Finanz. Auswirkungen in Euro |
Haushaltsstelle |
VwH |
VmH |
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Einmalige Kosten: |
75.000,00 € |
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Laufende Kosten: |
1.000,00 € |
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Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: |
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Beschlussvorschlag:
Zu a) Der Ausschuss für Umwelt- und Verkehr schließt sich dem Beschlussvorschlag zu b) der Vorlage an.
Zu b) Der Verwaltungsausschuss beschließt
1. den Aufbau der öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen im Baugebiet „Alfred-Oehme-Platz wie in der Vorlage Nr. 2007 0150 dargestellt.
2. der Rat zu empfehlen, die erforderlichen Haushaltsmittel zu gegebener Zeit bereitzustellen.
Sachverhalt und Begründung:
I.
Allgemeines
Für das Neubaugebiet „Alfred-Oehme-Platz“ in Burgdorf hat der Rat in seiner Sitzung am 13.07.2006 den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 0-79 „Alfred-Oehme-Platz“ gefasst. Für diesen Bereich habe ich eine Planung für den Ausbau der öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen erarbeitet.
Die Erschließung des gesamten Baugebietes erfolgt für den Kfz-Verkehr von Süden über die vorhandene Straße „An der Königsberger Straße“, die ihrerseits an der „Königsberger Straße“ einmündet. Von dort aus wird das übergeordnete Straßennetz an den Straßen „Sorgensener Straße“ und „Vor dem Celler Tor“ erreicht. Von der „Breslauer Straße“ im Westen, sowie von der „Stettiner Straße“ im Osten aus kann das Baugebiet fußläufig erreicht werden.
Durch das
Baugebiet „Alfred-Oehme-Platz“ führt die „Alfred-Oehme-Straße“. Sie verläuft
von der Straße „An der Königsberger Straße“ Richtung Norden. Die Verkehrsfläche
hat eine Breite von 10 m und eine Länge von ca. 100 m. Am Ende der
Erschließungsstraße wird ein Wendehammer mit einem Radius von 9 m angelegt, um
die Befahrung mit Fahrzeugen der Abfallentsorgung sicherzustellen. Beidseitig
des Wendehammers gehen jeweils Stichstraßen ab. Diese erschließen die
westlichsten und östlichsten Grundstücke für den Fahrzeugverkehr und setzen
sich als Gehwege bis zur „Breslauer“ bzw. „Stettiner Straße“ fort.
Westlich mündet eine Stichstraße in die Erschließungsstraße ein. Diese hat eine Länge von ca. 25,00 m und eine Breite der Verkehrsfläche von 5 m.
An die Gestaltung von Verkehrs- und Grünflächen sind hohe Anforderungen zu stellen, weil die Freiräume das Erscheinungsbild und den Wohnwert maßgeblich beeinflussen.
Ebenfalls ist es wichtig, dass Funktionsabstufungen im gesamten Verkehrswegenetz erfolgen. Für den Kfz-Verkehr sind die Planungen so vorzunehmen, dass möglichst nur niedrige Geschwindigkeiten gefahren werden können, um die Verkehrssicherheit und die Qualität des Wohnumfeldes zu verbessern.
II. UMWELTSCHUTZ
Bei der Herstellung von Straßen
ist darauf zu achten, dass unter Ausnutzung der örtlichen Gegebenheiten eine
flächensparende Befestigung erfolgt.
Die Entwässerung des Baugebietes
erfolgt über eine Schmutzwasserkanalisationsanlage. Das anfallende
Oberflächenwasser der befestigten Straßen versickert im Straßenseitenraum. Eine
entsprechende wasserrechtliche Genehmigung gem. § 154 NWG ist nicht
erforderlich, da das Wasser in Mulden gesammelt und über die bewachsene
Bodenzone in den Untergrund eingeleitet wird.
Die Fläche des Bebauungsplans
befindet sich innerhalb der für das Wasserwerk Burgdorf festzusetzenden
Wasserschutzzone III a. In Anlehnung an den Auflagen aus bestehenden
Schutzgebietsverordnungen wird das Niederschlagswasser zur Minimierung des
Gefährdungspotentials mittels Versickerungsmulden über die belebte Bodenzone
versickert.
Sofern auf Grund der
Bodenverhältnisse – ggfs. Vorhandene Lehmlinsen mit schlechten
Vresickerungseigenschaften- die Anlage einer Rigolenversickerung erforderlich
wird, ist für diese eine wasserrechtliche Erlaubnis nach § 10 NWG zu beantragen.
Derzeit gehe ich davon aus, dass diese Maßnahmen nicht erforderlich werden.
Die Anlieger müssen ihr
Oberflächenwasser auf ihren Grundstücken belassen und zur Versickerung bringen.
Ein Regenwasserkanal wird nicht hergestellt.
Darüber hinaus entstehen folgende
wesentliche Vorteile bei der Versickerung des Oberflächenwassers:
-
Die
natürliche Grundwassererneuerung bleibt weitgehend erhalten. Es erfolgt eine
der Vorfluter von Schmutzstoffen.
-
Abflussverschärfungen
im Vorfluter nach starken Niederschlagsereignissen unterbleiben.
-
Die
Aufwendungen für die Herstellung der Mulden sind geringer als die Kosten für
einen Regenwasserkanal, so dass es zu Einsparungen kommt.
Die Versickerung des
Niederschlagswassers ist ein Ersatz bisher praktizierter Entsorgungstechniken.
Dies wird bei der hier zur Disposition stehenden Planung angestrebt. Durch den
Bau von Kanälen und die damit verbundene direkte Abführung des
Niederschlagswassers reduziert sich naturgemäß erheblich die
Grundwasserneubildungsrate. Durch die vollständige Regenwasserversickerung kann
dies erheblich vermindert werden. Es verbleiben lediglich erhöhte
Verdunstungsverluste. Vor allem nach längeren Trockenperioden handelt es sich
beim Niederschlagswasser durchaus um ein stark verschmutztes Abwasser. Bei der
Versickerung von Niederschlagsabflüssen von Straßen kann, wenn der Seitenraum
nicht befestigt ist, die Reinigungswirkung einer bewachsenen Bodenzone
ausgenutzt werden. Hier erfolgt durch Mikroorganismen und durch
Infiltrationswirkung eine nicht unerhebliche Reinigung. Dabei ist es besser,
wenn die Versickerung flächenhaft erfolgt.
III. VERKEHRLICHE
ERSCHLIEßUNG
Das Baugebiet erhält einen Anschluss an die
„Königsberger Straße“.
Die „Alfred-Oehme-Straße“ (Anlage
1) wird mit einem Wendeplatz mit einem Durchmesser von 18,00 m, einschließlich
überfahrbarer Grünstreifen (Schotterrasen) ausgebildet um das Befahren und
Wenden der Müllfahrzeuge sicherzustellen. Die in die Erschließungsstraße
einmündenden Stichstraßen können von Müllfahrzeugen nicht befahren werden. Der
Abfall ist von den Hauseigentümern bis zur „Alfred-Oehme-Straße“ zu
transportieren.
In der Grünflächen zwischen der
Bebauung des Neubaugebietes und der Stettiner Straße und der Grünfläche
zwischen der Bebauung und der Breslauer Straße wird je ein ca. 2,25 m breiter
Gehweg mit einer wassergebundenen Decke hergestellt.
IV.1 Querprofile
Erschließungsstraße (Alfred - Oehme – Straße)
Die Aufteilung der öffentlichen
Verkehrsflächen ergibt sich aus den beigefügten Querschnitten (Anlage 2). Die
Fahrbahn wird 4,75 m breit hergestellt und erhält eine seitliche Einfassung mit
Tiefborden ohne Ansicht.
Auf der Ostseite der
Straßenverkehrsfläche ist vorgesehen, Parkplätze anzulegen. Die Parkflächen
werden 2,00 m breit und 1,00 m in die Fahrbahn eingerückt, sodass die Fahrbahn
in diesen Bereichen auf 3,75 m reduziert wird. Diese Maßnahme trägt zur
Verkehrsberuhigung bei.
Die befestigten Verkehrsflächen
werden mit einer einseitigen Querneigung von2,5 % hergestellt. Die Oberflächenentwässerung
erfolgt über seitlich anzulegende parallel zur Fahrbahn verlaufende Mulden. In
die ca. 3 m breiten Mulden werden auch die straßenbegleitenden Bäume gepflanzt.
Zur Sicherung der Mulden gegen Überfahren werden gegebenenfalls Poller gesetzt.
Auf der Ostseite wird zwischen
Fahrbahn und Grundstücksgrenze ein ca. 2,25 m breiter Grünstreifen angelegt.
Hier werden auch die Versorgungsleitungen verlegt und die Beleuchtung
aufgestellt.
Die genaue Anzahl und Lage der
Parkplätze, Bäume und Leuchten ergibt sich erst während der Baumaßnahme nach
Festlegung der Zufahrten zu den privaten Grundstücken.
Stichstraße
Die Fahrbahnen der Stichstraße
(Anlage 3) werden in einer Breite von 3 m ausgebaut, seitlich mit Tiefborden
eingefasst und mit einer einseitigen Querneigung von 2,5 % hergestellt. Die
Oberflächenentwässerung erfolgt über einen 2,00 m breiten Grünstreifen.
Gehweg
in der Grünfläche
Die geplanten Gehwege im Bereich der Grünflächen werden in einer Breite von 2,25 m ausgebaut, mit einer wassergebundenen Deckschicht versehen und beidseitig mit Tiefborden eingefasst. Die Entwässerung erfolgt in die angrenzenden Grünflächen.
IV.2 Ausbauvorschlag / Befestigungsart
Die Befestigung der Fahrbahn, der Parkflächen und Zufahrten erfolgt mit einer Pflasterdecke gemäß RStO 01, Bauklasse V.
Im Zuge des Kanalbaues wurde ein Teil des Oberbaues als Baustraße hergestellt. In Teilbereichen konnte der Einbau einer Frostschutzschicht entfallen, da der anstehende Boden ausreichend frostsicher und tragfähig ist.
Auf die vorhandene Baustraße wird beim
Straßenendausbau eine Mineralausgleichsschicht in der Dicke von 0,01 bis 0,10 m
eingebaut.
In den Bereichen ohne Baustraße (z. B. Zufahrten)
ist ca. 0,20 m bis 0,50 m tief auszukoffern. Dies richtet sich danach, ob der anstehende
Boden als Frostschutzschicht anrechenbar ist. Anschließend erfolgt der Einbau
einer 0,15 m dicken Schottertragschicht, gegebenenfalls auf einer 34 cm dicken
Frostschutzschicht.
Der weitere Fahrbahnaufbau erfolgt wie nachfolgend
aufgeführt mit Betonrechteckpflaster bzw. Betonfugenpflaster auf einem 3 cm
dickem Pflasterbett aus Splitt-Sand-Gemisch.
Der Ausbau der einzelnen Verkehrsflächen stellt
sich wie folgt dar:
Fahrbahn
Betonsteinrechteckpflaster
,heidebraun 0,08 m
Pflasterbett aus Splitt-Sand-Gemisch 0,03 m
Schottertragschicht 0/32 0,15 m
Frostschutzschicht 0,34 m
frostsicherer Gesamtaufbau 0,60 m
Parkplätze
Betonfugenpflaster anthrazit 0,08 m
Pflasterbett aus
Splitt-Sand-Gemisch 0,03 m
Schottertragschicht 0,15 m
Frostschutzschicht 0,34 m
frostsicherer Gesamtaufbau 0,60 m
Grundstückszufahrten
Betonfugenpflaster ungefärbt 0,08 m
Pflasterbett aus
Splitt-Sand-Gemisch 0,03 m
Schottertragschicht 0,15 m
Frostschutzschicht 0,34 m
frostsicherer Gesamtaufbau 0,60 m
Ausbauvorschlag/Befestigungsart
Gehweg in der Grünanlage
Deckschicht 0,03 m
Ausgleichschicht 0,05 m
Schottertragschicht 0,15 m
frostsicherer Gesamtaufbau 0,23 m
Falls erforderlich ist der Einbau einer Kiessauberkeitsschicht vorgesehen.
Die seitliche Begrenzung der Fahrbahnen, der
Parkplätze und der Grundstückszufahrten und des Gehweges in der Grünanlage
erfolgt mit Tiefborden T 10 x 25 x 100/50 cm.
Für die Abgrenzung der Grünflächen zu den
Privatgrundstücken werden – soweit erforderlich – Tiefborde 8 x 20 x 100 cm
eingebaut.
IV.3 Ausleuchtung
Zur Zeit läuft das Ausschreibungsverfahren zur
Neuorganisation der Straßenbeleuchtung. Mit dem zukünftigen Betreiber wird nach
Vertragsabschluss ein Leuchtkatalog erstellt. In diesem Katalog werden
Leuchttypen für die verschiedenen Arten von Erschließungsstraßen
zusammengestellt, um somit einen möglichst einheitlichen und gleichwertigen
Standard zu erhalten und den Unterhaltungsaufwand möglichst gering zu halten.
Aus diesem Katalog wird dann der für Wohnstraßen standardisierte Leuchtentyp
ausgewählt.
IV.4 Unbefestigte Flächen im öffentlichen
Straßenraum
Beidseitig der „Alfred-Oehme-Straße“ werden
Grünflächen, auf der Westseite als Entwässerungsmulde ausgebildet, hergestellt.
An der Stichstraße wird ein einseitiger Grünstreifen angelegt und als Mulde
ausgebildet.
Der Aufbau stellt sich wie folgt dar:
Auskofferung nach Bedarf
Andeckung mit Oberboden bzw. Oberbodengemisch in
einer Dicke von 10 - 30 cm.
Die Grünstreifen werden am Fahrbahnrand in einer
Breite von ca. 0,50 m mit Schotterrasen als Bankett ausgebildet. Diese Maßnahme
dient dem Schutz der Grünstreifen bei einem Ausweichen der Fahrzeuge im
Begegnungsfall.
Die Entwässerungsmulden werden mit einer Stichtiefe
von ca. 0,10 bis 0,30 m profiliert. Falls es erforderlich ist, sind die Mulden
mit Pollern gegen Überfahren und Beparken zu sichern.
IV.5
Baumpflanzungen im Straßenraum
Im südlichen Abschnitt der Erschließungsstraße sollen beidseitig der Straße 2 Corylus colurna (mittelkronige Baumhasel) als Baumtor gepflanzt werden.
Im weiteren Verlauf der Erschließungsstraße sind die Baumpflanzungen auf der Westseite der Erschließungsstraße innerhalb der Entwässerungsmulden vorgesehen. Dort sollen ca. 5 Corylus colurna (mittelkronige Baumhasel) gepflanzt werden. Im Wendehammer selbst soll eine Tilia intermedia „Pallida“ (großkronige Linde) in die hier vorgesehene Baumscheibe gepflanzt werden.
Die Bäume werden als Hochstämme mit einem
Stammumfang von 18 - 20 cm gepflanzt.
IV.6
Oberflächenentwässerung
Das Oberflächenwasser der befestigten Flächen der
Erschließungsstraße wird über die einseitige Querneigung der seitlichen
Entwässerungsmulde auf der Westseite der Fahrbahn zur Versickerung gebracht.
Auch das Oberflächenwasser der befestigten Flächen
der Stichstraßen wird über die einseitige Querneigung der seitlichen
Entwässerungsmulde auf der Nordseite der Fahrbahn versickert.
Das Oberflächenwasser der Fugenpflasterflächen
(Parkflächen und Zufahrten) versickert größtenteils vor Ort. Die Restmengen
werden über die angelegten Neigungen den Entwässerungsmulden zur Versickerung
zugeleitet.
Das Oberflächenwasser der Grünflächen versickert
vor Ort.
V. ÖFFENTLICHE GRÜNFLÄCHEN
Im Bebauungsplan sind 391 m²
Grünflächen ausgewiesen. Im Bereich der Grünflächen soll jeweils ein Fußweg mit
wassergebundener Decke verlaufen. Anpflanzungen sind nicht notwendig, bzw.
möglich, da die Platzverhältnisse sehr beengt sind und in den Privatgärten
bereits ausreichend Grün vorhanden ist.
VI. GRUNDERWERB
Die öffentlichen Flächen im Bereich des B-Planes „Alfred-Oehme-Platz“ befinden sich im Eigentum der Stadt. Das Widmungsverfahren der öffentlichen Flächen wird zu gegebener Zeit eingeleitet.
VII. Finanzierung
Entsprechend den Vorgaben des Baugesetzbuches in
Verbindung mit der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Burgdorf vom
15.12.2005 müssen die Anlieger
90 % des beitragsfähigen Erschließungsaufwands für
die erstmalige Herstellung übernehmen. 10 % trägt die Stadt. Zum beitragfähigen
Erschließungsaufwand zählen die Kosten für den Grunderwerb der öffentlichen
Verkehrsflächen, für den Ausbau von Fahrbahn und Parkplätzen, für die
Beleuchtung, für die Oberflächenentwässerung der Straße, für das
Straßenbegleitgrün
Nicht beitragsfähig sind die Kosten für die Herstellung der öffentlichen Grünflächen (siehe Punkt V), für den Gehweg und die Beleuchtung in den Grünflächen.
Die Gesamtkosten für die Herstellung der Baumaßnahme werden wie folgt geschätzt:
Herstellung der öffentliche Straßenflächen 75.000,00 €
inkl. Beleuchtung, Bepflanzung
VIII. SCHLUSSBEMERKUNGEN
Durch den Ausbau der Straßen kommen rd. 1700 m² Straßenfläche zum derzeitigen Straßenbestand hinzu, die unterhalten werden müssen. Die zu pflegenden Flächen der Grünanlagen erhöhen sich durch den Ausbau um ca. 400 m². Die Kosten für die Unterhaltung der städtischen Grün- und Straßenflächen werden deshalb durch den Ausbau zunehmen.
Die Arbeiten für den Straßenbau im B-Plangebiet „Alfred-Öhme-Platz“ werde ich entsprechend dem Fortschritt der Hochbaumaßnahmen voraussichtlich im Laufe des Jahres 2008 durchführen.
Die Bepflanzung soll voraussichtlich im Frühjahr 2009 erfolgen, wenn der Straßenbau abgeschlossen ist. Haushaltsmittel werden zur gegebener Zeit beantragt.
Anlagen:
Anlage 1 Lageplan
Anlage 2 Schnitt „Alfred-Oehme-Straße“
Anlage 3 Schnitt Stichstraße