Bezugsvorlagen: 2006 0073 und 01273/00/2006
Finanz. Auswirkungen in Euro |
Haushaltsstelle |
VwH |
VmH |
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Einmalige Kosten: |
€ |
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Laufende Kosten: |
€ |
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Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: |
nein |
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Beschlussvorschlag:
1) Der
Bauausschuss
empfiehlt dem Verwaltungsausschuss
den unten formulierten Beschluss zu fassen.
2) Der Verwaltungsausschuss
empfiehlt dem Rat den unten
formulierten Beschluss zu fassen.
3) Der Rat beschließt:
a) Der Rat nimmt Kenntnis von den Ergebnissen der Beteiligungsverfahren,
- der in der Zeit vom 29.08. bis 12.09.2006 durchgeführten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB,
- der mit Schreiben vom 23.08.2006 durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB,
- der in der Zeit vom 23.01. bis 23.02.2007 durchgeführten öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB,
- der mit Schreiben vom 18.01.2007 durchgeführten Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB,
und beschließt die in der Begründung, Teil 3, Abschnitt A und B beschriebenen Abwägungsvorgänge.
b) Satzungsbeschluss:
Der Rat beschließt unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Beteiligungsverfahren und der Ergebnisse der Umweltprüfung den Bebauungsplan Nr. 0-09/1 „Im Kreitwinkel“ in der Fassung vom 15.03.2007 als Satzung.
Der Rat beschließt dem Bebauungsplan beizufügen
- die Begründung in der Fassung vom 15.03.2007 und
- die Zusammenfassende Erklärung, die in der Begründung, Teil I, Abschnitt 9 wiedergegeben ist.
Sachverhalt und Begründung:
Ziel der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 0-09 „Im Kreitwinkel“ ist die Anpassung der bestehenden Festsetzungen im Änderungsbereich an die Ergebnisse des „Konsolidierungskonzepts Spielplätze“ (Änderung öffentlicher Grünfläche „Spielplatz“ und öffentlicher Verkehrfläche in private Grünfläche „Parkanlage“ und allgemeines Wohngebiet).
Anhand der Bezugsvorlage 2007 0073
ist über den Entwurf des Bebauungsplans beraten worden. Der
Verwaltungsausschuss hat mit Beschluss vom 09.01.2007 den Auftrag erteilt, die
Verfahrensschritte öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) und
Beteiligung der Behörden (§ 4 Abs. 2 BauGB) durchzuführen.
Dementsprechend erfolgte die öffentliche Auslegung des Entwurfs (§ 3
Abs. 2 BauGB) in der Zeit vom 23.01. – 23.02.2007 und die Unterrichtung
der Behörden (§ 4 Abs. 2 BauGB) mit Schreiben vom 18.01.2007.
Die Ergebnisse dieser
Beteiligungsschritte sind in der Begründung des Bebauungsplans im Teil III
wiedergegeben und mit Abwägungsvorschlägen versehen worden. Es sind keine
Stellungnahmen eingegangen, die eine Änderung des Bebauungsplanentwurfs
erforderlich machen.
Der Begründung wurde gemäß
§ 10 Abs. 4 BauGB in Teil I (Kapitel 9) die „Zusammenfassende
Erklärung“ angefügt.
Unter Berücksichtigung der
Ergebnisse des Aufstellungsverfahrens kann der Bebauungsplan Nr. 0-09/1
„Im Kreitwinkel“ somit als Satzung beschlossen werden.
Anlage:
Bebauungsplan Nr. 0-09/1 „Im
Kreitwinkel“ mit Begründung
(Fassung vom 15.03.2007)