Finanz. Auswirkungen in Euro |
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Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt:
A Der
Rat nimmt Kenntnis von den Ergebnissen
- der in der Zeit vom 04.12.2012 bis 18.12.2012 durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB,
- der
mit Schreiben vom 30.11.2012 durchgeführten Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB,
- der in der Zeit vom 28.05.2013 bis 28.06.2013 durchgeführten öffentlichen Auslegung gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB und
- der mit Schreiben vom 13.05.2013 durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
Der Rat
beschließt die in Kapitel 8. der Begründung ’Beteiligungsverfahren’ beschriebenen
Abwägungsvorgänge.
(B Feststellungsbeschluss siehe nächste Seite)
B Feststellungsbeschluss:
Der Rat beschließt unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Beteiligungsverfahren und der Ergebnisse der Umweltprüfung die 53. Flächennutzungsplanänderung in der Fassung des Planteils vom Juli 2013.
Der Rat beschließt, der Flächennutzungsplanänderung die Begründung in der Fassung vom Juli 2013 beizufügen.
Sachverhalt und Begründung:
Anhand der Bezugsvorlage 2013 0351 ist über
den Entwurf der 53. Änderung des
Flächennutzungsplans beraten worden. Der Verwaltungsausschuss hatte mit
Beschluss vom 07.05.2013 den Auftrag erteilt, die Verfahrensschritte der
Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchzuführen.
Dem entsprechend erfolgte die Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durch Auslegung des Entwurfs in
der Zeit vom 28.05.2013 bis 28.06.2013 und die Beteiligung der Behörden gemäß
§ 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 13.05.2013. Die Ergebnisse der Öffentlichkeits-
und Behördenbeteiligung sind in der Begründung der 53. Änderung des Flächennutzungsplans
in den Kapiteln 8.3 und 8.4 wiedergegeben und mit Abwägungsvorschlägen versehen
worden.
Die Ergebnisse der Beteiligung haben zu
keinen Änderungen im Vergleich zur Entwurfsfassung geführt. Lediglich die
Begründung wurde in den Kapiteln 7. und 8. ergänzt. Diese Ergänzungen sind in
der Begründung grau hinterlegt.
In der Folge kann nun der
Feststellungsbeschluss über die 53. Änderung des Flächennutzungsplans gefasst
werden. Hierüber ist zu entscheiden.
Hinweis: Nach Auskunft der Region Hannover
haben die Harzwasserwerke ihre Klage gegen die Änderung der
Schutzgebietsverordnung „Ramlingen“ zurückgezogen. Dies ermöglicht, dass die
Region nunmehr den erforderlichen wasserrechtlichen Ausnahmeantrag für die
Golfplatzerweiterung auf der Rechtsgrundlage der geänderten
Schutzgebietsverordnung prüfen kann.
Anlagen:
-
53.
Änderung des Flächennutzungsplans
-
Begründung
zur 53. Änderung des Flächennutzungsplans