Betreff
Kindertagesstätten Gebührensatzung 2014
Vorlage
2013 0436/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Burgdorf beschließt die 6. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Kindertagesstätten der Stadt Burgdorf.

 

Eine Ausfertigung der Satzung wird zum Bestandteil der Niederschrift erklärt.

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Es wird Bezug genommen auf die Ursprungsvorlage.

 

Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass unter dem Kapitel ‚Anpassung der Gebühren an die allgemeine Kostensteigerung/grundsätzliche Verbesserung des Kostendeckungsgrades‘ im letzten Satz formuliert ist, dass das Mindestnettoeinkommen ohne Kindergeld in einem 3-Personen-Haushalt mtl. 3.310,47 € beträgt. Hier ist dem Verfasser der Vorlage ein Fehler unterlaufen.

 

Das Mindestnettoeinkommen in einem 3-Personen-Haushalt beträgt mtl. 3.310,47 einschließlich Kindergeld.

 

Von der SPD-Fraktion ist der Hinweis ergangen, dass der Ursprungsvorlage Gebührenstaffeln für den Betreuungsbereich Kindergarten und Hort beigefügt waren, die für 2014 und 2015 identisch waren. Die ab 01.08.2014 geltende Gebührenstaffel für Kindergarten und Hort war korrekt übermittelt worden, die für den 01.08.2015 zu beschließende Gebührenstaffel ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Ergänzend zu den mit der Ursprungsvorlage zur Verfügung gestellten Schaubildern wird mit den dieser Vorlage beigefügten Übersichten verdeutlicht, wie sich die in Anspruch genommenen Betreuungszeiten und die Gebührenstaffeln zueinander verhalten.