Betreff
Änderung der Hebesatzsatzung
Vorlage
2013 0446
Aktenzeichen
20 - Tw
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die Hebesatzsatzung vom 24.10.2013 in der sich aus der Anlage 1 der Vorlage Nr. 2013 0446 ergebenden (und der Originalniederschrift als Anlage     beigefügten) Fassung zu erlassen.

Sachverhalt und Begründung:

 

Mit der vom Rat der Stadt Burgdorf am 18.10.2012 beschlossenen Hebesatzsatzung wurden die Hebesätze für die Realsteuern für das Haushaltsjahr 2013 wie folgt festgesetzt:

 

1.

Grundsteuer

 

1.1

Für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

425 v. H.

1.2

Für die Grundstücke (Grundsteuer B)

425 v. H.

2.

Gewerbesteuer

425 v. H.

 

In der Region Hannover sind für das Jahr 2013 folgende Hebesätze von den einzelnen Kommunen (ohne die Stadt Hannover) beschlossen worden:

 

Stadt/Gemeinde

Grundsteuer A

Grundsteuer B

Gewerbesteuer

Barsinghausen

540

540

440

Burgdorf

425

425

425

Burgwedel

430

430

400

Garbsen

430

430

430

Gehrden

460

460

390

Hemmingen

440

440

400

Isernhagen

450

450

400

Laatzen

600

600

460

Langenhagen

430

430

440

Lehrte

395

395

395

Neustadt

440

440

430

Pattensen

430

430

430

Ronnenberg

480

480

450

Seelze

470

480

420

Sehnde

440

420

430

Springe

410

410

395

Uetze

450

450

430

Wedemark

415

415

415

Wennigsen

440

440

440

Wunstorf

440

440

440

Durchschnitt

Umlandgemeinden

450,80

450,30

423,00

 

Am 13.12.2012 hat der Rat der Stadt Burgdorf das Haushaltssicherungskonzept 2013 beschlossen, in dem unter anderen auch eine Anhebung der Hebesätze ab dem Jahr 2014 für die Grundsteuer A und B um 10 Prozentpunkte vorgesehen ist. Die Anhebung soll alle zwei Jahre erfolgen, sie entspricht einer relativen Steigerung um 2,4 %.

 

Durch den als Anlage beigefügten Entwurf einer Hebesatzsatzung vom 24.10.2013 ergeben sich unter Berück­sichtigung der derzeitigen Veranlagungsgrundlagen sowie entsprechender Schätzungen folgende Mehrein­nahmen gegenüber dem Jahr 2013.

 

 

1.

Grundsteuer A

=

3.000,00 €

2.

Grundsteuer B

=

110.000,00 €

 

Die Haushaltsansätze in 2014 können somit wie folgt festgesetzt werden:

 

1.

Grundsteuer A

=

144.000,00 €

2.

Grundsteuer B

=

4.785.000,00 €

 

Bei einem unveränderten Hebesatz von 435 v. H. für das Jahr 2015 und 445 v. H. für 2016 werden folgende Einnahmen prognostiziert:

 

1.

Grundsteuer A

 

 

 

2015

=

144.000,00 €

 

2016

=

149.000,00 €

 

2.

Grundsteuer B

 

 

 

2015

=

4.810.000,00 €

 

2016

=

4.920.000,00 €

 

Entsprechend dem o. g. Haushaltssicherungskonzept sollte bei der Gewerbesteuer eine Prüfung der Hebesätze unter Berücksichtigung des Umfeldes erfolgen. Im Jahr 2013 können voraussichtlich Einnahmen von ca. 5.500.000,00 € erzielt werden, diese entsprechen auch ungefähr dem Haushaltsansatz von 5.450.000,00 €. Hierbei ist zu beachten, dass ca. 4.900.000,00 € an Vorauszahlungen und ca. 600.000,00 € an Nachzahlungen für vergangene Jahre veranlagt worden sind.

 

In der Region Hannover ergibt sich bei der Gewerbesteuer ein Durchschnitt von 423 v. H. einschließlich Burgdorf und ein Durchschnitt von 422,89 v. H. ohne Burgdorf.

 

Da der Gewerbesteuersatz von Burgdorf bereits jetzt über dem Regionsdurchschnitt liegt, sollte daher auf eine Anhebung des Hebesatzes verzichtet und ein Haushaltsansatz von 5.450.000,00 € für das Jahr 2014 gebildet werden.

 

Nach dem derzeitigen Stand würden sich Hebesatzerhöhungen, bei geschätzten Nachzahlungsbeträgen von 550.000,00 € pro Jahr, wie folgt auswirken:

 

Hebesatz 435 v. H.

=

5.550.000,00 €

Hebesatz 445 v. H.

=

5.650.000,00 €