Betreff
Ausbauprogramm "Südlich Beerbuschweg"
Vorlage
2007 0151
Aktenzeichen
642-60-449
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Haushaltsstelle

VwH

VmH

Einmalige Kosten:

575.000,00 €

 

Laufende Kosten:

6.000,00 €

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Zu a)    Der Ausschuss für Umwelt- und Verkehr schließt sich dem Beschlussvorschlag zu b)der Vorlage ab.

 

Zu b)    Der Verwaltungsausschuss beschließt

1.      den Ausbau der öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen im Baugebiet „Südlich Beerbuschweg“ wie in der Vorlage –Nr. 2007 0151 dargestellt.

2.      dem Rat zu empfehlen, die erforderlichen Haushaltsmittel zu gegebener Zeit bereitzustellen.

 

Sachverhalt und Begründung:

 

 

I.          ALLGEMEINES

 

 

Für das Neubaugebiet „Südlich Beerbuschweg“ in Hülptingsen besteht der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 8-7 „Südlich Beerbuschweg“. Für diesen Bereich habe ich eine Planung für den Ausbau der öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen erarbeitet.

 

Die Erschließung des gesamten Baugebietes erfolgt für den Kfz-Verkehr über den „Duderstädter Weg“ an die Straße Ostlandring. Für den Fußgänger- und Radverkehr wird das Gebiet über den Duderstädter Weg und über den Grafhornweg erschlossen. Insbesondere der Duderstädter Weg, aber auch der Grafhornweg haben neben der Erschließungsfunktion anliegender landwirtschaftlicher Flächen (Duderstädter Weg) Bedeutung als Fuß-/Radwegverbindung zum Erholungsraum Burgdorfer Holz. Diese Wegebeziehungen sollen dauerhaft erhalten bleiben.

 

Direkt östlich der vorhandenen Bebauung wird vom Duderstädter Weg die „Elisabeth-Hahne-Straße“ nach Norden in das Wohngebiet geführt (Anlage 1). Die Verkehrsfläche hat eine Breite von 13,00 m und eine Länge von ca. 235,00 m. Die Straße wird im Zuge der weiteren östlich anschließenden Baulandentwicklung, als Haupterschließungsstrasse weiterentwickelt werden.

 

Von der „Elisabeth–Hahne–Straße“ führen die Anliegerstraßen „Erika–Stiens-Straße“ nach Norden und „Anna–Feind-Straße “ nach Süden. Diese sind als Wohnstraßen konzipiert. Die Verkehrsflächen haben eine Breite von 8,50 m und eine Länge von ca. 154,00 m (Erika-Stiens-Straße) und 65,00 m (Anna-Feind-Straße). Am Ende der Anliegerstraßen werden Wendehammer mit einem Radius von 9,00 m angelegt, um die Befahrung mit Fahrzeugen der Abfallentsorgung sicherzustellen.

 

Westlich und östlich münden jeweils 3 Stichstraßen in die Anliegerstraßen ein. Diese haben Längen von ca. 22,00 m bis 41,00 m und eine Breite der Verkehrsfläche von 6,00 m.

 

Am nördlichen Ende der „Erika–Stiens–Straße“ setzt sich westlich und östlich die „Margarete–Cohn–Straße“ mit einer Länge von ca. 64,00 m nach Osten und 46,00 m nach Westen und einer Breite der Verkehrsfläche von 8,50 m fort.

 

An die Gestaltung von Verkehrs- und Grünflächen sind hohe Anforderungen zu stellen, weil die Freiräume das Erscheinungsbild und den Wohnwert maßgeblich beeinflussen. Auch Umweltschutzaspekte sind bei den Planungen zu berücksichtigen. Die im Bebauungsplan ausgewiesenen Grünflächen sind gleichzeitig Kompensationsflächen und sollen möglichst naturnah gestaltet werden.

 

Ebenfalls ist es wichtig, dass Funktionsabstufungen im gesamten Verkehrswegenetz erfolgen. Für den Kfz-Verkehr sind die Planungen so vorzunehmen, dass möglichst nur niedrige Geschwindigkeiten gefahren werden können, um die Verkehrssicherheit und die Qualität des Wohnumfeldes zu verbessern.

 

 

 

 

 

II.           UMWELTSCHUTZ

 

 

Bei der Herstellung von Straßen ist darauf zu achten, dass unter Ausnutzung der örtlichen Gegebenheiten eine flächensparende Befestigung erfolgt.

 

Das im gesamten öffentlichen Straßenraum anfallende Niederschlagswasser soll einem zentralen Versickerungsbecken im Nordwesten des Plangebiets im Bereich der geplanten Grünfläche zugeleitet und dort versickert werden. Ein Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis wird im Rahmen der Ausbauplanung der Straßen gestellt.

 

Die Anlieger müssen das auf den Wohnbaugrundstücken anfallende Dachflächenwasser sowie das Wasser von den Hof- und Wegeflächen auf dem Grundstücken versickern. Die Errichtung einer Regenwasserkanalisation zur Ableitung des Niederschlagswassers von den geplanten Wohnbaugrundstücken, ist nicht vorgesehen. In der südlichen Hälfte des Baugebiets ist zwar mit erschwerten Versickerungsbedingungen zu rechnen, mittels z.B. der Errichtung von Sickerschächten kann aber auch dort das Niederschlagswasser auf den Baugrundstücken versickert werden. Dies stellt keine besondere Belastung der Bauherrn dar, zum Einen wird auf kleinen Baugrundstücken sowieso häufig eine Schachtversickerung eingesetzt und zum Anderen amortisieren sich die Baukosten langfristig durch die Einsparung der Regenwassergebühr.

 

 

III.        VERKEHRLICHE ERSCHLIEßUNG

 

 

Das Wohngebiet wird für den KFZ-Verkehr über den „Duderstädter Weg“ an den Ostlandring angeschlossen. Für den Fußgänger- und Radfahrer-Verkehr werden Verbindungen außerdem über den Grafhornweg geschaffen. Vom Ostlandring und Grafhornweg wird das übergeordnete Straßennetz an der B 188 (Uetzer Straße/ Vor den Höfen) erreicht.

 

Hinweis zur Abfallbeseitigung

Die von der „Erika-Stiens-Straße“ und der „Anna-Feind-Straße“ abzweigenden Stichstraßen

S 1 – 6 und die „Margarethe-Cohn-Straße“ werden von den Entsorgungsfahrzeugen nicht befahren. Die Anwohner dieser Straßen müssen ihre Abfallsäcke/-behälter zur Abholung an die „Erika-Stiens-Straße“ und „Anna-Feind-Straße“ transportieren. Im Zuge der weiteren Baulandentwicklung wird die „Margarete-Cohn-Straße“ in östlicher Richtung weitergeführt und ist dann in dieser Richtung voraussichtlich für Abfallfahrzeuge befahrbar.

 

 

IV.1          Querprofile

 

Die Aufteilung der öffentlichen Verkehrsflächen ergibt sich aus dem Lageplan und den Schnitten der Anlage. Die Fahrgassen werden in folgenden Breiten einschließlich Tiefborde und Gosse erstellt:

 

„Elisabeth-Hahne-Straße“ b=5,50 m

„Erika-Stiens-Straße“, „Anna-Feind-Straße“

und „Margarethe-Cohn-Straße“(östlich) b=4,75 m

„Margarethe-Cohn-Straße“ (westlich)  b=4,50 m

Stichstraßen b=4,00 m

 

„Elisabeth-Hahne-Straße“ (Anlagen 2+3)

 

Für die „Elisabeth-Hahne-Straße“ ist beidseitig ein Gehweg mit jeweils einer Breite von 2,25 m vorgesehen.

 

Der westliche Gehweg wird vom Beginn des „Duderstädter Weges“ über ca. 90,00 m in der angrenzenden Grünanlage geführt. Hier werden im südlichen Bereich der Straßenverkehrsfläche beidseitig Parkplätze in den Grünstreifen angelegt, im weiteren Verlauf werden die Parkplätze einseitig fortgesetzt. Die Parkflächen werden trapezförmig mit einer Breite von 3,00 m bzw. 2,25 m hergestellt.

 

Die befestigten Verkehrsflächen werden mit einem Dachprofil von 2,5 % hergestellt. Die Oberflächenentwässerung erfolgt über 2-reihige Gossen und Straßeneinläufe, die an den Regenwasserkanal angeschlossen werden. Die Einfassung erfolgt mit Rundbordsteinen mit 3 cm Ansicht.

 

Als verkehrsberuhigende Maßnahme dient die Hervorhebung des Knotenpunktes der „Elisabeth-Hahne-Straße“ mit der „Anna-Feind-Straße“ und der „Erika-Stiens-Straße“ durch Natursteinpflaster.

 

Die Beleuchtung wird an dem Gehweg auf der Ost- bzw. Südseite aufgestellt.

Die genaue Anzahl und Lage der Parkplätze, Bäume und Leuchten ergibt sich erst während der Baumaßnahme nach Festlegung der Zufahrten zu den privaten Grundstücken.

 

“Erika-Stiens-Straße“, „Anna-Feind-Straße“ und „Margarethe-Cohn-Straße“

 

Die „Erika-Stiens-Straße“ (Anlage 4), „Anna-Feind-Straße“ (Anlage 7) und „Margarethe-Cohn-Straße“ (Anlagen 5 +6) werden mit einer einseitigen Querneigung von 2,5 % hergestellt.

Die Entwässerung erfolgt auch dort über Straßeneinläufe, die in einer 2-reihigen Gosse liegen. Die Einfassung erfolgt auf der einen Seite mit einem Rundbord mit 3 cm Ansicht und auf der anderen Seite mit einem Tiefbord.

 

In der „Erika-Stiens-Straße“ auf der Westseite und in den „Margarethe-Cohn-Straße“ auf der Nordseite ist es vorgesehen, Parkplätze anzulegen. Die Parkflächen werden 2,00 m bzw. 2,50 m breit, davon wird 0,50 m in die Fahrbahn gebaut, sodass in diesen Bereichen die Fahrbahnbreite auf 4,25 m reduziert wird. In der „Erika-Stiens-Straße“ werden die Parkplätze 0,75 m in die Fahrbahn gebaut, dort werden die Bereiche der Fahrbahnbreite auf 4,00 m reduziert. Diese Maßnahme trägt zur Verkehrsberuhigung bei.

 

Ebenfalls als verkehrsberuhigende Maßnahme dient die Hervorhebung der Knotenpunkte der Stichstraßen mit der „Erika-Stiens-Straße“ durch heidebraunes Pflaster. Die restliche Straße wird grau gepflastert. Des Weiteren werden an den Endpunkten der „Erika-Stiens-Straße“ und „Anna-Feind-Straße“ heidebraun gepflasterter Kreisverkehrsplatz mit einer Baumscheibe in der Mitte angelegt.

 

Für den Fuß- und Radverkehr wird als Verbindung zum „Duderstädter Weg“ südlich in Verlängerung an die „Anna-Feind-Straße“ ein 2,50 m breiter Geh- und Radweg mit einer einseitigen Querneigung von 2,5 % hergestellt. Die Entwässerung erfolgt über einen seitlich anzulegenden ca. 2,40 m breiten Grünstreifen. Die Einfassung erfolgt beidseitig mit Tiefborden.

 

Die Beleuchtung wird in der „Erika-Stiens-Straße“ und „Anna-Feind-Straße“ in den Grünstreifen auf der Westseite und in der „Margarethe-Cohn-Straße“ in den Grünstreifen auf der Nordseite aufgestellt.

 

Die genaue Anzahl und Lage der Parkplätze, Bäume und Leuchten ergibt sich erst während der Baumaßnahme nach Festlegung der Zufahrten zu den privaten Grundstücken.

 

 

Stichstraßen (Anlage 7)

 

Die Fahrbahnen der Stichstraßen werden in einer Breite von 4,00 m befestigt und seitlich mit Tiefborden eingefasst. Beidseitig ist die Anlage eines Grünstreifens in einer Breite von ca. 1,00 m vorgesehen. Die Querneigung der Fahrbahn wird als umgedrehtes Dachprofil mit 2,5 % hergestellt. Die Oberflächenentwässerung erfolgt über Mittelgossen, die über einen Straßeneinlauf in den Regenwasserkanal geführt werden. Es ist vorgesehen 1 Leuchte am Endpunkt der jeweiligen Straße aufzustellen.

 

In Verlängerung von zwei Stichwegen (siehe Anlage 1) werden jeweils ein Geh- und Radweg westlich als Verbindung zu den Grünanlagen und östlich als Verbindung zu den projektierten Wohnbauflächen mit einer einseitigen Querneigung von 2,5 % hergestellt. Die Entwässerung erfolgt über einen seitlich anzulegende 3-reigige Mittelgosse in die Grünanlage. Die Einfassung erfolgt beidseitig mit Tiefborden.

 

 

IV.2          Ausbauvorschlag/ Befestigungsart

 

Der Fahrbahnaufbau der Haupterschließungsstraße wird gemäß RStO 01 in Bauklasse IV, Tafel 1, Zeile 3 hergestellt. Die Befestigung der Fahrbahn der Anliegerstraßen, der Parkflächen und Zufahrten erfolgt mit einer Pflasterdecke gemäß RStO 01, Bauklasse V.

 

Im Zuge des Kanalbaues wurde ein Teil des Oberbaues als Baustraße hergestellt.

 

Auf diese Baustraße wird im Straßenendausbau eine Mineralausgleichsschicht in der Dicke von 0,01 bis 0,10 m eingebaut.

 

In den Bereichen ohne Baustraße (z.B. Zufahrten) ist ca. 0,20 m bis 0,50 m tief, das richtet sich danach, ob der anstehende Boden als Frostschutzschicht anrechenbar ist, auszukoffern. Anschließend erfolgt der Einbau einer 15 cm dicken Schottertragschicht, gegebenenfalls auf einer 34 cm, bzw. 31 cm dicken Frostschutzschicht.

 

Der weitere Fahrbahnaufbau der einzelnen Verkehrsflächen stellt sich wie folgt dar:

 

 

Fahrbahn „Elisabeth-Hahne-Straße“ (Anlage 2+3)

 

Bauklasse IV

 

Asphaltdeckschicht 0/11 0,04 m

Asphalttragschicht 0/32 0,10 m

Schottertragschicht 0/32    0,15 m

Frostschutzschicht     0,31 m

 

frostsicherer Gesamtaufbau  0,60 m

 

Zufahrten

 

Fugenpflaster anthrazit sonst wie Fahrbahnaufbau Bauklasse V mit Pflaster

 

 

Parkplätze

 

Fugenpflaster grau sonst wie Fahrbahnaufbau Bauklasse V mit Pflaster

 

Gehweg

 

Betonsteinpflaster, heidebraun  0,08 m

Pflasterbett, Sand-Splitt-Gemisch    0,03 m

Schottertragschicht 0/32    0,19 m

 

frostsicherer Gesamtaufbau 0,30 m

 

Schottertragschicht von 15 auf 19 cm erhöht, damit frostsicherer Aufbau von 30 cm erreicht wird.

 

Falls erforderlich ist der Einbau einer Kiessauberkeitsschicht vorgesehen.

 

 

Fahrbahn „Erika-Stiens-, Anna-Feind- Margarethe-Cohn-Straße“ (östlich)

(Anlagen 4 – 6)

 

Bauklasse V

 

Betonsteinpflaster, ungefärbt     0,08 m

Pflasterbett, Sand-Splitt-Gemisch    0,03 m

Schottertragschicht 0/32    0,15 m

Frostschutzschicht    0,34 m

 

frostsicherer Gesamtaufbau 0,60 m

 

Zufahrten

 

Fugenpflaster grau sonst wie Fahrbahnaufbau Anliegerstraße

 

 

Parkplätze

 

Fugenpflaster anthrazit sonst wie Fahrbahnaufbau Anliegerstraße

 

 

Fahrbahn „Margarethe-Cohn-Straße“ (westlich) (Anlage 7)

 

Betonsteinpflaster, heidebraun    sonst wie Fahrbahnaufbau Anliegerstraße

 

Stichstraßen (Anlage 8)

 

Betonsteinpflaster, heidebraun    sonst wie Fahrbahnaufbau Anliegerstraße

 

 

Die seitliche Begrenzung der Fahrbahnen, der Parkplätze und der Grundstückszufahrten und des Gehweges in der Grünanlage erfolgt mit Tiefborden T 10 x 25 x 100/50 cm.

 

Für die Abgrenzung der Grünflächen zu den Privatgrundstücken werden – soweit erforderlich – Tiefborde 8 x 25 x 100/50 cm eingebaut.

 

 

Gehwegverlängerungen

 

Betonsteinpflaster, heidebraun  0,08 m

Pflasterbett, Sand-Splitt-Gemisch    0,03 m

Schottertragschicht 0/32    0,19 m

 

frostsicherer Gesamtaufbau 0,30 m

 

Schottertragschicht von 15 auf 19 cm erhöht, damit frostsicherer Aufbau von 30 cm erreicht wird.

 

Falls erforderlich ist der Einbau einer Kiessauberkeitsschicht vorgesehen.

 

Gehweg in der Grünanlage

 

Der geplante Gehweg in der Grünanlage wird in einer Breite von 2,25 m ausgebaut, mit einer wassergebundenen Deckschicht versehen und beidseitig mit Tiefborden eingefasst. Die Entwässerung erfolgt in die angrenzende Grünfläche.

 

Ausbauvorschlag/Befestigungsart

 

Gehweg in der Grünanlage

Deckschicht   0,03 m

Ausgleichschicht    0,05 m

Schottertragschicht   0,15 m

 

frostsicherer Gesamtaufbau    0,23 m

 

Falls erforderlich ist der Einbau einer Kiessauberkeitsschicht vorgesehen.

 

 

IV.3          Baumpflanzungen im Straßenraum

 

Die „Elisabeth-Hahne-Straße“ erhält im südlichen Bereich eine beidseitige Bepflanzung mit Fraxinus excelsior "Geessink" (großkronige Eschen). Im weiteren Verlauf werden die Baumpflanzungen aufgrund vorhandener Leitungen nur einseitig fortgesetzt.

In der „Margarethe-Cohn-Straße“ und in der „Erika-Stiens-Straße“ sowie in der „Anna-Feind-Straße“ sind als Straßenbäume Fraxinus ornus (kleinkronige Blumeneschen) vorgesehen. Diese Eschenart blüht im Mai/Juni sehr dekorativ in weißen Rispen. Der Wendehammer der „Anna-Feind-Straße“ sowie der Kreuzungsbereich „Margarethe-Cohn-Straße“/“Erika-Stiens-Straße“ sollen durch Kaiserlinden (Tilia x intermedia "Pallida") betont werden. Die Baumscheiben der zwei Linden sollen mit rotblühenden bodendeckenden Rosen bepflanzt werden.

Die Baumarten sind alle als Straßenbäume gut geeignet. Sie werden als Hochstämme mit einem Stammumfang von 18-20 cm gepflanzt.

 

In den kleinen Sackgassen der „Anna-Feind-Straße“, der „Erika-Stiens-Straße“. sowie der

„Margarethe-Cohn-Straße“ werden aufgrund des geringen zur Verfügung stehenden Straßenraumes keine Bäume gepflanzt. Es ist dort nicht möglich ausreichend große Baumscheiben herzustellen. Darüber hinaus würden die Bäume zu dicht an den privaten Grundstücken stehen und diese beschatten, bzw. mit dem Bewuchs in den Privatgärten kollidieren.

 

IV.4   Ausleuchtung

     

Zur Zeit läuft das Ausschreibungsverfahren zur Neuorganisation der Straßenbeleuchtung. Mit dem zukünftigen Betreiber wird nach Vertragsabschluss ein Leuchtkatalog erstellt. In diesem Katalog werden Leuchttypen für die verschiedenen Arten von Erschließungsstraßen zusammengestellt, um somit einen möglichst einheitlichen und gleichwertigen Standard zu erhalten und den Unterhaltungsaufwand möglichst gering zu halten. Aus diesem Katalog wird dann der für Wohnstraßen standardisierte Leuchtentyp ausgewählt.

 

 

V.          ÖFFENTLICHE GRÜNFLÄCHEN

 

 

Zwischen vorhandener Bebauung und dem Neubaugebiet befindet sich ein öffentlicher Grünzug. Zur Arrondierung der Grünflächen wird im Norden das Flurstück 45/7, im Bebauungsplan Nr. 8-2 "Sandfeld 1" als flächenhafte Schutzpflanzung ausgewiesen, mit in die Gestaltung einbezogen. Außerdem wird im Süden das Flurstück 44/8, im Bebauungsplan Nr. 0-42/2 "Sandfeld 2" als Parkanlage ausgewiesen, in die Planung integriert.

 

Durch den Grünzug soll ein Fußweg von 2,25 m Breite führen. Er beginnt an der Ecke „Grafhornweg“/ “Beerbuschweg“ und führt über die dortige bereits vorhandene Grünfläche Richtung Süden bis zum „Duderstädter Weg“. Die vorhandene Bepflanzung bleibt weitgehend erhalten, bzw. wird gemäß den Festsetzungen im Bebauungsplan Nr. 0-42/2 "Sandfeld 2" ergänzt. Der Weg erhält Anschlüsse an die „Margarethe-Cohn-Straße“ sowie die Fußwegeverbindung der „Erika-Stiens-Straße“. Im Bereich der beiden Anschlüsse sollen jeweils zwei kleine Plätze mit Aufenthaltsqualität entstehen, im Norden mit zwei Bänken im Süden mit Sitzgelegenheiten aus Natursteinquadern.

 

Im Norden befindet sich im Grünzug ein Versickerungsbecken, welches das Regenwasser der Straßen im Baugebiet aufnehmen soll. Es wird naturnah gestaltet und erhält sehr flache Böschungen (ca. 1:6) und wird ca. 0,40 m einstauen. Insgesamt wird das Becken mit einer Tiefe von rund 1,00 –1,70 m in Bezug auf das umliegende Gelände hergestellt. Aufgrund der flachen Böschungen sowie der geringen Wassertiefe kann auf eine Einzäunung verzichtet werden. Der Zulauf des Beckens wird mit Sandsteinblöcken gestaltet.

 

Im Süden des Grünzuges ist im Bebauungsplan eine 625 m² große Fläche als Spielplatz ausgewiesen. Die Spielplatzfläche bleibt zunächst unbeplant und soll unter Beteiligung von Kindern und Eltern zu einem späteren Zeitpunkt entwickelt werden. Hierzu wird eine gesonderte Vorlage erstellt.

 

Im Bereich der in den Grünzug hineinragenden Gewerbeflächen ist ein 2,00 m hoher Wall vorgesehen. Nach Westen zum Gewerbe hin erhält der Wall eine Böschungsneigung von ca. 1:1,5. Die östliche Seite, die zum Grünzug weist, soll flacher mit wechselnden Böschungsneigungen ausgebildet werden. Der Wall soll Lärmimmissionen aus dem Gewerbegebiet zurückhalten.

Im weiteren Verlauf des Grünzuges sind kleinere Bodenbewegungen zur Auflockerung des ansonsten flachen Reliefs vorgesehen.

 

Die im Westen vorgesehene dichte Bepflanzung soll den Grünzug zur vorhandenen Bebauung abschirmen, bzw. das vorhandene Gewerbegebiet eingrünen. Zum Neubaugebiet hin (östlicher Rand) ist eine lockere Bepflanzung aus Einzelbäumen und Solitärsträuchern geplant.

Die Freiflächen werden mit einer Wiesensaatgutmischung angesät. Es wird eine naturnahe Pflege mit maximal 2 Mulchschnitten im Jahr durchgeführt.

Als Gestaltungselemente sind außerdem an verschiedenen Stellen Sandsteinblöcke vorgesehen, die zum Verweilen und Spielen anregen.

 

Am südlichen Rand des Baugebietes ist eine 5,00 m breite öffentliche Grünfläche im Bebauungsplan ausgewiesen, die mit Sträuchern bis 4,00 m Höhe als freiwachsende Hecke dicht bepflanzt werden soll. Die Hecke schirmt die Grundstücke zum „Duderstädter Weg“ hin ab und grünt gleichzeitig das Baugebiet zum Süden hin ein.

 

Die Gehölzpflanzungen setzen sich aus folgenden Strauch- und Baumarten zusammen:

 

Acer campestre           Feldahorn         

Acer platanoides           Spitzahorn

Alnus glutinosa           Roterle

Carpinus betulus              Hainbuche            

Cornus mas              Kornelkirsche

Cornus sanguinea              Hartriegel             

Corylus avellana              Haselnuss            

Crataegus monogyna              Weißdorn            

Malus sylvestris              Holzapfel

Prunus avium              Vogelkirsche        

Prunus spinosa              Schlehe  

Quercus robur               Stieleiche

Rhamnus frangula              Faulbaum

Ribes alpinum              Johannesbeere

Rosa canina              Hundsrose

Rosa pimpinellifolia              Bibernellrose

Salix alba              Silberweide

Salix aurita              Öhrchenweide

Salix caprea              Salweide

Sambucus nigra               Schwarzer Holunder

Sorbus aucuparia              Eberesche

Virburnum opulus              Gewöhnlicher Schneeball

 

 

          Unbefestigte Flächen im öffentlichen Straßenraum

 

Die Grünflächen in den Straßen werden wie folgt hergestellt:

 

Auskofferung nach Bedarf

Andeckung mit Oberboden bzw. Oberbodengemisch in einer Dicke von bis zu 30 cm.

 

Die Grünstreifen werden am Fahrbahnrand in einer Breite von ca. 0,50 m mit Schotterrasen als Bankett ausgebildet. Diese Maßnahme dient dem Schutz der Grünstreifen bei einem Ausweichen der Fahrzeuge im Begegnungsfall.

 

                         

 

VI.          GRUNDERWERB

 

 

Die öffentlichen Flächen im Bereich des B-Planes Südlich Beerbuschweg befinden sich im Eigentum der Stadt. Das Widmungsverfahren der öffentlichen Flächen wird zu gegebener Zeit eingeleitet.

 

 

VII.          FINANZIERUNG

 

 

Entsprechend den Vorgaben des Baugesetzbuches in Verbindung mit der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Burgdorf vom 15.12.2005 müssen die Anlieger 90 % des beitragsfähigen Erschließungsaufwands für die erstmalige Herstellung übernehmen. 10 % trägt die Stadt. Zum beitragfähigen Erschließungsaufwand zählen die Kosten für den Grunderwerb der öffentlichen Verkehrsflächen, für den Ausbau von Fahrbahn, Gehweg und Parkplätzen, für die Beleuchtung, für die Oberflächenentwässerung der Straße einschließlich Regenrückhaltebecken und für das Straßenbegleitgrün sowie für die Herstellung der öffentlichen Grünflächen, soweit sie über den Bebauungsplan als Kompensationsmaßnahme den öffentlichen Verkehrflächen zugeordnet ist (5.056 m²).

 

Die Gesamtkosten für die Herstellung der Baumaßnahme werden wie folgt geschätzt:

 

Herstellung der öffentlichen Straßenflächen ca. 575.000,00 €

Inkl. Beleuchtung, Bepflanzung

 

 

VIII.          SCHLUSSBEMERKUNGEN

 

 

Durch den Ausbau der Straßen kommen rd. 10.000 m² Straßenfläche zum derzeitigen Straßenbestand hinzu, die unterhalten werden müssen. Die zu pflegenden Flächen der Grünanlagen erhöhen sich durch den Ausbau um ca. 9.500 m². Die Kosten für die Unterhaltung der städtischen Grün- und Straßenflächen werden deshalb durch den Ausbau zunehmen.

 

Die Arbeiten für den Straßenbau im B-Plangebiet Südlich Beerbuschweg werde ich entsprechend dem Fortschritt der Hochbaumaßnahmen voraussichtlich im Laufe des Jahres 2008 durchführen.

 

Die Bepflanzung der Grünflächen und die Baumpflanzungen in den Straßen sollen voraussichtlich im Frühjahr 2009 erfolgen, wenn der Straßenbau abgeschlossen ist.

 

 

Anlagen:

 

Anlage 1 Lageplan

Anlage 2 Schnitt A1 „Elisabeth-Hahne-Straße“

Anlage 3 Schnitt A2 „Elisabeth-Hahne-Straße“

Anlage 4 Schnitt B „Erika-Stiens-Straße“

Anlage 5 Schnitt C „Margarethe-Cohn-Straße“

Anlage 6 Schnitt D „Margarethe-Cohn-Straße“

Anlage 7 Schnitt E „Anna-Feind-Straße“

Anlage 8 Schnitt Stichstraße