Finanz. Auswirkungen in Euro |
Produktkonto |
ErgHH |
FinHH |
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Einmalige Kosten: |
370.000,00 € |
|
|||
Laufende Kosten: |
100.750,00 € |
|
|||
Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: |
|||||
Beschlussvorschlag
Die
Friedhofsarbeiten sollen ab 01.11.2015 wieder durch städtische
Mitarbeiter/innen durchgeführt werden. Die dafür erforderlichen Haushaltsmittel
für die bauliche und technische Ausstattung sind als Verpflichtungsermächtigung
in den Haushalt 2014 einzustellen. Die Planstellen für zwei Gärtner/innen sind
in den Stellenplan 2015 zwingend einzustellen. Rechtzeitig vor Beginn der
eigenen Durchführung der Friedhofsarbeiten sind die erforderlichen
Einstellungen und Investitionen vorzunehmen. Durch geeignete Maßnahmen ist im
Gärtnerbauhof das erforderliche Wissen aufzubauen, um auch unvorhergesehene
Ausfallzeiten abdecken zu können.
Sachverhalt und Begründung:
I. Allgemein
Das Rechnungsprüfungsamt (RPA) hat bei
der letzten Vergabe der Friedhofsarbeiten (Friedhofspflege und Bestattungen)
zum 01.11.2010 darum gebeten, vor einer erneuten Vergabe einen Kostenvergleich
zu erstellen, in dem die Kosten der eigenen Durchführung mit denen einer
Fremdvergabe verglichen werden. Der derzeitige Pflegevertrag gilt noch bis Ende
Oktober 2015. Der Vergleich zwischen den Kosten für eine Fremdvergabe und der
Durchführung der Arbeiten in Eigenleistung der Stadt ist bereits zu diesem
Zeitpunkt erforderlich, damit bei einer Entscheidung für die zukünftige
Durchführung mit eigenem Personal die Vorbereitungen bis zum Ablauf des Pflegevertrages
abgeschlossen sind.
Die von der beauftragten Firma in
Rechnung gestellten Kosten haben sich wie folgt entwickelt:
2010 rd.
211.000 €
2011 rd.
278.570 €
2012 rd.
275.600 €
Von 2010 bis 2012 ergibt sich eine
Steigerung des Rechnungsbetrages um gut 30%.
Am 07.03.2013 fand eine Besprechung[1]
statt, in der ermittelt wurde, welche personellen und technischen
Voraussetzungen für eine Durchführung der Friedhofsarbeiten in Eigenregie
gegeben sein müssen. Es wurden die benötigten Angaben zu Mitarbeitern,
Maschinen und Geräten sowie baulichen Einrichtungen zusammengestellt, die
erforderlich sind, um die derzeit von der beauftragten Firma durchgeführten
Friedhofsarbeiten zu rekommunalisieren.
Alle im Folgenden genannten Beträge
sind auf volle € auf- oder abgerundet.
II. Personalkosten
Z.Zt. ist ein Mitarbeiter des
Gärtnerbauhofes den größten Teil seiner Arbeitszeit auf den Friedhöfen
eingesetzt. Diese wird benötigt für die Einweisung und Kontrolle der
beauftragten Firma und für allgemeine Friedhofsaufgaben (Einmessen von Grabstellen,
Begleitung der Beisetzung, Informationen an die Fachabteilung weitergeben,
Grabsteinkontrolle, etc.).
Für die Übernahme der Friedhofspflege-
und Bestattungsarbeiten wird ein zusätzlicher Bedarf von zwei Mitarbeiter/innen
veranschlagt, so dass insgesamt drei Mitarbeiter/innen für die Friedhöfe zur
Verfügung stünden (davon zwei neue Stellen).
Lt. der Personalabteilung beläuft sich
das Jahresarbeitgeberbrutto für einen Gärtner auf rd. 40.300 € p.a. (39
Std./W., EG 5, Stufe 4 von 6 TVöD) und für einen Gartenhelfer auf 38.490 € p.a.
(39 Std./W., EG 4, Stufe 4 von 6 TVöD).
Aufgrund des relativ geringen
Kostenunterschieds von nur rd. 2.000 € p.a. empfiehlt sich für diese
Kostenermittlung die Berücksichtigung von zwei Gärtnern, weil diese aufgrund
ihrer Ausbildung vielseitiger einsetzbar sind.
Die durchschnittliche Ausfallzeit der
Mitarbeiter/innen des Gärtnerbauhofes liegt gem. der Personalabteilung bei rd.
52 Tagen/Jahr und beinhaltet sowohl Urlaub als auch Ausfall durch Krankheit,
etc. Wenn diese Ausfallzeiten unvorhergesehen zeitgleich auftreten (z.B. Urlaub
und Krankheit), kann es erforderlich sein, dass der Gärtnerbauhof diese
abdecken muss. Hierfür wird vorsorglich eine Arbeitswoche eingeplant (s.Pkt. IV).
Gemäß den Empfehlungen der KGSt wurden Zuschläge für Sach- und
Gemeinkosten berechnet.
Mitarbeiter/innen |
|
|
JAG*: 40.300,00 € |
2 Mitarbeiter/innen |
80.600 € |
Sachkosten** |
Nicht-Büroarbeitsplatz (10% KGSt) |
8.060 € |
Gemeinkosten*** |
Nicht-Büroarbeitsplatz (15% KGSt) |
12.090 € |
2 Gärtner/innen |
|
100.750 € |
* Jahresarbeitgeberbrutto **
Die KGSt empfiehlt für
Nicht-Büroarbeitsplätze einen Sachkostenzuschlag von mind. 10%. *** Die KGSt erachtet für Nicht-Büroarbeitsplätze
einen Gemeinkostenzuschlag von 15% als ausreichend. |
Sachkosten: Gemäß der
einschlägigen Literatur (vgl. KGST-Berichte „Kosten eines Arbeitsplatzes“ in
ihren regelmäßigen Aktualisierungen) ist die Berechnung von Sachkosten für
Nicht-Büroarbeitsplätze sehr schwierig, weil sich diese Arbeitsplätze stark
voneinander unterscheiden, z.B. Politessen und Gärtner/innen. In der folgenden
Berechnung werden alle Sachkosten der benötigten Arbeitsplätze ermittelt. Daher
ist diese Pauschale eher unter dem Gesichtspunkt der Vollständigkeit und der
Absicherung, keine Kostenposition zu vergessen, zu sehen.
Gemeinkosten: Die Gemeinkosten
beinhalten die verwaltungsweiten und die fachbereichsinternen Gemeinkosten
(Overhead-Kosten). Zum verwaltungsweiten Overhead zählen die
Verwaltungsleitung, das Rechnungsprüfungsamt, die Personalabteilung, die
Finanzabteilung, Beschaffung, Personalrat, etc. Hierfür sind 10% anzusetzen.
Hinzu kommt noch der Zuschlag für den Fachbereichs-Overhead
(Fachbereichsleitung, ggf. Sekretariat, ggf. abteilungsinterne Registratur),
der für Büroarbeitsplätze mit nochmals 10% angesetzt wird. Für
Nicht-Büroarbeitsplätze erachtet die KGSt insgesamt 15% als ausreichend.
Der 15%ige Gemeinkostenzuschlag wird
ebenfalls der Vollständigkeit halber berechnet. Tatsächlich dürfte er nicht auszahlungswirksam
werden, da sich der Verwaltungs- und der Fachbereichs-Overhead durch die
Neuschaffung von zwei Friedhofsgärtnerstellen nicht ändert. Das errechnete
Gesamtergebnis dürfte sich demnach entsprechend verbessern.
III. Sachkosten
Für die Rekommunalisierung der
Friedhofsarbeiten werden bauliche und technische Ausstattungen benötigt. Die
hierdurch entstehenden Kosten werden im Folgenden aufgezeigt.
Die Sachkosten beinhalten die
kalkulatorischen Kosten (Abschreibung und Verzinsung). Für deren Berechnung
sind die Nutzungsdauer und die Höhe des kalkulatorischen Zinssatzes
erforderlich. Die Nutzungsdauern (ND) wurden bei der Anlagenbuchhaltung
(Finanzabteilung) erfragt, ebenso der aktuelle Zinssatz für die Berechnung der
kalkulatorischen Zinsen.
Die kalkulatorischen Zinsen werden bei
Gebührenkalkulationen im Regelfall nach
der Restbuchwertmethode ermittelt und ändern sich jedes Jahr, weil der
Restbuchwert jährlich abnimmt. Für diese Vergleichsberechnung wurde die
Durchschnittswertmethode gewählt. Beide Berechnungen kommen über die gesamte ND
zu demselben Zinsbetrag. Bei Anwendung der Durchschnittswertmethode ist der
Zinsbetrag in der ersten Hälfte der ND niedriger und in der zweiten Hälfte der
ND dann entsprechend höher als bei der Restbuchwertmethode. Der Grund für die
Verwendung der Durchschnittswertmethode liegt darin, dass über die gesamte ND
mit gleichbleibenden Zinsbeträgen gerechnet werden kann. Außerdem soll diese
Vergleichsberechnung nicht nur für ein Jahr sondern für einen längeren Zeitraum
gültig sein. Daher ist die Anwendung der Durchschnittswertmethode hier
angezeigt.
Zusätzlich wurden Kosten für Wartung
und Reparatur in die Berechnung aufgenommen. Da sich deren Höhe nur schwer im
Voraus berechnen lässt, wurde hilfsweise ein %-Wert der Anschaffungs- und
Herstellungskosten (AHK) angesetzt. Diese sind in den folgenden Tabellen
jeweils ausgewiesen.
III.1. Bauliche Anlagen
Für die neu anzuschaffenden Fahrzeuge
und Geräte werden Carports als Unterstellmöglichkeiten benötigt. Diese wären
auf dem Gelände des Gärtnerbauhofes aufzustellen.
Carports |
|
|
AHK: 30.000,00 € |
|
|
Abschreibung (ND: 25 Jahre) |
pro Jahr |
1.200,00 € |
Kalk. Zinsen (3,50%) |
pro Jahr (Ø-wertmethode) |
525,00 € |
Wartung, Reparatur |
pro Jahr (geschätzt, 2% v. AHK) |
600,00 € |
Zwischensumme |
|
2.325,00 € |
Anteil Friedhof |
52 Wochen/Jahr |
2.325,00 € |
III.2 Fahrzeuge/Maschinen
Die Anschaffungs- und
Herstellungskosten (AHK) der Fahrzeuge und Maschinen resultieren aus Preisanfragen
und Katalogpreisen.
Für Wartung, Reparatur, Betrieb,
Steuern, Versicherung wurden vereinfachend 10% p.a. der AHK angesetzt. Die
tatsächlichen Kosten hängen u.a. von der Einsatzleistung ab. Für die einzelnen
Fahrzeuge und Maschinen können sich Abweichungen ergeben, insgesamt wird aber
davon ausgegangen, dass der Ansatz für alle Fahrzeuge und Maschinen und über
die gesamte Nutzungsdauer nicht zu niedrig gewählt wurde.
Sofern die Fahrzeuge und Maschinen noch
anderweitig eingesetzt werden können, wurde nur der auf die Friedhöfe entfallende
Kostenanteil berücksichtigt.
Friedhofsbagger |
|
|
AHK: 95.000,00 € |
|
|
Abschreibung (ND: 10 Jahre) |
pro Jahr |
9.500 € |
Kalk. Zinsen (3,50%) |
pro Jahr (Ø-wertmethode) |
1.663 € |
Wartung, Reparatur, Betrieb |
pro Jahr (geschätzt, 10% v. AHK) |
9.500 € |
Zwischensumme |
|
20.663 € |
Anteil Friedhof |
49 Wochen/Jahr |
19.471 € |
Aufsitzmäher |
|
|
AHK: 65.000,00 € |
|
|
Abschreibung (ND: 7 Jahre) |
pro Jahr |
9.285 € |
Kalk. Zinsen (3,50%) |
pro Jahr (Ø-wertmethode) |
1.138 € |
Wartung, Reparatur, Betrieb |
pro Jahr (geschätzt, 10% v. AHK) |
6.500 € |
Zwischensumme |
|
16.923 € |
Anteil Friedhof |
30 Wochen/Jahr |
9.763 € |
Kleiner Radlader |
|
|
AHK: 45.000,00 € |
|
|
Abschreibung (ND: 9 Jahre) |
pro Jahr |
5.000,00 € |
Kalk. Zinsen (3,50%) |
pro Jahr (Ø-wertmethode) |
788,00 € |
Wartung, Reparatur, Betrieb |
pro Jahr (geschätzt, 10% v. AHK) |
4.500,00 € |
Zwischensumme |
|
10.288,00 € |
Anteil Friedhof |
49 Wochen/Jahr |
9.694,00 € |
Multicar |
|
|
AHK: 120.000,00 € |
|
|
Abschreibung (ND: 10 Jahre) |
pro Jahr |
12.000,00 € |
Kalk. Zinsen (3,50%) |
pro Jahr (Ø-wertmethode) |
2.100,00 € |
Wartung, Reparatur, Betrieb |
pro Jahr (geschätzt, 10% v. AHK) |
12.000,00 € |
Zwischensumme |
|
26.100,00 € |
Anteil Friedhof |
52 Wochen/Jahr |
26.100,00 € |
III.3 Ausrüstung
Verbau und Roste |
|
|
AHK: 15.000,00 € |
|
|
Abschreibung (ND: 10 Jahre) |
pro Jahr |
1.500,00 € |
Kalk. Zinsen (3,50%) |
pro Jahr (Ø-wertmethode) |
263,00 € |
Anteil Friedhof |
52 Wochen/Jahr |
1.763,00 € |
III.4 Müllentsorgung
Eine Kostenaufstellung auf der Basis
von Erfahrungswerten der Firma, die derzeit mit den Friedhofsarbeiten
beauftragt ist, ergibt jährliche Entsorgungskosten von rd. 10.000 €.
IV. Leistungen des Gärtnerbauhofes
Um alle auf den Friedhöfen anfallenden
Arbeiten sach- und termingerecht durchführen zu können, ist der zeitweise
Einsatz von Mitarbeiter/innen des Gärtnerbauhofes auf den Friedhöfen
erforderlich und daher in der Kalkulation zu berücksichtigen. Gleichzeitig
können die auf den Friedhöfen beschäftigten Mitarbeiter besonders außerhalb der
Vegetationsperiode Arbeiten außerhalb der Friedhöfe mit übernehmen (z.B. Laub,
Winterdienst).
Gärtnerbauhof
für Friedhof |
|
||
Baumpflege |
2 Mitarbeiter, Steiger, 2 Wochen/Jahr |
6.986 € |
|
Baumpflege |
1 Mitarbeiter, Trecker, Anhänger, Anbaugerät 2 Wochen/Jahr |
5.410 € |
|
Grünpflege |
3 Mitarbeiter, Fahrzeug, 4 Wochen/Jahr |
17.837 € |
|
Ausfallzeiten* |
1 Mitarbeiter, 1 Woche/Jahr |
1.436 € |
|
Zwischensumme |
|
31.669
€ |
|
Friedhof für
Gärtnerbauhof |
|
||
Grünpflege |
1 Mitarbeiter, 12 Wochen/Jahr |
17.227 € |
|
Ergebnis |
|
14.442
€ |
|
Stundensätze: Gärtnerstunde
36,81 €, Fahrzeug 5,21 €, Traktor 1,73 €, Anhänger 5,11 €, Anbaugerät 12,71
€, Steiger 15,95 €. 39,0 Stunden/Woche *
Abdeckung unvorhergesehener Ausfallzeiten |
|||
V. Zusammenstellung und Vergleich der Kosten
Auf der Basis der vorausgehenden
Berechnungen ergeben sich Gesamtkosten von rd. 194.310 € pro Jahr. Hierbei
wurden einige Werte geschätzt, z.B. die Kosten für Wartung, Reparatur, Betrieb.
Ein Vergleich mit den einleitend
genannten Rechnungsbeträgen der beauftragten Firma zeigt, dass die Fremdvergabe
deutlich teurer ist als die Durchführung der Arbeiten mit eigenem Personal.
Ausgehend von der letzten
Schlussrechnung der beauftragten Firma für den Zeitraum 01.04.2012 bis
31.03.2013 in Höhe von rd. 274.500 € liegen die Kosten der eigenen Durchführung
bei rd. 70,8%. Auf Basis dieser Kostenermittlung ergäbe sich demnach eine Entlastung
des Haushaltes um rd. 81.190 € pro Jahr.
Diese Differenz ist recht eindeutig.
Nicht berücksichtigt sind außerdem mögliche zukünftige Kostensteigerungen im
Falle einer weiteren Fremdvergabe der Pflege- und Bestattungsarbeiten.
Zusätzlich sind die Ansätze bei der
Kalkulation großzügig bemessen, z.B. die Kosten für Wartung, Reparatur und
Betrieb der Fahrzeuge, für die pro Jahr 10% der AHK kalkuliert wurden. Des
Weiteren sind bei den Gärtnerstellen Zuschläge berücksichtigt worden, die nicht
in voller Höhe auszahlungswirksam sind (s. Personalkosten). Dieses gilt
insbesondere für den Gemeinkostenzuschlag von rd. 12.000 €.
Zusammenstellung
der Kosten pro Jahr bei eigener
Durchführung und Vergleich |
||
Mitarbeiter/innen |
|
|
2 Gärtnerstellen |
|
100.750 € |
Bauliche Anlagen |
|
|
Carports |
|
2.325 € |
Fahrzeuge/Maschinen |
|
|
Friedhofsbagger |
19.471 € |
|
Aufsitzmäher |
9.763 € |
|
Kleiner Radlader |
9.694 € |
|
Multicar |
26.100 € |
65.028 € |
Ausrüstung |
|
|
Verbau und Roste |
|
1.763 € |
Gärtnerbauhof |
|
|
Mitarbeiter/innen und Fahrzeuge |
|
14.442 € |
Müllentsorgung |
|
|
Anfrage bei beauftragten Firma |
|
10.000 € |
Kosten der
eigenen Durchführung |
|
194.308
€ |
|
|
ca.
194.310 € |
Rechnung
beauftragten Firma für 2012 |
|
275.500
€ |
Differenz (hier:
Entlastung des Haushalts) |
-
81.190 € |
Die Kalkulation enthält einige
Reserven. So ist z.B. nicht berücksichtigt, dass für die Einweisung und
Kontrolle der beauftragten Firma beim Gärtnerbauhof insgesamt Arbeitsstunden im
Werte von 9.572,65 € angefallen sind (nur für die Zeit vom 01.02.2013 bis
31.07.2013). Bei einer Rekommunalisierung der Friedhofsarbeiten können diese
Arbeitsstunden für produktive Arbeiten auf den Friedhöfen eingesetzt werden.
Die Erfahrung zeigt, dass bei
Fremdvergaben auch ein nicht zu vernachlässigender Aufwand in der Verwaltung
anfällt, z.B. für
- die
Durchführung des Vergabeverfahrens (Erstellung des Leistungsverzeichnisses, Auswertung der Angebote, (gerichtsfeste)
Dokumentation, etc.),
- Abstimmungsgespräche
bzw. Schriftverkehr und Telefonate zwischen Verwaltung und Auftragnehmer,
- Rechnungsprüfung und –anweisung in der
Fachabteilung,
- Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt,
- Buchung und Zahlung,
- ggf. Einschaltung der Rechtsabteilung bei
Streitigkeiten.
Je nach Umfang und Art der vergebenen
Leistung liegt dieser Aufwand erfahrungsgemäß zwischen 10 und 30% der
Auftragssumme. Setzt man den unteren Wert dieser Spanne an, entsteht durch die
Vergabe ein Arbeitsaufwand im Gegenwert von rd. 28.000 €. Berücksichtigt man
alle für die Vergabe anfallenden Aufgaben, ist dieser Wert für die gesamte Verwaltung
nicht zu hoch angesetzt.
Würde die Friedhofspflege rekommunalisiert, fiele
ein erheblicher Teil des o.g. Aufwandes weg, u.a. da die Kommunikation
innerhalb der Verwaltung deutlich weniger aufwändig ist. Dadurch könnte eine
Arbeitsentlastung in der Tiefbauabteilung erreicht werden, in der die
Arbeitsbelastung durch den Wegfall einer Stelle ohnehin sehr hoch ist.
VI. Weitere Entscheidungskriterien
Neben dem reinen Kostenvergleich sind
weitere Kriterien für eine Entscheidung pro oder contra Rekommunalisierung
relevant:
- Bei der eigenen Durchführung der
Friedhofsarbeiten entstünden „kürzere Wege“ zwischen Fachabteilung und
Friedhofspflege. Die Kommunikation mit einem Unternehmen ist immer aufwändiger,
insbesondere bei Meinungsverschiedenheiten hinsichtlich der durchgeführten
Arbeiten. Die Fachabteilung würde entlastet.
- Ein festes Mitarbeiter/innen–Team auf den
Friedhöfen verfügt im Laufe der Zeit über eine bessere Ortskenntnis als
wechselnde Mitarbeiter/innen eines Unternehmens. Durch das höhere Maß an
Kontinuität steigt der Bürgerservice.
- Die Identifikation der
Mitarbeiter/innen mit den Friedhöfen steigt, was sich erfahrungsgemäß positiv
in der Arbeitsqualität niederschlägt.
- Die Friedhofsmitarbeiter/innen können im
Bedarfsfalle im Gärtnerbauhof eingesetzt werden, z.B. bei Leerlaufzeiten auf
dem Friedhof für den Winterdienst.
- Fahrzeuge und Maschinen können auch im
Bauhof / Gärtnerbauhof eingesetzt werden und umgekehrt.
VII. Voraussetzungen für eine Rekommunalisierung
Sollen die Friedhofsarbeiten rekommunalisiert
werden, müssen zwei zusätzliche
Gärtnerstellen geschaffen werden. Außerdem wären für die baulichen Anlagen
sowie für die Neuanschaffung der Fahrzeuge, Maschinen und Ausrüstungsgegenstände
rd. 370.000 € zu investieren. Ausgehend von der vorausgegangenen
Kostenermittlung würde sich diese Investition in rd. 4 ½ Jahren amortisieren.
Die investiven Mittel müssten im Haushalt 2014 als
Verpflichtungsermächtigungen bereitgestellt werden. Die Planstellen wären in
den Stellenplan für 2015 aufzunehmen.
Neben den positiven Effekten für den Haushalt ist
die Auswirkung auf den Gebührenhaushalt zu bedenken. Die Betriebsabrechnung
2011 (2012 liegt noch nicht vor) ergab eine Unterdeckung von rd. 317.000 €.
Eine Kostensenkung würde demnach zu einer erheblichen Verbesserung des
betriebswirtschaftlichen Ergebnisses führen (bei unveränderten Gebührensätzen).
Ggf. würde auch die Anpassung einiger
Nutzungsgebühren ermöglicht. Diese kann sinnvoll sein, da derzeit nur 50 % der
Sterbefälle auf städtischen Friedhöfen
bestattet werden.
VIII. Auswirkungen für 2015 bei einer Rekommunalisierung
Wenn der Rekommunalisierung der Friedhofspflegearbeiten zugestimmt wird, wird die derzeit beauftragte Firma die Friedhofsarbeiten gemäß gültigem Vertrag noch bis zum 31.10.2015 durchführen. Ab dem 01.11.2015 würden dann die Friedhofsarbeiten wieder mit städtischem Personal durchgeführt.
Da eine Einarbeitung in die Aufgaben erforderlich ist, kommt es in 2015 zu einer Übergangszeit, d.h., dass das neue Personal sowie die bauliche und technische Ausstattung schon vor dem 01.11.2015 vorhanden sein muss.
Um in dem sensiblen Bereich der Friedhofsarbeiten einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten, wird ein 4- bis 6-wöchiger Vorlauf seitens der Fachabteilung als ausreichend angesehen. Demnach müssten die Einstellungen zum 15. September bzw. 01. Oktober 2015 vorgenommen werden und die benötigten Fahrzeuge und Maschinen beschafft sein. Daraus ergeben sich für 2015 folgende haushaltstechnische Auswirkungen (gerechnet wurde mit einem 6-wöchigen Vorlauf):
a. Personalkosten
Inkl. der Sach- und Gemeinkostenzuschläge ergeben sich für beide Gärtnerstellen 100.750 € Kosten. Für die 6-wöchige Übergangsfrist entstehen somit rd. 12.600 € zusätzliche Kosten. Für den Zeitpunkt ab der geplanten Übernahme der Friedhofsarbeiten (01.11.) betragen die Kosten rd. 16.800 €. Insgesamt belaufen sich die Kosten für 2015 (Mitte September bis Ende Dezember) entsprechend auf rd. 29.400 €.
b. Fahrzeuge und Maschinen
Die Kosten pro Jahr wurden für die Fahrzeuge und Maschinen mit 65.028 € kalkuliert. Für die 6-wöchige Übergangsfrist entstehen somit rd. 8.130 € zusätzliche Kosten. Für den Zeitpunkt ab der geplanten Übernahme der Friedhofsarbeiten (01.11.) betragen die Kosten rd. 10.840 €. Insgesasmt belaufen sich die Kosten für 2015 (Mitte September bis Ende Dezember) entsprechend auf rd. 18.970 €.
c. Leistungen von und für den Gärtnerbauhof
Der Gärtnerbauhof erbringt Leistungen für die Friedhöfe und umgekehrt. Hierfür lassen sich nur schwer die anteiligen Kosten für die Übergangsfrist errechnen. Es ist davon auszugehen, dass der Gärtnerbauhof bis zum 31.10.2015 (bis dahin ist die beauftragte Firma zuständig) keine Friedhofsarbeiten leistet.
d. Carports, Verbau und Roste
Diese Kosten sind aufgrund der Langlebigkeit dieser Anlagegüter für den Übergangszeitraum und angesichts der zu erwartenden Kosteneinsparung vernachlässigbar.
e. Auswirkungen
Für die 6-wöchige Übergangsfrist fallen demnach Kosten von insgesamt von rd. 20.730 € an. Diese dürfen nicht in der Gebührenkalkulation für die Friedhöfe berücksichtigt werden.
Ab dem Zeitpunkt der geplanten Übernahme der Friedhofsarbeiten entstehen Kosten i.H.v. rd. 27.640 €.
Die Gesamtkosten von Mitte September bis Ende Dezember 2015 belaufen sich auf 48.370 €.
Es soll noch einmal darauf hingewiesen werden, dass die genannten Kosten nicht in voller Höhe auszahlungswirksam werden, da hierin auch kalkulatorische Zuschläge enthalten sind.
Wie oben dargelegt, beläuft sich die letzte Jahresrechnung der beauftragten Firma auf rd. 275.500 €. Hiervon würde im Gegenzug der Betrag für November und Dezember entfallen. Eine pauschale Aufteilung nach Monaten ist angesichts der jahreszeitlich bedingt anfallenden Arbeiten aber nicht ohne Weiteres möglich.
IX. Weitere Hinweise
Wie sich herausgestellt hat, gibt es
planungsrechtliche Bedenken hinsichtlich des Standortes des Gärtnerbauhofes am
Friedhof, auf dem Personal und Maschinen für die Friedhofsunterhaltung
untergebracht würden. Diese planungsrechtlichen Bedenken beziehen sich jedoch
nicht auf den Standort als Betriebshof für die Friedhofsunterhaltung. Derzeit
prüft die Stadtplanungsabteilung die Situation. Die Ergebnisse werden in einer
gesonderten Vorlage vorgestellt.
X. Fazit
Die durchgeführten Berechnungen und
Überlegungen zeigen an, dass die Rekommunalisierung der Friedhofspflege für die
Stadt vorteilhaft ist:
‒
Entlastung des städtischen Haushalts um
voraussichtlich mindestens 81.190 € p.a.,
‒
kürzere Kommunikationswege zwischen Fachabteilung
und Friedhofspflege,
‒
Entlastung der Fachabteilung,
‒
höhere Qualität der Arbeit durch höhere
Identifikation,
‒
steigende Auslastung der Fahrzeuge, Maschinen und
Geräte,
‒
besseres Betriebsergebnis im Bereich der Friedhöfe,
dadurch evtl. Gebührenanpassung möglich (und dadurch u. U. Steigerung der
Belegungszahlen),
‒
Entlastung der Bauhöfe beim Winterdienst.
Wie dargelegt, wurden bei der
Kostenermittlung die relevanten Beträge großzügig bemessen. Einige der
genannten Summen sind nicht auszahlungswirksam
(z.B. der Gemeinkostenzuschlag bei den Personalkosten) oder treten nicht
regelmäßig in der genannten Höhe auf (10% der AHK für Reparatur, Betrieb und
Wartung bei den Fahrzeugen). Daher darf davon ausgegangen werden, dass für den
städtischen Haushalt ein besseres Ergebnis erzielt werden kann.
Auch die nicht zu unterschätzenden
„weichen Faktoren“ wie z.B. mehr Bürgernähe und kürzere Kommunikationswege
sprechen für eine Rekommunalisierung. Durch eine einfachere und direktere
Kommunikation und weniger Kontrollaufwand kann eine teilweise Entlastung für
die Tiefbauabteilung erreicht werden.
Der bisherige Standort des
Gärtnerbauhofes am Niedersachsenring ist für die Funktion als Betriebshof für
die Friedhofsarbeiten planungsrechtlich abgesichert. Daher ermöglicht die Rechtslage
eine Rekommunalisierung der Friedhofsarbeiten.
Zu berücksichtigen ist allerdings, dass
bei der Durchführung der Friedhofspflege in Eigenregie auch die volle
Verantwortung für die Stadtverwaltung gegeben ist. So müssen Urlaubs- und
andere Ausfallzeiten durch geeignete organisatorische Maßnahmen überbrückt
werden. Hierzu gehört eine flexible Arbeitszeitregelung für die Friedhofsmitarbeiter/innen.
Außerdem ist es erforderlich, im Mitarbeiter/innen-Stamm des Gärtnerbauhofes
das benötigte Wissen aufzubauen, damit dieses zeitnah mit Beginn der
Rekommunalisierung zur Verfügung steht um auch unvorhergesehene Ausfallzeiten
abdecken zu können.