Betreff
Verlängerung des Bodenabbauvorhabens der Fa. Degenhard in der Gemarkung Hülptingsen
Vorlage
2007 0137
Aktenzeichen
32-02/21
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Haushaltsstelle

VwH

VmH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

Beschlussvorschlag:

 

a)      Der Ausschuss für Umwelt und Verkehr empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den unter b) genannten Beschluss zu fassen.

 

b)      1.  Der Verwaltungsausschuss stimmt der beantragten Verlängerung des Bodenabbauvorhabens auf dem Flurstück 35/2, Flur 2 in der Gemarkung Hülptingsen zu.

2.    Eine Verfüllung der Abbaustätte zur Kompensation des Eingriffs wird nicht für zwingend erforderlich gehalten.

3.    Wegen der Lage im Wasserschutzgebiet „Burgdorfer Holz“ und der potentiellen Gefahren für das Grundwasser ist die ursprünglich geplante Verfüllung der Abbaustätte einer erneuten fachlichen Überprüfung zu unterziehen.

4.    Für den Weiterbetrieb des Bodenlagers und des Betriebsweges im Bereich der östlich angrenzenden ehemaligen Bodenabbaufläche wird keine Notwendigkeit gesehen. Die Abbaufläche ist wie ursprünglich vorgesehen zu rekultivieren.

 

Der Verwaltungsausschuss beauftragt den Bürgermeister, eine entsprechende Stellungnahme abzugeben.

Sachverhalt und Begründung:

 

Die mit Bescheid vom 23.09.1997 erteilte Bodenabbaugenehmigung auf dem Flurstück 35/2, Flur2, Gemarkung Hülptingsen läuft zum 31.12.2007 aus. Ca. ein Drittel der Fläche ist bisher abgebaut worden. Nach dem Abbau sind eine Verfüllung auf das ursprüngliche Geländeniveau und eine Rekultivierung der Fläche mit heimischen Gehölzen sowie die Anlage eines temporären Gewässers vorgesehen. Die Verfüllung der östlich angrenzenden ehemaligen Bodenabbaustelle ist weitestgehend abgeschlossen, so dass die restlichen Rekultivierungsarbeiten durchgeführt werden könnten. Das hier noch vorhandene Bodenlager sowie die befestigten Betriebswege sind gem. der ursprünglichen Genehmigung zu entfernen. Die Fa. Degenhard hat nun bei der Region Hannover eine Verlängerung der Bodenabbaugenehmigung um weitere 10 Jahre beantragt (s. Anlage). Die Stadt Burgdorf ist zur Abgabe einer Stellungnahme bis zum 10.04.2007 aufgefordert worden. Eine Fristverlängerung bis zum 15.05.2007 ist beantragt und bereits in Aussicht gestellt worden.

 

Gleichzeitig mit dem Antrag auf Verlängerung der Bodenabbaugenehmigung ist der Weiterbetrieb des vorhandenen Bodenlagers auf der östlich angrenzenden ehemaligen Bodenabbaufläche beantragt worden. Ferner stellt die Antragsstellerin in Frage, dass der hier noch vorhandene Betriebsweg zurückgebaut werden muss, da bereits vor dem Bodenabbau ein Weg vorhanden war. Als weitere Gründe für den Erhalt des Weges werden der mit dem Rückbau verbundene zusätzliche Schadstoffausstoß (CO2, Feinstaub) sowie die bei einer Verlegung der Zufahrt erforderliche vorzeitige Rodung des Kiefernbestandes auf der aktuellen Abbaufläche angeführt. Für den Verbleib des Bodenlagers an der alten Stelle werden betriebliche Gründe genannt.

 

Nach Auffassung der Region Hannover ist die ursprünglich vorgesehene Verfüllung der Abbaustelle zur Kompensation des Eingriffs aus naturschutzfachlicher Sicht nicht erforderlich. Darüber hinaus spricht nach Meinung der Region die Lage der Abbaustelle im Wasserschutzgebiet „Burgdorfer Holz“ gegen diese Maßnahme. Ferner sieht die Region keine Notwendigkeit, den Betriebsweg und das Bodenlager auf der ehemaligen Bodenabbaufläche weiterzubetreiben.

 

Da mit der vollständigen Ausbeutung der Rohstoffe in bereits erschlossenen Abbaugebieten Eingriffe in Natur und Landschaft durch Erschließung neuer Abbauvorhaben minimiert werden, sollte der beantragten Verlängerung der Abbaugenehmigung grundsätzlich zugestimmt werden. Im Übrigen teile ich die Auffassung der Region Hannover, dass eine Notwendigkeit, das Bodenlager und den Betriebsweg auf der östlich angrenzenden ehemaligen Abbaufläche weiterzubetreiben, nicht besteht. Das Bodenlager kann in den Bereich der aktuellen Abbaufläche verlegt werden. Die Begründung für den Weiterbetrieb des derzeitigen Zufahrtweges ist m. E. nicht nachvollziehbar. Der durch den nicht erfolgenden Rückbau des Weges entstehenden CO2-Entlastung müsste die zusätzliche Belastung durch die um ca. 200 m längere Zufahrt über den gesamten Abbauzeitraum gegenübergestellt werden. Auch eine vorzeitige Rodung des Kiefernwaldes ist m. E. nicht erforderlich, wenn die neue Zufahrt auf die Westseite des Bestandes gelegt wird und die Rodung entsprechend dem Abbaufortschritt erfolgt. Die Rekultivierung der östlich angrenzenden ehemaligen Abbaufläche sollte deshalb wie vorgesehen abgeschlossen werden.

 

Wegen der potentiellen Gefahren für das Grundwasser ist die Wiederverfüllung von Bodenabbaustätten grundsätzlich kritisch zu beurteilen. Diesbezügliche bei Bodenabbauvorhaben vorgetragene Einwände der Stadt Burgdorf sind in der Vergangenheit aber von den Fachbehörden und den übergeordneten Behörden nicht immer geteilt worden. Insofern entspricht die nun von der Region Hannover vertretene Linie, dass die Lage der Abbaustelle im Wasserschutzgebiet „Burgdorfer Holz“ gegen eine Verfüllung spricht, der Auffassung der Verwaltung. Abgesehen davon ist auch nach meinem Dafürhalten die Verfüllung zur Kompensation des Eingriffs aus naturschutzfachlicher Sicht nicht zwingend erforderlich.

 

Anlage