter Rücklauf

Quote gewerteter Rücklauf

2.165

975

45,03%

961

14

44,39%

 

 

Für die Schulform „IGS“ sprachen sich die Sorgeberechtigten von insgesamt 528 künftigen Schülerinnen und Schülern des Sekundarbereiches I aus. Für weitere 146 Schülerinnen und Schüler entschieden sich die Sorgeberechtigten zwar für die IGS, wählten daneben aber noch eine weitere Schulform. Die Aufrechterhaltung des dreigliedrigen Schulsystems wünschten sich die Sorgeberechtigten von insgesamt 287 Schülerinnen und Schülern.

 

Der Antwortrücklauf für die einzelnen Bereiche ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.

 

 

 

IGS

HS

RS

Gym

HS/RS

Gym

IGS/HS

RS/Gym

nicht gewertet

Jhg.

15/

16

16/

17

17/

18

18/

19

19/

20

20/

21

21/

22

22/

23

23/24

 

 

 

 

 

 

Anzahl

69

84

76

65

75

61

41

31

26

1

27

199

60

146

14

in %

54,15

0,10

2,77

20,41

6,15

14,97

1,44

 

 

Prognose

 

Insgesamt spiegelt das Ergebnis der Befragung ein großes Interesse der Befragten an der Errichtung einer IGS wider. Aufgrund des direkten Zuspruches von 54,15% der befragten Sorgeberechtigten für eine IGS in Burgdorf werden die erforderlichen Prognosezahlen erreicht.

 

Die folgende Tabelle zeigt auf, wie sich der direkte Zuspruch zu einer IGS auf die Geburtenquote der letzten Jahre und damit auf die künftigen Schülerinnen und Schüler auswirkt.

 

 

Geburtsjahr

2005

2006

2007

2008

2009

2010

2011

2012

2013*

2014*

geborene Kinder

221

210

219

233

234

220

185

228

220

220

potentielle IGS-Teilnahme

120

114

119

126

127

119

100

123

119

119

*für 2013 wurden die bereits im laufenden Kalenderjahr in Burgdorf wohnenden Kinder auf ein volles Kalenderjahr hochgerechnet berücksichtigt, diese Zahl wurde für 2014 ebenfalls zu Grunde gelegt.

 

 

Die für die Errichtung einer vierzügigen IGS erforderliche Prognosezahl von mindestens 96 Schülerinnen und Schülern pro Jahrgang (24 Schülerinnen und Schüler pro Klasse) ist damit gegeben. Hierfür spricht zudem die Entwicklung der Geburtenzahlen. In den Jahren 2003 bis einschließlich 2012 wurden in Burgdorf durchschnittlich 225 Kinder jährlich geboren. Darüber hinaus verzeichnet Burgdorf durch den Zuzug von Familien mit Kindern von Jahr zu Jahr steigende Kinderzahlen und damit wachsende Schülerzahlen.

 

§ 106 Absatz 1 NSchG verpflichtet die Schulträger Schulen zu errichten, wenn die Entwicklung der Schülerzahlen dies erfordert.

 

Neben dem Nachweis der erforderlichen Schülerzahlen fordert § 106 Absatz 2 NSchG für die Berechtigung des Schulträgers zur Führung einer Gesamtschule, dass der Besuch einer Hauptschule, einer Realschule, einer Oberschule sowie eines Gymnasiums unter zumutbaren Bedingungen für die Schülerinnen und Schüler gewährleistet bleibt.

 

Das Vorhalten von vier Schulformen in Burgdorf wird in Zukunft aufgrund der bestehenden und der zu erwartenden Schülerzahl als nicht möglich erachtet, so dass bei Errichtung einer IGS ein Auslaufen der Schulformen Haupt- und Realschule in Burgdorf sinnvoll erscheint, um die erforderliche Schülerzahl für die IGS zu gewährleisten. Hierfür spricht auch das Ergebnis der Elternbefragung. Bei der Wahl zwischen den Schulformen Realschule, Hauptschule und IGS sprach sich der Großteil der befragten Sorgeberechtigten für die IGS und nicht für den Besuch einer Real- oder Hauptschule aus. Vielmehr wählten lediglich 2,77% der befragten Sorgeberechtigten die Realschule, 0,10% der Befragten entschieden sich für den Besuch einer Hauptschule.

 

Den Schülerinnen und Schülern aus Burgdorf bleibt auch bei Errichtung einer IGS in Burgdorf die Auswahlmöglichkeit von Hauptschule und Realschule weiterhin unter zumutbaren Bedingungen erhalten. Als zumutbar wird ein Schulweg von 75 Minuten je Richtung (einschließlich Wartezeiten) angesehen (vgl. VG Hannover, Nds.VBL. 1996, S. 94). In der Region Hannover sind damit unter anderem sowohl die weiterführenden Schulen in Lehrte und Isernhagen/Altwarmbüchen als auch in Hannover als zumutbare Auswahlmöglichkeiten für die Schülerinnen und Schüler aus Burgdorf anzusehen.“

 

Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass es zwischenzeitlich ein Schreiben des Schulleiters des Gymnasiums Burgdorf gibt, in dem die Problematik ‚Dritte Sek.-II in Burgdorf‘ angesprochen wird. Darüber hinaus gibt es einen an die Mitglieder des Rates gerichteten Elternbrief (von den Eltern auch an die Ratsmitglieder versandt), in dem dafür plädiert wird, die IGS nicht erst zum Schuljahresbeginn 2015/2016 zu errichten, sondern ein Jahr früher (Schuljahresbeginn 2014/2015).

 

Neben diesem Elternbrief gibt es vereinzelt weitere Eltern, die an die Verwaltung herantreten und kund tun, dass sie sich inhaltlich dem Elternbrief anschließen.