Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Burgdorf wählt als Vertrauenspersonen für die Mitgliedschaft im Schöffenwahlausschuss
Barthold Plaß, geb. 02.05.1950, wohnhaft Wolfskuhlen 1
Robert Apel, geb.
23.03.1964, wohnhaft Heideweg 22
Sebastian Krätzig,
geb. 11.12.1985 , wohnhaft Örtzeweg 17
Michael Rheinhardt,
geb. 28.07.1976 , wohnhaft Wacholderweg 3.
Sachverhalt und Begründung:
In
diesem Jahr sind die Schöffen für die Geschäftsjahre 2014 bis 2018 neu zu
wählen, da die Amtszeit der bisherigen Schöffen mit Ablauf des 31.12.2013
endet. Zu diesem Zweck tritt beim Amtsgericht Burgdorf ein Ausschuss zusammen,
der aus den Vorschlagslisten der Stadt Burgdorf und der Gemeinde Uetze die
Schöffen auswählt. Dieser Ausschuss besteht aus der Richterin Frau Rohe als
Vorsitzende, dem Bürgermeister Baxmann sowie sieben Vertrauenspersonen als
Beisitzer (§ 40 Abs. 2 Gerichtsverfassungsgesetz -GVG-). Die Stadt Burgdorf als
untere Verwaltungsbehörde ist für die Wahl der Vertrauenspersonen zuständig.
Nach Mitteilung des Niedersächsischen Innenministers haben die Vertretungen der Stadt Burgdorf 4 Personen und der Gemeinde Uetze 3 Personen aus den Einwohnern ihres Verwaltungsbezirkes als Vertrauenspersonen mit jeweils zwei Dritteln der gesetzlichen Mitgliederzahl zu wählen.
In
Anwendung des bislang verwandten d’Hondtschen Höchstzahlverfahrens (§ 71
NKomVG) zur Ermittlung der von den jeweiligen Parteien vorzuschlagenden
Personenzahl ergibt sich, dass von der SPD und der CDU jeweils 2 Personen zu
benennen sind.
Folgende Personen
wurden von den beiden Parteien vorgeschlagen:
Barthold Plaß, geb. 02.05.1950, wohnhaft Wolfskuhlen 1
Robert Apel, geb. 23.03.1964, wohnhaft Heideweg 22
Sebastian Krätzig, geb. 11.12.1985 , wohnhaft Örtzeweg 17
Michael Rheinhardt, geb. 28.07.1976 , wohnhaft Wacholderweg 3.
Gemäß dem Gemeinsamen Runderlass des MJ und des MI vom 02.04.2012 (Nds. MBl. S. 324) sind die Vertrauenspersonen bis zum 01.07.2013 dem zuständigen Richter beim Amtsgericht zu benennen.
Gem. § 40 Abs. 3 Satz 1 GVG ist es nunmehr erforderlich, dass der Rat mit zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Mitglieder die Vertrauenspersonen wählt.