Finanz. Auswirkungen in Euro |
Produktkonto |
ErgHH |
FinHH |
||
Einmalige Kosten: |
€ |
|
|||
Laufende Kosten: |
€ |
|
|||
Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: |
nein |
||||
Beschlussvorschlag:
1)
Die im Rahmen der Elternbefragung zur Ergründung
des Interesses an der Errichtung einer Integrierten Gesamtschule (IGS) in
Burgdorf vom Bürgermeister vorgenommene Auswertung der erhobenen Daten wird
festgestellt.
2)
Zudem wird festgestellt, dass das Ergebnis der
Elternbefragung den Bedarf an der Errichtung einer IGS in Burgdorf für den
Prognosezeitraum von 10 Jahren belegt.
3)
Die Errichtung einer IGS (Sekundarstufe I,
aufsteigend ab Klasse 5) zum Schuljahresbeginn 2014/2015 wird bei der für die
Genehmigung zuständigen Landesschulbehörde beantragt.
4)
Die IGS wird am Standort Vor dem Celler Tor 91
(heutige Realschule) eingerichtet.
5)
Ab Beginn des Schuljahres 2014/2015 werden keine
Schülerinnen und Schüler in der 5. Jahrgangsstufe in die Hauptschule eingeschult.
6)
Ab Beginn des Schuljahres 2014/2015 werden keine
Schülerinnen und Schüler in der 5. Jahrgangsstufe in die Realschule
eingeschult.
Sachverhalt und Begründung:
Einleitung
Mit Beschluss vom 25.06.2013 beauftragte der
Verwaltungsausschuss die Verwaltung mit der Durchführung einer Elternbefragung
zur Klärung des Interesses und damit des Bedarfs an einer Integrierten
Gesamtschule in Burgdorf. Dem Beschluss war der Antrag der Mehrheitsgruppe SPD
– Bündnis 90/ Die Grünen vorausgegangen, der Verwaltung den Auftrag zu erteilen,
„alle notwendigen Maßnahmen von Seiten des Schulträgers durchzuführen, die zur
Gründung einer Integrierten Gesamtschule (IGS) in Burgdorf notwendig sind“.
Als Grundlage für die Elternbefragung diente
ein von der Stadtverwaltung Burgdorf angepasster Mustererfassungsbogen der Nds.
Landesschulbehörde. Auf die Vorlage 2013 0377 wird in diesem Zusammenhang
verwiesen.
Die Befragung wurde begleitet durch eine
Informationsveranstaltung, die die Vorstellung der Schulformen IGS,
Hauptschule, Realschule und Gymnasium beinhaltete und mit einer anschließenden intensiven Frage- und
Diskussionsrunde endete.
Auswertung
Das Ergebnis der Gesamtauswertung der Umfrage
ist im Einzelnen den folgenden tabellarischen Übersichten zu entnehmen.
Die Befragung richtete sich an die
Sorgeberechtigten von 2.532 Kindern, von denen sich 1.179 an der Umfrage
beteiligten. Die Rücklaufquote betrug damit 46,56%. Von den 1.179 an die Verwaltung
zurückgegebenen Fragebögen konnten 20 nicht in die Bewertung mit einbezogen
werden. Gründe hierfür waren, dass sie nicht personenbezogen zugeordnet werden
konnten bzw. eine andere, von der Umfrage nicht erfasste, Schulform (z.B.
katholische Schule) als Angabe beinhalteten. Darüber hinaus konnten weitere 15
Fragebögen von der Statistik nicht erfasst werden, da sie durch
Sorgeberechtigte ausgefüllt wurden, deren Kinder bereits eine weiterführende
Schulform besuchten.
Das Auswertungsergebnis ist als repräsentativ
anzusehen. In die Befragung wurden alle Sorgeberechtigten einbezogen, deren
Kinder im Zeitraum 01.06.2003 bis 30.06.2013 geboren worden waren. Sie erfasste
damit alle in Burgdorf von der Einführung einer IGS betroffenen Kinder. Die
Umfrage erzielte eine hohe Rücklaufquote und ermöglicht damit eine
aussagekräftige Prognose.
Anzahl der
Befragten |
Anzahl Rücklauf
gesamt |
Rücklaufquote
gesamt |
Anzahl gewerteter
Rücklauf |
Anzahl nicht
gewerteter Rücklauf |
Quote gewerteter
Rücklauf |
2.532 |
1.179 |
46,56% |
1.159 |
20 |
45,77% |
Für die Schulform „IGS“ sprachen sich die
Sorgeberechtigten von insgesamt 640 künftigen Schülerinnen und Schülern des
Sekundarbereiches I aus. Für weitere 172 Schülerinnen und Schüler entschieden
sich die Sorgeberechtigten zwar für die IGS, wählten daneben aber noch eine
weitere Schulform. Die Aufrechterhaltung des dreigliedrigen Schulsystems
wünschten sich die Sorgeberechtigen von insgesamt 347 Schülerinnen und Schülern.
Der Antwortrücklauf für die einzelnen
Bereiche ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.
|
IGS |
HS |
RS |
Gym |
HS/RS Gym |
IGS/HS RS/Gym |
nicht gewertet |
|||||||||
Jhg. |
14/ 15 |
15/ 16 |
16/17 |
17/18 |
18/19 |
19/20 |
20/21 |
21/22 |
22/23 |
23/24 |
|
|
|
|
|
|
Anzahl |
112 |
69 |
84 |
76 |
65 |
75 |
61 |
41 |
31 |
26 |
2 |
36 |
242 |
67 |
172 |
20 |
in % |
54,28 |
0,17 |
3,05 |
20,53 |
5,68 |
14,59 |
1,70 |
Prognose
Insgesamt spiegelt das Ergebnis der Befragung
ein großes Interesse der Befragten an der Errichtung einer IGS wider. Aufgrund
des direkten Zuspruches von 54,28% der befragten Sorgeberechtigten für eine IGS
in Burgdorf werden die erforderlichen Prognosezahlen erreicht.
Die folgende Tabelle zeigt auf, wie sich der
direkte Zuspruch zu einer IGS auf die Geburtenquote der letzten zehn Jahre und
damit auf die künftigen Schülerinnen und Schüler auswirkt.
Geburtsjahr |
2004 |
2005 |
2006 |
2007 |
2008 |
2009 |
2010 |
2011 |
2012 |
2013* |
geborene Kinder |
236 |
221 |
210 |
219 |
233 |
234 |
220 |
185 |
228 |
220 |
potentielle IGS-Teilnahme |
128 |
120 |
114 |
119 |
126 |
127 |
119 |
100 |
124 |
119 |
*für 2013 wurden die bereits im laufenden Kalenderjahr
in Burgdorf wohnenden Kinder auf ein volles Kalenderjahr hochgerechnet
berücksichtigt
Die für die Errichtung einer vierzügigen IGS
erforderliche Prognosezahl von mindestens 96 Schülerinnen und Schülern pro
Jahrgang (24 Schülerinnen und Schüler pro Klasse) ist damit gegeben. Hierfür
spricht zudem die Entwicklung der Geburtenzahlen. In den Jahren 2003 bis
einschließlich 2012 wurden in Burgdorf durchschnittlich 225 Kinder jährlich
geboren. Darüber hinaus verzeichnet Burgdorf durch den Zuzug von Familien mit
Kindern von Jahr zu Jahr steigende Kinderzahlen und damit wachsende
Schülerzahlen.
§ 106 Absatz 1 NSchG verpflichtet die
Schulträger Schulen zu errichten, wenn die Entwicklung der Schülerzahlen dies
erfordert.
Neben dem Nachweis der erforderlichen Schülerzahlen
fordert § 106 Absatz 2 NSchG für die Berechtigung des Schulträgers zur Führung
einer Gesamtschule, dass der Besuch einer Hauptschule, einer Realschule, einer
Oberschule sowie eines Gymnasiums unter zumutbaren Bedingungen für die
Schülerinnen und Schüler gewährleistet bleibt.
Das Vorhalten von vier Schulformen in
Burgdorf wird in Zukunft aufgrund der bestehenden und der zu erwartenden
Schülerzahl als nicht möglich erachtet, so dass bei Errichtung einer IGS ein
Auslaufen der Schulformen Haupt- und Realschule in Burgdorf sinnvoll erscheint,
um die erforderliche Schülerzahl für die IGS zu gewährleisten. Hierfür spricht
auch das Ergebnis der Elternbefragung. Bei der Wahl zwischen den Schulformen
Realschule, Hauptschule und IGS sprach sich der Großteil der befragten
Sorgeberechtigten für die IGS und nicht für den Besuch einer Real- oder
Hauptschule aus. Vielmehr wählten lediglich 3,05% der befragten
Sorgeberechtigten die Realschule, 0,17% der Befragten entschieden sich für den
Besuch einer Hauptschule.
Den Schülerinnen und Schülern aus Burgdorf
bleibt auch bei Errichtung einer IGS in Burgdorf die Auswahlmöglichkeit von
Hauptschule und Realschule weiterhin unter zumutbaren Bedingungen erhalten. Als
zumutbar wird ein Schulweg von 75 Minuten je Richtung (einschließlich
Wartezeiten) angesehen (vgl. VG Hannover, Nds.VBL. 1996, S. 94). In der Region
Hannover sind damit unter anderem sowohl die weiterführenden Schulen in Lehrte
und Isernhagen/Altwarmbüchen als auch in Hannover als zumutbare
Auswahlmöglichkeiten für die Schülerinnen und Schüler aus Burgdorf anzusehen.
Räumliche Anforderungen
Eine 4-zügige IGS müsste ausgestattet sein
mit 24 Allgemeinen Unterrichtsräumen (AUR). Als Standort für eine Neugründung
mit entsprechenden Raumressourcen bietet sich der Schulstandort der Realschule
in Burgdorf an. Hier sind gegenwärtig 24 AUR sowie 5 Fachunterrichtsräume (FUR)
(je 1x Chemieraum, Biologieraum, Physikraum, Musikraum, Kunstraum) und weitere
Nebenräumlichkeiten vorhanden. Mit dem Raumkontingent der Realschule ist es
damit möglich, ab dem Schuljahr 2014/15 aufbauend eine 4-zügige IGS (Sekundarstufe
I) zu beginnen.
Hauptschule und Realschule würden
gleichzeitig keine neuen 5. Klassen mehr einrichten, die bereits bestehenden
Klassen würden auslaufend fortgeführt werden. Die Möglichkeit eines Wechsels
auf die IGS besteht für die Schüler und Schülerinnen der Hauptschule und Realschule
nicht.
Die Hauptschule wird aufgrund der fehlenden
räumlichen Gegebenheiten nicht als neuer Standort für eine IGS favorisiert. Für
die Hauptschule werden derzeit 11 AUR vorgehalten, für die Grundschule 9 AUR,
wobei aufgrund der steigenden Schülerzahlen die bisher 2-zügig geführte
Grundschule in Zukunft möglicherweise 3-zügig zu führen ist und damit ihr Raumbedarf
steigen wird. Zusätzlich stehen 11 von der Grund- und Hauptschule gemeinsam genutzte
FUR (je 1 x Chemieraum, Biologieraum, Physikraum, Musikraum, Kunstraum, Textilraum,
Kochen, 2 x Werkraum, 2 x Computerraum) sowie ein Beratungszimmer, ein Zimmer
für Förderunterricht, ein Medienraum und eine Mensa / Cafeteria zur Verfügung.
Denkbar ist es jedoch, im Bedarfsfall die Räumlichkeiten der Hauptschule als
vorübergehende Ausweichmöglichkeit zu nutzen.