Betreff
Ernennung des Ortsbrandmeisters der Stützpunktfeuerwehr Otze
Vorlage
2007 0141
Aktenzeichen
32-Stg/ah
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Haushaltsstelle

VwH

VmH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

zu a)

Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den unter b) der Vorlage formulierten Beschluss zu fassen.

 

zu b)

Der Rat beschließt, Herrn Gustav Adolf Buchholz für die Dauer von 6 Jahren – für die Zeit vom 01.04.2007 bis 31.03.2013 - zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Otze zu ernennen.

 

Sachverhalt und Begründung:

 

Die Amtszeit des Ortsbrandmeisters Gustav Adolf Buchholz endet durch Zeitablauf am 03.03.2007.

 

Herr Buchholz hat sich für eine weitere Amtszeit zur Verfügung gestellt. Die aktiven wahlberechtigten Feuerwehrmitglieder haben in der Mitgliederversammlung am 06.02.2007 den

 

Ortsbrandmeister Gustav Adolf Buchholz, geb. 19.09.1951,

wohnhaft in 31303 Burgdorf, Burgdorfer Straße 51,

 

erneut zur Ernennung als Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Otze vorgeschlagen.

 

Gemäß § 13 Abs. 2 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes werden Ortsbrandmeister für die Dauer von 6 Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen.

 

Über die Ernennung hat der Rat nach Anhörung des Regionsbrandmeisters zu beschließen. Die Zustimmung des Regionsbrandmeisters liegt vor.

 

Der vorstehende Sachverhalt ist mit dem Vorsitzenden des Feuerwehrausschusses bereits besprochen worden.