Betreff
Rathausneuorganisation - Abschlussbericht des IFB
Vorlage
2013 0471
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Beschluss wird im Zuge der Beratungen formuliert.

Sachverhalt:

 

Die Stadtverwaltung der Stadt Burgdorf ist derzeit in fünf Rathäusern untergebracht. Davon befinden sich die Rathäuser I, II, III sowie das Kutscherhaus im Eigentum der Stadt Burgdorf. Rathaus IV und das Schloss sind angemietet. Der Mietvertrag des Rathauses IV endet zum 30.09.2018. Dann wird erneut über die Mietkonditionen zu verhandeln sein.

 

In den kommenden Jahren stehen notwendige Investitionen an, um die mittelfristige Nutzung als Verwaltungsgebäude fortführen zu können. Infolgedessen muss die Frage beantwortet werden, in welche Gebäude sinnvoller Weise noch investiert werden sollte. Aus Sicht der Verwaltung muss nach dem groben Zeitplan in diesem Jahr über einen möglichen Rathausneubau entschieden werden, damit genügend Zeit bleibt, um ggf. erforderliche Baumaßnahmen planen zu können.

 

2018   ggf. Umzug / Ende der Mietlaufzeit für das Rathaus IV

2017   ggf. Kündigung des Mietvertrags für Rathaus IV

2016   ggf. Beginn des Rathausneubaus bzw. -teilneubaus

2015   ggf. Aufstellung Bebauungsplan / Vorbereitung Bauantrag / Projektplanung / Ausschreibung etc.

2014   Entscheidung für oder gegen Neubau

 

Die Verwaltung hat im Jahr 2013 eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe eingerichtet. Es wurde durch das Institut für Bauforschung (IFB) ein Gutachten erstellt, welches v.a. eine bauliche Einschätzung des Gebäudebestands zum Schwerpunkt hatte. Des Weiteren wurden verschiedene Neubauvarianten untersucht und bewertet. Zusätzliche Untersuchungen (z.B. vertiefte Überlegungen auf Basis des Innenstadtkonzepts im Bereich Spittaplatz) können auf Basis der vorliegenden Daten vergleichsweise kurzfristig ergänzt werden.

 

Den vorläufigen Abschlussbericht gebe ich Ihnen hiermit zur Kenntnis. Es wird vorgeschlagen, dass auftauchende Fragen der Verwaltung vorab mitgeteilt werden, damit diese möglichst schon bei der Vorstellung des Endberichts berücksichtigt werden können.

 

Hinweis:

Der dieser öffentlichen Vorlage beigefügte Bericht wurde in Teilbereichen aus datenschutzrechtlichen Gründen geschwärzt.