Finanz. Auswirkungen in Euro |
Haushaltsstelle |
VwH |
VmH |
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Einmalige Kosten: |
575.000,00 € |
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Laufende Kosten: |
6.000,00 € |
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Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: |
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Beschlussvorschlag:
Zu a) Der Ausschuss für Umwelt- und Verkehr schließt sich dem Beschlussvorschlag zu b)der Vorlage ab.
Zu b) Der Verwaltungsausschuss beschließt
1. den Ausbau der öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen im Baugebiet „Südlich Beerbuschweg“ wie in der Vorlage –Nr. 2007 0151 dargestellt.
2. dem Rat zu empfehlen, die erforderlichen Haushaltsmittel zu gegebener Zeit bereitzustellen.
Sachverhalt und Begründung:
I. ALLGEMEINES
Für das Neubaugebiet „Südlich
Beerbuschweg“ in Hülptingsen besteht der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr.
8-7 „Südlich Beerbuschweg“. Für diesen Bereich habe ich eine Planung für den
Ausbau der öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen erarbeitet.
Die Erschließung des gesamten
Baugebietes erfolgt für den Kfz-Verkehr über den „Duderstädter Weg“ an die
Straße Ostlandring. Für den Fußgänger- und Radverkehr wird das Gebiet über den
Duderstädter Weg und über den Grafhornweg erschlossen. Insbesondere der
Duderstädter Weg, aber auch der Grafhornweg haben neben der
Erschließungsfunktion anliegender landwirtschaftlicher Flächen (Duderstädter
Weg) Bedeutung als Fuß-/Radwegverbindung zum Erholungsraum Burgdorfer Holz.
Diese Wegebeziehungen sollen dauerhaft erhalten bleiben.
Direkt östlich der vorhandenen
Bebauung wird vom Duderstädter Weg die „Elisabeth-Hahne-Straße“ nach Norden in
das Wohngebiet geführt (Anlage 1). Die Verkehrsfläche hat eine Breite von 13,00
m und eine Länge von ca. 235,00 m. Die Straße wird im Zuge der weiteren östlich
anschließenden Baulandentwicklung, als Haupterschließungsstrasse
weiterentwickelt werden.
Von der „Elisabeth–Hahne–Straße“
führen die Anliegerstraßen „Erika–Stiens-Straße“ nach Norden und
„Anna–Feind-Straße “ nach Süden. Diese sind als Wohnstraßen konzipiert. Die
Verkehrsflächen haben eine Breite von 8,50 m und eine Länge von ca. 154,00 m
(Erika-Stiens-Straße) und 65,00 m (Anna-Feind-Straße). Am Ende der
Anliegerstraßen werden Wendehammer mit einem Radius von 9,00 m angelegt, um die
Befahrung mit Fahrzeugen der Abfallentsorgung sicherzustellen.
Westlich und östlich münden
jeweils 3 Stichstraßen in die Anliegerstraßen ein. Diese haben Längen von ca.
22,00 m bis 41,00 m und eine Breite der Verkehrsfläche von 6,00 m.
Am nördlichen Ende der
„Erika–Stiens–Straße“ setzt sich westlich und östlich die
„Margarete–Cohn–Straße“ mit einer Länge von ca. 64,00 m nach Osten und 46,00 m
nach Westen und einer Breite der Verkehrsfläche von 8,50 m fort.
An die Gestaltung von Verkehrs-
und Grünflächen sind hohe Anforderungen zu stellen, weil die Freiräume das
Erscheinungsbild und den Wohnwert maßgeblich beeinflussen. Auch
Umweltschutzaspekte sind bei den Planungen zu berücksichtigen. Die im
Bebauungsplan ausgewiesenen Grünflächen sind gleichzeitig Kompensationsflächen
und sollen möglichst naturnah gestaltet werden.
Ebenfalls ist es wichtig, dass
Funktionsabstufungen im gesamten Verkehrswegenetz erfolgen. Für den Kfz-Verkehr
sind die Planungen so vorzunehmen, dass möglichst nur niedrige Geschwindigkeiten
gefahren werden können, um die Verkehrssicherheit und die Qualität des
Wohnumfeldes zu verbessern.
II.
UMWELTSCHUTZ
Bei der Herstellung von Straßen
ist darauf zu achten, dass unter Ausnutzung der örtlichen Gegebenheiten eine
flächensparende Befestigung erfolgt.
Das im gesamten öffentlichen
Straßenraum anfallende Niederschlagswasser soll einem zentralen
Versickerungsbecken im Nordwesten des Plangebiets im Bereich der geplanten
Grünfläche zugeleitet und dort versickert werden. Ein Antrag auf
wasserrechtliche Erlaubnis wird im Rahmen der Ausbauplanung der Straßen
gestellt.
Die Anlieger müssen das auf den
Wohnbaugrundstücken anfallende Dachflächenwasser sowie das Wasser von den Hof-
und Wegeflächen auf dem Grundstücken versickern. Die Errichtung einer
Regenwasserkanalisation zur Ableitung des Niederschlagswassers von den
geplanten Wohnbaugrundstücken, ist nicht vorgesehen. In der südlichen Hälfte
des Baugebiets ist zwar mit erschwerten Versickerungsbedingungen zu rechnen,
mittels z.B. der Errichtung von Sickerschächten kann aber auch dort das
Niederschlagswasser auf den Baugrundstücken versickert werden. Dies stellt
keine besondere Belastung der Bauherrn dar, zum Einen wird auf kleinen
Baugrundstücken sowieso häufig eine Schachtversickerung eingesetzt und zum
Anderen amortisieren sich die Baukosten langfristig durch die Einsparung der
Regenwassergebühr.
III.
VERKEHRLICHE
ERSCHLIEßUNG
Das Wohngebiet wird für den
KFZ-Verkehr über den „Duderstädter Weg“ an den Ostlandring angeschlossen. Für
den Fußgänger- und Radfahrer-Verkehr werden Verbindungen außerdem über den
Grafhornweg geschaffen. Vom Ostlandring und Grafhornweg wird das übergeordnete
Straßennetz an der B 188 (Uetzer Straße/ Vor den Höfen) erreicht.
Hinweis zur Abfallbeseitigung
Die von der „Erika-Stiens-Straße“
und der „Anna-Feind-Straße“ abzweigenden Stichstraßen
S 1 – 6 und die
„Margarethe-Cohn-Straße“ werden von den Entsorgungsfahrzeugen nicht befahren.
Die Anwohner dieser Straßen müssen ihre Abfallsäcke/-behälter zur Abholung an
die „Erika-Stiens-Straße“ und „Anna-Feind-Straße“ transportieren. Im Zuge der
weiteren Baulandentwicklung wird die „Margarete-Cohn-Straße“ in östlicher
Richtung weitergeführt und ist dann in dieser Richtung voraussichtlich für
Abfallfahrzeuge befahrbar.
IV.1 Querprofile
Die Aufteilung der öffentlichen
Verkehrsflächen ergibt sich aus dem Lageplan und den Schnitten der Anlage. Die
Fahrgassen werden in folgenden Breiten einschließlich Tiefborde und Gosse
erstellt:
„Elisabeth-Hahne-Straße“ b=5,50 m
„Erika-Stiens-Straße“,
„Anna-Feind-Straße“
und
„Margarethe-Cohn-Straße“(östlich) b=4,75 m
„Margarethe-Cohn-Straße“
(westlich) b=4,50 m
Stichstraßen b=4,00 m
„Elisabeth-Hahne-Straße“ (Anlagen
2+3)
Für die „Elisabeth-Hahne-Straße“
ist beidseitig ein Gehweg mit jeweils einer Breite von 2,25 m vorgesehen.
Der westliche Gehweg wird vom
Beginn des „Duderstädter Weges“ über ca. 90,00 m in der angrenzenden Grünanlage
geführt. Hier werden im südlichen Bereich der Straßenverkehrsfläche beidseitig
Parkplätze in den Grünstreifen angelegt, im weiteren Verlauf werden die
Parkplätze einseitig fortgesetzt. Die Parkflächen werden trapezförmig mit einer
Breite von 3,00 m bzw. 2,25 m hergestellt.
Die befestigten Verkehrsflächen
werden mit einem Dachprofil von 2,5 % hergestellt. Die Oberflächenentwässerung
erfolgt über 2-reihige Gossen und Straßeneinläufe, die an den Regenwasserkanal
angeschlossen werden. Die Einfassung erfolgt mit Rundbordsteinen mit 3 cm
Ansicht.
Als verkehrsberuhigende Maßnahme
dient die Hervorhebung des Knotenpunktes der „Elisabeth-Hahne-Straße“ mit der
„Anna-Feind-Straße“ und der „Erika-Stiens-Straße“ durch Natursteinpflaster.
Die Beleuchtung wird an dem Gehweg
auf der Ost- bzw. Südseite aufgestellt.
Die genaue Anzahl und Lage der
Parkplätze, Bäume und Leuchten ergibt sich erst während der Baumaßnahme nach
Festlegung der Zufahrten zu den privaten Grundstücken.
“Erika-Stiens-Straße“,
„Anna-Feind-Straße“ und „Margarethe-Cohn-Straße“
Die „Erika-Stiens-Straße“ (Anlage
4), „Anna-Feind-Straße“ (Anlage 7) und „Margarethe-Cohn-Straße“ (Anlagen 5 +6)
werden mit einer einseitigen Querneigung von 2,5 % hergestellt.
Die Entwässerung erfolgt auch dort
über Straßeneinläufe, die in einer 2-reihigen Gosse liegen. Die Einfassung
erfolgt auf der einen Seite mit einem Rundbord mit 3 cm Ansicht und auf der
anderen Seite mit einem Tiefbord.
In der „Erika-Stiens-Straße“ auf
der Westseite und in den „Margarethe-Cohn-Straße“ auf der Nordseite ist es
vorgesehen, Parkplätze anzulegen. Die Parkflächen werden 2,00 m bzw. 2,50 m
breit, davon wird 0,50 m in die Fahrbahn gebaut, sodass in diesen Bereichen die
Fahrbahnbreite auf 4,25 m reduziert wird. In der „Erika-Stiens-Straße“ werden
die Parkplätze 0,75 m in die Fahrbahn gebaut, dort werden die Bereiche der
Fahrbahnbreite auf 4,00 m reduziert. Diese Maßnahme trägt zur
Verkehrsberuhigung bei.
Ebenfalls als verkehrsberuhigende
Maßnahme dient die Hervorhebung der Knotenpunkte der Stichstraßen mit der
„Erika-Stiens-Straße“ durch heidebraunes Pflaster. Die restliche Straße wird
grau gepflastert. Des Weiteren werden an den Endpunkten der
„Erika-Stiens-Straße“ und „Anna-Feind-Straße“ heidebraun gepflasterter
Kreisverkehrsplatz mit einer Baumscheibe in der Mitte angelegt.
Für den Fuß- und Radverkehr wird
als Verbindung zum „Duderstädter Weg“ südlich in Verlängerung an die
„Anna-Feind-Straße“ ein 2,50 m breiter Geh- und Radweg mit einer einseitigen
Querneigung von 2,5 % hergestellt. Die Entwässerung erfolgt über einen seitlich
anzulegenden ca. 2,40 m breiten Grünstreifen. Die Einfassung erfolgt beidseitig
mit Tiefborden.
Die Beleuchtung wird in der
„Erika-Stiens-Straße“ und „Anna-Feind-Straße“ in den Grünstreifen auf der
Westseite und in der „Margarethe-Cohn-Straße“ in den Grünstreifen auf der
Nordseite aufgestellt.
Die genaue Anzahl und Lage der
Parkplätze, Bäume und Leuchten ergibt sich erst während der Baumaßnahme nach
Festlegung der Zufahrten zu den privaten Grundstücken.
Stichstraßen (Anlage 7)
Die Fahrbahnen der Stichstraßen
werden in einer Breite von 4,00 m befestigt und seitlich mit Tiefborden
eingefasst. Beidseitig ist die Anlage eines Grünstreifens in einer Breite von
ca. 1,00 m vorgesehen. Die Querneigung der Fahrbahn wird als umgedrehtes Dachprofil
mit 2,5 % hergestellt. Die Oberflächenentwässerung erfolgt über Mittelgossen,
die über einen Straßeneinlauf in den Regenwasserkanal geführt werden. Es ist
vorgesehen 1 Leuchte am Endpunkt der jeweiligen Straße aufzustellen.
In Verlängerung von zwei
Stichwegen (siehe Anlage 1) werden jeweils ein Geh- und Radweg westlich als
Verbindung zu den Grünanlagen und östlich als Verbindung zu den projektierten
Wohnbauflächen mit einer einseitigen Querneigung von 2,5 % hergestellt. Die
Entwässerung erfolgt über einen seitlich anzulegende 3-reigige Mittelgosse in
die Grünanlage. Die Einfassung erfolgt beidseitig mit Tiefborden.
IV.2 Ausbauvorschlag/
Befestigungsart
Der Fahrbahnaufbau der
Haupterschließungsstraße wird gemäß RStO 01 in Bauklasse IV, Tafel 1, Zeile 3
hergestellt. Die Befestigung der Fahrbahn der Anliegerstraßen, der Parkflächen
und Zufahrten erfolgt mit einer Pflasterdecke gemäß RStO 01, Bauklasse V.
Im Zuge des Kanalbaues wurde ein
Teil des Oberbaues als Baustraße hergestellt.
Auf diese Baustraße wird im
Straßenendausbau eine Mineralausgleichsschicht in der Dicke von 0,01 bis 0,10 m
eingebaut.
In den Bereichen ohne Baustraße
(z.B. Zufahrten) ist ca. 0,20 m bis 0,50 m tief, das richtet sich danach, ob
der anstehende Boden als Frostschutzschicht anrechenbar ist, auszukoffern.
Anschließend erfolgt der Einbau einer 15 cm dicken Schottertragschicht,
gegebenenfalls auf einer 34 cm, bzw. 31 cm dicken Frostschutzschicht.
Der weitere Fahrbahnaufbau der
einzelnen Verkehrsflächen stellt sich wie folgt dar:
Fahrbahn „Elisabeth-Hahne-Straße“
(Anlage 2+3)
Bauklasse IV
Asphaltdeckschicht 0/11 0,04 m
Asphalttragschicht 0/32 0,10 m
Schottertragschicht 0/32 0,15 m
Frostschutzschicht 0,31 m
frostsicherer Gesamtaufbau 0,60 m
Zufahrten
Fugenpflaster anthrazit sonst wie Fahrbahnaufbau Bauklasse V mit
Pflaster
Parkplätze
Fugenpflaster grau sonst wie Fahrbahnaufbau Bauklasse V mit
Pflaster
Gehweg
Betonsteinpflaster, heidebraun 0,08 m
Pflasterbett, Sand-Splitt-Gemisch 0,03 m
Schottertragschicht 0/32 0,19 m
frostsicherer Gesamtaufbau 0,30 m
Schottertragschicht von 15 auf 19
cm erhöht, damit frostsicherer Aufbau von 30 cm erreicht wird.
Falls erforderlich ist der Einbau
einer Kiessauberkeitsschicht vorgesehen.
Fahrbahn „Erika-Stiens-,
Anna-Feind- Margarethe-Cohn-Straße“ (östlich)
(Anlagen 4 – 6)
Bauklasse V
Betonsteinpflaster, ungefärbt 0,08 m
Pflasterbett, Sand-Splitt-Gemisch 0,03 m
Schottertragschicht 0/32 0,15 m
Frostschutzschicht 0,34 m
frostsicherer Gesamtaufbau 0,60 m
Zufahrten
Fugenpflaster grau sonst wie Fahrbahnaufbau Anliegerstraße
Parkplätze
Fugenpflaster anthrazit sonst wie Fahrbahnaufbau Anliegerstraße
Fahrbahn „Margarethe-Cohn-Straße“
(westlich) (Anlage 7)
Betonsteinpflaster, heidebraun sonst wie Fahrbahnaufbau Anliegerstraße
Stichstraßen (Anlage 8)
Betonsteinpflaster, heidebraun sonst wie Fahrbahnaufbau Anliegerstraße
Die seitliche Begrenzung der
Fahrbahnen, der Parkplätze und der Grundstückszufahrten und des Gehweges in der
Grünanlage erfolgt mit Tiefborden T 10 x 25 x 100/50 cm.
Für die Abgrenzung der Grünflächen
zu den Privatgrundstücken werden – soweit erforderlich – Tiefborde 8 x 25 x
100/50 cm eingebaut.
Gehwegverlängerungen
Betonsteinpflaster, heidebraun 0,08 m
Pflasterbett, Sand-Splitt-Gemisch 0,03 m
Schottertragschicht 0/32 0,19 m
frostsicherer Gesamtaufbau 0,30 m
Schottertragschicht von 15 auf 19
cm erhöht, damit frostsicherer Aufbau von 30 cm erreicht wird.
Falls erforderlich ist der Einbau
einer Kiessauberkeitsschicht vorgesehen.
Gehweg in der Grünanlage
Der geplante Gehweg in der Grünanlage wird in einer Breite von 2,25 m ausgebaut, mit einer wassergebundenen Deckschicht versehen und beidseitig mit Tiefborden eingefasst. Die Entwässerung erfolgt in die angrenzende Grünfläche.
Ausbauvorschlag/Befestigungsart
Gehweg in der Grünanlage
Deckschicht 0,03 m
Ausgleichschicht 0,05 m
Schottertragschicht 0,15 m
frostsicherer Gesamtaufbau 0,23 m
Falls erforderlich ist der Einbau einer Kiessauberkeitsschicht vorgesehen.
IV.3 Baumpflanzungen im Straßenraum
Die „Elisabeth-Hahne-Straße“ erhält im südlichen Bereich eine beidseitige Bepflanzung mit Fraxinus excelsior "Geessink" (großkronige Eschen). Im weiteren Verlauf werden die Baumpflanzungen aufgrund vorhandener Leitungen nur einseitig fortgesetzt.
In der „Margarethe-Cohn-Straße“ und in der „Erika-Stiens-Straße“ sowie in der „Anna-Feind-Straße“ sind als Straßenbäume Fraxinus ornus (kleinkronige Blumeneschen) vorgesehen. Diese Eschenart blüht im Mai/Juni sehr dekorativ in weißen Rispen. Der Wendehammer der „Anna-Feind-Straße“ sowie der Kreuzungsbereich „Margarethe-Cohn-Straße“/“Erika-Stiens-Straße“ sollen durch Kaiserlinden (Tilia x intermedia "Pallida") betont werden. Die Baumscheiben der zwei Linden sollen mit rotblühenden bodendeckenden Rosen bepflanzt werden.
Die Baumarten sind alle als Straßenbäume gut geeignet. Sie werden als Hochstämme mit einem Stammumfang von 18-20 cm gepflanzt.
In den kleinen Sackgassen der „Anna-Feind-Straße“, der „Erika-Stiens-Straße“. sowie der
„Margarethe-Cohn-Straße“ werden aufgrund des geringen zur Verfügung stehenden Straßenraumes keine Bäume gepflanzt. Es ist dort nicht möglich ausreichend große Baumscheiben herzustellen. Darüber hinaus würden die Bäume zu dicht an den privaten Grundstücken stehen und diese beschatten, bzw. mit dem Bewuchs in den Privatgärten kollidieren.
IV.4 Ausleuchtung
Zur Zeit läuft das Ausschreibungsverfahren zur
Neuorganisation der Straßenbeleuchtung. Mit dem zukünftigen Betreiber wird nach
Vertragsabschluss ein Leuchtkatalog erstellt. In diesem Katalog werden
Leuchttypen für die verschiedenen Arten von Erschließungsstraßen
zusammengestellt, um somit einen möglichst einheitlichen und gleichwertigen
Standard zu erhalten und den Unterhaltungsaufwand möglichst gering zu halten.
Aus diesem Katalog wird dann der für Wohnstraßen standardisierte Leuchtentyp
ausgewählt.
V. ÖFFENTLICHE GRÜNFLÄCHEN
Zwischen vorhandener Bebauung und dem Neubaugebiet befindet sich ein öffentlicher Grünzug. Zur Arrondierung der Grünflächen wird im Norden das Flurstück 45/7, im Bebauungsplan Nr. 8-2 "Sandfeld 1" als flächenhafte Schutzpflanzung ausgewiesen, mit in die Gestaltung einbezogen. Außerdem wird im Süden das Flurstück 44/8, im Bebauungsplan Nr. 0-42/2 "Sandfeld 2" als Parkanlage ausgewiesen, in die Planung integriert.
Durch den Grünzug soll ein Fußweg von 2,25 m Breite führen. Er beginnt an der Ecke „Grafhornweg“/ “Beerbuschweg“ und führt über die dortige bereits vorhandene Grünfläche Richtung Süden bis zum „Duderstädter Weg“. Die vorhandene Bepflanzung bleibt weitgehend erhalten, bzw. wird gemäß den Festsetzungen im Bebauungsplan Nr. 0-42/2 "Sandfeld 2" ergänzt. Der Weg erhält Anschlüsse an die „Margarethe-Cohn-Straße“ sowie die Fußwegeverbindung der „Erika-Stiens-Straße“. Im Bereich der beiden Anschlüsse sollen jeweils zwei kleine Plätze mit Aufenthaltsqualität entstehen, im Norden mit zwei Bänken im Süden mit Sitzgelegenheiten aus Natursteinquadern.
Im Norden befindet sich im Grünzug ein Versickerungsbecken, welches das Regenwasser der Straßen im Baugebiet aufnehmen soll. Es wird naturnah gestaltet und erhält sehr flache Böschungen (ca. 1:6) und wird ca. 0,40 m einstauen. Insgesamt wird das Becken mit einer Tiefe von rund 1,00 –1,70 m in Bezug auf das umliegende Gelände hergestellt. Aufgrund der flachen Böschungen sowie der geringen Wassertiefe kann auf eine Einzäunung verzichtet werden. Der Zulauf des Beckens wird mit Sandsteinblöcken gestaltet.
Im Süden des Grünzuges ist im Bebauungsplan eine 625 m² große Fläche als Spielplatz ausgewiesen. Die Spielplatzfläche bleibt zunächst unbeplant und soll unter Beteiligung von Kindern und Eltern zu einem späteren Zeitpunkt entwickelt werden. Hierzu wird eine gesonderte Vorlage erstellt.
Im Bereich der in den Grünzug hineinragenden Gewerbeflächen ist ein 2,00 m hoher Wall vorgesehen. Nach Westen zum Gewerbe hin erhält der Wall eine Böschungsneigung von ca. 1:1,5. Die östliche Seite, die zum Grünzug weist, soll flacher mit wechselnden Böschungsneigungen ausgebildet werden. Der Wall soll Lärmimmissionen aus dem Gewerbegebiet zurückhalten.
Im weiteren Verlauf des Grünzuges sind kleinere Bodenbewegungen zur Auflockerung des ansonsten flachen Reliefs vorgesehen.
Die im Westen vorgesehene dichte Bepflanzung soll den Grünzug zur vorhandenen Bebauung abschirmen, bzw. das vorhandene Gewerbegebiet eingrünen. Zum Neubaugebiet hin (östlicher Rand) ist eine lockere Bepflanzung aus Einzelbäumen und Solitärsträuchern geplant.
Die Freiflächen werden mit einer Wiesensaatgutmischung angesät. Es wird eine naturnahe Pflege mit maximal 2 Mulchschnitten im Jahr durchgeführt.
Als Gestaltungselemente sind außerdem an verschiedenen Stellen Sandsteinblöcke vorgesehen, die zum Verweilen und Spielen anregen.
Am südlichen Rand des Baugebietes ist eine 5,00 m breite öffentliche Grünfläche im Bebauungsplan ausgewiesen, die mit Sträuchern bis 4,00 m Höhe als freiwachsende Hecke dicht bepflanzt werden soll. Die Hecke schirmt die Grundstücke zum „Duderstädter Weg“ hin ab und grünt gleichzeitig das Baugebiet zum Süden hin ein.
Die Gehölzpflanzungen setzen sich aus folgenden Strauch- und Baumarten zusammen:
Acer
campestre Feldahorn
Acer
platanoides Spitzahorn
Alnus
glutinosa Roterle
Carpinus betulus Hainbuche
Cornus mas Kornelkirsche
Cornus sanguinea Hartriegel
Corylus avellana Haselnuss
Crataegus monogyna Weißdorn
Malus sylvestris Holzapfel
Prunus
avium Vogelkirsche
Prunus spinosa Schlehe
Quercus
robur Stieleiche
Rhamnus frangula Faulbaum
Ribes alpinum Johannesbeere
Rosa canina Hundsrose
Rosa pimpinellifolia Bibernellrose
Salix alba Silberweide
Salix aurita Öhrchenweide
Salix caprea Salweide
Sambucus nigra Schwarzer Holunder
Sorbus aucuparia Eberesche
Virburnum opulus Gewöhnlicher
Schneeball
Unbefestigte
Flächen im öffentlichen Straßenraum
Die Grünflächen in den Straßen werden wie folgt
hergestellt:
Auskofferung nach Bedarf
Andeckung mit Oberboden bzw. Oberbodengemisch in
einer Dicke von bis zu 30 cm.
Die Grünstreifen werden am Fahrbahnrand in einer
Breite von ca. 0,50 m mit Schotterrasen als Bankett ausgebildet. Diese Maßnahme
dient dem Schutz der Grünstreifen bei einem Ausweichen der Fahrzeuge im
Begegnungsfall.
VI. GRUNDERWERB
Die öffentlichen Flächen im
Bereich des B-Planes Südlich Beerbuschweg befinden sich im Eigentum der Stadt.
Das Widmungsverfahren der öffentlichen Flächen wird zu gegebener Zeit
eingeleitet.
VII. FINANZIERUNG
Entsprechend den Vorgaben des
Baugesetzbuches in Verbindung mit der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt
Burgdorf vom 15.12.2005 müssen die Anlieger 90 % des beitragsfähigen
Erschließungsaufwands für die erstmalige Herstellung übernehmen. 10 % trägt die
Stadt. Zum beitragfähigen Erschließungsaufwand zählen die Kosten für den
Grunderwerb der öffentlichen Verkehrsflächen, für den Ausbau von Fahrbahn,
Gehweg und Parkplätzen, für die Beleuchtung, für die Oberflächenentwässerung
der Straße einschließlich Regenrückhaltebecken und für das Straßenbegleitgrün
sowie für die Herstellung der öffentlichen Grünflächen, soweit sie über den
Bebauungsplan als Kompensationsmaßnahme den öffentlichen Verkehrflächen
zugeordnet ist (5.056 m²).
Die Gesamtkosten für die
Herstellung der Baumaßnahme werden wie folgt geschätzt:
Herstellung der öffentlichen
Straßenflächen ca. 575.000,00 €
Inkl. Beleuchtung, Bepflanzung
VIII. SCHLUSSBEMERKUNGEN
Durch den Ausbau der Straßen
kommen rd. 10.000 m² Straßenfläche zum derzeitigen Straßenbestand hinzu, die
unterhalten werden müssen. Die zu pflegenden Flächen der Grünanlagen erhöhen
sich durch den Ausbau um ca. 9.500 m². Die Kosten für die Unterhaltung der
städtischen Grün- und Straßenflächen werden deshalb durch den Ausbau zunehmen.
Die Arbeiten für den Straßenbau im
B-Plangebiet Südlich Beerbuschweg werde ich entsprechend dem Fortschritt der
Hochbaumaßnahmen voraussichtlich im Laufe des Jahres 2008 durchführen.
Die Bepflanzung der Grünflächen
und die Baumpflanzungen in den Straßen sollen voraussichtlich im Frühjahr 2009
erfolgen, wenn der Straßenbau abgeschlossen ist.
Anlagen:
Anlage 1 Lageplan
Anlage 2 Schnitt A1 „Elisabeth-Hahne-Straße“
Anlage 3 Schnitt A2 „Elisabeth-Hahne-Straße“
Anlage 4 Schnitt B „Erika-Stiens-Straße“
Anlage 5 Schnitt C „Margarethe-Cohn-Straße“
Anlage 6 Schnitt D „Margarethe-Cohn-Straße“
Anlage 7 Schnitt E „Anna-Feind-Straße“
Anlage 8 Schnitt Stichstraße