Betreff
Straßenbenennung im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 0-87 "Nördlich Zilleweg"
Vorlage
2013 0412
Aktenzeichen
151-15
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Planstraßen des Bebauungsplanes Nr. 0-87 „Nördlich Zilleweg“ erhalten folgende Namen:

 

Planstraße A:           „Sylter Kamp“

Planstraße B:           „Amrumer Winkel“

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 0-87 „Nördlich Zilleweg“ sind (nach derzeitigen Planungsstand) zwei Straßen zu benennen.

 

Zweck der Benennung von Straßen ist in erster Linie, im Verkehr der Bürger untereinander sowie zwischen Bürgern und Behörden das Auffinden von Wohngebäuden, Betrieben, öffentlichen Einrichtungen und Amtsgebäuden zu ermöglichen oder zu erleichtern (Ordnungs- und Erschließungsfunktion). Die geplante Straßenführung macht die Vergabe von zwei separaten Straßennamen erforderlich.

 

Im direkt benachbarten Baugebiet „Mönkeburg VI“ wurden in den 1990-er Jahren alle Straßen nach den Ostfriesischen und Hamburger (Scharhörn und Neuwerk) Inseln benannt.

 

Dem Grundsatz der Raumgliederung folgend und um somit eine regionale Zuordnung und bessere Orientierung zu ermöglichen, wird daher vorgeschlagen, in diesem Bereich weitere Namen von deutschen Inseln zu verwenden. Aufgrund der Nähe zum Baugebiet „Mönkeburg VI“ sollten daher zunächst die Nordfriesischen Inseln und größeren Halligen berücksichtigt werden.

 

Für die Benennung der Planstraßen im Baugebiet „Nördlich Zilleweg“ werden daher folgende Namen vorgeschlagen:

 

Planstraße A            „Sylter Kamp“

Planstraße B            „Amrumer Winkel“

 

 

 

 

Anlage:

Lageplan mit Planstraßen im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 0-87 „Nördlich Zilleweg“