Finanz. Auswirkungen in Euro |
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Beschlussvorschlag:
Auf Vorschlag der St. Pankratius-Kirchengemeinde wird Herr Martin Voß als beratendes Mitglied gem. § 5 Abs. 1 Buchstabe c) der Satzung für das Jugendamt in den Jugendhilfeausschuss gewählt.
Sachverhalt und Begründung:
Gemäß § 5 Abs. 1 Buchstabe c) gehört dem Jugendhilfeausschuss als beratendes Mitglied eine Vertreterin bzw. ein Vertreter der evangelischen Kirche an, die / der von der zuständigen kirchlichen Behörde zu benennen ist.
Herr Müller-Brandes hat als bisheriger Vertreter seinen Sitz als beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss aufgegeben. Die St. Pankratius-Kirchengemeinde in Burgdorf hat als Nachfolger
Herrn Martin Voß, Lehrte,
benannt.