Betreff
Rekommunalisierung Friedhofspflege
Vorlage
2013 0424
Aktenzeichen
66 Riessler/ 16 Kauter
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

370.000,00 €

 

Laufende Kosten:

100.750,00 €

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag

Die Friedhofsarbeiten sollen ab 01.11.2015 wieder durch städtische Mitarbeiter/innen durchgeführt werden. Die dafür erforderlichen Haushaltsmittel für die bauliche und technische Ausstattung sind als Verpflichtungsermächtigung in den Haushalt 2014 einzustellen. Die Planstellen für zwei Gärtner/innen sind in den Stellenplan 2015 zwingend einzustellen. Rechtzeitig vor Beginn der eigenen Durchführung der Friedhofsarbeiten sind die erforderlichen Einstellungen und Investitionen vorzunehmen. Durch geeignete Maßnahmen ist im Gärtnerbauhof das erforderliche Wissen aufzubauen, um auch unvorhergesehene Ausfallzeiten abdecken zu können.

Sachverhalt und Begründung:

 

 

I.         Allgemein

 

 

         Das Rechnungsprüfungsamt (RPA) hat bei der letzten Vergabe der Friedhofsarbeiten (Friedhofspflege und Bestattungen) zum 01.11.2010 darum gebeten, vor einer erneuten Vergabe einen Kostenvergleich zu erstellen, in dem die Kosten der eigenen Durchführung mit denen einer Fremdvergabe verglichen werden. Der derzeitige Pflegevertrag gilt noch bis Ende Oktober 2015. Der Vergleich zwischen den Kosten für eine Fremdvergabe und der Durchführung der Arbeiten in Eigenleistung der Stadt ist bereits zu diesem Zeitpunkt erforderlich, damit bei einer Entscheidung für die zukünftige Durchführung mit eigenem Personal die Vorbereitungen bis zum Ablauf des Pflegevertrages abgeschlossen sind.  

         Die von der beauftragten Firma in Rechnung gestellten Kosten haben sich wie folgt entwickelt:

          2010             rd. 211.000 €          

          2011             rd. 278.570 €

          2012             rd. 275.600 €

 

         Von 2010 bis 2012 ergibt sich eine Steigerung des Rechnungsbetrages um gut 30%.

         Am 07.03.2013 fand eine Besprechung[1] statt, in der ermittelt wurde, welche personellen und technischen Voraussetzungen für eine Durchführung der Friedhofsarbeiten in Eigenregie gegeben sein müssen. Es wurden die benötigten Angaben zu Mitarbeitern, Maschinen und Geräten sowie baulichen Einrichtungen zusammengestellt, die erforderlich sind, um die derzeit von der beauftragten Firma durchgeführten Friedhofsarbeiten zu rekommunalisieren.

         Alle im Folgenden genannten Beträge sind auf volle € auf- oder abgerundet.

 

 

 

 

II.        Personalkosten

         Z.Zt. ist ein Mitarbeiter des Gärtnerbauhofes den größten Teil seiner Arbeitszeit auf den Friedhöfen eingesetzt. Diese wird benötigt für die Einweisung und Kontrolle der beauftragten Firma und für allgemeine Friedhofsaufgaben (Einmessen von Grabstellen, Begleitung der Beisetzung, Informationen an die Fachabteilung weitergeben, Grabsteinkontrolle, etc.).

         Für die Übernahme der Friedhofspflege- und Bestattungsarbeiten wird ein zusätzlicher Bedarf von zwei Mitarbeiter/innen veranschlagt, so dass insgesamt drei Mitarbeiter/innen für die Friedhöfe zur Verfügung stünden (davon zwei neue Stellen).

         Lt. der Personalabteilung beläuft sich das Jahresarbeitgeberbrutto für einen Gärtner auf rd. 40.300 € p.a. (39 Std./W., EG 5, Stufe 4 von 6 TVöD) und für einen Gartenhelfer auf 38.490 € p.a. (39 Std./W., EG 4, Stufe 4 von 6 TVöD).

         Aufgrund des relativ geringen Kostenunterschieds von nur rd. 2.000 € p.a. empfiehlt sich für diese Kostenermittlung die Berücksichtigung von zwei Gärtnern, weil diese aufgrund ihrer Ausbildung vielseitiger einsetzbar sind.

         Die durchschnittliche Ausfallzeit der Mitarbeiter/innen des Gärtnerbauhofes liegt gem. der Personalabteilung bei rd. 52 Tagen/Jahr und beinhaltet sowohl Urlaub als auch Ausfall durch Krankheit, etc. Wenn diese Ausfallzeiten unvorhergesehen zeitgleich auftreten (z.B. Urlaub und Krankheit), kann es erforderlich sein, dass der Gärtnerbauhof diese abdecken muss. Hierfür wird vorsorglich eine Arbeitswoche eingeplant (s.Pkt. IV).

Gemäß den Empfehlungen der KGSt wurden Zuschläge für Sach- und Gemeinkosten berechnet.

Mitarbeiter/innen

 

 

JAG*: 40.300,00 €

2 Mitarbeiter/innen

80.600 €

Sachkosten**

Nicht-Büroarbeitsplatz (10% KGSt)

8.060 €

Gemeinkosten***

Nicht-Büroarbeitsplatz (15% KGSt)

12.090 €

2 Gärtner/innen

 

100.750 €

 

*      Jahresarbeitgeberbrutto

**    Die KGSt empfiehlt für Nicht-Büroarbeitsplätze einen Sachkostenzuschlag von mind. 10%.

***   Die KGSt erachtet für Nicht-Büroarbeitsplätze einen Gemeinkostenzuschlag von 15% als ausreichend.

 

         Sachkosten: Gemäß der einschlägigen Literatur (vgl. KGST-Berichte „Kosten eines Arbeitsplatzes“ in ihren regelmäßigen Aktualisierungen) ist die Berechnung von Sachkosten für Nicht-Büroarbeitsplätze sehr schwierig, weil sich diese Arbeitsplätze stark voneinander unterscheiden, z.B. Politessen und Gärtner/innen. In der folgenden Berechnung werden alle Sachkosten der benötigten Arbeitsplätze ermittelt. Daher ist diese Pauschale eher unter dem Gesichtspunkt der Vollständigkeit und der Absicherung, keine Kostenposition zu vergessen, zu sehen.

         Gemeinkosten: Die Gemeinkosten beinhalten die verwaltungsweiten und die fachbereichsinternen Gemeinkosten (Overhead-Kosten). Zum verwaltungsweiten Overhead zählen die Verwaltungsleitung, das Rechnungsprüfungsamt, die Personalabteilung, die Finanzabteilung, Beschaffung, Personalrat, etc. Hierfür sind 10% anzusetzen. Hinzu kommt noch der Zuschlag für den Fachbereichs-Overhead (Fachbereichsleitung, ggf. Sekretariat, ggf. abteilungsinterne Registratur), der für Büroarbeitsplätze mit nochmals 10% angesetzt wird. Für Nicht-Büroarbeitsplätze erachtet die KGSt insgesamt 15% als ausreichend.

         Der 15%ige Gemeinkostenzuschlag wird ebenfalls der Vollständigkeit halber berechnet. Tatsächlich dürfte er nicht auszahlungswirksam werden, da sich der Verwaltungs- und der Fachbereichs-Overhead durch die Neuschaffung von zwei Friedhofsgärtnerstellen nicht ändert. Das errechnete Gesamtergebnis dürfte sich demnach entsprechend verbessern.

 

III.      Sachkosten

         Für die Rekommunalisierung der Friedhofsarbeiten werden bauliche und technische Ausstattungen benötigt. Die hierdurch entstehenden Kosten werden im Folgenden aufgezeigt.

         Die Sachkosten beinhalten die kalkulatorischen Kosten (Abschreibung und Verzinsung). Für deren Berechnung sind die Nutzungsdauer und die Höhe des kalkulatorischen Zinssatzes erforderlich. Die Nutzungsdauern (ND) wurden bei der Anlagenbuchhaltung (Finanzabteilung) erfragt, ebenso der aktuelle Zinssatz für die Berechnung der kalkulatorischen Zinsen.

         Die kalkulatorischen Zinsen werden bei Gebührenkalkulationen im Regelfall  nach der Restbuchwertmethode ermittelt und ändern sich jedes Jahr, weil der Restbuchwert jährlich abnimmt. Für diese Vergleichsberechnung wurde die Durchschnittswertmethode gewählt. Beide Berechnungen kommen über die gesamte ND zu demselben Zinsbetrag. Bei Anwendung der Durchschnittswertmethode ist der Zinsbetrag in der ersten Hälfte der ND niedriger und in der zweiten Hälfte der ND dann entsprechend höher als bei der Restbuchwertmethode. Der Grund für die Verwendung der Durchschnittswertmethode liegt darin, dass über die gesamte ND mit gleichbleibenden Zinsbeträgen gerechnet werden kann. Außerdem soll diese Vergleichsberechnung nicht nur für ein Jahr sondern für einen längeren Zeitraum gültig sein. Daher ist die Anwendung der Durchschnittswertmethode hier angezeigt.

         Zusätzlich wurden Kosten für Wartung und Reparatur in die Berechnung aufgenommen. Da sich deren Höhe nur schwer im Voraus berechnen lässt, wurde hilfsweise ein %-Wert der Anschaffungs- und Herstellungskosten (AHK) angesetzt. Diese sind in den folgenden Tabellen jeweils ausgewiesen.

 

III.1.   Bauliche Anlagen

         Für die neu anzuschaffenden Fahrzeuge und Geräte werden Carports als Unterstellmöglichkeiten benötigt. Diese wären auf dem Gelände des Gärtnerbauhofes aufzustellen.

Carports

 

 

AHK: 30.000,00 €

 

 

Abschreibung (ND: 25 Jahre)

pro Jahr

1.200,00 €

Kalk. Zinsen (3,50%)

pro Jahr (Ø-wertmethode)

525,00 €

Wartung, Reparatur

pro Jahr (geschätzt, 2% v. AHK)

600,00 €

Zwischensumme

 

2.325,00 €

Anteil Friedhof

52 Wochen/Jahr

2.325,00 €

 

III.2    Fahrzeuge/Maschinen

         Die Anschaffungs- und Herstellungskosten (AHK) der Fahrzeuge und Maschinen resultieren aus Preisanfragen und Katalogpreisen.

         Für Wartung, Reparatur, Betrieb, Steuern, Versicherung wurden vereinfachend 10% p.a. der AHK angesetzt. Die tatsächlichen Kosten hängen u.a. von der Einsatzleistung ab. Für die einzelnen Fahrzeuge und Maschinen können sich Abweichungen ergeben, insgesamt wird aber davon ausgegangen, dass der Ansatz für alle Fahrzeuge und Maschinen und über die gesamte Nutzungsdauer nicht zu niedrig gewählt wurde.

         Sofern die Fahrzeuge und Maschinen noch anderweitig eingesetzt werden können, wurde nur der auf die Friedhöfe entfallende Kostenanteil berücksichtigt.

Friedhofsbagger

 

 

AHK: 95.000,00 €

 

 

Abschreibung (ND: 10 Jahre)

pro Jahr

9.500 €

Kalk. Zinsen (3,50%)

pro Jahr (Ø-wertmethode)

1.663 €

Wartung, Reparatur, Betrieb

pro Jahr (geschätzt, 10% v. AHK)

9.500 €

Zwischensumme

 

20.663 €

Anteil Friedhof

49 Wochen/Jahr

19.471 €

 

Aufsitzmäher

 

 

AHK: 65.000,00 €

 

 

Abschreibung (ND: 7 Jahre)

pro Jahr

9.285 €

Kalk. Zinsen (3,50%)

pro Jahr (Ø-wertmethode)

1.138 €

Wartung, Reparatur, Betrieb

pro Jahr (geschätzt, 10% v. AHK)

6.500 €

Zwischensumme

 

16.923 €

Anteil Friedhof

30 Wochen/Jahr

9.763 €

 

Kleiner Radlader

 

 

AHK: 45.000,00 €

 

 

Abschreibung (ND: 9 Jahre)

pro Jahr

5.000,00 €

Kalk. Zinsen (3,50%)

pro Jahr (Ø-wertmethode)

788,00 €

Wartung, Reparatur, Betrieb

pro Jahr (geschätzt, 10% v. AHK)

4.500,00 €

Zwischensumme

 

10.288,00 €

Anteil Friedhof

49 Wochen/Jahr

9.694,00 €

 

Multicar

 

 

AHK: 120.000,00 €

 

 

Abschreibung (ND: 10 Jahre)

pro Jahr

12.000,00 €

Kalk. Zinsen (3,50%)

pro Jahr (Ø-wertmethode)

2.100,00 €

Wartung, Reparatur, Betrieb

pro Jahr (geschätzt, 10% v. AHK)

12.000,00 €

Zwischensumme

 

26.100,00 €

Anteil Friedhof

52 Wochen/Jahr

26.100,00 €

 

III.3    Ausrüstung

Verbau und Roste

 

 

AHK: 15.000,00 €

 

 

Abschreibung (ND: 10 Jahre)

pro Jahr

1.500,00 €

Kalk. Zinsen (3,50%)

pro Jahr (Ø-wertmethode)

263,00 €

Anteil Friedhof

52 Wochen/Jahr

1.763,00 €

 

III.4    Müllentsorgung

         Eine Kostenaufstellung auf der Basis von Erfahrungswerten der Firma, die derzeit mit den Friedhofsarbeiten beauftragt ist, ergibt jährliche Entsorgungskosten von rd. 10.000 €.

 

IV.       Leistungen des Gärtnerbauhofes

         Um alle auf den Friedhöfen anfallenden Arbeiten sach- und termingerecht durchführen zu können, ist der zeitweise Einsatz von Mitarbeiter/innen des Gärtnerbauhofes auf den Friedhöfen erforderlich und daher in der Kalkulation zu berücksichtigen. Gleichzeitig können die auf den Friedhöfen beschäftigten Mitarbeiter besonders außerhalb der Vegetationsperiode Arbeiten außerhalb der Friedhöfe mit übernehmen (z.B. Laub, Winterdienst).

Gärtnerbauhof für Friedhof

 

 

Baumpflege

2 Mitarbeiter, Steiger, 2 Wochen/Jahr

6.986 €

Baumpflege

1 Mitarbeiter, Trecker, Anhänger, Anbaugerät

2 Wochen/Jahr

 

5.410 €

Grünpflege

3 Mitarbeiter, Fahrzeug, 4 Wochen/Jahr

17.837 €

Ausfallzeiten*

1 Mitarbeiter, 1 Woche/Jahr

1.436 €

 

Zwischensumme

 

 

 

31.669 €

Friedhof für Gärtnerbauhof

 

 

Grünpflege

1 Mitarbeiter, 12 Wochen/Jahr

17.227 €

 

Ergebnis

 

 

 

14.442 €

 

Stundensätze:

Gärtnerstunde 36,81 €, Fahrzeug 5,21 €, Traktor 1,73 €, Anhänger 5,11 €, Anbaugerät 12,71 €, Steiger 15,95 €. 39,0 Stunden/Woche

* Abdeckung unvorhergesehener Ausfallzeiten

 

V.        Zusammenstellung und Vergleich der Kosten

         Auf der Basis der vorausgehenden Berechnungen ergeben sich Gesamtkosten von rd. 194.310 € pro Jahr. Hierbei wurden einige Werte geschätzt, z.B. die Kosten für Wartung, Reparatur, Betrieb.

         Ein Vergleich mit den einleitend genannten Rechnungsbeträgen der beauftragten Firma zeigt, dass die Fremdvergabe deutlich teurer ist als die Durchführung der Arbeiten mit eigenem Personal.

         Ausgehend von der letzten Schlussrechnung der beauftragten Firma für den Zeitraum 01.04.2012 bis 31.03.2013 in Höhe von rd. 274.500 € liegen die Kosten der eigenen Durchführung bei rd. 70,8%. Auf Basis dieser Kostenermittlung ergäbe sich demnach eine Entlastung des Haushaltes um rd. 81.190 € pro Jahr.

         Diese Differenz ist recht eindeutig. Nicht berücksichtigt sind außerdem mögliche zukünftige Kostensteigerungen im Falle einer weiteren Fremdvergabe der Pflege- und Bestattungsarbeiten.

         Zusätzlich sind die Ansätze bei der Kalkulation großzügig bemessen, z.B. die Kosten für Wartung, Reparatur und Betrieb der Fahrzeuge, für die pro Jahr 10% der AHK kalkuliert wurden. Des Weiteren sind bei den Gärtnerstellen Zuschläge berücksichtigt worden, die nicht in voller Höhe auszahlungswirksam sind (s. Personalkosten). Dieses gilt insbesondere für den Gemeinkostenzuschlag von rd. 12.000 €.

Zusammenstellung der Kosten pro Jahr

bei eigener Durchführung und Vergleich

 

Mitarbeiter/innen

 

 

2 Gärtnerstellen

 

100.750 €

Bauliche Anlagen

 

 

Carports

 

2.325 €

Fahrzeuge/Maschinen

 

 

Friedhofsbagger

19.471 €

 

Aufsitzmäher

9.763 €

 

Kleiner Radlader

9.694 €

 

Multicar

26.100 €

65.028 €

Ausrüstung

 

 

Verbau und Roste

 

1.763 €

Gärtnerbauhof

 

 

Mitarbeiter/innen und Fahrzeuge

 

14.442 €

Müllentsorgung

 

 

Anfrage bei beauftragten Firma

 

10.000 €

Kosten der eigenen Durchführung

 

194.308 €

 

 

ca. 194.310 €

Rechnung beauftragten Firma für 2012

 

275.500 €

Differenz (hier: Entlastung des Haushalts)

- 81.190 €

         Die Kalkulation enthält einige Reserven. So ist z.B. nicht berücksichtigt, dass für die Einweisung und Kontrolle der beauftragten Firma beim Gärtnerbauhof insgesamt Arbeitsstunden im Werte von 9.572,65 € angefallen sind (nur für die Zeit vom 01.02.2013 bis 31.07.2013). Bei einer Rekommunalisierung der Friedhofsarbeiten können diese Arbeitsstunden für produktive Arbeiten auf den Friedhöfen eingesetzt werden.

         Die Erfahrung zeigt, dass bei Fremdvergaben auch ein nicht zu vernachlässigender Aufwand in der Verwaltung anfällt,  z.B. für

-      die Durchführung des Vergabeverfahrens (Erstellung des Leistungsverzeichnisses,  Auswertung der Angebote, (gerichtsfeste) Dokumentation, etc.),

-      Abstimmungsgespräche bzw. Schriftverkehr und Telefonate zwischen Verwaltung und Auftragnehmer,

-      Rechnungsprüfung und –anweisung in der Fachabteilung,

-      Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt,

-      Buchung und Zahlung,

-      ggf. Einschaltung der Rechtsabteilung bei Streitigkeiten.

         Je nach Umfang und Art der vergebenen Leistung liegt dieser Aufwand erfahrungsgemäß zwischen 10 und 30% der Auftragssumme. Setzt man den unteren Wert dieser Spanne an, entsteht durch die Vergabe ein Arbeitsaufwand im Gegenwert von rd. 28.000 €. Berücksichtigt man alle für die Vergabe anfallenden Aufgaben, ist dieser Wert für die gesamte Verwaltung nicht zu hoch angesetzt.

Würde die Friedhofspflege rekommunalisiert, fiele ein erheblicher Teil des o.g. Aufwandes weg, u.a. da die Kommunikation innerhalb der Verwaltung deutlich weniger aufwändig ist. Dadurch könnte eine Arbeitsentlastung in der Tiefbauabteilung erreicht werden, in der die Arbeitsbelastung durch den Wegfall einer Stelle ohnehin sehr hoch ist.

 

VI.       Weitere Entscheidungskriterien

         Neben dem reinen Kostenvergleich sind weitere Kriterien für eine Entscheidung pro oder contra Rekommunalisierung relevant:

-      Bei der eigenen Durchführung der Friedhofsarbeiten entstünden „kürzere Wege“ zwischen Fachabteilung und Friedhofspflege. Die Kommunikation mit einem Unternehmen ist immer aufwändiger, insbesondere bei Meinungsverschiedenheiten hinsichtlich der durchgeführten Arbeiten. Die Fachabteilung würde entlastet.

-      Ein festes Mitarbeiter/innen–Team auf den Friedhöfen verfügt im Laufe der Zeit über eine bessere Ortskenntnis als wechselnde Mitarbeiter/innen eines Unternehmens. Durch das höhere Maß an Kontinuität steigt der Bürgerservice.

-      Die Identifikation der Mitarbeiter/innen mit den Friedhöfen steigt, was sich erfahrungsgemäß positiv in der Arbeitsqualität niederschlägt.

-      Die Friedhofsmitarbeiter/innen können im Bedarfsfalle im Gärtnerbauhof eingesetzt werden, z.B. bei Leerlaufzeiten auf dem Friedhof für den Winterdienst.

-      Fahrzeuge und Maschinen können auch im Bauhof / Gärtnerbauhof eingesetzt werden und umgekehrt.

 

VII.     Voraussetzungen für eine Rekommunalisierung

Sollen die Friedhofsarbeiten rekommunalisiert werden, müssen  zwei zusätzliche Gärtnerstellen geschaffen werden. Außerdem wären für die baulichen Anlagen sowie für die Neuanschaffung der Fahrzeuge, Maschinen und Ausrüstungsgegenstände rd. 370.000 € zu investieren. Ausgehend von der vorausgegangenen Kostenermittlung würde sich diese Investition in rd. 4 ½ Jahren amortisieren.

Die investiven Mittel müssten im Haushalt 2014 als Verpflichtungsermächtigungen bereitgestellt werden. Die Planstellen wären in den Stellenplan für 2015 aufzunehmen.

Neben den positiven Effekten für den Haushalt ist die Auswirkung auf den Gebührenhaushalt zu bedenken. Die Betriebsabrechnung 2011 (2012 liegt noch nicht vor) ergab eine Unterdeckung von rd. 317.000 €. Eine Kostensenkung würde demnach zu einer erheblichen Verbesserung des betriebswirtschaftlichen Ergebnisses führen (bei unveränderten Gebührensätzen).

         Ggf. würde auch die Anpassung einiger Nutzungsgebühren ermöglicht. Diese kann sinnvoll sein, da derzeit nur 50 % der Sterbefälle  auf städtischen Friedhöfen bestattet werden.

 

VIII.    Auswirkungen für 2015 bei einer Rekommunalisierung

 

         Wenn der Rekommunalisierung der Friedhofspflegearbeiten zugestimmt wird, wird die derzeit beauftragte Firma die Friedhofsarbeiten gemäß gültigem Vertrag noch bis zum 31.10.2015 durchführen. Ab dem 01.11.2015 würden dann die Friedhofsarbeiten wieder mit städtischem Personal durchgeführt.

 

         Da eine Einarbeitung in die Aufgaben erforderlich ist, kommt es in 2015 zu einer Übergangszeit, d.h., dass das neue Personal sowie die bauliche und technische Ausstattung schon vor dem 01.11.2015 vorhanden sein muss.

 

         Um in dem sensiblen Bereich der Friedhofsarbeiten einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten, wird ein 4- bis 6-wöchiger Vorlauf seitens der Fachabteilung als ausreichend angesehen. Demnach müssten die Einstellungen zum 15. September bzw. 01. Oktober 2015 vorgenommen werden und die benötigten Fahrzeuge und Maschinen beschafft sein. Daraus ergeben sich für 2015 folgende haushaltstechnische Auswirkungen (gerechnet wurde mit einem 6-wöchigen Vorlauf):

 

         a.     Personalkosten

 

         Inkl. der Sach- und Gemeinkostenzuschläge ergeben sich für beide Gärtnerstellen 100.750 € Kosten. Für die 6-wöchige Übergangsfrist entstehen somit rd. 12.600 € zusätzliche Kosten. Für den Zeitpunkt ab der geplanten Übernahme der Friedhofsarbeiten (01.11.) betragen die Kosten rd. 16.800 €. Insgesamt belaufen sich die Kosten für 2015 (Mitte September bis Ende Dezember) entsprechend auf rd. 29.400 €.

 

         b.     Fahrzeuge und Maschinen

 

Die Kosten pro Jahr wurden für die Fahrzeuge und Maschinen mit 65.028 € kalkuliert. Für die 6-wöchige Übergangsfrist entstehen somit rd. 8.130 € zusätzliche Kosten. Für den Zeitpunkt ab der geplanten Übernahme der Friedhofsarbeiten (01.11.) betragen die Kosten rd. 10.840 €. Insgesasmt belaufen sich die Kosten für 2015 (Mitte September bis Ende Dezember) entsprechend auf rd. 18.970 €.

 

c.     Leistungen von und für den Gärtnerbauhof

 

Der Gärtnerbauhof erbringt Leistungen für die Friedhöfe und umgekehrt. Hierfür lassen sich nur schwer die anteiligen Kosten für die Übergangsfrist errechnen. Es ist davon auszugehen, dass der Gärtnerbauhof bis zum 31.10.2015 (bis dahin ist die beauftragte Firma zuständig) keine Friedhofsarbeiten leistet.

 

d.     Carports, Verbau und Roste

 

Diese Kosten sind aufgrund der Langlebigkeit dieser Anlagegüter für den Übergangszeitraum und angesichts der zu erwartenden Kosteneinsparung vernachlässigbar.

 

e.     Auswirkungen

 

Für die 6-wöchige Übergangsfrist fallen demnach Kosten von insgesamt von rd. 20.730 € an. Diese dürfen nicht in der Gebührenkalkulation für die Friedhöfe berücksichtigt werden.

 

Ab dem Zeitpunkt der geplanten Übernahme der Friedhofsarbeiten entstehen Kosten i.H.v. rd. 27.640 €.

 

Die Gesamtkosten von Mitte September bis Ende Dezember 2015 belaufen sich auf 48.370 €.

 

Es soll noch einmal darauf hingewiesen werden, dass die genannten Kosten nicht in voller Höhe auszahlungswirksam werden, da hierin auch kalkulatorische Zuschläge enthalten sind.

 

Wie oben dargelegt, beläuft sich die letzte Jahresrechnung der beauftragten Firma auf rd. 275.500 €. Hiervon würde im Gegenzug der Betrag für November und Dezember entfallen. Eine pauschale Aufteilung nach Monaten ist angesichts der jahreszeitlich bedingt anfallenden Arbeiten aber nicht ohne Weiteres möglich.

 

 

IX.       Weitere Hinweise

         Wie sich herausgestellt hat, gibt es planungsrechtliche Bedenken hinsichtlich des Standortes des Gärtnerbauhofes am Friedhof, auf dem Personal und Maschinen für die Friedhofsunterhaltung untergebracht würden. Diese planungsrechtlichen Bedenken beziehen sich jedoch nicht auf den Standort als Betriebshof für die Friedhofsunterhaltung. Derzeit prüft die Stadtplanungsabteilung die Situation. Die Ergebnisse werden in einer gesonderten Vorlage vorgestellt.

 

X.        Fazit

         Die durchgeführten Berechnungen und Überlegungen zeigen an, dass die Rekommunalisierung der Friedhofspflege für die Stadt vorteilhaft ist:

          Entlastung des städtischen Haushalts um voraussichtlich mindestens 81.190 € p.a.,

          kürzere Kommunikationswege zwischen Fachabteilung und Friedhofspflege,

          Entlastung der Fachabteilung,

          höhere Qualität der Arbeit durch höhere Identifikation,

          steigende Auslastung der Fahrzeuge, Maschinen und Geräte,

          besseres Betriebsergebnis im Bereich der Friedhöfe, dadurch evtl. Gebührenanpassung möglich (und dadurch u. U. Steigerung der Belegungszahlen),

          Entlastung der Bauhöfe beim Winterdienst.

         Wie dargelegt, wurden bei der Kostenermittlung die relevanten Beträge großzügig bemessen. Einige der genannten Summen sind  nicht auszahlungswirksam (z.B. der Gemeinkostenzuschlag bei den Personalkosten) oder treten nicht regelmäßig in der genannten Höhe auf (10% der AHK für Reparatur, Betrieb und Wartung bei den Fahrzeugen). Daher darf davon ausgegangen werden, dass für den städtischen Haushalt ein besseres Ergebnis erzielt werden kann.

         Auch die nicht zu unterschätzenden „weichen Faktoren“ wie z.B. mehr Bürgernähe und kürzere Kommunikationswege sprechen für eine Rekommunalisierung. Durch eine einfachere und direktere Kommunikation und weniger Kontrollaufwand kann eine teilweise Entlastung für die Tiefbauabteilung erreicht werden.

         Der bisherige Standort des Gärtnerbauhofes am Niedersachsenring ist für die Funktion als Betriebshof für die Friedhofsarbeiten planungsrechtlich abgesichert. Daher ermöglicht die Rechtslage eine Rekommunalisierung der Friedhofsarbeiten.

         Zu berücksichtigen ist allerdings, dass bei der Durchführung der Friedhofspflege in Eigenregie auch die volle Verantwortung für die Stadtverwaltung gegeben ist. So müssen Urlaubs- und andere Ausfallzeiten durch geeignete organisatorische Maßnahmen überbrückt werden. Hierzu gehört eine flexible Arbeitszeitregelung für die Friedhofsmitarbeiter/innen. Außerdem ist es erforderlich, im Mitarbeiter/innen-Stamm des Gärtnerbauhofes das benötigte Wissen aufzubauen, damit dieses zeitnah mit Beginn der Rekommunalisierung zur Verfügung steht um auch unvorhergesehene Ausfallzeiten abdecken zu können.

 

 

 

 

 

 

 



[1] Teilnehmer/innen: Tiefbauabteilung und Gärtnerbauhof, Controllingabteilung