Betreff
Änderung der Geschäftsordnung vom 03.11.2011
Vorlage
2013 0296
Aktenzeichen
10-022-29
Art
Beschlussvorlage

Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

 

Laufende Kosten:

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die als Anlage 1 der Vorlage 2013 0296 sowie dem Originalprotokoll als Anlage ____ beigefügte 1. Änderung der Geschäftsordnung für den Rat, den Verwaltungsausschuss, die Ausschüsse des Rates, die aufgrund besonderer Rechtsvorschriften gebildeten Ausschüsse sowie die Ortsräte der Stadt Burgdorf wird beschlossen.

Sachverhalt und Begründung:

 

 

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, die in der Anlage 2 dargestellten Änderungen der §§ 15 und 17 der Geschäftsordnung vorzunehmen:

 

§ 15

Anfragen von Fraktionen, Gruppen oder einzelnen Ratsmitgliedern sollen möglichst zeitnah und unabhängig von Sitzungsterminen beantwortet werden.

Die oder der Anfragende erhält ein Antwortschreiben der Verwaltung, Anfrage und Antwort werden mittels der im Herbst vergangenen Jahres eingeführten „Info Vorlage Anfrage“ allen Mandatsträgern zur Kenntnis gegeben bzw. über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.

Damit erübrigt sich ein Verlesen der Anfrage und zugehörigen Antwort, deren Inhalt oft wegen der Komplexität der Thematik nur schwer in der Kürze der Zeit aufzunehmen ist.

Auf Wunsch kann die Anfrage in der Sitzung weiterhin wiederholt werden.

 

§17

 

Aufgrund der Beschwerde des Ratsmitglieds Herrn Michael Fleischmann über die Nichtgewährung von Rederechten in den Einwohnerfragestunden hat die Kommunalaufsicht darauf hingewiesen, dass es auch einzelnen Ratsmitgliedern zu gestatten ist, eine an sie im Rahmen der Einwohnerfragestunde gerichtete Frage zu beantworten. Dies sah die bisherige Geschäftsordnung nicht vor. Zur Vermeidung von evtl. Ungleichbehandlung einzelner Ratsmitglieder und zur Klarstellung wurde für die Beantwortung der Fragen eine Formulierung gewählt wie sie auch im Mustertext des Nds Städtetages vorgeschlagen wird (Abs. 3).

 

Das Fragerecht in einer Einwohnerfragestunde steht auch Ratsmitgliedern zu, wenn sich die Frage auf ihre persönlichen Angelegenheiten bezieht oder sie durch ein Mitwirkungsverbot gemäß § 41 NKomVG an der Ausübung ihres Mandats gehindert sind. Da sich diese Regelung nicht aus dem Gesetz (§ 62 NKomVG), sondern nur aus der entsprechenden Kommentierung ergibt, wurde dieser Satz zur Klarstellung in die Geschäftsordnung aufgenommen (Abs. 2 Satz 3).

 

Die Änderungen gegenüber der bisherigen Geschäftsordnung sind farblich kenntlich gemacht.

 

Die Änderung der Geschäftsordnung tritt mit ihrer Beschlussfassung in Kraft.

 

Anlagen

Anlage 1: 1.Änderung der Geschäftsordnung

Anlage 2: Auszug aus der Geschäftsordnung mit geplanten Änderungen und Erläuterungen