Finanz. Auswirkungen in Euro |
Produktkonto |
ErgHH |
FinHH |
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Einmalige Kosten: |
151.000,00 € 1.017.000,00 € 50.000,00 € 40.000,00 € |
55100.787214 54100.787210 53800.787215 54501.787200 |
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Laufende Kosten: |
28.290,00
€ |
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Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: |
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Beschlussvorschlag:
Der Ausbau der Straße und der Grünflächen im Baugebiet „Östlich Beerbuschweg“ erfolgt wie im Ausbauprogramm in der Vorlage 2013 0292 dargestellt.
Sachverhalt und Begründung:
1 Allgemeines
Für das Neubaugebiet "Östlich
Beerbuschweg" in Hülptingsen besteht der rechtsverbindliche Bebauungsplan
Nr. 8-9 "Östlich Beerbuschweg". Für diesen Bereich habe ich eine
Planung für den Ausbau der öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen
erarbeitet.
An die Verkehrs- und Grünflächengestaltung
sind hohe Anforderungen zu stellen, weil die Freiräume das Erscheinungsbild und
den Wohnwert maßgeblich beeinflussen. Auch Umweltschutzaspekte sind bei den
Planungen zu berücksichtigen. Die im Bebauungsplan ausgewiesenen Grünflächen
sind gleichzeitig Kompensationsflächen und sollen möglichst naturnah gestaltet
werden. Die Gestaltung ist an das vorhandene westlich liegende Baugebiet
„Südlich Beerbuschweg“ angelehnt.
Ebenfalls ist es wichtig, dass
Funktionsabstufungen im gesamten Verkehrswegenetz erfolgen. Für den Kfz-Verkehr
sind die Planungen so vorzunehmen, dass möglichst nur niedrige
Geschwindigkeiten gefahren werden können, um die Verkehrssicherheit und die
Qualität des Wohnumfeldes zu verbessern.
2 Umweltschutz/Entwässerung
2.1 Schmutzwasserkanalisation
Das im Bereich
des Baugebiets anfallende Schmutzwasser wird getrennt vom Niederschlagswasser
abgeleitet und über den Schmutzwasserkanal der „Elisabeth – Hahne – Straße“, den
Schmutzwasserkanal der „Margarethe – Cohn – Straße“ und den Mischwasserkanal in
der Rotdornstraße zur Kläranlage abgeleitet. Hier stehen ausreichend
Kapazitäten zur Reinigung des anfallenden Schmutzwassers zur Verfügung.
2.2 Niederschlagswasserversickerung
Das im
öffentlichen Straßenraum anfallende Niederschlagswasser soll einer zentralen
Versickerungsmulde am nördlichen Rand des Plangebiets zugeleitet werden und
dort versickern. Aufgrund der Höhenlagen im Plangebiet (der nordwestliche und
südöstliche Teil des Plangebiets liegen auf etwa gleicher Höhe ü. NN) ist es
erforderlich, einen Teil des Niederschlagswassers von der Fliederstraße in der
Grünfläche am südöstlichen Plangebietrand zu versickern. Daher wurde auch dort
eine kleine Fläche zur Abwasserbeseitigung festgesetzt. Ein Antrag auf
wasserrechtliche Erlaubnis wird im Rahmen der Ausbauplanung der Straßen
gestellt.
Die Anlieger
müssen das auf den Wohnbaugrundstücken anfallende Dachflächenwasser sowie das
Wasser von den Hof- und Wegeflächen auf den Grundstücken versickern. Die Errichtung
einer Regenwasserkanalisation zur Ableitung des Niederschlagswassers von den
geplanten Wohnbaugrundstücken ist nicht vorgesehen. In der südlichen Hälfte des
Baugebiets ist zwar mit erschwerten Versickerungsbedingungen zu rechnen,
mittels z.B. der Errichtung von Sickerschächten kann aber auch dort das
Niederschlagswasser auf den Baugrundstücken versickern. Dies stellt keine
besondere Belastung der Bauherrn dar, zum einen wird auf kleinen
Baugrundstücken sowieso häufig eine Schachtversickerung eingesetzt und zum anderen
amortisieren sich die Baukosten langfristig durch die Einsparung der
Regenwassergebühr. Die Grundstückseigentümer sind zur Beseitigung des
Niederschlagswassers auf ihren Grundstücken verpflichtet (Festsetzungen
B-Plan).
3 Verkehrliche
Erschließung
3.1 Allgemeines
Die Erschließung des Baugebietes erfolgt für
den Kfz-Verkehr zum einen vom Ostlandring kommend über den östlichen Teil des
„Duderstädter Wegs“ und die „Elisabeth - Hahne – Straße“, zum anderen über die
„Rotdornstraße“ zur Straße „Vor den Höfen“ (B188alt).
Die beiden nächstgelegenen Bushaltestellen
zur Anbindung an den Öffentlichen Personennahverkehr befinden sich zum einen in
der Straße „Vor den Höfen“ (Haltestelle „Hülptingsen/ Mitte“ Linie 930) ca. 200
m nördlich vom Baugebiet und zum anderen am „Ostlandring“(Haltestelle
„Duderstädter Weg“ Linie 907) ca. 300 m westlich vom Baugebiet.
Fußgänger und Radfahrer können das Gebiet
aus westlicher Richtung über die „Elisabeth – Hahne - Straße“ sowie über die zum Teil vom
Kfz-Verkehr unabhängigen Anbindungen „Duderstädter Weg“ und den „Grafhornweg“
erreichen.
Darüber hinaus bestehen Verbindungen für
Fußgänger und Radfahrer in Nord- und Süd-Richtung. Im Norden ist das Baugebiet
über die zwei Stichwege südlich der Straße „Zur Papenkuhle“ erreichbar und
südlich über den Wirtschaftsweg in der Verlängerung des „Duderstädter Weges“.
Durch das Baugebiet „Östlich Beerbuschweg“
wird die „Elisabeth – Hahne – Straße“ in Richtung „Rotdornstraße“ auf einer
Länge von ca. 370 m in Asphaltbauweise fortgeführt. Als verkehrsberuhigende Maßnahme werden dort
die Knotenpunkte durch den Einbau von Betonpflaster Modula 20/20 cm in
grau/anthrazit hervorgehoben.
Für eine spätere Erschließung der südlich
vom „Duderstädter Weg“ angrenzenden Flächen wird der „Ulmenweg“ südlich von der
„Elisabeth – Hahne – Straße“ auf einer Länge von ca. 90 m in Asphaltbauweise
ausgebaut. Die letzten Meter werden erst im Zuge weiterer Erschließungen
ausgebaut. Die Heckenbepflanzung auf der Südseite des Wirtschaftsweges in der
Verlängerung des „Duderstädter Weges“ wird auch zum „Ulmenweg“ hin
durchgepflanzt.
Im nördlichen
Teil des Baugebietes wird die „Margarete – Cohn – Straße“ südlich auf einer
Länge von ca. 230 m fortgeführt. Zur Erschließung der nordöstlichsten
Grundstücke führt eine ca. 70 m lange Stichstraße Richtung Norden.
Innerhalb des
Baugebietes werden die „Elisabeth – Hahne – Straße“ und die „Margarete – Cohn –
Straße“ auf einer Länge von ca. 250 m durch den „Eschenweg“ verbunden. Im
südlichen Bereich des „Eschenweges“ geht eine ca. 20 m lange Stichstraße zur
Erschließung der innenliegenden Grundstücke ab. Als Verbindung des „Ulmenweges“
und der „Elisabeth – Hahne – Straße“ gibt es südlich die ca. 250 m lange
„Fliederstraße“ und nordöstlich die ca. 230 m lange „Hainbuchenstraße“. Von der
„Hainbuchenstraße“ geht eine ca. 45 m lange Stichstraße zur Erschließung der
innenliegenden Grundstücke ab.
Im gesamten
Baugebiet ist Tempo 30 vorgesehen.
Hinweis zur
Abfallbeseitigung:
Die von der
„Margarete-Cohn Straße“, der „Hainbuchenstraße“ und dem „Eschenweg“ abgehenden
Stichstraßen werden von den Entsorgungsfahrzeugen nicht befahren. Die Anwohner
dieser Straßen müssen ihre Abfallsäcke/ - behälter zur Abholung an die
jeweiligen Straßeneinmündungsbereiche transportieren.
4 Querprofile der Straßen und Wege
Bei der
Herstellung von Straßen ist darauf zu achten, dass unter Ausnutzung der
örtlichen Gegebenheiten eine flächensparende Befestigung erfolgt.
Die Aufteilung der öffentlichen
Verkehrsflächen ergibt sich aus dem Lageplan und den Tiefen der Anlage. Die
Fahrbahnen werden in folgenden Breiten einschließlich Tiefborde und Gossen
erstellt:
a)
„Elisabeth
– Hahne – Straße“, „Ulmenweg“ ca.
5,50 m
b)
„Margarete
– Cohn – Straße“, „Eschenweg“, „Hainbuchenstraße“
und „Fliederstraße“ ca.
4,75 m
c)
Stichstraßen ca.
4,00 m
Die genaue Fahrbahnbreite richtet sich nach
dem Pflastermaß und kann deshalb leicht variieren.
4.1 „Elisabeth
– Hahne – Straße“ und „Ulmenweg“
Die Aufteilung der öffentlichen
Verkehrsflächen ist aus den beigefügten Querschnitten A1 - A1, A2 – A2, A3 –
A3, A4 – A4 (Anlagen 2, 3, 4) für die „Elisabeth – Hahne – Straße“ und B – B
für den „Ulmenweg“ (Anlage 2) zu entnehmen.
Für die „Elisabeth – Hahne – Straße“ und den
„Ulmenweg“ ist beidseitig ein Gehweg mit jeweils einer Breite von 2,25 m
vorgesehen.
Die befestigten Verkehrsflächen werden mit
einem Dachprofil von 2,5 % Quergefälle hergestellt. Die Oberflächenentwässerung
erfolgt über eine 30,5 cm breite Verbundsteingosse einschließlich
Straßenabläufe, die an den Regenwasserkanal angeschlossen werden. Die
Einfassung erfolgt mit Rundbordsteinen mit 3 cm Ansicht.
In der „Elisabeth – Hahne – Straße“ wird
zwischen dem Baugebiet „Südlich Beerbuschweg“ durch den „Eschenweg“ auf der
Südseite ein ca. 3,00 m breiter Grünstreifen mit Parkplätzen angelegt. Im
weiteren Verlauf wechselt der Grünstreifen auf die Nordseite. Zwischen der
„Hainbuchenstraße“ und dem „Eschenweg“ hat die Straße eine Gesamtausbaubreite
von 15,50 m (Anlage 4, Schnitt A3 – A3). Dort werden beidseitig Parkplätze in
ca. 2,75 m breite Grünstreifen integriert.
Die Parkflächen werden trapezförmig mit einer
Breite von ca. 2,25 m hergestellt.
Die genaue Anzahl und Lage der Parkplätze und
Bäume kann erst während der Baumaßnahme nach Festlegung der Zufahrten zu den
privaten Grundstücken ermittelt werden.
4.2 „Margarete – Cohn – Straße“, „Eschenweg“,
„Hainbuchenstraße“ und „Fliederstraße“
Die „Margarete – Cohn – Straße“ (Anlage 6,
Querschnitt D1 – D1), der „Eschenweg“ (Anlage 5, Querschnitt C2 – C2), die
„Hainbuchenstraße“ (Anlage 7, Querschnitt E1 - E1 und E2 – E2) und die
„Fliederstraße“ (Anlage 6,
Querschnitt F1 – F1 und F2 – F2) werden mit einer einseitigen Querneigung von
2,5 % hergestellt.
Die Entwässerung
erfolgt auch dort über Straßenabläufe, die in einer Verbundsteingosse liegen.
Die Einfassung erfolgt auf der einen Seite mit einem Rundbord mit 3 cm Ansicht
und auf der anderen Seite mit einem Tiefbord.
Die in den Straßen vorgesehenen Parkplätze
werden ca. 2,00 m breit hergestellt, davon werden ca. 0,75 m in die Fahrbahn
gebaut, so dass in diesen Bereichen die Fahrbahnbreite auf ca. 4,00 m reduziert
wird.
Die genaue Anzahl und Lage der Parkplätze,
Bäume und Leuchten ergibt sich erst während der Baumaßnahme nach Festlegung der
privaten Grundstückszufahrten.
4.3 Stichstraßen
Die Fahrbahnen der Stichstraßen (Anlage 5,
Querschnitt S-S) werden in einer Breite von ca. 4,00 m befestigt und seitlich
mit Tiefborden eingefasst. Beidseitig ist die Anlage eines Grünstreifens in
einer Breite von ca. 1,00 m vorgesehen. Die Querneigung der Fahrbahn wird als
umgedrehtes Dachprofil mit 2,5 % hergestellt. Die Oberflächenentwässerung
erfolgt über Mittelgossen, die über einen Straßenablauf in den Regenwasserkanal
geführt werden.
Der vom „Eschenweg“ in westlicher Richtung
abgehende Stichweg (Anlage 8, Querschnitt Y-Y) wird als Geh- und Radweg mit
einem umgedrehten Dachprofil mit 2,5 % Querneigung hergestellt. Die
Entwässerung erfolgt ebenfalls über Mittelgosse und Straßenablauf.
Als Nord-Süd Verbindung zwischen den
einzelnen Straßen wird eine Geh- und Radwegverbindung (Anlage 8, Querschnitt
X-X) mit einer einseitigen Querneigung von 2,5 % hergestellt. Die Entwässerung
erfolgt über eine ca. 2,00 m breite Sickermulde auf der Westseite. Die
Einfassung erfolgt beidseitig mit Tiefborden.
Um ein Befahren der Geh- und Radwege durch
den KFZ-Verkehr zu verhindern, werden zu den Fahrbahnen hin umklappbare Pfosten
vorgesehen.
5. Befestigungsarten
der Straßen
Der Fahrbahnaufbau
der Haupterschließungsstraße wird gemäß RstO 01 in Bauklasse IV, Tafel 1, Zeile
3 hergestellt. Die Befestigung der Fahrbahn der Anliegerstraßen, der
Parkflächen und Zufahrten erfolgt mit einer Pflasterdecke gemäß RstO 01,
Bauklasse V.
Im Zuge des
Kanalbaues wurde ein Teil des Oberbaues als Baustraße in Schotterbauweise
hergestellt.
Dieses Provisorium wird durch Abschieben der
obersten Schicht von Verunreinigungen befreit und unter Angabe von
Hartgesteinschotter vorprofiliert, so dass eine Tragschicht von mindesteins 15
cm entsteht.
Der Ausbau der einzelnen Verkehrsflächen
stellt sich wie folgt dar:
„Elisabeth-Hahne-Straße“
a)
Fahrbahn
Bauklasse IV
Asphaltdeckschicht 0/11 0,04
m
Asphalttragschicht 0/32 0,10
m
Schottertragschicht 0/32 0,15
m
Frostschutzschicht 0,31
m
frostsicherer Gesamtaufbau 0,60
m
b)
Zufahrten
Fugenpflaster anthrazit, sonst wie
Fahrbahnaufbau Bauklasse V mit Pflaster
c)
Parkplätze
Fugenpflaster grau, sonst wie Fahrbahnaufbau
Bauklasse V mit Pflaster
d)
Gehwege
Betonsteinpflaster, heidebraun 0,08
m
Pflasterbett, Sand-Splitt-Gemisch 0,03
m
Schottertragschicht 0/32 mm 0,19
m
frostsicherer Gesamtaufbau 0,30
m
Die Schottertragschicht wird von 15 auf 19 cm
erhöht, damit ein frostsicherer Aufbau von 30 cm erreicht wird.
Falls erforderlich, ist der Einbau einer
zusätzlichen Frostschutzschicht vorzusehen (je nach Bewährung des Baugrundes).
Auf Grund der Vorprofilierung wird in
Teilbereichen eine Erhöhung der Schichtstärke erforderlich (Querneigung,
Höhenanpassungen).
„Margarete
– Cohn – Straße“, „Eschenweg“, „Hainbuchenstraße“ und „Fliederstraße“
a)
Fahrbahn
Bauklasse V
Betonsteinrechteckpflaster, ungefärbt bzw.
heidebraun 0,08
m
Pflasterbett aus Splitt-Sand-Gemisch 0,03
m
Schottertragschicht 0/32 0,15
m
Frostschutzschicht 0,34
m
frostsicherer Gesamtaufbau 0,60
m
b)
Zufahrten
Fugenpflaster grau, sonst wie Fahrbahnaufbau
Bauklasse V mit Pflaster
c)
Parkplätze
Fugenpflaster anthrazit, sonst wie
Fahrbahnaufbau Bauklasse V mit Pflaster
Auf Grund der Vorprofilierung wird in
Teilbereichen eine Erhöhung der Schichtstärke erforderlich (Querneigung,
Höhenanpassungen).
Stichstraßen
Betonsteinpflaster, heidebraun, sonst wie
Fahrbahnaufbau Anliegerstraßen
Die seitliche Begrenzung der Fahrbahnen, der
Parkplätze, der Grundstückszufahrten und der Geh-/Radwege erfolgt mit
Tiefborden T 10 x 25 x 100/50 cm.
Für die Abgrenzung der Grünflächen zu den
Privatgrundstücken werden – soweit erforderlich – Tiefborde 8 x 20 x 100 cm
eingebaut.
6 Ausleuchtung
Die Ausleuchtung der Verkehrsflächen im
Baugebiet „Östlich Beerbuschweg“ erfolgt wie folgt:
„Elisabeth – Hahne – Straße“
Die einseitige Leuchtenanordnung wechselt vom
Westen her kommend von der Süd- auf die Nordseite, in Richtung Norden
verlaufend auf die Ostseite und in Richtung Osten verlaufend auf die Nordseite.
Leuchtentyp: Philips
– Koffer² 70
mit
Leuchtmittel Cosmopolis (CPO) 1 x 45 W
Leuchtpunkthöhe: 6 m
„Margarete – Cohn – Straße“ und Stichwege in
Richtung „Zur Papenkuhle“
Einseitige Leuchtenanordnung im Grünstreifen
auf der Nord-, bzw. Ostseite der Straße:
Leuchtentyp: Siteco-Pilzleuchte
mit
Leuchtmittel Kompaktleuchtstofflampe (KLL) 2 x 18 W
Leuchtpunkthöhe: 4 m
In den Nachtstunden (21:00 Uhr bis 6:00 Uhr)
wird in den Pilzleuchten ein Leuchtmittel abgeschaltet.
Ulmenweg
Einseitige Leuchtenanordnung im Gehweg auf
der Ostseite.
Leuchtentyp: Philips
– Koffer² 70
mit
Leuchtmittel Cosmopolis (CPO) 1 x 45 W
Leuchtpunkthöhe: 6 m
„Fliederstraße“
Einseitige Leuchtenanordnung im Grünstreifen
auf der Nord- bzw. Westseite der Straße:
Leuchtentyp: Leuchtenaufsatz
(Typ wird im LED-Erneuerungskonzept festgelegt)
mit
Leuchtdioden (LED) 1x27 W (voraussichtlich, ggf. weniger)
Leuchtpunkthöhe: 4 m
Eschenweg
Einseitige Leuchtenanordnung im Grünstreifen
auf der Ostseite und in Richtung Osten verlaufend auf der Nordseite.
Leuchtentyp: Leuchtenaufsatz
(Typ wird im LED-Erneuerungskonzept festgelegt)
mit
LED 27 W (voraussichtlich, ggf. weniger)
Leuchtpunkthöhe: 4 m
Hainbuchenstraße
Einseitige Leuchtenanordnung im Grünstreifen
auf der Nordseite und Richtung Norden verlaufend von der Ostseite auf die
Westseite wechselnd.
Leuchtentyp: Leuchtenaufsatz
(Typ wird im LED-Erneuerungskonzept festgelegt)
mit
LED 27 W (voraussichtlich, ggf. weniger)
Leuchtpunkthöhe: 4 m
In den Nachtstunden (21.00 Uhr bis 6.00 Uhr)
wird die Leistung der mit LED bestückten Leuchten um 50 % reduziert.
7 Straßenbegleitgrün
im öffentlichen Straßenraum
7.1 Rasenflächen
Beidseitig
der Erschließungsstraßen und des Rad-/Fußweges werden die Flächen als
Rasenstreifen hergestellt.
Der
Aufbau stellt sich wie folgt dar:
-
Auskofferung nach Bedarf,
-
Andeckung mit Oberboden bzw. Oberbodengemisch in
einer Dicke von 10 - 30 cm,
-
Ansaat mit einer Landschaftsrasenmischung
Die
Grünstreifen werden am Fahrbahnrand in einer Breite von ca. 0,50 m mit
Schotterrasen als Bankett ausgebildet. Diese Maßnahme dient dem Schutz der
Grünstreifen bei einem Ausweichen der Fahrzeuge im Begegnungsfall.
Die
Rasenstreifen erhalten eine leichte Ausmuldung von ca. 10 cm. Falls es
erforderlich ist, sind die Mulden und Rasenstreifen mit Pollern gegen
Überfahren und Beparken zu sichern.
Die
Rasenflächen werden voraussichtlich ca. alle 8 Wochen gemäht. Ein Ausmähen um
die Poller und Straßenlaternen herum erfolgt voraussichtlich einmal jährlich
zum Abschluss der Mähsaison.
7.2 Baumpflanzungen im Straßenraum
Alle
für den Straßenraum ausgewählten Bäume sind für die Verwendung als Straßenbaum
geeignet. Die Bäume werden als Hochstämme mit einem Stammumfang von 18 - 20 cm
gepflanzt. Insgesamt werden im Straßenraum 40 Hochstämme gepflanzt. Sie
erhalten einen Dreibock zur Befestigung während der Anwuchsphase. Zur
Standortverbesserung werden die Baumgruben mit Baumsubstrat verfüllt. Das
Substrat gewährleistet eine bessere Belüftung der Baumwurzeln und fördert ein
gesundes und dauerhaftes Wachstum.
Darüber
hinaus erhalten die Bäume in der „Elisabeth-Hahne-Straße“ sowie in der „Ulmenstraße“
eine Tiefenbelüftung, um das Wurzelwachstum in tiefere Bodenschichten zu lenken
und die Wurzeln mit ausreichend Sauerstoff zu versorgen. Zum Schutz von
Versorgungsleitungen sind gegebenenfalls Wurzelschutzfolien einzubauen. Die
Bäume werden mit einem weißen Verdunstungsschutz eingestrichen, der sich nach
ca. 3-5 Jahren auflöst.
Folgende
Straßenbaumarten werden gepflanzt, siehe auch Anlage 9:
„Margarethe-Cohn-Straße”: Rotahorn
(Acer rubrum)
Die
Bäume sind mittelgroß (Höhe ca. 10 m, Breite ca. 6,5 m). Sie haben eine
leuchtend rote Herbstfärbung und blühen im Frühjahr vor dem Laubaustrieb.
„Elisabeth-Hahne-Straße“:
Esche "Geessink" (Fraxinus excelsior "Geessink")
Diese Bäume werden überwiegend beidseitig der
Elisabeth-Hahne-Straße gepflanzt und sollen den Straßenverlauf betonen. Die
Eschen werden rd. 15 m hoch und 10 m breit.
„Eschenweg“: Blumenesche (Fraxinus ornus
"Rotterdam")
Diese kleinkronige Eschenart blüht im
Mai/Juni sehr dekorativ in weißen Rispen. Die Bäume erreichen eine Höhe von ca.
10 m und eine Breite von ca. 7 m.
„Ulmenweg“: Schmalkronige Stadtulme (Ulmus x
hollandica "Lobel")
Die Ulmenart gilt als resistent gegen die
Ulmenkrankheit. Die Stadtulme wird ungefähr 5 m breit und 12 m hoch.
„Fliederstraße“: Flieder "Ivory Silk" (Syringa reticulata "Ivory
Silk")
Dieser Kleinbaum blüht im Juni/Juli in
cremeweißen langen Blütenständen. Der Kleinbaum erreicht eine Höhe von rd. 5 m
und eine Breite von rd. 3 m.
„Hainbuchenstraße“: Pyramiden-Hainbuche
(Carpinus betulus "Fastigiata")
Der mittelgroße Baum bildet eine regelmäßig
kegelförmige kompakte Krone aus. Er wird ca. 15 m hoch und bis zu 5 m breit.
8 Öffentliche Grünflächen
8.1 Allgemeines
Im Bebauungsplan
Nr. 8-9 "Östlich Beerbuschweg" sind rd. 0,67 ha Grünflächen
ausgewiesen. Die Grünflächen dienen gleichzeitig als Kompensationsflächen für
den Eingriff im Rahmen der Baugebietsentwicklung.
Entlang der
Wirtschaftswege "Rotdornstraße" und "Duderstädter Weg" soll
das Baugebiet mit einer Heckenpflanzung eingegrünt werden.
Über die
kleineren Grünflächen, die in das Baugebiet hineinragen, sowie mit Hilfe der
süd-östlich gelegenen größeren Grünfläche soll das Baugebiet mit dem
Landschaftsraum verzahnt werden.
Die größere
Grünfläche am nördlichen Rand des Baugebiets dient überwiegend der Versickerung
von Niederschlagswasser.
8.2 Gestaltung
der Grünflächen
Grundsätzlich sind bei der Gestaltung der
Grünflächen die Vorgaben des Bebauungsplans zu berücksichtigen. Es werden nach
Möglichkeit nur Baum- und Straucharten aus der Pflanzliste für
standortheimische Gehölze des Bebauungsplans verwendet.
Die gehölzfreien Flächen sind als extensives
Grünland mit maximal zwei Mähgängen pro Jahr zu entwickeln. Die Flächen
erhalten eine Einsaat mit einer Blumenwiesen-Saatgutmischung für trockene Standorte.
8.2.1 Nördliche Grünfläche mit integriertem
Versickerungsbecken
Die Randbereiche werden mit einer
freiwachsenden Strauchpflanzung eingegrünt. An der „Margarethe-Cohn-Straße“
wird die Baumreihe aus der Straße kommend fortgesetzt. Entlang der Straße
sollen Sandsteinquader und Baumstämme ein Überfahren der Fläche verhindern und
gleichzeitig als Sitzgelegenheiten dienen.
8.2.2 Grünfläche im Eingangsbereich zur „Rotdornstraße“
Diese Fläche wird als offene Wiesenfläche mit
einer Baumreihe aus Eschen gestaltet.
8.2.3 Grünflächen an der „Rotdornstraße“
Auf den zwei kleineren Grünflächen wird die
Heckenpflanzung fortgesetzt und zur Auflockerung der Hecke jeweils ein
Hochstamm-Baum gepflanzt. Die übrigen Bereiche werden als offene Wiesen
entwickelt.
8.2.4 Grünfläche im Südosten
Diese Fläche wird als Obstwiese gestaltet. Es
werden Obstbaum-Hochstämme der Tabelle 1 gepflanzt. Durch die Grünfläche führt
ein wassergebundener Weg der das Baugebiet im Süden an die Verlängerung des
„Duderstädter Weges“ und an die „Rotdornstraße“ anbindet. Die Randbereiche
werden mit einer freiwachsenden Hecke eingefasst. Damit die Grünfläche nicht
befahren werden kann, werden Sandsteinquader und Baumstämme entlang der offenen
Bereiche angeordnet.
Der wassergebundene Weg erhält folgenden
Aufbau:
Breite:
3,00 m
Deckschicht
Steinmehl 0/5 0,03
m
Schottertragschicht
0/11 0,05
m
Schottertragschicht
0/32 mm 0,15
m
Gesamtaufbau 0,23 m
Falls
erforderlich ist der Einbau einer Kiessauberkeitsschicht vorgesehen.
Auf der Fläche sind darüber hinaus zwei
Mulden zur Versickerung von Niederschlagswasser von der Straße vorgesehen. Die
Mulden werden naturnah gestaltet (maximale Tiefe ca. 20 cm) und flach
ausgebildet.
8.2.5 Grünfläche im Süden
Durch die kleine Grünfläche im Süden wird der
von Norden nach Süden verlaufende Rad-/Fußweg verlängert und bindet das
Baugebiet im Süden an den Feldweg "Duderstädter Weg" an. Der Weg wird
wie die anderen Gehwege in heidebraunem Pflaster s.o. hergestellt. Entlang des
Weges werden drei Zieräpfel "Street Parade" gepflanzt.
9 Grunderwerb
Die öffentlichen Flächen im Bereich des
B-Planes "Östlich Beerbuschweg" befinden sich im Eigentum der Stadt.
Die Verkehrsflächen wurden mit Wirkung vom 27.12.2011 für den öffentlichen
Verkehr gewidmet (Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 22.11.2011, Vorlage
2011 0051).
10 Kosten/Finanzierung
Haushaltsmittel sind unter folgenden
Produktkonten für das Jahr 2013 angemeldet worden:
54100.787210 Straßenendausbau
und
Straßenbegleitgrün: 900.000,00 €
Verpflichtungsermächtigung
für 2014: 117.000,00 €
55100.787214 Grün-
und Kompensationsflächen (Planung): 7.000,00 €
Verpflichtungsermächtigung für
2014: 144.000,00 €
(inkl.
13.000,00 € externe Planungskosten)
53800.787215 Entwässerung
(Regeneinläufe,
Zuleitungen
der Regeneinläufe 50.000,00 €
54501.787200 Straßenbeleuchtungsanlagen
(Restkosten) 40.000,00 €
Für die laufenden Kosten werden folgende
Produktkonten herangezogen:
54100.421201 Unterhaltung Straße, Wege,
Plätze, Bordsteinabsenkungen 3.150,00 €
54100.481100 Aufwendungen aus internen
Leistungsbeziehungen
Bauhöfe 15.000,00 €
54100.421200 Unterhaltung Grünflächen,
Baumschnittarbeiten 650,00 €
55100.421200 Unterhaltung des sonstigen
unbeweglichen Vermögens 1.050,00 €
55100.481100 Aufwendungen aus internen
Leistungsbeziehungen Bauhöfe 4.200,00 €
54501.421200 Unterhaltung der
Beleuchtungsanlagen 3.150,00 €
54501.427100 Stromkosten Straßenbeleuchtung 1.090,00 €
Gesamtkosten Betrieb und Unterhaltung jährlich 28.290,00 €
Entsprechend den Vorgaben des Baugesetzbuches
in Verbindung mit der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Burgdorf vom
15.12.2005 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 12.05.2011 müssen die
Anlieger 90 % des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes für die erstmalige
Herstellung übernehmen. 10 % trägt die Stadt. Zum beitragsfähigen
Erschließungsaufwand zählen die Kosten für den Grunderwerb der öffentlichen
Verkehrsflächen, für den Ausbau von Fahrbahn, Gehweg und Parkplätzen, für die
Beleuchtung, für die Oberflächenentwässerung der Straße einschließlich
Regenrückhaltebecken und für das Straßenbegleitgrün sowie für die Herstellung
der öffentlichen Grünflächen, soweit sie über den Bebauungsplan als
Kompensationsmaßnahme den öffentlichen Verkehrsflächen zugeordnet sind.
Mit dem Grundstückskaufpreis wurden die
Erschließungskosten bereits abgelöst.
11 SCHLUSSBEMERKUNGEN
Durch
den Ausbau der Straßen kommen rd. 10.000 m² befestigte Straßen- und
Parkplatzflächen und rd. 3.500 m² befestigte Gehwegfläche und Zufahrten zum
derzeitigen Straßenbestand hinzu, die unterhalten werden müssen.
Die
zu pflegenden Flächen der Grünanlagen erhöhen sich durch den Ausbau um ca.
4.000 m² Straßenbegleitgrün und ca. 6.700 m² Wiesen und Gehölzflächen. Die
Kosten für die Unterhaltung der städtischen Grün- und Straßenflächen werden
deshalb durch den Ausbau zunehmen (siehe Ziffer 10).
Die angemeldeten Haushaltsmittel sind im
Haushaltsplan 2013 vorgesehen und beschlossen. Dieser ist allerdings noch nicht
von der Region genehmigt.
Die Arbeiten für den Straßenbau werde ich,
vorbehaltlich der Genehmigung der Haushaltssatzung 2013 durch die
Kommunalaufsicht, voraussichtlich im Frühjahr 2013 ausschreiben, so dass mit
den Bauarbeiten im Mai 2013 begonnen werden kann.
Die Bepflanzung soll im Frühjahr 2014
erfolgen, wenn der Straßenbau abgeschlossen ist.
Die Anlieger habe ich zu einem
Informationsgespräch eingeladen. Soweit noch wesentliche Planungsänderungen
aufgrund dieses Gesprächs anstehen, werde ich in den politischen Beratungen
darüber berichten. Ebenso werde ich über das Meinungsbild der Anlieger
berichten.
Anlagen:
Anlage 1: Lageplan
"Straßenendausbau und Grünflächen"
Anlage 2: Schnitt
A1 - A1 „Elisabeth-Hahne-Straße“ und Schnitt B - B „Ulmenweg“
Anlage 3: Schnitt
A2 – A2 und Schnitt A4 – A4 „Elisabeth-Hahne-Straße“
Anlage 4: Schnitt
A3 – A3 „Elisabeth-Hahne-Straße“
Anlage 5: Schnitt
C2 – C2 „Eschenweg“ und Schnitt S – S „Stichweg“
Anlage 6: Schnitt D1 – D1“Margarethe-Cohn-Straße“, Schnitt
F1 – F1 und Schnitt F2 – F2 „Fliederstraße“
Anlage 7: Schnitt C1 – C1 „Eschenweg“, Schnitt D2 – D2
„Margarethe-Cohn-Straße“, Schnitt E1 – E1 und E2 – E2 „Hainbuchenstraße“
Anlage 8: Schnitt
Y - Y und Schnitt X – X „Geh- und Radweg“
Anlage 9: Straßenbäume