Betreff
Dritte Kraft in den Krippengruppen in Burgdorf
Vorlage
2013 0434/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

In der Sitzung zu erarbeiten.

Sachverhalt und Begründung:

 

Der Jugendhilfeausschuss hat sich in seiner Sitzung am 16.09.2013 mit der Ursprungsvorlage befasst.

 

Im Rahmen der Beratungen war von Seiten der Mehrheitsgruppe der Gedanke geäußert worden, zunächst im Sinne eines Einstiegs mit einer Dritten Kraft in Krippengruppen anfangen zu wollen, die täglich zwei Stunden arbeitet. Im Hinblick auf die Deckung der dadurch entstehenden Aufwendungen war geäußert worden, dass es vorstellbar sei, dass von den Eltern über die Gebühren die Hälfte zu tragen wäre, die andere Hälfte würde demzufolge aus dem Gesamthaushalt bestritten werden müssen.

 

Der Bitte des Ausschusses entsprechend sind die daraus resultierenden Gebührensätze für die Eltern gerechnet worden, wobei hier dem Gedanken der Mehrheitsgruppe, eine Progression einzurechnen, Rechnung getragen wurde.

 

Danach würden sich folgende Gebühren ergeben:

 

ab 1.8.2014

Stufe 1 = 14,00 €; Stufe 2 = 14,50 €; Stufe 3 = 15,00 €;

Stufe 4 = 16,50 €; Stufe 5 = 18,00 €; Stufe 6 = 21,00 €

 

ab 1.8.2015

Stufe 1 = 15,00 €; Stufe 2 = 15,50 €; Stufe 3 = 16,50 €

Stufe 4 = 17,50 €; Stufe 5 = 19,50 €; Stufe 6 = 22,50 €.

 

Die von der Stadt Burgdorf in den Kindertagesstätten beschäftigten Küchenhilfen sind im laufenden Kindergartenjahr mit den nachfolgend genannten Wochenstunden eingesetzt:

 

Kindertagesstätten Otze, Sorgensen und Gartenstraße jeweils     10,0 Wochenstunden

Kindertagesstätte Ramlingen-Ehlershausen                               12,5 Wochenstunden

Kindertagesstätten Südstern und Freibad jeweils                       15,0 Wochenstunden

Kindertagesstätte Weststadt                                                  20,0 Wochenstunden

 

Daneben werden derzeit 15 Wochenstunden in der ausgelagerten Krippengruppe der Kindertagesstätte Ramlingen-Ehlershausen abgeleistet.

 

In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses war andiskutiert worden, ob den freien Trägern von Kindertagesstätten zur Beschäftigung von Dritten Kräften in Krippengruppen ein Budget zur Verfügung gestellt werden sollte. Von Seiten der St.-Paulus-Kirchengemeinde wird gebeten, von einer Budgetierung abzusehen. Zur näheren Begründung wird auf das als Anlage beigefügte Schreiben der St.-Paulus-Kirchengemeinde verwiesen.