Betreff
Ausbauprogramm und Vereinbarung für die Erweiterung der Park & Ride Anlage am Bahnhof Otze
Vorlage
2013 0443
Aktenzeichen
3.2/66
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

3.000,00 €

54100.421201

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

Beschlussvorschlag:

 

1.   Die Erweiterung der Bike und Ride-Anlage am Bahnhof Otze und der Bau der Park & Ride-Anlage am Bahnhof Otze wird wie in der Vorlage Nr. 2013 0443 dargestellt beschlossen.

Der Bürgermeister wird beauftragt, Vereinbarungen abzuschließen zum Bau, zur Erhaltung und Verkehrssicherung der Anlage im Sinne des der Vorlage beigefügten Vereinbarungsmusters.

Sachverhalt und Begründung:

 

 

I.Allgemeines (s. Anlage 1)

 

       Der Bahnhof Otze liegt an der DB-Strecke Hannover-Celle. Die Station wird halbstündlich abwechselnd von der Linie S6 und S7 bedient.

 

       Derzeit ist auf der Westseite eine überdachte Fahrradabstellanlage mit 28 Stellplätzen vorhanden. Die Anzahl der Anlehnbügel ist ausreichend. Westlich der Bahntrasse, am Bahnsteig Richtung Hannover stehen außerdem 21 Park + Ride Stellplätze zur Verfügung. Die Anlage ist ausgelastet.

 

       Im Bereich der vorhandenen Bike und Ride Anlage auf der Westseite und im Bereich des Zugangs auf der Ostseite befinden sich regelmäßig 20 bis 25 wild abgestellte Fahrräder, die teilweise die Zuwegung behindern.

 

       Auf der Ostseite der Bahntrasse wird eine ehemalige Baustelleneinrichtungsfläche der DB „wild beparkt“. Des Weiteren parken PKWs auf der Straße „Bruchsweg“ und behindern so den fließenden Verkehr.

 

       Die Erweiterung der Park und Ride - Anlage in Otze wurde bereits in die Maßnahmenliste Park und Ride des NVP 2008 aufgenommen, aber zunächst zurück gestellt, um Auswirkungen der in 2011 fertig gestellten Erweiterung der Park und Ride Anlage in Ehlershausen abzuwarten. Eine notwendige Bike und Ride Erweiterung wurde dadurch ebenfalls zurück gestellt. Aktuelle Zählungen haben den Bedarf in beiden Bereichen bestätigt.

 

II.    Planung (s. Anlage 2)

 

       Westlich der Bahntrasse wird als Erweiterung der vorhandenen Bike und Ride - Anlage eine zweite Fahrradabstellanlage mit insgesamt 32 Stellplätzen hergestellt, dafür wird ein vorhandener PKW-Stellplatz umgenutzt (s. Anlage 3). Die Anlage ist komplett überdacht und wird mit 16 Anlehnbügeln gemäß Park und Ride Standard ausgestattet. Die Grundfläche dieser Anlage beträgt ca. 8 m x 8,20 m und die Höhe ca. 2,85 m. Das Dach der Fahrradabstellanlage besteht aus einer Stahlkonstruktion (Stützen/Pfetten – System-), das mit einem Well-Profil überdeckt ist. Die Anlage ist beleuchtet und von allen Seiten zugänglich (s. Anlage 4).

 

       Aufgrund der guten Erreichbarkeit des Haltepunktes mit dem Fahrrad sowie einem generellen Zuwachs von ÖPNV-Nutzern wird für den Bahnhof Burgdorf-Otze neben dem vorhandenen Bedarf mit weiterem Nutzerpotential gerechnet. Die Bereitstellung qualitativ hochwertiger Fahrradabstellanlagen trägt außerdem zur weiteren Attraktivität des ÖPNV bei.

 

       Mit dem Bau der neuen Bike und Ride Anlage stehen am Haltepunkt Burgdorf – Otze dann insgesamt 60 überdachte Stellplätze in der Park und Ride Anlage zur Verfügung.

 

       Östlich der Bahntrasse wird eine Park und Ride - Anlage mit 25 befestigten Stellplätzen errichtet. Diese Fläche, mit einer Größe von ca. 62,5 m x 4,30 m wird mit Betonsteinpflaster befestigt (s. Anlage 5 und 6).

 

       II.1        Querschnitte

 

       Die Fläche im Bereich der neuen Fahrradabstellanlage ist zurzeit teilweise mit Rasengitterstein gepflastert und teilweise im Bereich der Bauminsel mit Rasen bedeckt. Zum Einbau der Anlehnbügel und zur Herstellung der Fundamente der Stahlkonstruktion muss diese Fläche beräumt bzw. ausgebaut werden. Die Planung sieht dort eine Pflasterfläche in folgender Bauweise gem. RStO 12, Tafel 6, Bauweise für Rad- und Gehwege vor:

 

                   8 cm      Pflasterdecke

                   4 cm      Brechsand-Splitt-Gemisch

                 18 cm      Schottertragschicht 0/32 mm

                 30 cm      Dicke des frostsicheren Oberbaues

 

       Die Fläche im Bereich der R+R-Anlage ist zurzeit teilweise mit Schotter bedeckt. Zum Einbau des geplanten Pflasters muss der Schotter ausgebaut werden. Die Planung sieht dort eine Pflasterfläche in folgender Bauweise gem. RStO 12, Tafel 3, Zeile 1, Belastungsklasse 0,3 vor:

 

                   8 cm      Pflasterdecke

                   4 cm      Brechsand-Splitt-Gemisch

                 15 cm      Schottertragschicht 0/32 mm

                 28 cm      Frostschutzschicht 0/32 mm

                 55 cm      Dicke des frostsicheren Oberbaues

 

       II.2     Erdarbeiten

 

       Im Auftrag der Region Hannover wurde ein Geotechnisches Gutachten, sowie eine chemische Analyse in Auftrag gegeben. Aus dem Gutachten geht hervor, dass für die Erweiterungsfläche der Fahrradabstellplätze der im Bestand festgestellte Bodenaufbau ergänzt werden kann. Das Planum ist in diesem Bereich nach zu verdichten. Für die Fläche der neuen Stellplätze  östlich des Bahndamms ist von einem Bodenaustausch von ca. 80 cm Tiefe auszugehen. Die darunterliegenden Sande weisen eine ausreichende Tragfähigkeit und Frostsicherheit auf. Eine zulässige Bodenpressung von 150 – 200kN/m² kann hier angesetzt werden. Eine Versickerung des anfallenden Oberflächenwassers ist möglich. Die chemische Analyse zu einer möglichen Bodenbelastung zeigt folgendes Ergebnis: Die Bodenproben in dem Bereich ergaben eine Einbauklasse gem. LAGA von Z 0 bzw., Z 1, im Bereich der Schotterschicht an der zur Zeit provisorisch genutzten Parkfläche zeigt die Analyse die Einordnung in Z 1.1. Dieses Schottermaterial muss bei Entsorgung ggf. auf Schwermetalle untersucht werden.

      

       Das vorhandene Pflaster im Bereich der Bike und Ride Anlage und die Schotterschicht im Bereich der Park und Ride Anlage wird aufgenommen. Der Bodenaushub für die Park und Ride Anlage erfolgt in einer Dicke von ca. 80 cm und für die Bike und Ride Anlage ca. 40 cm.

 

       Außer dem genannten Abtrag müssen 3 Stück Baugruben für die Stahlstützen ausgehoben werden. Die Stahlkonstruktion wird auf die hergestellten Fudamente aufgedübelt und verschraubt. Die Fahrradanlehnbügel werden mit Einzelfundamenten ausgeführt.

 

       II.3     Entwässerung

 

       Die Dachentwässerung der Bike und Ride-Anlage erfolgt - analog zum Bestand- über an den Stützen verlaufende Fallleitungen, die an die vorhandenen Grundleitungen angeschlossen werden.

      

       Die Oberflächenentwässerung der Park und Ride - Anlage erfolgt über Muldenversickerung, die parallel zwischen Bahndamm und den Einstellplätzen geplant ist. Die umlaufenden Bordanlagen werden zur Abführung des Oberflächenwassers auf Lücke gesetzt.

 

III.   Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen

 

       Als Ausgleich-/Ersatz wird die Böschung hinter den Stellplätzen der neuen Park und Ride-Anlage mit einer Strauchpflanzung aus überwiegend einheimischen Sträuchern bepflanzt (2 x verpflanzte Sträucher ohne Ballen, Höhe 100 – 150 cm).

       Die Gehölze sind als 2-3 reihige Pflanzung zu pflanzen. Der Pflanzabstand der Sträucher untereinander beträgt 1,5 m x 1,5 m. Die Artenzusammensetzung geht aus dem Landschaftspflegerischen Begleitplan hervor und wurde mit der Umweltabteilung der Stadt Burgdorf abgestimmt.

      

       Die Parkplatzfläche wird bereits durch eine ausreichende Anzahl einheimischer, standortgerechter Bäume gegliedert und aufgelockert. Als Ersatz für eine zu fällende Linde (16 cm Durchmesser) sollen daher zwei Hainbuchen (Carpinus betulus), 3 x verpflanzte Hochstämme mit Ballen, Stammumfang 14 – 16 cm auf dem Gelände der Grundschule an der Straße Heeg, in Otze gepflanzt werden.

 

       Erforderliche Kompensationsmaßnahmen werden auf Kompensationsfläche (Nr. 3988/004) in der Gemarkung Otze, Flur 10 Flurstück 191/1 umgesetzt (s. Anlage 7).

       Die ehemalige Ackerfläche (Wertstufe I) soll in eine Ruderalflur (Ackerbrache) und Blühstreifen umgewandelt werden. Als Kompensation für rund 340 m² Ruderalgebüsch /Staudensaum der Wertstufe III und 79,5 m² Kompensationsfläche für das Schutzgut Boden, werden rund 420 m² Ackerfläche (Wertstufe I) in Ruderalflur und Blühstreifen (Wertstufe III) umgewandelt. Als Entwicklungs-, Pflege- und Unterhaltungsmaßnahme sind eine abschnittsweise alternierende Mahd (Mähgut verbleibt auf der Fläche) und das abschnittsweise Grubbern/Pflügen der Fläche (alle 3 Jahre im Wechsel mit Mahd) und die Anlage eines Blühstreifens vorgesehen. Die Pflege der Fläche erfolgt für einen Zeitraum von 30 Jahren.

 

IV.    Grunderwerb

 

       Das Grundstück für die Park und Ride Anlage befindet sich teilweise schon im Eigentum der Stadt, teilweise im Eigentum der DB Netz AG. Die Bebaubarkeit wurde seitens der DB geprüft.

      

       Die für die Maßnahmen erforderlichen Flächen, die sich im Eigentum der Bahn befinden, können nicht erworben werden. Die Bahn hat sich gegenüber der Region aber bereiterklärt, die Flächen für diese Maßnahmen zur Verfügung zu stellen und den Abschluss von Gestattungsverträgen zur Nutzung der Flächen angeboten.

 

       Aus Sicht der Stadt Burgdorf ist der Gestattungsvertrag mit der Deutschen Bahn AG von der Region Hannover zu schließen, da die Kosten und Pflichten, die aus dem Vertrag erwachsen, von der Region Hannover als zuständige Behörde für die Einrichtung von Park- und Ride Anlagen zu tragen sind. Dieser Vorgang wird noch von der Rechtsabteilung der Region Hannover geprüft.

      

       Der Stadt Burgdorf obliegt die Verkehrssicherungspflicht und Unterhaltung der fertigen Anlage. Für diese Pflichten der Stadt soll mit der Region Hannover eine gesonderte Vereinbarung über die Unterhaltungsleistung geschlossen werden.

 

       Eine Mustervereinbarung habe ich als Anlage 8 beigefügt

 

V.     Beleuchtung

 

       Die vorhandene Beleuchtung ist ausreichend.

 

V.     Finanzierung

 

       Der Kostenträger ist die Region Hannover. Bei der Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen (LNVG) wurde seitens der Region ein Antrag auf Bewilligung einer Landeszuwendung gestellt.

 

       Die LNVG hat den Zuwendungsbescheid der Region genehmigt, die Maßnahme im Haushaltsjahr 2013 mit Zuwendungen in Höhe von 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben im Rahmen des ÖPNV-Investitionsprogramms des Landes Niedersachsen zu fördern. Dieser wird für das Jahr 2014 übertragen.

 

       Die Baukosten für die Erweiterung der Bike und Ride-Anlage in Otze betragen einschließlich Mehrwertsteuer ca. 37.000,00 € und die Erstellung der Park und Ride Anlage in Otze beträgt einschließlich Mehrwertsteuer ca. 110.000,00 €.

 

       Nach Abnahme der Baumaßnahme übernimmt die Stadt Burgdorf die Erhaltung und Unterhaltung sowie die Verkehrssicherungspflicht für die Anlage. Für die laufenden Kosten von ca. 3.000 €/Jahr für die Straßenunterhaltung und der Pflege der Grünflächen wird das Produktkonto 54100.421201 - Unterhaltung Straßen, Wege, Plätze - herangezogen.

 

      

 

VI.    Schlussbemerkungen

 

       Die Durchführung der Maßnahme ist im Jahr 2014 vorgesehen. Die Bauzeit beträgt voraussichtlich 5 Wochen. Die Zufahrt der Baustelle erfolgt im Westen über die Worthstraße (Bike und Ride -Anlage) und im Osten über den Bruchsweg (Park und Ride-Anlage). Für den Bau der Bike und Ride-Anlage ist eine temporäre Absperrung vorgesehen.

 

      

Anlagen:

 

Anlage 1     Luftbild M 1:1000

Anlage 2     Lageplan M 1:1000

Anlage 3     Grundriss Bike und Ride – Anlage M 1:250

Anlage 4     Schnitt Bike und Ride – Anlage M 1:100

Anlage 5     Grundriss Park und Ride – Anlage M 1:250

Anlage 6     Schnitt Park und Ride – Anlage M 1:100

Anlage 7     Kompensationsflächen M1:10.000

Anlage 8     Vereinbarungsentwurf