Finanz. Auswirkungen in Euro

Produktkonto

ErgHH

FinHH

Einmalige Kosten:

151.000,00 €

1.017.000,00 €

50.000,00 €

40.000,00 €

55100.787214

54100.787210

53800.787215

54501.787200

Laufende Kosten:

28.290,00 €

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:

 ja

 nein

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausbau der Straße und der Grünflächen im Baugebiet „Östlich Beerbuschweg“ erfolgt wie im Ausbauprogramm in der Vorlage 2013 0292 dargestellt.

 

 

 

 

 

Sachverhalt und Begründung:

 

 

1          Allgemeines

 

 

Für das Neubaugebiet "Östlich Beerbuschweg" in Hülptingsen besteht der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 8-9 "Östlich Beerbuschweg". Für diesen Bereich habe ich eine Planung für den Ausbau der öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen erarbeitet. 

 

An die Verkehrs- und Grünflächengestaltung sind hohe Anforderungen zu stellen, weil die Freiräume das Erscheinungsbild und den Wohnwert maßgeblich beeinflussen. Auch Umweltschutzaspekte sind bei den Planungen zu berücksichtigen. Die im Bebauungsplan ausgewiesenen Grünflächen sind gleichzeitig Kompensationsflächen und sollen möglichst naturnah gestaltet werden. Die Gestaltung ist an das vorhandene westlich liegende Baugebiet „Südlich Beerbuschweg“ angelehnt.

 

Ebenfalls ist es wichtig, dass Funktionsabstufungen im gesamten Verkehrswegenetz erfolgen. Für den Kfz-Verkehr sind die Planungen so vorzunehmen, dass möglichst nur niedrige Geschwindigkeiten gefahren werden können, um die Verkehrssicherheit und die Qualität des Wohnumfeldes zu verbessern.

 

 

2          Umweltschutz/Entwässerung

 

 

2.1      Schmutzwasserkanalisation

 

Das im Bereich des Baugebiets anfallende Schmutzwasser wird getrennt vom Niederschlagswasser abgeleitet und über den Schmutzwasserkanal der „Elisabeth – Hahne – Straße“, den Schmutzwasserkanal der „Margarethe – Cohn – Straße“ und den Mischwasserkanal in der Rotdornstraße zur Kläranlage abgeleitet. Hier stehen ausreichend Kapazitäten zur Reinigung des anfallenden Schmutzwassers zur Verfügung.

 

2.2      Niederschlagswasserversickerung

 

Das im öffentlichen Straßenraum anfallende Niederschlagswasser soll einer zentralen Versickerungsmulde am nördlichen Rand des Plangebiets zugeleitet werden und dort versickern. Aufgrund der Höhenlagen im Plangebiet (der nordwestliche und südöstliche Teil des Plangebiets liegen auf etwa gleicher Höhe ü. NN) ist es erforderlich, einen Teil des Niederschlagswassers von der Fliederstraße in der Grünfläche am südöstlichen Plangebietrand zu versickern. Daher wurde auch dort eine kleine Fläche zur Abwasserbeseitigung festgesetzt. Ein Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis wird im Rahmen der Ausbauplanung der Straßen gestellt.

 

Die Anlieger müssen das auf den Wohnbaugrundstücken anfallende Dachflächenwasser sowie das Wasser von den Hof- und Wegeflächen auf den Grundstücken versickern. Die Errichtung einer Regenwasserkanalisation zur Ableitung des Niederschlagswassers von den geplanten Wohnbaugrundstücken ist nicht vorgesehen. In der südlichen Hälfte des Baugebiets ist zwar mit erschwerten Versickerungsbedingungen zu rechnen, mittels z.B. der Errichtung von Sickerschächten kann aber auch dort das Niederschlagswasser auf den Baugrundstücken versickern. Dies stellt keine besondere Belastung der Bauherrn dar, zum einen wird auf kleinen Baugrundstücken sowieso häufig eine Schachtversickerung eingesetzt und zum anderen amortisieren sich die Baukosten langfristig durch die Einsparung der Regenwassergebühr. Die Grundstückseigentümer sind zur Beseitigung des Niederschlagswassers auf ihren Grundstücken verpflichtet (Festsetzungen B-Plan).

 

 

3          Verkehrliche Erschließung

 

 

3.1      Allgemeines

 

Die Erschließung des Baugebietes erfolgt für den Kfz-Verkehr zum einen vom Ostlandring kommend über den östlichen Teil des „Duderstädter Wegs“ und die „Elisabeth - Hahne – Straße“, zum anderen über die „Rotdornstraße“ zur Straße „Vor den Höfen“ (B188alt).

 

Die beiden nächstgelegenen Bushaltestellen zur Anbindung an den Öffentlichen Personennahverkehr befinden sich zum einen in der Straße „Vor den Höfen“ (Haltestelle „Hülptingsen/ Mitte“ Linie 930) ca. 200 m nördlich vom Baugebiet und zum anderen am „Ostlandring“(Haltestelle „Duderstädter Weg“ Linie 907) ca. 300 m westlich vom Baugebiet.

 

Fußgänger und Radfahrer können das Gebiet aus westlicher Richtung über die „Elisabeth – Hahne -  Straße“ sowie über die zum Teil vom Kfz-Verkehr unabhängigen Anbindungen „Duderstädter Weg“ und den „Grafhornweg“ erreichen.

Darüber hinaus bestehen Verbindungen für Fußgänger und Radfahrer in Nord- und Süd-Richtung. Im Norden ist das Baugebiet über die zwei Stichwege südlich der Straße „Zur Papenkuhle“ erreichbar und südlich über den Wirtschaftsweg in der Verlängerung des „Duderstädter Weges“.

 

Durch das Baugebiet „Östlich Beerbuschweg“ wird die „Elisabeth – Hahne – Straße“ in Richtung „Rotdornstraße“ auf einer Länge von ca. 370 m in Asphaltbauweise fortgeführt. Als verkehrsberuhigende Maßnahme werden dort die Knotenpunkte durch den Einbau von Betonpflaster Modula 20/20 cm in grau/anthrazit hervorgehoben.

Für eine spätere Erschließung der südlich vom „Duderstädter Weg“ angrenzenden Flächen wird der „Ulmenweg“ südlich von der „Elisabeth – Hahne – Straße“ auf einer Länge von ca. 90 m in Asphaltbauweise ausgebaut. Die letzten Meter werden erst im Zuge weiterer Erschließungen ausgebaut. Die Heckenbepflanzung auf der Südseite des Wirtschaftsweges in der Verlängerung des „Duderstädter Weges“ wird auch zum „Ulmenweg“ hin durchgepflanzt.

 

Im nördlichen Teil des Baugebietes wird die „Margarete – Cohn – Straße“ südlich auf einer Länge von ca. 230 m fortgeführt. Zur Erschließung der nordöstlichsten Grundstücke führt eine ca. 70 m lange Stichstraße Richtung Norden.

 

Innerhalb des Baugebietes werden die „Elisabeth – Hahne – Straße“ und die „Margarete – Cohn – Straße“ auf einer Länge von ca. 250 m durch den „Eschenweg“ verbunden. Im südlichen Bereich des „Eschenweges“ geht eine ca. 20 m lange Stichstraße zur Erschließung der innenliegenden Grundstücke ab. Als Verbindung des „Ulmenweges“ und der „Elisabeth – Hahne – Straße“ gibt es südlich die ca. 250 m lange „Fliederstraße“ und nordöstlich die ca. 230 m lange „Hainbuchenstraße“. Von der „Hainbuchenstraße“ geht eine ca. 45 m lange Stichstraße zur Erschließung der innenliegenden Grundstücke ab.

 

Im gesamten Baugebiet ist Tempo 30 vorgesehen.

 

Hinweis zur Abfallbeseitigung:

Die von der „Margarete-Cohn Straße“, der „Hainbuchenstraße“ und dem „Eschenweg“ abgehenden Stichstraßen werden von den Entsorgungsfahrzeugen nicht befahren. Die Anwohner dieser Straßen müssen ihre Abfallsäcke/ - behälter zur Abholung an die jeweiligen Straßeneinmündungsbereiche transportieren.

 

 

4          Querprofile der Straßen und Wege

 

 

Bei der Herstellung von Straßen ist darauf zu achten, dass unter Ausnutzung der örtlichen Gegebenheiten eine flächensparende Befestigung erfolgt.

 

Die Aufteilung der öffentlichen Verkehrsflächen ergibt sich aus dem Lageplan und den Tiefen der Anlage. Die Fahrbahnen werden in folgenden Breiten einschließlich Tiefborde und Gossen erstellt:

 

a)   „Elisabeth – Hahne – Straße“, „Ulmenweg“                                            ca. 5,50 m

b)   „Margarete – Cohn – Straße“, „Eschenweg“, „Hainbuchenstraße“

und „Fliederstraße“                                                                           ca. 4,75 m

c)   Stichstraßen                                                                                   ca. 4,00 m

 

Die genaue Fahrbahnbreite richtet sich nach dem Pflastermaß und kann deshalb leicht variieren.

 

4.1      „Elisabeth – Hahne – Straße“ und „Ulmenweg“

 

Die Aufteilung der öffentlichen Verkehrsflächen ist aus den beigefügten Querschnitten A1 - A1, A2 – A2, A3 – A3, A4 – A4 (Anlagen 2, 3, 4) für die „Elisabeth – Hahne – Straße“ und B – B für den „Ulmenweg“ (Anlage 2) zu entnehmen.

 

Für die „Elisabeth – Hahne – Straße“ und den „Ulmenweg“ ist beidseitig ein Gehweg mit jeweils einer Breite von 2,25 m vorgesehen.

 

Die befestigten Verkehrsflächen werden mit einem Dachprofil von 2,5 % Quergefälle hergestellt. Die Oberflächenentwässerung erfolgt über eine 30,5 cm breite Verbundsteingosse einschließlich Straßenabläufe, die an den Regenwasserkanal angeschlossen werden. Die Einfassung erfolgt mit Rundbordsteinen mit 3 cm Ansicht.

 

In der „Elisabeth – Hahne – Straße“ wird zwischen dem Baugebiet „Südlich Beerbuschweg“ durch den „Eschenweg“ auf der Südseite ein ca. 3,00 m breiter Grünstreifen mit Parkplätzen angelegt. Im weiteren Verlauf wechselt der Grünstreifen auf die Nordseite. Zwischen der „Hainbuchenstraße“ und dem „Eschenweg“ hat die Straße eine Gesamtausbaubreite von 15,50 m (Anlage 4, Schnitt A3 – A3). Dort werden beidseitig Parkplätze in ca. 2,75 m breite Grünstreifen integriert.

 

Die Parkflächen werden trapezförmig mit einer Breite von ca. 2,25 m hergestellt.

 

Die genaue Anzahl und Lage der Parkplätze und Bäume kann erst während der Baumaßnahme nach Festlegung der Zufahrten zu den privaten Grundstücken ermittelt werden.

 

4.2   Margarete – Cohn – Straße“, „Eschenweg“, „Hainbuchenstraße“ und „Fliederstraße“   

    

Die „Margarete – Cohn – Straße“ (Anlage 6, Querschnitt D1 – D1), der „Eschenweg“ (Anlage 5, Querschnitt C2 – C2), die „Hainbuchenstraße“ (Anlage 7, Querschnitt E1 - E1 und E2 – E2) und die „Fliederstraße(Anlage 6, Querschnitt F1 – F1 und F2 – F2) werden mit einer einseitigen Querneigung von 2,5 % hergestellt.

 

Die Entwässerung erfolgt auch dort über Straßenabläufe, die in einer Verbundsteingosse liegen. Die Einfassung erfolgt auf der einen Seite mit einem Rundbord mit 3 cm Ansicht und auf der anderen Seite mit einem Tiefbord.

 

Die in den Straßen vorgesehenen Parkplätze werden ca. 2,00 m breit hergestellt, davon werden ca. 0,75 m in die Fahrbahn gebaut, so dass in diesen Bereichen die Fahrbahnbreite auf ca. 4,00 m reduziert wird.

 

Die genaue Anzahl und Lage der Parkplätze, Bäume und Leuchten ergibt sich erst während der Baumaßnahme nach Festlegung der privaten Grundstückszufahrten.

 

4.3      Stichstraßen

 

Die Fahrbahnen der Stichstraßen (Anlage 5, Querschnitt S-S) werden in einer Breite von ca. 4,00 m befestigt und seitlich mit Tiefborden eingefasst. Beidseitig ist die Anlage eines Grünstreifens in einer Breite von ca. 1,00 m vorgesehen. Die Querneigung der Fahrbahn wird als umgedrehtes Dachprofil mit 2,5 % hergestellt. Die Oberflächenentwässerung erfolgt über Mittelgossen, die über einen Straßenablauf in den Regenwasserkanal geführt werden.

 

Der vom „Eschenweg“ in westlicher Richtung abgehende Stichweg (Anlage 8, Querschnitt Y-Y) wird als Geh- und Radweg mit einem umgedrehten Dachprofil mit 2,5 % Querneigung hergestellt. Die Entwässerung erfolgt ebenfalls über Mittelgosse und Straßenablauf.

 

Als Nord-Süd Verbindung zwischen den einzelnen Straßen wird eine Geh- und Radwegverbindung (Anlage 8, Querschnitt X-X) mit einer einseitigen Querneigung von 2,5 % hergestellt. Die Entwässerung erfolgt über eine ca. 2,00 m breite Sickermulde auf der Westseite. Die Einfassung erfolgt beidseitig mit Tiefborden.

 

Um ein Befahren der Geh- und Radwege durch den KFZ-Verkehr zu verhindern, werden zu den Fahrbahnen hin umklappbare Pfosten vorgesehen.

 

 

5.        Befestigungsarten der Straßen

 

 

Der Fahrbahnaufbau der Haupterschließungsstraße wird gemäß RstO 01 in Bauklasse IV, Tafel 1, Zeile 3 hergestellt. Die Befestigung der Fahrbahn der Anliegerstraßen, der Parkflächen und Zufahrten erfolgt mit einer Pflasterdecke gemäß RstO 01, Bauklasse V.

 

Im Zuge des Kanalbaues wurde ein Teil des Oberbaues als Baustraße in Schotterbauweise hergestellt.

 

Dieses Provisorium wird durch Abschieben der obersten Schicht von Verunreinigungen befreit und unter Angabe von Hartgesteinschotter vorprofiliert, so dass eine Tragschicht von mindesteins 15 cm entsteht.

 

Der Ausbau der einzelnen Verkehrsflächen stellt sich wie folgt dar:

 

„Elisabeth-Hahne-Straße“

 

 

a)           Fahrbahn

 

Bauklasse IV

Asphaltdeckschicht 0/11                                                                       0,04 m

Asphalttragschicht 0/32                                                                        0,10 m

Schottertragschicht 0/32                                                                      0,15 m

Frostschutzschicht                                                                               0,31 m

frostsicherer Gesamtaufbau                                                                    0,60 m

 

 

b)           Zufahrten

 

Fugenpflaster anthrazit, sonst wie Fahrbahnaufbau Bauklasse V mit Pflaster

 

c)            Parkplätze

 

Fugenpflaster grau, sonst wie Fahrbahnaufbau Bauklasse V mit Pflaster

 

d)           Gehwege

 

Betonsteinpflaster, heidebraun                                                                0,08 m

Pflasterbett, Sand-Splitt-Gemisch                                                           0,03 m

Schottertragschicht 0/32 mm                                                                 0,19 m

frostsicherer Gesamtaufbau                                                                    0,30 m

 

Die Schottertragschicht wird von 15 auf 19 cm erhöht, damit ein frostsicherer Aufbau von 30 cm erreicht wird.

 

Falls erforderlich, ist der Einbau einer zusätzlichen Frostschutzschicht vorzusehen (je nach Bewährung des Baugrundes).

 

Auf Grund der Vorprofilierung wird in Teilbereichen eine Erhöhung der Schichtstärke erforderlich (Querneigung, Höhenanpassungen).

 

„Margarete – Cohn – Straße“, „Eschenweg“, „Hainbuchenstraße“ und „Fliederstraße“

 

a)           Fahrbahn

 

Bauklasse V

 

Betonsteinrechteckpflaster, ungefärbt bzw. heidebraun                               0,08 m

Pflasterbett aus Splitt-Sand-Gemisch                                                       0,03 m

Schottertragschicht 0/32                                                                      0,15 m

Frostschutzschicht                                                                               0,34 m

frostsicherer Gesamtaufbau                                                                    0,60 m

 

b)           Zufahrten

 

Fugenpflaster grau, sonst wie Fahrbahnaufbau Bauklasse V mit Pflaster

 

c)            Parkplätze

 

Fugenpflaster anthrazit, sonst wie Fahrbahnaufbau Bauklasse V mit Pflaster

 

Auf Grund der Vorprofilierung wird in Teilbereichen eine Erhöhung der Schichtstärke erforderlich (Querneigung, Höhenanpassungen).

 

Stichstraßen

 

Betonsteinpflaster, heidebraun, sonst wie Fahrbahnaufbau Anliegerstraßen

 

Die seitliche Begrenzung der Fahrbahnen, der Parkplätze, der Grundstückszufahrten und der Geh-/Radwege erfolgt mit Tiefborden T 10 x 25 x 100/50 cm.

 

Für die Abgrenzung der Grünflächen zu den Privatgrundstücken werden – soweit erforderlich – Tiefborde 8 x 20 x 100 cm eingebaut.

 

 

6          Ausleuchtung

 

 

Die Ausleuchtung der Verkehrsflächen im Baugebiet „Östlich Beerbuschweg“ erfolgt wie folgt:

 

„Elisabeth – Hahne – Straße“

 

Die einseitige Leuchtenanordnung wechselt vom Westen her kommend von der Süd- auf die Nordseite, in Richtung Norden verlaufend auf die Ostseite und in Richtung Osten verlaufend auf die Nordseite.

 

Leuchtentyp:           Philips – Koffer² 70

                             mit Leuchtmittel Cosmopolis (CPO) 1 x 45 W

Leuchtpunkthöhe:     6 m

 

„Margarete – Cohn – Straße“ und Stichwege in Richtung „Zur Papenkuhle“

 

Einseitige Leuchtenanordnung im Grünstreifen auf der Nord-, bzw. Ostseite der Straße:

 

Leuchtentyp:           Siteco-Pilzleuchte

                             mit Leuchtmittel Kompaktleuchtstofflampe (KLL) 2 x 18 W

Leuchtpunkthöhe:     4 m

 

In den Nachtstunden (21:00 Uhr bis 6:00 Uhr) wird in den Pilzleuchten ein Leuchtmittel abgeschaltet.

 

Ulmenweg

 

Einseitige Leuchtenanordnung im Gehweg auf der Ostseite.

 

Leuchtentyp:           Philips – Koffer² 70

                             mit Leuchtmittel Cosmopolis (CPO) 1 x 45 W

Leuchtpunkthöhe:     6 m

 

„Fliederstraße“

 

Einseitige Leuchtenanordnung im Grünstreifen auf der Nord- bzw. Westseite der Straße:

 

Leuchtentyp:           Leuchtenaufsatz (Typ wird im LED-Erneuerungskonzept festgelegt)

                             mit Leuchtdioden (LED) 1x27 W (voraussichtlich, ggf. weniger)

Leuchtpunkthöhe:     4 m

 

Eschenweg

 

Einseitige Leuchtenanordnung im Grünstreifen auf der Ostseite und in Richtung Osten verlaufend auf der Nordseite.

 

Leuchtentyp:           Leuchtenaufsatz (Typ wird im LED-Erneuerungskonzept festgelegt)

                             mit LED 27 W (voraussichtlich, ggf. weniger)

Leuchtpunkthöhe:     4 m

 

Hainbuchenstraße

 

Einseitige Leuchtenanordnung im Grünstreifen auf der Nordseite und Richtung Norden verlaufend von der Ostseite auf die Westseite wechselnd.

 

Leuchtentyp:           Leuchtenaufsatz (Typ wird im LED-Erneuerungskonzept festgelegt)

                             mit LED 27 W (voraussichtlich, ggf. weniger)

Leuchtpunkthöhe:     4 m

 

In den Nachtstunden (21.00 Uhr bis 6.00 Uhr) wird die Leistung der mit LED bestückten Leuchten um 50 % reduziert.

 

 

7          Straßenbegleitgrün im öffentlichen Straßenraum

 

 

7.1      Rasenflächen

 

Beidseitig der Erschließungsstraßen und des Rad-/Fußweges werden die Flächen als Rasenstreifen hergestellt.

 

Der Aufbau stellt sich wie folgt dar:

 

-      Auskofferung nach Bedarf,

-      Andeckung mit Oberboden bzw. Oberbodengemisch in einer Dicke von 10 - 30 cm,

-      Ansaat mit einer Landschaftsrasenmischung

 

Die Grünstreifen werden am Fahrbahnrand in einer Breite von ca. 0,50 m mit Schotterrasen als Bankett ausgebildet. Diese Maßnahme dient dem Schutz der Grünstreifen bei einem Ausweichen der Fahrzeuge im Begegnungsfall.

 

Die Rasenstreifen erhalten eine leichte Ausmuldung von ca. 10 cm. Falls es erforderlich ist, sind die Mulden und Rasenstreifen mit Pollern gegen Überfahren und Beparken zu sichern.

 

Die Rasenflächen werden voraussichtlich ca. alle 8 Wochen gemäht. Ein Ausmähen um die Poller und Straßenlaternen herum erfolgt voraussichtlich einmal jährlich zum Abschluss der Mähsaison.

 

7.2      Baumpflanzungen im Straßenraum

 

Alle für den Straßenraum ausgewählten Bäume sind für die Verwendung als Straßenbaum geeignet. Die Bäume werden als Hochstämme mit einem Stammumfang von 18 - 20 cm gepflanzt. Insgesamt werden im Straßenraum 40 Hochstämme gepflanzt. Sie erhalten einen Dreibock zur Befestigung während der Anwuchsphase. Zur Standortverbesserung werden die Baumgruben mit Baumsubstrat verfüllt. Das Substrat gewährleistet eine bessere Belüftung der Baumwurzeln und fördert ein gesundes und dauerhaftes Wachstum.

Darüber hinaus erhalten die Bäume in der „Elisabeth-Hahne-Straße“ sowie in der „Ulmenstraße“ eine Tiefenbelüftung, um das Wurzelwachstum in tiefere Bodenschichten zu lenken und die Wurzeln mit ausreichend Sauerstoff zu versorgen. Zum Schutz von Versorgungsleitungen sind gegebenenfalls Wurzelschutzfolien einzubauen. Die Bäume werden mit einem weißen Verdunstungsschutz eingestrichen, der sich nach ca. 3-5 Jahren auflöst.

 

Folgende Straßenbaumarten werden gepflanzt, siehe auch Anlage 9:

 

„Margarethe-Cohn-Straße”: Rotahorn (Acer rubrum)

Die Bäume sind mittelgroß (Höhe ca. 10 m, Breite ca. 6,5 m). Sie haben eine leuchtend rote Herbstfärbung und blühen im Frühjahr vor dem Laubaustrieb.

 

„Elisabeth-Hahne-Straße“: Esche "Geessink" (Fraxinus excelsior "Geessink")

Diese Bäume werden überwiegend beidseitig der Elisabeth-Hahne-Straße gepflanzt und sollen den Straßenverlauf betonen. Die Eschen werden rd. 15 m hoch und 10 m breit.

 

Eschenweg“: Blumenesche (Fraxinus ornus "Rotterdam")

Diese kleinkronige Eschenart blüht im Mai/Juni sehr dekorativ in weißen Rispen. Die Bäume erreichen eine Höhe von ca. 10 m und eine Breite von ca. 7 m.

 

Ulmenweg“: Schmalkronige Stadtulme (Ulmus x hollandica "Lobel")

Die Ulmenart gilt als resistent gegen die Ulmenkrankheit. Die Stadtulme wird ungefähr 5 m breit und 12 m hoch.

 

Fliederstraße: Flieder "Ivory Silk" (Syringa reticulata "Ivory Silk")

Dieser Kleinbaum blüht im Juni/Juli in cremeweißen langen Blütenständen. Der Kleinbaum erreicht eine Höhe von rd. 5 m und eine Breite von rd. 3 m.

 

Hainbuchenstraße“: Pyramiden-Hainbuche (Carpinus betulus "Fastigiata")

Der mittelgroße Baum bildet eine regelmäßig kegelförmige kompakte Krone aus. Er wird ca. 15 m hoch und bis zu 5 m breit.

 

 

8          Öffentliche Grünflächen

 

8.1      Allgemeines

 

Im Bebauungsplan Nr. 8-9 "Östlich Beerbuschweg" sind rd. 0,67 ha Grünflächen ausgewiesen. Die Grünflächen dienen gleichzeitig als Kompensationsflächen für den Eingriff im Rahmen der Baugebietsentwicklung.

 

Entlang der Wirtschaftswege "Rotdornstraße" und "Duderstädter Weg" soll das Baugebiet mit einer Heckenpflanzung eingegrünt werden.

Über die kleineren Grünflächen, die in das Baugebiet hineinragen, sowie mit Hilfe der süd-östlich gelegenen größeren Grünfläche soll das Baugebiet mit dem Landschaftsraum verzahnt werden.

 

Die größere Grünfläche am nördlichen Rand des Baugebiets dient überwiegend der Versickerung von Niederschlagswasser.

 

 

8.2      Gestaltung der Grünflächen

 

Grundsätzlich sind bei der Gestaltung der Grünflächen die Vorgaben des Bebauungsplans zu berücksichtigen. Es werden nach Möglichkeit nur Baum- und Straucharten aus der Pflanzliste für standortheimische Gehölze des Bebauungsplans verwendet.

 

Die gehölzfreien Flächen sind als extensives Grünland mit maximal zwei Mähgängen pro Jahr zu entwickeln. Die Flächen erhalten eine Einsaat mit einer Blumenwiesen-Saatgutmischung für trockene Standorte.

 

8.2.1   Nördliche Grünfläche mit integriertem Versickerungsbecken

 

Die Randbereiche werden mit einer freiwachsenden Strauchpflanzung eingegrünt. An der „Margarethe-Cohn-Straße“ wird die Baumreihe aus der Straße kommend fortgesetzt. Entlang der Straße sollen Sandsteinquader und Baumstämme ein Überfahren der Fläche verhindern und gleichzeitig als Sitzgelegenheiten dienen.

 

8.2.2   Grünfläche im Eingangsbereich zur „Rotdornstraße“

 

Diese Fläche wird als offene Wiesenfläche mit einer Baumreihe aus Eschen gestaltet.

 

8.2.3   Grünflächen an der „Rotdornstraße“

 

Auf den zwei kleineren Grünflächen wird die Heckenpflanzung fortgesetzt und zur Auflockerung der Hecke jeweils ein Hochstamm-Baum gepflanzt. Die übrigen Bereiche werden als offene Wiesen entwickelt.

 

8.2.4   Grünfläche im Südosten

 

Diese Fläche wird als Obstwiese gestaltet. Es werden Obstbaum-Hochstämme der Tabelle 1 gepflanzt. Durch die Grünfläche führt ein wassergebundener Weg der das Baugebiet im Süden an die Verlängerung des „Duderstädter Weges“ und an die „Rotdornstraße“ anbindet. Die Randbereiche werden mit einer freiwachsenden Hecke eingefasst. Damit die Grünfläche nicht befahren werden kann, werden Sandsteinquader und Baumstämme entlang der offenen Bereiche angeordnet.

 

Der wassergebundene Weg erhält folgenden Aufbau:

 

Breite: 3,00 m

 

Deckschicht Steinmehl 0/5                                                                     0,03 m

Schottertragschicht 0/11                                                                      0,05 m

Schottertragschicht 0/32 mm                                                                 0,15 m

Gesamtaufbau          0,23 m

 

Falls erforderlich ist der Einbau einer Kiessauberkeitsschicht vorgesehen.

 

Auf der Fläche sind darüber hinaus zwei Mulden zur Versickerung von Niederschlagswasser von der Straße vorgesehen. Die Mulden werden naturnah gestaltet (maximale Tiefe ca. 20 cm) und flach ausgebildet.

 

8.2.5   Grünfläche im Süden

 

Durch die kleine Grünfläche im Süden wird der von Norden nach Süden verlaufende Rad-/Fußweg verlängert und bindet das Baugebiet im Süden an den Feldweg "Duderstädter Weg" an. Der Weg wird wie die anderen Gehwege in heidebraunem Pflaster s.o. hergestellt. Entlang des Weges werden drei Zieräpfel "Street Parade" gepflanzt.

 

 

9          Grunderwerb

 

 

Die öffentlichen Flächen im Bereich des B-Planes "Östlich Beerbuschweg" befinden sich im Eigentum der Stadt. Die Verkehrsflächen wurden mit Wirkung vom 27.12.2011 für den öffentlichen Verkehr gewidmet (Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 22.11.2011, Vorlage 2011 0051).

 

 

10       Kosten/Finanzierung

 

 

Haushaltsmittel sind unter folgenden Produktkonten für das Jahr 2013 angemeldet worden:

 

54100.787210 Straßenendausbau und

                        Straßenbegleitgrün:                                                       900.000,00 €

                         Verpflichtungsermächtigung für 2014:                                117.000,00 €

 

55100.787214      Grün- und Kompensationsflächen (Planung):                           7.000,00 €

                        Verpflichtungsermächtigung für 2014:                                 144.000,00 €

                         (inkl. 13.000,00 € externe Planungskosten)

 

53800.787215 Entwässerung (Regeneinläufe,

                         Zuleitungen der Regeneinläufe                                             50.000,00 €

54501.787200      Straßenbeleuchtungsanlagen (Restkosten)                            40.000,00 €

 

Für die laufenden Kosten werden folgende Produktkonten herangezogen:

 

54100.421201 Unterhaltung Straße, Wege, Plätze, Bordsteinabsenkungen              3.150,00 €

54100.481100 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen

                     Bauhöfe                                                                              15.000,00 €

54100.421200 Unterhaltung Grünflächen, Baumschnittarbeiten                               650,00 €

 

55100.421200 Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens                   1.050,00 €

55100.481100 Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen Bauhöfe             4.200,00 €

 

54501.421200 Unterhaltung der Beleuchtungsanlagen                                        3.150,00 €

54501.427100 Stromkosten Straßenbeleuchtung                                               1.090,00 €

 

Gesamtkosten  Betrieb und Unterhaltung jährlich                                             28.290,00 €

 

 

 

Entsprechend den Vorgaben des Baugesetzbuches in Verbindung mit der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Burgdorf vom 15.12.2005 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 12.05.2011 müssen die Anlieger 90 % des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes für die erstmalige Herstellung übernehmen. 10 % trägt die Stadt. Zum beitragsfähigen Erschließungsaufwand zählen die Kosten für den Grunderwerb der öffentlichen Verkehrsflächen, für den Ausbau von Fahrbahn, Gehweg und Parkplätzen, für die Beleuchtung, für die Oberflächenentwässerung der Straße einschließlich Regenrückhaltebecken und für das Straßenbegleitgrün sowie für die Herstellung der öffentlichen Grünflächen, soweit sie über den Bebauungsplan als Kompensationsmaßnahme den öffentlichen Verkehrsflächen zugeordnet sind.

 

Mit dem Grundstückskaufpreis wurden die Erschließungskosten bereits abgelöst.

 

 

11       SCHLUSSBEMERKUNGEN

 

 

Durch den Ausbau der Straßen kommen rd. 10.000 m² befestigte Straßen- und Parkplatzflächen und rd. 3.500 m² befestigte Gehwegfläche und Zufahrten zum derzeitigen Straßenbestand hinzu, die unterhalten werden müssen.

 

Die zu pflegenden Flächen der Grünanlagen erhöhen sich durch den Ausbau um ca. 4.000 m² Straßenbegleitgrün und ca. 6.700 m² Wiesen und Gehölzflächen. Die Kosten für die Unterhaltung der städtischen Grün- und Straßenflächen werden deshalb durch den Ausbau zunehmen (siehe Ziffer 10).

 

Die angemeldeten Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2013 vorgesehen und beschlossen. Dieser ist allerdings noch nicht von der Region genehmigt.

 

Die Arbeiten für den Straßenbau werde ich, vorbehaltlich der Genehmigung der Haushaltssatzung 2013 durch die Kommunalaufsicht, voraussichtlich im Frühjahr 2013 ausschreiben, so dass mit den Bauarbeiten im Mai 2013 begonnen werden kann.

 

Die Bepflanzung soll im Frühjahr 2014 erfolgen, wenn der Straßenbau abgeschlossen ist.

 

Die Anlieger habe ich zu einem Informationsgespräch eingeladen. Soweit noch wesentliche Planungsänderungen aufgrund dieses Gesprächs anstehen, werde ich in den politischen Beratungen darüber berichten. Ebenso werde ich über das Meinungsbild der Anlieger berichten.

 

 

 

Anlagen:

 

Anlage 1:       Lageplan "Straßenendausbau und Grünflächen"

Anlage 2:       Schnitt A1 - A1 „Elisabeth-Hahne-Straße“ und Schnitt B - B „Ulmenweg“

Anlage 3:       Schnitt A2 – A2 und Schnitt A4 – A4 „Elisabeth-Hahne-Straße“

Anlage 4:       Schnitt A3 – A3 „Elisabeth-Hahne-Straße“

Anlage 5:       Schnitt C2 – C2 „Eschenweg“ und Schnitt S – S „Stichweg“

Anlage 6:       Schnitt D1 – D1“Margarethe-Cohn-Straße“, Schnitt F1 – F1 und Schnitt F2 – F2 „Fliederstraße“

Anlage 7:       Schnitt C1 – C1 „Eschenweg“, Schnitt D2 – D2 „Margarethe-Cohn-Straße“, Schnitt E1 – E1 und E2 – E2 „Hainbuchenstraße“

Anlage 8:       Schnitt Y - Y und Schnitt X – X „Geh- und Radweg“

Anlage 9:       Straßenbäume