Betreff
53. Änderung des Flächennutzungsplans "Golfplatzerweiterung" - Feststellungsbeschluss Bezugsvorlage: 2013 0351 - Entwurf
Vorlage
2013 0402
Aktenzeichen
6120-53
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt:

A Der Rat nimmt Kenntnis von den Ergebnissen

-       der in der Zeit vom 04.12.2012 bis 18.12.2012 durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB,

-       der mit Schreiben vom 30.11.2012 durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB,

-       der in der Zeit vom 28.05.2013 bis 28.06.2013 durchgeführten öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und

-       der mit Schreiben vom 13.05.2013 durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

Der Rat beschließt die in Kapitel 8. der Begründung ’Beteiligungsverfahren’ beschriebenen Abwägungsvorgänge.

 

(B Feststellungsbeschluss siehe nächste Seite)

 

B Feststellungsbeschluss:

Der Rat beschließt unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Beteiligungsverfahren und der Ergebnisse der Umweltprüfung die 53. Flächennutzungsplanänderung in der Fassung des Planteils vom Juli 2013.

Der Rat beschließt, der Flächennutzungsplanänderung die Begründung in der Fassung vom Juli 2013 beizufügen.

Sachverhalt und Begründung:

 

Anhand der Bezugsvorlage 2013 0351 ist über den Entwurf der 53. Änderung des
Flächennutzungsplans beraten worden. Der Verwaltungsausschuss hatte mit Beschluss vom 07.05.2013 den Auftrag erteilt, die Verfahrensschritte der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchzuführen.

Dem entsprechend erfolgte die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durch Auslegung des Entwurfs in der Zeit vom 28.05.2013 bis 28.06.2013 und die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 13.05.2013. Die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sind in der Begründung der 53. Änderung des Flächennutzungsplans in den Kapiteln 8.3 und 8.4 wiedergegeben und mit Abwägungsvorschlägen versehen worden.

Die Ergebnisse der Beteiligung haben zu keinen Änderungen im Vergleich zur Entwurfsfassung geführt. Lediglich die Begründung wurde in den Kapiteln 7. und 8. ergänzt. Diese Ergänzungen sind in der Begründung grau hinterlegt.

In der Folge kann nun der Feststellungsbeschluss über die 53. Änderung des Flächennutzungsplans gefasst werden. Hierüber ist zu entscheiden.

Hinweis: Nach Auskunft der Region Hannover haben die Harzwasserwerke ihre Klage gegen die Änderung der Schutzgebietsverordnung „Ramlingen“ zurückgezogen. Dies ermöglicht, dass die Region nunmehr den erforderlichen wasserrechtlichen Ausnahmeantrag für die Golfplatzerweiterung auf der Rechtsgrundlage der geänderten Schutzgebietsverordnung prüfen kann.

 

 

Anlagen:

-            53. Änderung des Flächennutzungsplans

-            Begründung zur 53. Änderung des Flächennutzungsplans