Finanz. Auswirkungen in Euro |
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Beschlussvorschlag:
1.
Der
Bauausschuss empfiehlt dem Rat den unter Punkt 3. formulierten Beschluss zu
fassen.
2.
Der
Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat den unter Punkt 3 formulierten Beschluss
zu fassen.
3.
Der Rat
beschließt den Erlass der Satzung der Stadt Burgdorf über die Aufhebung der
Satzung über Zwangsmittel zur Durchsetzung von Brandverhütungsmaßnahmen.
(Baxmann)
Sachverhalt und Begründung:
Die Satzung der Stadt Burgdorf über Zwangsmittel zur Durchsetzung von Brandverhütungsmaßnahmen wurde am 18.11.1975 beschlossen.
Sie beruht auf § 23 Abs.1 des Gesetzes über den Feuerschutz im Lande Niedersachsen vom 21.05.1949 (Dieses Gesetz wurde zwischenzeitlich durch das Niedersächsische Gesetz über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr vom 18.Juli 2012 abgelöst).
Mit § 79 der neuen Niedersächsischen Bauordnung in der Fassung vom 12. April 2012 (Nds. GVBl. S. 46) i.V.m. §§ 64 ff. des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Fassung vom 19. Januar 2005 (Nds. GVBl. S.9) ist eine ausreichende Eingriffsgrundlage für die Durchsetzung brandschutzrechtlicher Anforderungen durch Zwangsgelder bzw. Zwangsmittel gegeben.
Die Satzung vom 18.11.1975 ist somit nicht mehr erforderlich und daher aufzuheben. Eine entsprechende Aufhebungssatzung (Anlage 1) ist zu beschließen.