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Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt:
A) Der Rat nimmt Kenntnis von den Ergebnissen der Beteiligungsverfahren,
- der in der Zeit vom 04.12.2012 bis 18.12.2012 durchgeführten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB,
- der mit Schreiben vom 30.11.2012 durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB,
- der in der Zeit vom 28.05.2013 bis 28.06.2013 durchgeführten öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB,
- der mit Schreiben vom 13.05.2013 durchgeführten Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB,
und beschließt die in der Begründung in Kapitel 10 beschriebenen Abwägungsvorgänge.
(B) Satzungsbeschluss siehe nächste Seite)
B) Satzungsbeschluss:
Der Rat beschließt unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Beteiligungsverfahren und der Ergebnisse der Umweltprüfung den Bebauungsplan Nr. 2-17 „Golfplatzerweiterung Ehlershausen“ in der Fassung vom Juli 2013 als Satzung.
Der Rat beschließt dem Bebauungsplan die Begründung in der Fassung vom Juli 2013beizufügen.
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Sachverhalt und Begründung:
Anhand der Bezugsvorlage 2013 0352 ist über den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 2-17 „Golfplatzerweiterung Ehlershausen“ beraten worden. Der Verwaltungsausschuss hat mit Beschluss vom 07.05.2013 den Auftrag erteilt, die Verfahrensschritte der Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) und der Behörden (§ 4 Abs. 2 BauGB) durchzuführen.
Dem entsprechend erfolgten die öffentliche Auslegung in der Zeit vom 28.05.2013 bis 28.06.2013 und die Beteiligung der Behörden mit Schreiben vom 13.05.2013. Die Ergebnisse dieser Beteiligungsschritte sind in den Kapiteln 10.3 und 10.4 der Begründung des Bebauungsplans wiedergegeben und mit Abwägungsvorschlägen versehen worden.
Es sind keine Stellungnahmen eingegangen, die eine Änderung der Planung erforderlich machen.
Es wurde daraufhin lediglich in den Festsetzungen und in der Begründung klargestellt, dass es sich bei den Aufforstungsflächen um Ersatzaufforstungsflächen handelt. In der Begründung und den textlichen Festsetzungen wurden die im Vergleich zum Entwurf vorgenommene Änderungen und Ergänzungen grau hinterlegt.
Der Bebauungsplan Nr. 2-17 „Golfplatzerweiterung Ehlershausen“ kann nunmehr als Satzung beschlossen werden.
Hinweis: Nach Auskunft der Region Hannover
haben die Harzwasserwerke ihre Klage gegen die Änderung der
Schutzgebietsverordnung „Ramlingen“ zurückgezogen. Dies ermöglicht, dass die
Region nunmehr den erforderlichen wasserrechtlichen Ausnahmeantrag für die
Golfplatzerweiterung auf der Rechtsgrundlage der geänderten
Schutzgebietsverordnung prüfen kann.
Anlagen
- Bebauungsplan Nr. 2-17 „Golfplatzerweiterung Ehlershausen“ (Fassung vom Juli 2013).
- Begründung zum Bebauungsplan Nr. 2-17 „Golfplatzerweiterung Ehlershausen“ (Fassung vom Juli 2013).