Betreff
Gleichstellungsplan der Stadt Burgdorf
Bezug: Antrag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 22.03.2013
Bezugsvorlage: 2013 0337
Vorlage
2012 0226/1
Aktenzeichen
Oer/Wey
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Gleichstellungsplan der Stadt Burgdorf wird in der der Vorlage 2012 0226/1 (und dem Originalprotokoll als Anlage _____) beigefügten Fassung beschlossen.

Sachverhalt und Begründung:

 

Unter Bezugnahme auf den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 22.03.2013 wird anliegend der überarbeitete Gleichstellungsplan beigefügt. Gegenüber dem mit der Bezugsvorlage vorgelegten Plan sind nunmehr die Übersichten zur Ist-Analyse und Fluktuationsabschätzung überarbeitet und ergänzt worden. Die Grunddaten basieren weiterhin auf dem Stand vom 30.06.2011.

 

In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass der Gleichstellungsplan grundsätzlich einen Stichtag nennt und die Daten auf diesen Zahlen beruhen. Zwischenzeitliche (unvorhergesehene) Veränderungen können danach generell keine Berücksichtigung innerhalb des Plans finden. So sind beispielsweise zwei Beamtendienstposten neu bewertet und über den Stellenplan 2013 entsprechend höher ausgewiesen worden. Auch wurde ein Beamtendienstposten mit einer Beschäftigten besetzt. Auch weitere Veränderungen, die sich über den Stellenplan ergeben, finden hier zurzeit keine Berücksichtigung.

 

Auf das o.g. Zahlenmaterial aufbauend, wurden die Übersichten dahingehend ergänzt, dass zum einen die Ziele (Beförderung/Höhergruppierung/Neueinstellung) ergänzt und zum anderen die angestrebten v.H.-Sätze eingetragen wurden.

 

Generell ist darauf hinzuweisen, dass sich die Fluktuation durch altersbedingtes Ausscheiden oder sonstige Abgänge in einem überschaubaren Rahmen hält. So sind in den Übersichten alle Abgänge aufgeführt, die altersbedingt (Regelaltersgrenze bzw. Altersteilzeit) zu verzeichnen sind.

 

Zwischenzeitlich sind ferner durch vorzeitigen Eintritt in den Ruhestand drei weitere Personen hinzugekommen (1x EG 6 TVöD zum 31.05.2013, 1x EG 8 TVöD zum 31.08.2013 und 1x A 12 BBesO zum 31.10.2013). Beim Aufstellen des Planes war noch nicht absehbar, dass diese Personen vorzeitig ausscheiden werden, so dass eine Berücksichtigung im Gleichstellungsplan nicht erfolgen konnte.

 

Zum Thema Gleichstellungsplan findet seit März bei der Region ein regelmäßiger Austausch zwischen Personalverantwortlichen und Gleichstellungsbeauftragten statt. Frau Pape vertritt die Stadt Burgdorf in dieser Arbeitsgruppe. Dort werden u.a. Maßnahmen für die kommunale Ebene erarbeitet.

 

Außerdem weise ich darauf hin, dass in der Zwischenzeit für neue Führungskräfte entsprechende Führungskräftequalifizierungen angeboten und ermöglicht werden. Hiervon haben in der Vergangenheit bereits drei weibliche Beschäftigte Gebrauch gemacht.

 

Die Gleichstellungsbeauftragte wurde bei der Überarbeitung beteiligt. Die Zustimmung des Personalrates ist beantragt. Seine Entscheidung werde ich Ihnen bei den Beratungen über diese Vorlage bekannt geben.