Betreff
Bebauungsplan Nr. 0-87 "Nördlich Zilleweg 1. Abschnitt", Stellungnahme von Anwohnern des Scharhörnwegs zur verkehrlichen Erschließung
Vorlage
2013 0366/2
Aktenzeichen
61 26 - 00 87
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Bauausschuss nimmt die Stellungnahme zur Kenntnis. Über die vorgebrachten Anregungen wird im Rahmen der weiteren Beschlussfassung zum Bebauungsplan 0-87 „Nördlich Zilleweg 1. Abschnitt“ entschieden.

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Zur Beratung über die verkehrlichen Belange des Bebauungsplans Nr. 0-87 „Nördlich Zilleweg 1. Abschnitt“ gebe ich Ihnen die im Folgenden wiedergegeben Stellungnahme, die im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt vom 09.07.2013 bis 23.07.2013) eingegangen ist, zur Kenntnis.

 

Hinweisen möchte ich in diesem Zusammenhang nochmals auf die bereits in der Begründung zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 0-87 in Kapitel 9.1 (S. 25) wiedergegebene Stellung­nah­me von Anwohnern der Mönkeburgstraße aus dem Januar 2013 (s. Vorlage 2013 0366).

 

Stellungnahme vom 19.07.2013 von einem Bürger aus dem Scharhörnweg.
Ein weiterer Anwohner aus dem Scharhörnweg sowie ein Anwohner des nördlich vom Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 0-87 gelegenen Abschnitts der Mönkeburgstraße haben sich den Anmerkungen un­ein­geschränkt angeschlossen. Zwei weitere Anwohnerinnen des Scharhörnweges haben sich ebenfalls dem Schreiben angeschlossen und betonen mit Nachdruck die Hinweise auf die Gefährdung von Schulkindern.

„Mit Interesse verfolgen wir die zuletzt überwiegend zu Recht in Kritik geratenen Stadt- und Verkehrsplanungen in Burgdorf. Als unmittelbare Anlieger des o.a. Bauplanungsab-schnitts wollen wir es daher nicht versäumen, bereits frühzeitig einige erhebliche Be-denken aus unserer unmittelbaren Nachbarschaft südlich Langeoogstraße fristgerecht vorzutragen und um dringliche Beachtung bei der Weiterentwicklung des Bebauungsplans bitten.

Kern und Anstoß unserer Kritik ist die Ausplanung der Anbindung des o.a. Baugebietes an die Mönkeburgstraße sowie die Breite der Erschließungsstraße im Baugebiet selbst. Hierzu habe ich mich vorab in der Stadtplanungsabteilung informiert.

Nicht nachvollziehbar erklärt werden konnte mir dabei die Ausplanung der Hauptstraße in diesem neuen Baugebiet auf eine Breite von 6 Metern. Das bewerten wir – unter dem Aspekt einer späteren Erweiterung des Neubaugebietes über den Ahrbergenweg hinweg – mit Verlaub, als einen städteplanerischen Fehler.

Die vorgebrachte Begründung, nur dadurch die zukünftige Befahrbarkeit durch Linien-busse zu ermöglichen, ist nicht schlüssig. Von allen Punkten im Baugebiet – aber auch bei einer Erweiterung des Neubaugebietes durch weitere Gebiete westlich Ahrbergenweg – sind alle bereits jetzt vorhandenen Bushaltestellen (Mönkeburgstraße vor Penny-Markt und vor Ärztezentrum, Heeßeler Dorfstraße, Höhe Landgasthof und Neubaugebiet Heineckenfeld) innerhalb der Entfernungsvorgabe von fußläufig maximal 500 Metern erreichbar.

Wird diese Entfernung dennoch überschritten, muss über die Linienführung der Busse neu nachgedacht werden und, wenn erforderlich, ggf. ein Teil eines zukünftigen Bau­gebietes westlich Ahrbergenweg über die mit hohem finanziellen Aufwand geschaffene Busspur in der Moorstraße eingebunden werden.

Die über fast die gesamte Strecke deutlich schmalere Mönkeburgstraße ist auf 30 km/h reglementiert, was leider nur von wenigen beachtet wird. Es gibt im Westteil der Stadt zwischen der B 188 (alt) und dem nördlichen Stadtrand kaum eine auf 6 Metern ausge-baute Straße. Und dennoch fließt in diesem Bereich der Verkehr problemlos, auch für Busse, Müllabfuhr und Möbelwagen.

Die Ausplanung einer derart breiten Erschließungsstraße steht obendrein in einem eklatantem Widerspruch zu den Besiedlungsplanungen durch Wohnungen für Senioren, Familien und der im Eingangsbereich des Baugebietes ausgeplanten Vorbereitungsfläche für soziale Einrichtungen wie z.B. ein späterer Kindergarten oder eine Begegnungsstätte. Hinzu kommt die Gefährdung vor allem für die in diesem neuen Siedlungsgebiet zukünf-tig wohnenden Kinder und Senioren. Und spätestens mit der geplanten Erweiterung westlich Ahrbergenweg wird der Verkehr auf dieser breiten „Rennstrecke“ dann deutlich zunehmen.

Auch über die Folgen der Einkreuzung der Erschließungsstraße in die Mönkeburgstraße muss erneut nachgedacht werden. Gemäß der vorliegenden Planung mündet eine 6 Meter breite Erschließungsstraße in eine auf 4,50 m reduzierte Hauptverbindung (Mönkeburg-straße) und nur unmittelbar knapp südlich von einer drastischen aber uneingeschränkt zweckmäßigen Breitenreduzierung auf Höhe Mönkeburgstraße 66. Diese bauseitige Querungshilfe für Fußgänger, Radfahrer und insbesondere Schulkinder muss zwingend auch weiterhin unverändert bestehen und in ihrer derzeitigen Übersichtlichkeit erhalten bleiben.

Interessanterweise war in der Stadtplanungsabteilung bei meinem letzten Besuch nicht bekannt und war auch aus den dortige Plänen nicht ersichtlich, dass die Breite der Mönkeburgstraße auf der Westseite ab der Nordgrenze des Penny-Marktes bis zur o.a. Breitenreduzierung zwischenzeitlich durch den nachträglichen Bau eines Fuß-/Radweges zusätzlich an Breite verloren hat. Dadurch wird der Einmündungsverkehr zwischen der Mönkeburgstraße und dem Baugebiet zusätzlich erschwert und unübersichtlich. Der Erhalt dieses neuen Gehweges ist auch wegen des beobachteten hohen Nutzungsgrades zwingend geboten.

An der Nordgrenze des Baugebietes Zilleweg verläuft ein unbefestigter Weg, der in hohem Maße von Kindern zu Fuß oder Rad als Schulweg genutzt wird. Auch daher muss insbesondere im Überwegungsbereich Höhe Mönkeburgstr. 66 ein ganz besonderes Augenvermerk auf die Vermeidung neuer und zusätzlicher Gefährdungsstellen gelegt werden. Aus gutem Grund sind in dem neueren Wohngebiet zwischen der B 188 (alt), der Grundschule und in dem Inselviertel um das Ärztehaus inzwischen alle Nebenstraßen der Mönkeburgstraße zu verkehrsberuhigenden Spielstraßen umgewidmet worden.

Ein Ortstermin erscheint uns mehr als geboten um die aktuelle Verkehrslage, die Problematik durch die geplante Zuwegung auf die Mönkeburgstraße und die daraus resultierenden Probleme zu verdeutlichen.

Ergänzend bleibt anzumerken, dass bei einer reduzierten Ausplanung auf 4,50 Meter die Stadt allein in diesem Bauabschnitt eine zusätzliche Bebauungsfläche von mindestens 350 m² gewinnt und bei Preisen von 170,- €/m² so zusätzliche Einnahmen von rd. 60.000 € plus die Ersparnis aus den dann reduzierten Kosten für den Straßenbau und den Unterhalt erzielen könnte.

Zusammenfassend bewerten wir die Planung hinsichtlich Breite und Ort der Anbindung der Planungsstraße im Baugebiet Zilleweg an die Mönkeburgstraße als einen weiteren verkehrspolitischen Unfug mit Langzeitwirkung. Insbesondere, wenn andererseits bereits über eine Verengung der Immenser Straße in der Breite nachgedacht wird und damit ein weiteres Chaos wie seit dem Rückbau der Heesseler Dorfstraße vorprogrammiert ist.“