Betreff
Bebauungsplan Nr. 2-17 "Golfplatzerweiterung Ehlershausen" - Satzungsbeschluss Bezugsvorlage: 2013 0352 - Entwurf
Vorlage
2013 0408
Aktenzeichen
61 - 2-17
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt:

A)  Der Rat nimmt Kenntnis von den Ergebnissen der Beteiligungsverfahren,

-  der in der Zeit vom 04.12.2012 bis 18.12.2012 durchgeführten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteili­gung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB,

-  der mit Schreiben vom 30.11.2012 durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB,

-  der in der Zeit vom 28.05.2013 bis 28.06.2013 durchgeführten öffentlichen Aus­legung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB,

-  der mit Schreiben vom 13.05.2013 durchgeführten Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB,

und beschließt die in der Begründung in Kapitel 10 beschrie­benen Abwägungsvorgänge.

 

(B) Satzungsbeschluss siehe nächste Seite)

B)  Satzungsbeschluss:

Der Rat beschließt unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Beteiligungsverfahren und der Ergebnisse der Umweltprüfung den Bebauungsplan Nr. 2-17 „Golfplatzerweiterung Ehlershausen“ in der Fassung vom Juli 2013 als Satzung.

Der Rat beschließt dem Bebauungsplan die Begründung in der Fassung vom Juli 2013beizufügen.

-

 

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Anhand der Bezugsvorlage 2013 0352 ist über den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 2-17 „Golfplatzerweiterung Ehlershausen“ beraten worden. Der Verwaltungsausschuss hat mit Beschluss vom 07.05.2013 den Auftrag erteilt, die Verfahrensschritte der Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) und der Behörden (§ 4 Abs. 2 BauGB) durchzuführen.

Dem entsprechend erfolgten die öffentliche Auslegung in der Zeit vom 28.05.2013 bis 28.06.2013 und die Beteiligung der Behörden mit Schreiben vom 13.05.2013. Die Ergebnisse dieser Beteiligungsschritte sind in den Kapiteln 10.3 und 10.4 der Begründung des Bebauungsplans wiedergegeben und mit Abwägungsvorschlägen versehen worden.

Es sind keine Stellungnahmen eingegangen, die eine Änderung der Planung erforderlich machen.

Es wurde daraufhin lediglich in den Festsetzungen und in der Begründung klargestellt, dass es sich bei den Aufforstungsflächen um Ersatzaufforstungsflächen handelt. In der Begründung und den textlichen Festsetzungen wurden die im Vergleich zum Entwurf vorgenommene Änderungen und Ergänzungen grau hinterlegt.

Der Bebauungsplan Nr. 2-17 „Golfplatzerweiterung Ehlershausen“ kann nunmehr als Satzung beschlossen werden.

Hinweis: Nach Auskunft der Region Hannover haben die Harzwasserwerke ihre Klage gegen die Änderung der Schutzgebietsverordnung „Ramlingen“ zurückgezogen. Dies ermöglicht, dass die Region nunmehr den erforderlichen wasserrechtlichen Ausnahmeantrag für die Golfplatzerweiterung auf der Rechtsgrundlage der geänderten Schutzgebietsverordnung prüfen kann.

 

 

 

Anlagen

-       Bebauungsplan Nr. 2-17 „Golfplatzerweiterung Ehlershausen“ (Fassung vom Juli 2013).

-       Begründung zum Bebauungsplan Nr. 2-17 „Golfplatzerweiterung Ehlershausen“ (Fassung vom Juli 2013).