Betreff
Ausbauprogramm "Alfred-Oehme-Platz"
Vorlage
2007 0150
Aktenzeichen
642-60-448
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Haushaltsstelle

VwH

VmH

Einmalige Kosten:

75.000,00 €

 

Laufende Kosten:

1.000,00 €

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Zu a)    Der Ausschuss für Umwelt- und Verkehr schließt sich dem Beschlussvorschlag zu b) der Vorlage an.

 

Zu b)    Der Verwaltungsausschuss beschließt

1.      den Aufbau der öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen im Baugebiet „Alfred-Oehme-Platz wie in der Vorlage Nr. 2007 0150 dargestellt.

2.      der Rat zu empfehlen, die erforderlichen Haushaltsmittel zu gegebener Zeit bereitzustellen.

Sachverhalt und Begründung:

 

 

I.         Allgemeines

 

 

Für das Neubaugebiet „Alfred-Oehme-Platz“ in Burgdorf hat der Rat in seiner Sitzung  am 13.07.2006 den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 0-79 „Alfred-Oehme-Platz“ gefasst. Für diesen Bereich habe ich eine Planung für den Ausbau der öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen erarbeitet.

 

Die Erschließung des gesamten Baugebietes erfolgt für den Kfz-Verkehr von Süden über die vorhandene Straße „An der Königsberger Straße“, die ihrerseits an der „Königsberger Straße“ einmündet. Von dort aus wird das übergeordnete Straßennetz an den Straßen „Sorgensener Straße“ und „Vor dem Celler Tor“ erreicht. Von der „Breslauer Straße“ im Westen, sowie von der „Stettiner Straße“ im Osten aus kann das Baugebiet fußläufig erreicht werden.

 

Durch das Baugebiet „Alfred-Oehme-Platz“ führt die „Alfred-Oehme-Straße“. Sie verläuft von der Straße „An der Königsberger Straße“ Richtung Norden. Die Verkehrsfläche hat eine Breite von 10 m und eine Länge von ca. 100 m. Am Ende der Erschließungsstraße wird ein Wendehammer mit einem Radius von 9 m angelegt, um die Befahrung mit Fahrzeugen der Abfallentsorgung sicherzustellen. Beidseitig des Wendehammers gehen jeweils Stichstraßen ab. Diese erschließen die westlichsten und östlichsten Grundstücke für den Fahrzeugverkehr und setzen sich als Gehwege bis zur „Breslauer“ bzw. „Stettiner Straße“ fort.

 

Westlich mündet eine Stichstraße in die Erschließungsstraße ein. Diese hat eine Länge von ca. 25,00 m und eine Breite der Verkehrsfläche von 5 m.

 

An die Gestaltung von Verkehrs- und Grünflächen sind hohe Anforderungen zu stellen, weil die Freiräume das Erscheinungsbild und den Wohnwert maßgeblich beeinflussen.

 

Ebenfalls ist es wichtig, dass Funktionsabstufungen im gesamten Verkehrswegenetz erfolgen. Für den Kfz-Verkehr sind die Planungen so vorzunehmen, dass möglichst nur niedrige Geschwindigkeiten gefahren werden können, um die Verkehrssicherheit und die Qualität des Wohnumfeldes zu verbessern.

 

 

II.      UMWELTSCHUTZ

      

 

Bei der Herstellung von Straßen ist darauf zu achten, dass unter Ausnutzung der örtlichen Gegebenheiten eine flächensparende Befestigung erfolgt.

 

Die Entwässerung des Baugebietes erfolgt über eine Schmutzwasserkanalisationsanlage. Das anfallende Oberflächenwasser der befestigten Straßen versickert im Straßenseitenraum. Eine entsprechende wasserrechtliche Genehmigung gem. § 154 NWG ist nicht erforderlich, da das Wasser in Mulden gesammelt und über die bewachsene Bodenzone in den Untergrund eingeleitet wird.

 

Die Fläche des Bebauungsplans befindet sich innerhalb der für das Wasserwerk Burgdorf festzusetzenden Wasserschutzzone III a. In Anlehnung an den Auflagen aus bestehenden Schutzgebietsverordnungen wird das Niederschlagswasser zur Minimierung des Gefährdungspotentials mittels Versickerungsmulden über die belebte Bodenzone versickert.

 

Sofern auf Grund der Bodenverhältnisse – ggfs. Vorhandene Lehmlinsen mit schlechten Vresickerungseigenschaften- die Anlage einer Rigolenversickerung erforderlich wird, ist für diese eine wasserrechtliche Erlaubnis nach § 10 NWG zu beantragen. Derzeit gehe ich davon aus, dass diese Maßnahmen nicht erforderlich werden.

 

Die Anlieger müssen ihr Oberflächenwasser auf ihren Grundstücken belassen und zur Versickerung bringen. Ein Regenwasserkanal wird nicht hergestellt.

 

Darüber hinaus entstehen folgende wesentliche Vorteile bei der Versickerung des Oberflächenwassers:

 

-            Die natürliche Grundwassererneuerung bleibt weitgehend erhalten. Es erfolgt eine der Vorfluter von Schmutzstoffen.

-            Abflussverschärfungen im Vorfluter nach starken Niederschlagsereignissen unterbleiben.

-            Die Aufwendungen für die Herstellung der Mulden sind geringer als die Kosten für einen Regenwasserkanal, so dass es zu Einsparungen kommt.

 

Die Versickerung des Niederschlagswassers ist ein Ersatz bisher praktizierter Entsorgungstechniken. Dies wird bei der hier zur Disposition stehenden Planung angestrebt. Durch den Bau von Kanälen und die damit verbundene direkte Abführung des Niederschlagswassers reduziert sich naturgemäß erheblich die Grundwasserneubildungsrate. Durch die vollständige Regenwasserversickerung kann dies erheblich vermindert werden. Es verbleiben lediglich erhöhte Verdunstungsverluste. Vor allem nach längeren Trockenperioden handelt es sich beim Niederschlagswasser durchaus um ein stark verschmutztes Abwasser. Bei der Versickerung von Niederschlagsabflüssen von Straßen kann, wenn der Seitenraum nicht befestigt ist, die Reinigungswirkung einer bewachsenen Bodenzone ausgenutzt werden. Hier erfolgt durch Mikroorganismen und durch Infiltrationswirkung eine nicht unerhebliche Reinigung. Dabei ist es besser, wenn die Versickerung flächenhaft erfolgt.

 

 

III.   VERKEHRLICHE ERSCHLIEßUNG

 

 

Das Baugebiet erhält einen Anschluss an die „Königsberger Straße“.

 

Die „Alfred-Oehme-Straße“ (Anlage 1) wird mit einem Wendeplatz mit einem Durchmesser von 18,00 m, einschließlich überfahrbarer Grünstreifen (Schotterrasen) ausgebildet um das Befahren und Wenden der Müllfahrzeuge sicherzustellen. Die in die Erschließungsstraße einmündenden Stichstraßen können von Müllfahrzeugen nicht befahren werden. Der Abfall ist von den Hauseigentümern bis zur „Alfred-Oehme-Straße“ zu transportieren.

 

In der Grünflächen zwischen der Bebauung des Neubaugebietes und der Stettiner Straße und der Grünfläche zwischen der Bebauung und der Breslauer Straße wird je ein ca. 2,25 m breiter Gehweg mit einer wassergebundenen Decke hergestellt.

 

      

IV.1   Querprofile

 

Erschließungsstraße (Alfred - Oehme – Straße)

 

Die Aufteilung der öffentlichen Verkehrsflächen ergibt sich aus den beigefügten Querschnitten (Anlage 2). Die Fahrbahn wird 4,75 m breit hergestellt und erhält eine seitliche Einfassung mit Tiefborden ohne Ansicht.

 

Auf der Ostseite der Straßenverkehrsfläche ist vorgesehen, Parkplätze anzulegen. Die Parkflächen werden 2,00 m breit und 1,00 m in die Fahrbahn eingerückt, sodass die Fahrbahn in diesen Bereichen auf 3,75 m reduziert wird. Diese Maßnahme trägt zur Verkehrsberuhigung bei.

 

Die befestigten Verkehrsflächen werden mit einer einseitigen Querneigung von2,5 % hergestellt. Die Oberflächenentwässerung erfolgt über seitlich anzulegende parallel zur Fahrbahn verlaufende Mulden. In die ca. 3 m breiten Mulden werden auch die straßenbegleitenden Bäume gepflanzt. Zur Sicherung der Mulden gegen Überfahren werden gegebenenfalls Poller gesetzt.

 

Auf der Ostseite wird zwischen Fahrbahn und Grundstücksgrenze ein ca. 2,25 m breiter Grünstreifen angelegt. Hier werden auch die Versorgungsleitungen verlegt und die Beleuchtung aufgestellt.

 

Die genaue Anzahl und Lage der Parkplätze, Bäume und Leuchten ergibt sich erst während der Baumaßnahme nach Festlegung der Zufahrten zu den privaten Grundstücken.

 

 

Stichstraße

 

Die Fahrbahnen der Stichstraße (Anlage 3) werden in einer Breite von 3 m ausgebaut, seitlich mit Tiefborden eingefasst und mit einer einseitigen Querneigung von 2,5 % hergestellt. Die Oberflächenentwässerung erfolgt über einen 2,00 m breiten Grünstreifen.

 

Gehweg in der Grünfläche

 

Die geplanten Gehwege im Bereich der Grünflächen werden in einer Breite von 2,25 m ausgebaut, mit einer wassergebundenen Deckschicht versehen und beidseitig mit Tiefborden eingefasst. Die Entwässerung erfolgt in die angrenzenden Grünflächen.

 

 

IV.2   Ausbauvorschlag / Befestigungsart

                 

 

Die Befestigung der Fahrbahn, der Parkflächen und Zufahrten erfolgt mit einer Pflasterdecke gemäß RStO 01, Bauklasse V.

 

Im Zuge des Kanalbaues wurde ein Teil des Oberbaues als Baustraße hergestellt. In Teilbereichen konnte der Einbau einer Frostschutzschicht entfallen, da der anstehende Boden ausreichend frostsicher und tragfähig ist.

 

Auf die vorhandene Baustraße wird beim Straßenendausbau eine Mineralausgleichsschicht in der Dicke von 0,01 bis 0,10 m eingebaut.

 

In den Bereichen ohne Baustraße (z. B. Zufahrten) ist ca. 0,20 m bis 0,50 m tief auszukoffern. Dies richtet sich danach, ob der anstehende Boden als Frostschutzschicht anrechenbar ist. Anschließend erfolgt der Einbau einer 0,15 m dicken Schottertragschicht, gegebenenfalls auf einer 34 cm dicken Frostschutzschicht.

 

Der weitere Fahrbahnaufbau erfolgt wie nachfolgend aufgeführt mit Betonrechteckpflaster bzw. Betonfugenpflaster auf einem 3 cm dickem Pflasterbett aus Splitt-Sand-Gemisch.

 

Der Ausbau der einzelnen Verkehrsflächen stellt sich wie folgt dar:

 

Fahrbahn

 

Betonsteinrechteckpflaster ,heidebraun                       0,08 m

Pflasterbett aus Splitt-Sand-Gemisch             0,03 m

Schottertragschicht 0/32             0,15 m

Frostschutzschicht             0,34 m

frostsicherer Gesamtaufbau             0,60 m

 

Parkplätze

 

Betonfugenpflaster anthrazit              0,08 m

Pflasterbett aus Splitt-Sand-Gemisch             0,03 m

Schottertragschicht             0,15 m

Frostschutzschicht             0,34 m

frostsicherer Gesamtaufbau             0,60 m

 

Grundstückszufahrten

 

Betonfugenpflaster ungefärbt             0,08 m

Pflasterbett aus Splitt-Sand-Gemisch             0,03 m

Schottertragschicht             0,15 m

Frostschutzschicht             0,34 m

frostsicherer Gesamtaufbau             0,60 m

 

 

Ausbauvorschlag/Befestigungsart

 

Gehweg in der Grünanlage

Deckschicht                               0,03 m

Ausgleichschicht                         0,05 m

Schottertragschicht                 0,15 m

frostsicherer Gesamtaufbau                 0,23 m

 

Falls erforderlich ist der Einbau einer Kiessauberkeitsschicht vorgesehen.

 

 

Die seitliche Begrenzung der Fahrbahnen, der Parkplätze und der Grundstückszufahrten und des Gehweges in der Grünanlage erfolgt mit Tiefborden T 10 x 25 x 100/50 cm.

 

Für die Abgrenzung der Grünflächen zu den Privatgrundstücken werden – soweit erforderlich – Tiefborde 8 x 20 x 100 cm eingebaut.

 

 

IV.3   Ausleuchtung

     

Zur Zeit läuft das Ausschreibungsverfahren zur Neuorganisation der Straßenbeleuchtung. Mit dem zukünftigen Betreiber wird nach Vertragsabschluss ein Leuchtkatalog erstellt. In diesem Katalog werden Leuchttypen für die verschiedenen Arten von Erschließungsstraßen zusammengestellt, um somit einen möglichst einheitlichen und gleichwertigen Standard zu erhalten und den Unterhaltungsaufwand möglichst gering zu halten. Aus diesem Katalog wird dann der für Wohnstraßen standardisierte Leuchtentyp ausgewählt.

 

IV.4   Unbefestigte Flächen im öffentlichen Straßenraum

 

Beidseitig der „Alfred-Oehme-Straße“ werden Grünflächen, auf der Westseite als Entwässerungsmulde ausgebildet, hergestellt. An der Stichstraße wird ein einseitiger Grünstreifen angelegt und als Mulde ausgebildet.

 

Der Aufbau stellt sich wie folgt dar:

 

Auskofferung nach Bedarf

Andeckung mit Oberboden bzw. Oberbodengemisch in einer Dicke von 10 - 30 cm.

 

Die Grünstreifen werden am Fahrbahnrand in einer Breite von ca. 0,50 m mit Schotterrasen als Bankett ausgebildet. Diese Maßnahme dient dem Schutz der Grünstreifen bei einem Ausweichen der Fahrzeuge im Begegnungsfall.

 

Die Entwässerungsmulden werden mit einer Stichtiefe von ca. 0,10 bis 0,30 m profiliert. Falls es erforderlich ist, sind die Mulden mit Pollern gegen Überfahren und Beparken zu sichern.

 

 

IV.5 Baumpflanzungen im Straßenraum

 

Im südlichen Abschnitt der Erschließungsstraße sollen beidseitig der Straße 2 Corylus colurna (mittelkronige Baumhasel) als Baumtor gepflanzt werden.

 

Im weiteren Verlauf der Erschließungsstraße sind die Baumpflanzungen auf der Westseite der Erschließungsstraße innerhalb der Entwässerungsmulden vorgesehen. Dort sollen ca. 5 Corylus colurna (mittelkronige Baumhasel) gepflanzt werden. Im Wendehammer selbst soll eine Tilia intermedia „Pallida“ (großkronige Linde) in die hier vorgesehene Baumscheibe gepflanzt werden.

 

Die Bäume werden als Hochstämme mit einem Stammumfang von 18 - 20 cm gepflanzt.

 

 

IV.6 Oberflächenentwässerung

 

 

Das Oberflächenwasser der befestigten Flächen der Erschließungsstraße wird über die einseitige Querneigung der seitlichen Entwässerungsmulde auf der Westseite der Fahrbahn zur Versickerung gebracht.

 

Auch das Oberflächenwasser der befestigten Flächen der Stichstraßen wird über die einseitige Querneigung der seitlichen Entwässerungsmulde auf der Nordseite der Fahrbahn versickert.

 

Das Oberflächenwasser der Fugenpflasterflächen (Parkflächen und Zufahrten) versickert größtenteils vor Ort. Die Restmengen werden über die angelegten Neigungen den Entwässerungsmulden zur Versickerung zugeleitet.

 

Das Oberflächenwasser der Grünflächen versickert vor Ort.

 

 

V.      ÖFFENTLICHE GRÜNFLÄCHEN

 

Im Bebauungsplan sind 391 m² Grünflächen ausgewiesen. Im Bereich der Grünflächen soll jeweils ein Fußweg mit wassergebundener Decke verlaufen. Anpflanzungen sind nicht notwendig, bzw. möglich, da die Platzverhältnisse sehr beengt sind und in den Privatgärten bereits ausreichend Grün vorhanden ist.

 

 

VI.   GRUNDERWERB

 

Die öffentlichen Flächen im Bereich des B-Planes „Alfred-Oehme-Platz“ befinden sich im Eigentum der Stadt. Das Widmungsverfahren der öffentlichen Flächen wird zu gegebener Zeit eingeleitet.

 

 

VII. Finanzierung

 

 

Entsprechend den Vorgaben des Baugesetzbuches in Verbindung mit der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Burgdorf vom 15.12.2005 müssen die Anlieger

90 % des beitragsfähigen Erschließungsaufwands für die erstmalige Herstellung übernehmen. 10 % trägt die Stadt. Zum beitragfähigen Erschließungsaufwand zählen die Kosten für den Grunderwerb der öffentlichen Verkehrsflächen, für den Ausbau von Fahrbahn und Parkplätzen, für die Beleuchtung, für die Oberflächenentwässerung der Straße, für das Straßenbegleitgrün

 

Nicht beitragsfähig sind die Kosten für die Herstellung der öffentlichen Grünflächen (siehe Punkt V), für den Gehweg und die Beleuchtung in den Grünflächen.

 

Die Gesamtkosten für die Herstellung der Baumaßnahme werden wie folgt geschätzt:

 

Herstellung der öffentliche Straßenflächen                        75.000,00 €

inkl. Beleuchtung, Bepflanzung

 

VIII. SCHLUSSBEMERKUNGEN

 

Durch den Ausbau der Straßen kommen rd. 1700 m² Straßenfläche zum derzeitigen Straßenbestand hinzu, die unterhalten werden müssen. Die zu pflegenden Flächen der Grünanlagen erhöhen sich durch den Ausbau um ca. 400 m². Die Kosten für die Unterhaltung der städtischen Grün- und Straßenflächen werden deshalb durch den Ausbau zunehmen.

 

Die Arbeiten für den Straßenbau im B-Plangebiet „Alfred-Öhme-Platz“ werde ich entsprechend dem Fortschritt der Hochbaumaßnahmen voraussichtlich im Laufe des Jahres 2008 durchführen.

 

Die Bepflanzung soll voraussichtlich im Frühjahr 2009 erfolgen, wenn der Straßenbau abgeschlossen ist. Haushaltsmittel werden zur gegebener Zeit beantragt.

 

 

Anlagen:

 

Anlage 1 Lageplan

Anlage 2 Schnitt „Alfred-Oehme-Straße“

Anlage 3 Schnitt Stichstraße