Betreff
Gründung einer IGS in Burgdorf
Vorlage
2013 0438
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

1)    Die im Rahmen der Elternbefragung zur Ergründung des Interesses an der Errichtung einer Integrierten Gesamtschule (IGS) in Burgdorf vom Bürgermeister vorgenommene Auswertung der erhobenen Daten wird festgestellt.

 

2)    Zudem wird festgestellt, dass das Ergebnis der Elternbefragung den Bedarf an der Errichtung einer IGS in Burgdorf für den Prognosezeitraum von 10 Jahren belegt.

 

3)    Die Errichtung einer IGS (Sekundarstufe I, aufsteigend ab Klasse 5) zum Schuljahresbeginn 2014/2015 wird bei der für die Genehmigung zuständigen Landesschulbehörde beantragt.

 

4)    Die IGS wird am Standort Vor dem Celler Tor 91 (heutige Realschule) eingerichtet.

 

5)    Ab Beginn des Schuljahres 2014/2015 werden keine Schülerinnen und Schüler in der 5. Jahrgangsstufe in die Hauptschule eingeschult.

 

6)    Ab Beginn des Schuljahres 2014/2015 werden keine Schülerinnen und Schüler in der 5. Jahrgangsstufe in die Realschule eingeschult.

Sachverhalt und Begründung:

 

Einleitung

 

Mit Beschluss vom 25.06.2013 beauftragte der Verwaltungsausschuss die Verwaltung mit der Durchführung einer Elternbefragung zur Klärung des Interesses und damit des Bedarfs an einer Integrierten Gesamtschule in Burgdorf. Dem Beschluss war der Antrag der Mehrheitsgruppe SPD – Bündnis 90/ Die Grünen vorausgegangen, der Verwaltung den Auftrag zu erteilen, „alle notwendigen Maßnahmen von Seiten des Schulträgers durchzuführen, die zur Gründung einer Integrierten Gesamtschule (IGS) in Burgdorf notwendig sind“.

 

Als Grundlage für die Elternbefragung diente ein von der Stadtverwaltung Burgdorf angepasster Mustererfassungsbogen der Nds. Landesschulbehörde. Auf die Vorlage 2013 0377 wird in diesem Zusammenhang verwiesen.

 

Die Befragung wurde begleitet durch eine Informationsveranstaltung, die die Vorstellung der Schulformen IGS, Hauptschule, Realschule und Gymnasium beinhaltete und mit einer  anschließenden intensiven Frage- und Diskussionsrunde endete. 

 

 

Auswertung

 

Das Ergebnis der Gesamtauswertung der Umfrage ist im Einzelnen den folgenden tabellarischen Übersichten zu entnehmen.

 

Die Befragung richtete sich an die Sorgeberechtigten von 2.532 Kindern, von denen sich 1.179 an der Umfrage beteiligten. Die Rücklaufquote betrug damit 46,56%. Von den 1.179 an die Verwaltung zurückgegebenen Fragebögen konnten 20 nicht in die Bewertung mit einbezogen werden. Gründe hierfür waren, dass sie nicht personenbezogen zugeordnet werden konnten bzw. eine andere, von der Umfrage nicht erfasste, Schulform (z.B. katholische Schule) als Angabe beinhalteten. Darüber hinaus konnten weitere 15 Fragebögen von der Statistik nicht erfasst werden, da sie durch Sorgeberechtigte ausgefüllt wurden, deren Kinder bereits eine weiterführende Schulform besuchten.

 

Das Auswertungsergebnis ist als repräsentativ anzusehen. In die Befragung wurden alle Sorgeberechtigten einbezogen, deren Kinder im Zeitraum 01.06.2003 bis 30.06.2013 geboren worden waren. Sie erfasste damit alle in Burgdorf von der Einführung einer IGS betroffenen Kinder. Die Umfrage erzielte eine hohe Rücklaufquote und ermöglicht damit eine aussagekräftige Prognose.

 

 

Anzahl der Befragten

Anzahl Rücklauf gesamt

Rücklaufquote gesamt

Anzahl

gewerteter Rücklauf

Anzahl nicht gewerteter Rücklauf

Quote gewerteter Rücklauf

2.532

1.179

46,56%

1.159

20

45,77%

 

 

Für die Schulform „IGS“ sprachen sich die Sorgeberechtigten von insgesamt 640 künftigen Schülerinnen und Schülern des Sekundarbereiches I aus. Für weitere 172 Schülerinnen und Schüler entschieden sich die Sorgeberechtigten zwar für die IGS, wählten daneben aber noch eine weitere Schulform. Die Aufrechterhaltung des dreigliedrigen Schulsystems wünschten sich die Sorgeberechtigen von insgesamt 347 Schülerinnen und Schülern.

 

Der Antwortrücklauf für die einzelnen Bereiche ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.

 

 

 

IGS

HS

RS

Gym

HS/RS

Gym

IGS/HS

RS/Gym

nicht gewertet

Jhg.

14/

15

15/

16

 

16/17

17/18

18/19

19/20

20/21

21/22

22/23

23/24

 

 

 

 

 

 

Anzahl

112

69

84

76

65

75

61

41

31

26

2

36

242

67

172

20

in %

54,28

0,17

3,05

20,53

5,68

14,59

1,70

 

 

Prognose

 

Insgesamt spiegelt das Ergebnis der Befragung ein großes Interesse der Befragten an der Errichtung einer IGS wider. Aufgrund des direkten Zuspruches von 54,28% der befragten Sorgeberechtigten für eine IGS in Burgdorf werden die erforderlichen Prognosezahlen erreicht.

 

Die folgende Tabelle zeigt auf, wie sich der direkte Zuspruch zu einer IGS auf die Geburtenquote der letzten zehn Jahre und damit auf die künftigen Schülerinnen und Schüler auswirkt.

 

 

Geburtsjahr

2004

2005

2006

2007

2008

2009

2010

2011

2012

2013*

geborene Kinder

236

221

210

219

233

234

220

185

228

220

potentielle IGS-Teilnahme

128

120

114

119

126

127

119

100

124

119

*für 2013 wurden die bereits im laufenden Kalenderjahr in Burgdorf wohnenden Kinder auf ein volles Kalenderjahr hochgerechnet berücksichtigt

 

 

Die für die Errichtung einer vierzügigen IGS erforderliche Prognosezahl von mindestens 96 Schülerinnen und Schülern pro Jahrgang (24 Schülerinnen und Schüler pro Klasse) ist damit gegeben. Hierfür spricht zudem die Entwicklung der Geburtenzahlen. In den Jahren 2003 bis einschließlich 2012 wurden in Burgdorf durchschnittlich 225 Kinder jährlich geboren. Darüber hinaus verzeichnet Burgdorf durch den Zuzug von Familien mit Kindern von Jahr zu Jahr steigende Kinderzahlen und damit wachsende Schülerzahlen.

 

§ 106 Absatz 1 NSchG verpflichtet die Schulträger Schulen zu errichten, wenn die Entwicklung der Schülerzahlen dies erfordert.

 

Neben dem Nachweis der erforderlichen Schülerzahlen fordert § 106 Absatz 2 NSchG für die Berechtigung des Schulträgers zur Führung einer Gesamtschule, dass der Besuch einer Hauptschule, einer Realschule, einer Oberschule sowie eines Gymnasiums unter zumutbaren Bedingungen für die Schülerinnen und Schüler gewährleistet bleibt.

 

Das Vorhalten von vier Schulformen in Burgdorf wird in Zukunft aufgrund der bestehenden und der zu erwartenden Schülerzahl als nicht möglich erachtet, so dass bei Errichtung einer IGS ein Auslaufen der Schulformen Haupt- und Realschule in Burgdorf sinnvoll erscheint, um die erforderliche Schülerzahl für die IGS zu gewährleisten. Hierfür spricht auch das Ergebnis der Elternbefragung. Bei der Wahl zwischen den Schulformen Realschule, Hauptschule und IGS sprach sich der Großteil der befragten Sorgeberechtigten für die IGS und nicht für den Besuch einer Real- oder Hauptschule aus. Vielmehr wählten lediglich 3,05% der befragten Sorgeberechtigten die Realschule, 0,17% der Befragten entschieden sich für den Besuch einer Hauptschule.

 

Den Schülerinnen und Schülern aus Burgdorf bleibt auch bei Errichtung einer IGS in Burgdorf die Auswahlmöglichkeit von Hauptschule und Realschule weiterhin unter zumutbaren Bedingungen erhalten. Als zumutbar wird ein Schulweg von 75 Minuten je Richtung (einschließlich Wartezeiten) angesehen (vgl. VG Hannover, Nds.VBL. 1996, S. 94). In der Region Hannover sind damit unter anderem sowohl die weiterführenden Schulen in Lehrte und Isernhagen/Altwarmbüchen als auch in Hannover als zumutbare Auswahlmöglichkeiten für die Schülerinnen und Schüler aus Burgdorf anzusehen.

 

 

Räumliche Anforderungen

 

Eine 4-zügige IGS müsste ausgestattet sein mit 24 Allgemeinen Unterrichtsräumen (AUR). Als Standort für eine Neugründung mit entsprechenden Raumressourcen bietet sich der Schulstandort der Realschule in Burgdorf an. Hier sind gegenwärtig 24 AUR sowie 5 Fachunterrichtsräume (FUR) (je 1x Chemieraum, Biologieraum, Physikraum, Musikraum, Kunstraum) und weitere Nebenräumlichkeiten vorhanden. Mit dem Raumkontingent der Realschule ist es damit möglich, ab dem Schuljahr 2014/15 aufbauend eine 4-zügige IGS (Sekundarstufe I) zu beginnen.

 

Hauptschule und Realschule würden gleichzeitig keine neuen 5. Klassen mehr einrichten, die bereits bestehenden Klassen würden auslaufend fortgeführt werden. Die Möglichkeit eines Wechsels auf die IGS besteht für die Schüler und Schülerinnen der Hauptschule und Realschule nicht.

 

Die Hauptschule wird aufgrund der fehlenden räumlichen Gegebenheiten nicht als neuer Standort für eine IGS favorisiert. Für die Hauptschule werden derzeit 11 AUR vorgehalten, für die Grundschule 9 AUR, wobei aufgrund der steigenden Schülerzahlen die bisher 2-zügig geführte Grundschule in Zukunft möglicherweise 3-zügig zu führen ist und damit ihr Raumbedarf steigen wird. Zusätzlich stehen 11 von der Grund- und Hauptschule gemeinsam genutzte FUR (je 1 x Chemieraum, Biologieraum, Physikraum, Musikraum, Kunstraum, Textilraum, Kochen, 2 x Werkraum, 2 x Computerraum) sowie ein Beratungszimmer, ein Zimmer für Förderunterricht, ein Medienraum und eine Mensa / Cafeteria zur Verfügung. Denkbar ist es jedoch, im Bedarfsfall die Räumlichkeiten der Hauptschule als vorübergehende Ausweichmöglichkeit zu nutzen.