Bezugsvorlage: 1222/05/2006
Finanz. Auswirkungen in Euro |
Haushaltsstelle |
VwH |
VmH |
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Einmalige Kosten: |
Ausarbeitung der städtebaulichen Planung durch externes, vom Investor beauftragtes, Planungsbüro. |
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Laufende Kosten: |
€ |
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Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: |
nein |
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Beschlussvorschlag:
1. Der Bauausschuss empfiehlt dem
Verwaltungsausschuss die unten formulierten
Beschlüsse zu fassen.
2. Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat die unten formulierten Beschlüsse zu fassen.
3. Der Rat (siehe Seite 2)
3. Der
Rat beschließt:
A Der Rat nimmt Kenntnis von den Ergebnissen
-
der
in der Zeit vom 18.04.2006 bis 03.05.2006 durchgeführten frühzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB,
-
der
mit Schreiben vom 11.04.2006 bis zum 18.05.2006 durchgeführten Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß
§ 4 Abs. 1 BauGB,
-
der
in der Zeit vom 18.07.2006 bis 18.08.2006 durchgeführten öffentlichen Auslegung
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und
-
der
mit Schreiben vom 14.07.2006 bis zum 18.08.2006 durchgeführten Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß
§ 4 Abs. 2 BauGB.
Der Rat beschließt die in der Begründung unter dem Gliederungspunkt 9
beschriebenen Abwägungsvorgänge.
B Feststellungsbeschluss:
Der Rat beschließt unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Beteiligungsverfahren und der Ergebnisse der Umweltprüfung die 47. Flächennutzungsplanänderung in der Fassung vom 04.09.2006.
Der Rat beschließt dem Flächennutzungsplan beizufügen
- die Begründung in der Fassung vom 04.09.2006
- die Zusammenfassende Erklärung, die in Kap. 8 der Begründung wiedergegeben ist.
(Baxmann)
Sachverhalt und Begründung:
Dazu wird auf die Bezugsvorlage Nr. 1222/05/2006 verwiesen.
Wie in vorangegangenen Sitzungen des Bauausschusses mitgeteilt, kann der Rat der Stadt Burgdorf erst dann über die Bauleitplanung „Swin-Golf“ beschließen, wenn das Änderungsverfahren für die Landschaftsschutzgebietsverordnung abgeschlossen ist. Insofern ist eine erneute Beschlussfassung erforderlich.
In seiner Sitzung am 25.01.07 hat der Ausschuss für Umwelt und Naherholung der Region Hannover der Beschlussdrucksache II 1099/2006 zur Änderung des Landschaftsschutzgebietes „Hechtgraben“ (LSG-H 49) zugestimmt. Nachfolgend hat sich am 06.02.07 auch der Regionsausschuss für die Änderung des LSG ausgesprochen. In der Folge darf davon ausgegangen werden, dass auch die Regionsversammlung in ihrer Sitzung am 13.03.07 den Beschluss über die Drucksache II 1099/2006 fassen wird. – Über die Beschlussfassung wird in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 13.03.07 berichtet.
Daher können unter Verweis auf die
Bezugsvorlage Nr. 1222/05/2006 nun auch von Seiten der Stadt Burgdorf
die Beschlüsse für die Feststellung der 47. Änderung des FNP sowie den
Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 5-10 „Swin-Golf“ getroffen
werden.
Hinzuweisen bleibt auf eine
Korrektur des Datums der durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB – diese fand in der Zeit
vom 18.04.2006 bis 03.05.2006 statt.
Darüber ist zu entscheiden.
(Der Ortsrat Otze hatte bereits in seiner Sitzung am 21.09.2006 die für die Feststellung der Flächennutzungsplanänderung (FNP) erforderliche Beschlussfassung empfohlen.)