Bezugsvorlage: 2013 0438 und 2013 0438/1
Finanz. Auswirkungen in Euro |
Produktkonto |
ErgHH |
FinHH |
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Einmalige Kosten: |
€ |
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Laufende Kosten: |
€ |
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Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: |
nein |
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Beschlussvorschlag:
1) Die im Rahmen der Elternbefragung zur Ergründung des Interesses an der Errichtung einer Integrierten Gesamtschule (IGS) in Burgdorf vom Bürgermeister vorgenommene Auswertung der erhobenen Daten wird festgestellt.
2) Zudem wird festgestellt, dass das Ergebnis der Elternbefragung den Bedarf an der Errichtung einer IGS in Burgdorf belegt.
3) Die Einrichtung einer IGS (Sekundarstufe I, aufsteigend ab Klasse 5) zum Schuljahrbeginn 2015/2016 wird bei der für die Genehmigung zuständigen Landesschulbehörde beantragt.
4) Die IGS wird am Standort Vor dem Celler Tor 91 (heutige Realschule) eingerichtet.
5) Ab Beginn des Schuljahres 2015/2016 werden keine Schülerinnen und Schüler in der 5. Jahrgangsstufe in die Hauptschule eingeschult.
6) Ab Beginn des Schuljahres 2015/2016 werden keine Schülerinnen und Schüler in der 5. Jahrgangsstufe in die Realschule eingeschult.
Sachverhalt und
Begründung:
Der Verwaltungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 22.10.2013 mit der Angelegenheit befasst und mehrheitlich den vorstehenden Beschlussvorschlag empfohlen.
Eine Veränderung hat es lediglich in der Ziffer 2 des mit der Ursprungsvorlage unterbreiteten Beschlussvorschlages gegeben, in dem die Formulierung ‚für den Prognosezeitraum von 10 Jahren‘ herausgenommen wurde.
Hintergrund ist der Umstand, dass bei Errichtung einer IGS zum Schuljahresbeginn 2015/2016 der Prognosezeitraum auch ab 2015/2016 dargestellt werden muss, das Schuljahr 2014/2015 insofern herauszurechnen ist.
Der nachfolgende Text mit den Kapiteln ‚Auswertung‘ und ‚Prognose‘ stellt insofern eine Veränderung des Sachverhaltes gegenüber der Ursprungsvorlage dar, die hiermit zur Kenntnis gegeben wird.
„Auswertung
Das Ergebnis
der Gesamtauswertung der Umfrage ist im Einzelnen den folgenden tabellarischen
Übersichten zu entnehmen.
Die Befragung
richtete sich an die Sorgeberechtigten von 2.165 Kindern, von denen sich 975 an
der Umfrage beteiligten. Die Rücklaufquote betrug damit 45,03 %. Von den 975 an
die Verwaltung zurückgegebenen Fragebögen konnten 14 nicht in die Bewertung mit
einbezogen werden. Gründe hierfür waren, dass sie nicht personenbezogen
zugeordnet werden konnten bzw. eine andere, von der Umfrage nicht erfasste,
Schulform (z.B. katholische Schule) als Angabe beinhalteten. Darüber hinaus
konnten weitere 15 Fragebögen von der Statistik nicht erfasst werden, da sie
durch Sorgeberechtigte ausgefüllt wurden, deren Kinder bereits eine weiterführende
Schulform besuchten.
Das
Auswertungsergebnis ist als repräsentativ anzusehen. In die Befragung wurden
alle Sorgeberechtigten einbezogen, deren Kinder im Zeitraum 01.10.2004 bis
30.06.2013 geboren worden waren. Sie erfasste damit alle in Burgdorf von der
Einführung einer IGS betroffenen Kinder. Die Umfrage erzielte eine hohe
Rücklaufquote und ermöglicht damit eine aussagekräftige Prognose.
Anzahl der Befragten |
Anzahl Rücklauf gesamt |
Rücklaufquote gesamt |
Anzahl gewerteter Rücklauf |
Anzahl nicht gewerteter Rücklauf |
Quote gewerteter Rücklauf |
2.165 |
975 |
45,03% |
961 |
14 |
44,39% |
Für die
Schulform „IGS“ sprachen sich die Sorgeberechtigten von insgesamt 528 künftigen
Schülerinnen und Schülern des Sekundarbereiches I aus. Für weitere 146 Schülerinnen
und Schüler entschieden sich die Sorgeberechtigten zwar für die IGS, wählten
daneben aber noch eine weitere Schulform. Die Aufrechterhaltung des
dreigliedrigen Schulsystems wünschten sich die Sorgeberechtigten von insgesamt
287 Schülerinnen und Schülern.
Der
Antwortrücklauf für die einzelnen Bereiche ist der nachfolgenden Tabelle zu
entnehmen.
|
IGS |
HS |
RS |
Gym |
HS/RS Gym |
IGS/HS RS/Gym |
nicht gewertet |
||||||||
Jhg. |
15/ 16 |
16/ 17 |
17/ 18 |
18/ 19 |
19/ 20 |
20/ 21 |
21/ 22 |
22/ 23 |
23/24 |
|
|
|
|
|
|
Anzahl |
69 |
84 |
76 |
65 |
75 |
61 |
41 |
31 |
26 |
1 |
27 |
199 |
60 |
146 |
14 |
in
% |
54,15 |
0,10 |
2,77 |
20,41 |
6,15 |
14,97 |
1,44 |
Prognose
Insgesamt
spiegelt das Ergebnis der Befragung ein großes Interesse der Befragten an der
Errichtung einer IGS wider. Aufgrund des direkten Zuspruches von 54,15% der
befragten Sorgeberechtigten für eine IGS in Burgdorf werden die erforderlichen
Prognosezahlen erreicht.
Die folgende
Tabelle zeigt auf, wie sich der direkte Zuspruch zu einer IGS auf die Geburtenquote
der letzten Jahre und damit auf die künftigen Schülerinnen und Schüler
auswirkt.
Geburtsjahr |
2005 |
2006 |
2007 |
2008 |
2009 |
2010 |
2011 |
2012 |
2013* |
2014* |
geborene Kinder |
221 |
210 |
219 |
233 |
234 |
220 |
185 |
228 |
220 |
220 |
potentielle IGS-Teilnahme |
120 |
114 |
119 |
126 |
127 |
119 |
100 |
123 |
119 |
119 |
*für 2013 wurden die
bereits im laufenden Kalenderjahr in Burgdorf wohnenden Kinder auf ein volles
Kalenderjahr hochgerechnet berücksichtigt, diese Zahl wurde für 2014 ebenfalls
zu Grunde gelegt.
Die für die
Errichtung einer vierzügigen IGS erforderliche Prognosezahl von mindestens 96
Schülerinnen und Schülern pro Jahrgang (24 Schülerinnen und Schüler pro Klasse)
ist damit gegeben. Hierfür spricht zudem die Entwicklung der Geburtenzahlen. In
den Jahren 2003 bis einschließlich 2012 wurden in Burgdorf durchschnittlich 225
Kinder jährlich geboren. Darüber hinaus verzeichnet Burgdorf durch den Zuzug
von Familien mit Kindern von Jahr zu Jahr steigende Kinderzahlen und damit
wachsende Schülerzahlen.
§ 106 Absatz 1
NSchG verpflichtet die Schulträger Schulen zu errichten, wenn die Entwicklung
der Schülerzahlen dies erfordert.
Neben dem
Nachweis der erforderlichen Schülerzahlen fordert § 106 Absatz 2 NSchG für die
Berechtigung des Schulträgers zur Führung einer Gesamtschule, dass der Besuch
einer Hauptschule, einer Realschule, einer Oberschule sowie eines Gymnasiums
unter zumutbaren Bedingungen für die Schülerinnen und Schüler gewährleistet
bleibt.
Das Vorhalten
von vier Schulformen in Burgdorf wird in Zukunft aufgrund der bestehenden und
der zu erwartenden Schülerzahl als nicht möglich erachtet, so dass bei Errichtung
einer IGS ein Auslaufen der Schulformen Haupt- und Realschule in Burgdorf
sinnvoll erscheint, um die erforderliche Schülerzahl für die IGS zu
gewährleisten. Hierfür spricht auch das Ergebnis der Elternbefragung. Bei der
Wahl zwischen den Schulformen Realschule, Hauptschule und IGS sprach sich der
Großteil der befragten Sorgeberechtigten für die IGS und nicht für den Besuch
einer Real- oder Hauptschule aus. Vielmehr wählten lediglich 2,77% der
befragten Sorgeberechtigten die Realschule, 0,10% der Befragten entschieden
sich für den Besuch einer Hauptschule.
Den
Schülerinnen und Schülern aus Burgdorf bleibt auch bei Errichtung einer IGS in
Burgdorf die Auswahlmöglichkeit von Hauptschule und Realschule weiterhin unter
zumutbaren Bedingungen erhalten. Als zumutbar wird ein Schulweg von 75 Minuten
je Richtung (einschließlich Wartezeiten) angesehen (vgl. VG Hannover, Nds.VBL.
1996, S. 94). In der Region Hannover sind damit unter anderem sowohl die
weiterführenden Schulen in Lehrte und Isernhagen/Altwarmbüchen als auch in
Hannover als zumutbare Auswahlmöglichkeiten für die Schülerinnen und Schüler
aus Burgdorf anzusehen.“
Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass es zwischenzeitlich ein Schreiben des Schulleiters des Gymnasiums Burgdorf gibt, in dem die Problematik ‚Dritte Sek.-II in Burgdorf‘ angesprochen wird. Darüber hinaus gibt es einen an die Mitglieder des Rates gerichteten Elternbrief (von den Eltern auch an die Ratsmitglieder versandt), in dem dafür plädiert wird, die IGS nicht erst zum Schuljahresbeginn 2015/2016 zu errichten, sondern ein Jahr früher (Schuljahresbeginn 2014/2015).
Neben diesem Elternbrief gibt es vereinzelt weitere Eltern, die an die Verwaltung herantreten und kund tun, dass sie sich inhaltlich dem Elternbrief anschließen.