Betreff
Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung
Vorlage
2013 0444
Aktenzeichen
20 - Tw
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt, die Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Stadt Burgdorf vom 24.10.2013 in der sich aus der Anlage 2 der Vorlage Nr. 2013 0444 ergebenden (und der Originalniederschrift als Anlage    beigefügten) Fassung zu erlassen.

Sachverhalt und Begründung:

 

Mit der vom Rat am 13.12.2012 beschlossenen und am 01.01.2013 in Kraft getretenen 13. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung vom 19.11.1987 wurden die Gebührensätze letztmalig geändert. Die Sätze wurden wie folgt festgesetzt:

 

Reinigungsklasse I       nur Winterdienst                                                                      1,55 €

 

Reinigungsklasse II      Reinigung 14-täglich inkl. Winterdienst                              2,56 €

 

Reinigungsklasse III    Reinigung mind. 2 x wöchentl. inkl. Winterdienst             3,21 €

 

Reinigungsklasse IV     Reinigung mind. 1 x wöchentl. inkl. Winterdienst             3,03

 

Die Betriebsabrechnung für die Straßenreinigung im Jahr 2012 zeigt eine Über­deckung in Höhe von insgesamt 29.621,87 € in der Summe der Hauptkostenstellen auf. Im Bereich Straßenreinigung (einschließlich Papierkorbentleerung) ist dabei in 2012 eine Unterdeckung in Höhe 92.861,30 € und im Winterdienst eine Überdeckung in Höhe von 122.483,17 € entstanden. Die Überdeckungen im Bereich Winterdienst sind entsprechend § 5 Abs. 2 Nds. Kommunalabgabengesetz innerhalb der nächsten drei Jahre nach Ab­schluss des Kalkulationszeitraumes auszugleichen. Die Unterdeckungen im Bereich Stra­ßenreinigung (einschließlich Papierkorbentleerung) sollen grundsätzlich in demselben Zeitraum ausgeglichen werden. Bezüglich der Ursachen der errechneten Über- bzw. Un­terdeckung verweise ich auf die ausführlichen Erläuterungen in der Betriebsabrechnung.

 

Die Betriebsabrechnung für die Straßenreinigung im Jahr 2012, die mit der entsprechenden Kalkulation der Gebühren ab 2014 (Seite 13 ff.) Grundlage dieser Vorlage ist, ist als Anlage 1 beigefügt.

 

Das Betriebsergebnis einschließlich der Verrechnung der Vorjahresergebnisse führt zu einer Erhöhung der Gebührensätze für die Straßenreinigung sowie zu einer Reduzierung des Gebührensatzes für den Winterdienst. Bei einer Front­länge von z. B. 20 Metern würde sich die Jahresgebühr um insgesamt 7,60 € (Reini­gungsklasse II) verringern.

 

Nach § 5 Abs. 1 Nds. Kommunalabgabengesetz soll das Gebührenaufkommen die Kosten der jeweiligen Einrichtung decken, jedoch nicht übersteigen. Durch die Änderung der Kosten, ist eine Reduzierung der Gebührensätze erforderlich. Die Kalkulation hat folgende Gebührenhöchstsätze ab 2014 ergeben:

 

Reinigungsklasse 1      nur Straßenwinterdienst                                            0,75 €

 

Reinigungsklasse 2      Reinigung 14-täglich einschl. Straßen-

                                         Winterdienst                                                                 2,18 €

 

Reinigungsklasse 3      Reinigung einmal wöchentlich

                                         einschl. Straßenwinterdienst                                    2,73 €

 


II.        Finanzielle Auswirkungen

 

In dem als Anlage 2 beigefügten Entwurf der Straßenreinigungsgebührensatzung sind die neu kalkulierten Gebührensätze berücksichtigt worden. Die vorgeschlagenen Gebüh­rensätze führen im Vergleich zu den bisherigen Sätzen bei Berücksichtigung der aktuellen Veranlagungsmeter zu einer Minderung der Einnahmen in 2014 in Höhe von 113.000,00 €. Der Haushaltsansatz in 2014 kann somit auf insgesamt 482.000,00 € festgesetzt wer­den.

 

Eine genauere Untersuchung der bisher geschätzten nicht umlagefähigen Kosten beim Winterdienst (30 %) und bei der Straßenreinigung (25 %) steht noch aus, da das Ange­bot einer Privatfirma hinsichtlich des Umfangs der benötigten Unterlagen noch überprüft werden muss.

Am 13.06.2013 hat der Rat der Stadt Burgdorf eine neue Straßenreinigungssatzung so­wie eine neue Straßenreinigungsverordnung beschlossen. Diese treten am 01. Januar 2014 in Kraft.

Der Wegfall der bisherigen Reinigungsklasse 3 (2 x wöchentliche Reinigung) sowie die Umbenennung der bisherigen Reinigungsklasse 4 (1 x wöchentliche Reinigung) in die neue Reinigungsklasse 3 wurde in der Gebührensatzung für 2014 berücksichtigt.

Die Satzung wurde etwas neu strukturiert, da Begriffsbestimmungen (z. B. Frontlänge oder Grundstück) etwas konkreter erläutert werden sollten (s. § 2 Abs. 3 und § 3 Abs. 2 Satz 2).

Aus diesem Grund wurde eine neue Gebührensatzung erstellt und auf eine Änderung der bisherigen Satzung vom 19.11.1987 verzichtet.