Betreff
Stadtstraßenumbau - Ausbauprogramm 3. BA Kreisverkehrsplatz Schwarzer Herzog
Änderungen im Bereich Kleiner Brückendamm und Immenser Straße
Vorlage
2012 0229/1
Aktenzeichen
66-Vol 642-11-10-11/0-9
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

6.600,00 €

54100.421201

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Änderungen des Ausbauprogramms der Kreuzung "Schwarzer Herzog" und der Radverkehrsführung "Kleiner Brückendamm" sowie "Immenser Straße", insbesondere die Anlage beidseitiger Schutzstreifen in der „Immenser Straße“ und auf dem „Kleinen Brückendamm“, werden - wie in der Vorlage 2012 0229/1 dargestellt - beschlossen.

Sachverhalt und Begründung:

 

1     Allgemeines

 

      Mit der Vorlage 2012 0229 wurden der Ausbau des Kreisverkehrsplatzes "Schwarzer Herzog", der barrierefreie Ausbau der Bushaltestelle "Immenser Straße" und die Radverkehrsführung "Immenser Straße" vorgestellt. Das Bauprogramm wurde am 11.12.2012 vom Verwaltungsausschuss beschlossen.

 

      Bedingt durch nun detailliert vorliegende Planungen zur Führung der Radfahrer auf der Nord-Süd-Achse zwischen Sorgenser Mühle und Kreuzung "Ostlandring, Berliner Ring, Immenser Landstraße" sowie der Ergebnisse der Überprüfung der Benutzungspflicht der Radwege in Burgdorf, ist die Planung für den Ausbau des Kreisverkehrsplatzes anzupassen. Betroffen sind der Anschluss an den Kleinen Brückendamm sowie die Führung der Radfahrer zwischen Steinwedeler Kirchweg und Depenauer Weg.

 

      Zunächst stelle ich die Planungen für die Führung der Radfahrer auf der Nord-Süd-Achse vor. Ziel ist die richtungstreue Führung der Radfahrer sowie nach Möglichkeit eine Trennung von Radfahrern und Fußgängern.

 

      Die Planungen wurden mit den zuständigen Straßenbaulastträgern (Region Hannover, Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr), der Polizei, der Straßenverkehrsbehörde, dem ADFC, dem ADAC, dem Seniorenrat sowie den weiterführenden Schulen ("Hauptschule", "Realschule", "Gymnasium", "Schule am Wasserwerk") abgestimmt.

 

 

2     Führung der Radfahrer auf der Nord-Süd-Achse

 

2.1 Bereich Sorgenser Mühle – Hannoversche Neustadt

 

      Zwischen Sorgenser Mühle und der Straße "Hannoversche Neustadt" soll auf der westlichen Straßenseite ein Schutzstreifen von 1,50 m markiert werden. Die westlichen Gehwege werden nicht mehr für den Radverkehr freigegeben.

      Auf dem östlichen Radweg wird nur noch der richtungstreue Radverkehr zugelassen. Die Benutzungspflicht für den Radweg wird aufgehoben. Die Radfahrer Richtung Sorgenser Mühle haben zukünftig die Wahl, den Radweg auf der Ostseite oder die Fahrbahn zu benutzen.

 

      Der folgende Querschnitt zeigt die Aufteilung des Straßenraumes:

 

     

 

      Am Ortseingang an der Sorgenser Mühle werden die Radfahrer, die auf dem Radweg auf der Ostseite aus Richtung Norden kommend fahren, über die vorhandene Querungsinsel auf die Westseite geführt und südlich der Insel auf den Schutzstreifen. Siehe folgende Abbildung:

 

Textfeld: Sorgenser Mühle     

Runterführung der Radfahrer auf den Schutzstreifen

 
 


      Am Knotenpunkt "Vor dem Celler Tor/Sorgenser Straße" soll die Radfahrerfurt näher an die Fahrbahn gerückt werden. In der Sorgenser Straße werden die Radfahrer aus Richtung Osten vor dem Knotenpunkt auf die Fahrbahn geführt, um den Schutzstreifen "Vor dem Celler Tor" zu erreichen. In diesem Bereich ist es notwendig in der Sorgenser Straße drei Parkplätze aufzugeben, siehe folgende Abbildung. In der Sorgenser Straße wird die Benutzungspflicht der beidseitigen Radwege aufgehoben. Auch hier hat der Radfahrer die Wahl, ob er den baulichen Radweg benutzt oder die Fahrbahn.

 

 

      Im Kreuzungsbereich "Vor dem Celler Tor/Im Langen Mühlenfeld/Gartenstraße" sind ebenfalls Anpassungen notwendig. Diese wurden schon beim Ausbauprogramm der Kreuzung berücksichtigt (Vorlage Nr. 2012 0229/1). In Fahrtrichtung Süden soll noch eine zusätzliche Radaufstellfläche markiert sowie der Schutzstreifen in den Knotenpunkt geführt werden.

 

 

      Im Knotenpunkt "Vor dem Celler Tor, Hannoversche Neustadt" kann der Schutzstreifen aufgrund des zu schmalen Straßenraumes nicht bis zur Lichtsignalanlage fortgesetzt werden und endet kurz vor dem Knotenpunkt, siehe folgende Abbildung. Die Radfahrer fahren weiter im Mischverkehr und können, wenn sie wollen, im weiteren Verlauf südlich der Hannoverschen Neustadt, den baulich angelegten Radweg benutzen.

 

     

 

 

2.2 Bereich Hannoversche Neustadt - Kreisverkehrsplatz "Schwarzer Herzog"

 

      Auch für diesen Bereich wird zukünftig nur noch die richtungstreue Führung der Radfahrer zugelassen. Darüber hinaus ist es auch hier den Radfahrern freigestellt, den baulichen Radweg zum Fahrradfahren zu benutzen oder auf der Fahrbahn zu fahren.

 

      Im Bereich zwischen Hannoversche Neustadt und Marktstraße befinden sich beidseitig baulich angelegte Radwege, die bei Bedarf richtungstreu befahren werden können.

 

      Zwischen Marktstraße und Kreisverkehrsplatz "Schwarzer Herzog" befinden sich zur Zeit beidseitig kombinierte Geh-/Radwege, die im Zweirichtungsverkehr freigegeben sind. Die Planungen sehen vor, Fußgänger und Radfahrer zu trennen und einen hochbordgeführten Radweg (ohne Benutzungspflicht) auf beiden Seiten der Straße zu markieren (Breite 1,60 m). Die Aufteilung des Straßenraumes sieht wie folgt aus:

 

     

 

      Für die Fußgänger verbleibt ein Bereich von 1,80 m. Auf der westlichen Seite zwischen Marktstraße und Burgdorfer Aue kann der Radweg nur in einer Breite von 1,40 m markiert werden, für Fußgänger verbleiben 1,50 bis 1,80 m.

 

      Nördlich der Burgdorfer Aue wird eine Lichtsignalanlage eingerichtet. Damit Fußgänger noch ausreichend Aufstellflächen haben, muss in diesem Bereich der Radweg auf 1,25 m eingeengt werden. Eine Verbreiterung des Seitenraumes ist nicht möglich, da sich die Lichtsignalanlage bereits im Bereich der Brückenkonstruktion über der Burgdorfer Aue befindet.

 

 

    Folgende Abbildung zeigt den Entwurf der Lichtsignalanlage im Detail. Die Lichtsignalanlage ist ausschließlich für Fußgänger vorgesehen. Radfahrer müssen ihr Fahrrad zur Querung der Straße schieben. Eine Freigabe für Radfahrer wurde aufgrund der engen Platzverhältnisse und der starken Fußgängerströme bei Großveranstaltungen als zu gefährlich eingestuft.

 

Textfeld: Rad- und Gehweg an der Burgdorfer Aue

 

Die markierten Radwege werden südlich der geplanten Lichtsignalanlage bis ca. 60 m nördlich des Kreisverkehrsplatzes fortgesetzt. Dort, wo die Breite des Seitenraumes keine Markierung von Radwegen mehr zulässt, werden die Radfahrer auf der Fahrbahn auf einem Schutzstreifen bis zum Kreisverkehrsplatz geführt.

 

Entsprechend werden in Richtung Norden ab Kreisverkehrsplatz die Radfahrer noch ca. 60 m auf einem Schutzstreifen geführt, bevor sie auf den markierten hochbordgeführten Radweg wechseln können. Die beidseitigen Schutzstreifen werden in 1,50 m Breite markiert, siehe folgende Abbildung.

Anlage 2 zeigt im Detail wie der Wechsel der Radfahrer auf die bzw. von der Fahrbahn baulich umgesetzt werden soll.

 

Markierung von 1,50 m breiten Schutzstreifen

 

Markierung von 1,50 m breiten Schutzstreifen

 

 

Durch die weiter nördlich angeordnete Runterführung des Radverkehrs auf die Fahrbahn, bzw. die spätere Hochführung des Radverkehrs in den Seitenraum, sind Anpassungen im nördlichen Bereich des Kreisverkehrsplatzes erforderlich.

 

Die folgende Abbildung zeigt, wie die Anpassungen am Kreisverkehrsplatz aussehen. Die Rampe, bzw. die Auffahrt sind nach Norden verschoben worden und die Schutzstreifen wurden entsprechend bis zum Kreisverkehrsplatz verlängert. Weitere Anpassungen sind nicht erforderlich.

 

 

 

2.3 Bereich Steinwedeler Kirchweg – Kreuzung "Ostlandring, Berliner Ring, Immenser Landstraße"

 

       Auf der Immenser Straße, bzw. Immenser Landstraße sollen auf ganzer Länge nun beidseitig Schutzstreifen zum Einsatz kommen und die Geschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt werden. Die Gehwege werden nicht mehr für den Radverkehr freigegeben. Die Schutzstreifen werden in einer Breite von 1,25 m markiert, siehe Anlage 2. In der ursprünglichen Planung wurde zwischen Steinwedeler Kirchweg und Depenauer Weg nur auf der Ostseite ein Schutzstreifen vorgesehen. Im weiteren Verlauf wurden im Radverkehrskonzept 2011 alternierende Schutzstreifen als Möglichkeit aufgezeigt. Neuere Studien haben jedoch gezeigt, dass wechselseitige Schutzstreifen Radfahrer zum Seitenwechsel auf der Fahrbahn animieren und dadurch eine Verkehrsgefährdung auslösen. Deshalb sollen nun auf ganzer Länge beidseitig Schutzstreifen markiert und die Geschwindigkeit auf 30 km/h beschränkt werden.

 

      Eine Markierung von Schutzstreifen setzt die Sanierung der Gossen voraus. Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr prüft zur Zeit, ob im Rahmen von Unterhaltungsmaßnahmen eine Sanierung der Gossen erfolgen kann.

 

      Im Bereich der Kreuzung "Ostlandring, Berliner Ring, Immenser Landstraße" sollen die Radfahrer in Richtung Norden über eine Rampe im Knotenpunkt auf die Fahrbahn geführt werden. In Fahrtrichtung Süden endet der Schutzstreifen vor der Bushaltestelle. Eine Verlängerung des Schutzstreifens in den Knotenpunktbereich ist aufgrund der zu geringen Fahrbahnbreite nicht möglich. Der Fußweg auf der Westseite soll ab Höhe der Rückertstraße für den Radverkehr freigegeben werden. Dort hat der Fußweg eine ausreichende Breite und es sind keine Grundstückszufahrten oder Einmündungen vorhanden.

 

 

 

2.4 Bereich Kreuzung "Ostlandring, Berliner Ring, Immenser Landstraße" – bis Ortsausgang

 

      Auf dem ersten Teilstück bis zum Wendehammer Retschystraße ist noch ein baulich angelegter Radweg vorhanden. Der Radweg wird jedoch von Baumwurzeln hochgedrückt und ist stark sanierungsbedürftig.

 

      Der baulich angelegte Radweg soll zurückgebaut und die vorhandene Hecke gerodet werden. Anschließend soll die Fläche mit Rasen angesät werden. Der vorhandene Gehweg wird für den Radverkehr freigegeben, so wie bereits im südlichen Abschnitt.

 

 

 

3     Kosten und Umsetzung

 

      Die beschriebenen Maßnahmen befinden sich überwiegend im Zuständigkeitsbereich anderer Straßenbaulastträger. Die Region Hannover hat für die K 121 "Vor dem Celler Tor" rund 20.000,00 € aufzuwenden und hat entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung. Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr hat für die L 412 "Vor dem Celler Tor", "Kleiner Brückendamm", "Immenser Straße" und "Immenser Landstraße " insgesamt ca. 67.000,00 € aufzuwenden. Die Landesbehörde prüft zur Zeit, ob Mittel im Rahmen der Unterhaltung zur Verfügung stehen.

 

      Die Stadt Burgdorf hat für die Nebenanlagen im Bereich des Kleinen Brückendammes die Baulast. Für die Markierung der beidseitigen Radwege fallen Kosten in Höhe von rund 6.600,00 € an. Im Rahmen der Straßenunterhaltung stehen die Mittel unter dem Produktkonto 54100.421201 zur Verfügung.

 

      Die Maßnahmen sollen nach Möglichkeit zeitgleich mit der Fertigstellung des Kreisverkehrsplatzes im Herbst 2013 umgesetzt werden. Damit mit Inbetriebnahme des Kreisverkehrsplatzes die richtungstreue Führung der Radfahrer auf der Nord-Süd-Achse gewährleistet ist und gleichzeitig die Benutzungspflicht der Radverkehrsanlagen aufgehoben werden kann.

 

 

Anlagen:  Anlage 1. Detail Kleiner Brückendamm

               Anlage 2: Lageplan Immenser Straße zwischen Steinwedeler Kirchweg und

                             Depenauer Weg