Betreff
Friedhof Otze - Ausweisung einer neuen Urnenabteilung sowie Aufnahme weiterer Planungen zur Einrichtung einer Urnengemeinschaftsanlage
Vorlage
2013 0394
Aktenzeichen
66.1
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

  1. Entsprechend der in der Sitzungsvorlage vorgestellten Planung, wird auf dem Stadtteilfriedhof Otze eine neue Urnenabteilung mit Urnenwahl- und Urnenreihengräbern eingerichtet. Die Reihen 7 und 8 der Abteilung 4 stehen nicht weiter für Doppelwahlgräber zur Verfügung.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, Planungen für eine Urnengemeinschaftsanlage in einem Teilbereich der Abteilung 6 aufzunehmen sowie die zur Umsetzung erforderlichen Haushaltsmittel für das Haushaltsjahr 2014 anzumelden.

Sachverhalt und Begründung:

 

Auf dem Stadtteilfriedhof Otze stehen seit kurzem keine Urnenerdgräber mehr zur Verfügung. Eine Urnenbeisetzung ist derzeit nur in der Urnenwand oder auf einer Wahlgrabstätte, auf der neben einer Erdbeisetzung auch Urnenbeisetzungen zugelassen sind, möglich.

 

Um u.a. dem Fehlbedarf an Urnengräbern zu begegnen, wurde 2009 eine Friedhofsentwicklungsplanung in Auftrag gegeben. In dieser wurde die Einrichtung einer Urnengemeinschaftsanlage (Urnenwand) empfohlen, um dem prognostizierten Fehlbedarf von Urnengräbern zu begegnen. Alternative Möglichkeiten bestanden aufgrund fehlender Erweiterungsflächen bzw. fehlender zusammenhängender Flächen nicht.

 

Die in den Jahren 2009 – 2013 erfolgten Bestattungen verdeutlichen, dass überwiegend der Wunsch der Verstorbenen nach einer Urnenbestattung in Otze besteht.

 

Jahr

Bestattungen

insgesamt

Anteil

Erdbestattungen

Anteil

Urnenbestattungen

2009

18

7

11

2010

16

7

9

2011

8

3

5

2012

13

2

11

2013

(bis 17.06.2013)

17

6

11

 

 

Einrichtung einer neuen Urnenabteilung:

 

Um dem Wunsch einer Urnenerdbestattung in einem Urnenwahl- oder Urnenreihengrab auch weiterhin in Otze nachkommen zu können, schlägt die Verwaltung vor, die Reihen 7 und 8 der Abteilung 4 des Stadtteilfriedhofes nicht weiter für Doppelwahlgräber vorzuhalten, sondern diese für Urnengräber zur Verfügung zu stellen.

 

Unter Wegfall der Reihen 7 und 8 kann eine neue Urnenabteilung geschaffen werden. Als Anlage 1 ist eine Gesamtübersicht des Friedhofes beigefügt, der die Lage der neuen Urnenabteilung entnommen werden kann. Die neue Urnenabteilung umfasst sowohl den überplanten Bereich mit 24 Urnengrabstellen als auch die im Lageplan eingezeichnete Erweiterungsfläche. Der Anlage 2 ist die Aufteilung der 24 einzelnen Grabstellen im Detail zu entnehmen.

 

Da in diesem Bereich bisher keine Bestattungen vorgenommen wurden, kann die Einrichtung der Abteilung sofort nach einer zustimmenden Beschlussfassung des Ortsrates Otze erfolgen.

 

Erdbestattungen in einem Doppelwahlgrab sind weiterhin in der Abteilung 4 (4 freie Doppelwahlgräber) sowie der Abteilung 2 (19 freie Doppelwahlgräber) möglich. In den vergangenen 10 ½ Jahren wurden 8 Doppelwahlgräber erworben.

 

 

Einrichtung einer Urnengemeinschaftsanlage:

 

Um den darüber hinaus bestehenden Bedarf nach Urnengräbern in den kommenden Jahren decken zu können, beabsichtigt die Verwaltung, einen Teilbereich der Abt. 6, Reihe 32 bis 34, mit einer Gemeinschaftsanlage für Urnen zu überplanen. Der Teilbereich ist im beiliegenden Lageplan (Anlage 1) als „Standort Urnengemeinschaftsanlage“ bezeichnet.

 

In Anlehnung an die Bestattungsform „BaumOase“ auf dem Stadtfriedhof Niedersachsenring, soll eine ansprechende sowie pflegefreie Urnengemeinschaftsanlage entstehen.

 

Die Einrichtung dieser Urnengemeinschaftsanlage ist nach Ablauf der letzten Ruhezeiten in den Reihen 32 bis 34 der Abteilung 6 ab 2014 möglich. Sofern der Ortsrat Otze dem Vorhaben zustimmt, werden die zur Umsetzung erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von ca. 10.000 € für das Haushaltsjahr 2014 angemeldet sowie die Planungen im Detail aufgenommen und dem Orsrat Otze in einer der folgenden Sitzungen vorgestellt. Die Ruhezeit des sich in diesem Bereich befindliche Kindergrabes (gelb markiert) wird erst im Jahr 2017 auslaufen. Die Verwaltung wird dieses in die Planungen integrieren.

 

Eine beispielhafte Planskizze ist als Anlage 3 beigefügt. Für die Abgrenzung der Gemeinschaftsanlagen könnten z.T. bereits vorhandene Hecken genutzt werden. Je nach Maß, können z.B. zwei bis drei Zierkirschen gepflanzt werden. Stelen an den Zierkirschen erinnern an die Verstorbenen.

 

In Abteilung 1 werden die Reihen 1 bis 13 seit geraumer Zeit nicht wiederbelegt, um in Zukunft nach Ablauf der jeweiligen Ruhezeiten überplanbare zusammenhängende Flächen entstehen zu lassen.